Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 27.07.1998

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - 16 A 2619/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11324
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1998 - 16 A 2619/96 (https://dejure.org/1998,11324)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.10.1998 - 16 A 2619/96 (https://dejure.org/1998,11324)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 16 A 2619/96 (https://dejure.org/1998,11324)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Einkommen; Kinderzuschuß; Rente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 254 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1999, 265
  • FamRZ 1999, 1100
  • DVBl 1999, 482 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2013 - 12 A 1621/13

    Anrechnung von Leibrenten als Einkommen der Eltern i.R.d. Gewährung von

    Dazu reicht es insbesondere nicht aus, die vom Verwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Augsburg, Urteil vom 17. Dezember 2010 - Au 3 K 10.272 -, juris, und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Oktober 1998 - 16 A 2619/96 -, FamRZ 1999, 1100, juris, mit der schlichten Behauptung als unzutreffend zu bezeichnen, die vom Kläger nicht angegebenen Leibrenten seien sämtlich in der Weise zweckgebunden, dass sie vornehmlich dem Verlust der Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit und darüber hinaus auch dem Ausgleich dafür dienen sollten, dass seine gesetzlichen Rentenanwartschaften zukünftig nicht mehr weiter ansteigen würden.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.07.1998 - 22 N 98.940   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12834
VGH Bayern, 27.07.1998 - 22 N 98.940 (https://dejure.org/1998,12834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.07.1998 - 22 N 98.940 (https://dejure.org/1998,12834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Juli 1998 - 22 N 98.940 (https://dejure.org/1998,12834)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 265
  • NZM 1999, 626 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2012 - 10 S 406/10

    Festsetzung von Benutzungszeiten einer Einrichtung durch Polizeiverordnung

    Maßgeblich ist, ob nach der gesetzlichen Ermächtigung oder nach den das Ermessen des Normgebers steuernden Abwägungsdirektiven (und nicht nur aus Zweckmäßigkeitsgründen) Belange der von dem Antragsteller geltend gemachten Art bei der Normsetzung zu berücksichtigen sind (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.07.1998 - 22 N 98.940 - NVwZ-RR 1999, 265).
  • VGH Bayern, 06.12.2013 - 22 N 13.788

    Klage gegen Satzung über Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen; Abweichung zwischen

    Diese Möglichkeit ist dann zu bejahen, wenn die Gültigkeit dieser Norm von Rechtssätzen abhängt, die zumindest auch dem Schutz der rechtlichen Interessen von Personen dienen, die sich in der Situation des Rechtsschutzsuchenden befinden (BayVGH, B.v. 27.7.1998 - 22 N 98.940 - NVwZ-RR 1999, 265).
  • VGH Bayern, 14.07.2011 - 4 N 10.2660

    Auferlegung von Instandhaltungs- und Stromlieferpflichten durch gemeindliche

    31 aa) Auf Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO gestützte Satzungsregelungen können sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nur auf Handlungen beziehen, die - im weitesten Sinne - noch als "Benutzung" anzusehen sind (BayVGH vom 22.1.1992, a.a.O., 70; vom 27.7.1998 NVwZ-RR 1999, 265; Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand Mai 2011, RdNr. 4 zu Art. 24 GO; Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Stand April 2010; Anm. 6 zu Art. 24 GO).
  • VGH Bayern, 09.07.2014 - 22 C 14.1462

    Bolzplatz in gemeindlicher Trägerschaft; Klagen von Nachbarn auf

    Bereits in Entscheidungen, die aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des derzeit geltenden Gerichtskostengesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl I S. 718) stammen, hat der beschließende Senat das Interesse von Privatpersonen, die sich gegen die Emissionen benachbarter Sportplätze oder vergleichbarer Einrichtungen wandten, in der Hauptsache regelmäßig mit 20.000,-- DM (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 30.3.2000 - 22 B 99.1755 - juris Rn. 20; ebenso B.v. 27.7.1998 - 22 N 98.940 - juris) und in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit 10.000,-- DM bewertet (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.1998 - 22 AE 98.388 - juris Rn. 5).
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