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   BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96   

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BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96 (https://dejure.org/1998,3218)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96 (https://dejure.org/1998,3218)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 2 BvR 2126/96 (https://dejure.org/1998,3218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Insbesondere eröffnet die Einführung von § 21 Abs. 3 AbgG durch das Neunzehnte Änderungsgesetz nicht aufs neue die Frage einer Altersentschädigung für alle Altfälle (zu dieser Möglichkeit BVerfG, Erster Senat, Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 -, Beschlußabdruck S. 15 f.).

    Mithin wird kein Fall einer bereits abgeschlossenen Mitgliedschaft neu geregelt, der die Frage nach der Gleichbehandlung mit anderen abgeschlossenen Fällen aufwerfen könnte (dazu BVerfG, Erster Senat, Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 -, Beschlußabdruck S. 15 f.; vgl. auch BVerfGE 32, 157 ).

    Das entspricht der auch vom Ersten Senat (Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 -, Beschlußabdruck S. 15 f.) geteilten Auffassung, daß die Gesetzgeber bei der Einführung von Neuregelungen, insbesondere von kostenträchtigen Neuregelungen, nicht gehalten sind, abgeschlossene Fälle einzubeziehen.

  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Mithin wird kein Fall einer bereits abgeschlossenen Mitgliedschaft neu geregelt, der die Frage nach der Gleichbehandlung mit anderen abgeschlossenen Fällen aufwerfen könnte (dazu BVerfG, Erster Senat, Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvL 16/90 -, Beschlußabdruck S. 15 f.; vgl. auch BVerfGE 32, 157 ).

    Der Senat hat mit Beschluß vom 21. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 157 ) als zulässige Differenzierung anerkannt, daß ein Parlament (damals der Hessische Landtag) in einer Wahlperiode einen Anspruch auf Ruhegeld einführt, von dem alle Abgeordneten ausgeschlossen sind, die spätestens mit Ablauf der vorherigen Wahlperiode ausgeschieden waren.

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt worden, daß eine Verfassungsbeschwerde, die von dem gänzlich untätig gebliebenen Gesetzgeber den Erlaß eines Gesetzes verlangt, gemäß § 93 Abs. 3 BVerfGG - anders als etwa der Organstreit nach § 64 Abs. 3 BVerfGG - nicht an die Einhaltung einer Frist gebunden ist (BVerfGE 56, 54 ).

    Ist der Gesetzgeber hingegen tätig geworden und enthält das Gesetz eine - sei es auch ablehnende - Regelung, dann hat er eine Entscheidung nicht "unterlassen" (BVerfGE 56, 54 ).

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Des weiteren ist verfassungsgerichtlich geklärt, daß die Bekanntmachung der Neufassung des Abgeordnetengesetzes mit seinen unveränderten Vorschriften zu den Altfällen die Jahresfrist nicht neu in Gang setzt (vgl. BVerfGE 17, 364 ; 43, 108 ; Erster Senat, 1. Kammer, Beschluß vom 21. Januar 1994 - 1 BvR 7/94 -, NJW 1994, S. 1525 f.).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Des weiteren ist verfassungsgerichtlich geklärt, daß die Bekanntmachung der Neufassung des Abgeordnetengesetzes mit seinen unveränderten Vorschriften zu den Altfällen die Jahresfrist nicht neu in Gang setzt (vgl. BVerfGE 17, 364 ; 43, 108 ; Erster Senat, 1. Kammer, Beschluß vom 21. Januar 1994 - 1 BvR 7/94 -, NJW 1994, S. 1525 f.).
  • BVerfG, 21.01.1994 - 1 BvR 7/94

    Verfristung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Des weiteren ist verfassungsgerichtlich geklärt, daß die Bekanntmachung der Neufassung des Abgeordnetengesetzes mit seinen unveränderten Vorschriften zu den Altfällen die Jahresfrist nicht neu in Gang setzt (vgl. BVerfGE 17, 364 ; 43, 108 ; Erster Senat, 1. Kammer, Beschluß vom 21. Januar 1994 - 1 BvR 7/94 -, NJW 1994, S. 1525 f.).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Das vom Beschwerdeführer angeführte Gebot formaler Gleichbehandlung, das das Verhältnis von Abgeordneten untereinander bestimmt, läßt bei Vorliegen besonderer Gründe Differenzierungen zu (BVerfGE 93, 195 ; 94, 351 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Das vom Beschwerdeführer angeführte Gebot formaler Gleichbehandlung, das das Verhältnis von Abgeordneten untereinander bestimmt, läßt bei Vorliegen besonderer Gründe Differenzierungen zu (BVerfGE 93, 195 ; 94, 351 ).
  • BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96

    Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Solche könnten aufkommen (offen gelassen von BVerfG, Erster Senat, 1. Kammer, Beschluß vom 21. November 1996 - 1 BvR 1862/96 -, NJW 1997, S. 650), wenn die Ausschlußfrist dazu führen würde, daß ein Betroffener bei einer erst nach dem Ablauf der Frist eingetretenen Beschwer keine Möglichkeit mehr hätte, die Verfassungswidrigkeit der Norm im Rechtsweg oder mit der Verfassungsbeschwerde geltend zu machen.
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96
    Dieser Annahmegrund ist ausgeschlossen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (BVerfGE 90, 22 ; daran anschließend BVerfGE 96, 245 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

    Enthält ein Gesetz eine Regelung zu den geltend gemachten Ansprüchen, hat der Gesetzgeber nicht "unterlassen" über diese Ansprüche zu entscheiden (vgl. BVerfGE 13, 284 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 1998 - 2 BvR 2126/96 -, NVwZ-RR 1999, S. 281).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 30/19

    Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen § 23 Abs. 3 KiBiz

    cc) Ob die Ausschlussfrist des § 55 Abs. 3 VerfGHG durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen könnte, soweit sie dazu führen würde, dass ein Beschwerdeführer im Falle einer erst nach Ablauf der Jahresfrist eingetretenen eigenen Beschwer keine Möglichkeit mehr hätte, die behauptete Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes im Rechtsweg und erforderlichenfalls mit der Verfassungsbeschwerde einer gerichtlichen Kontrolle zuzuführen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 1998 - 2 BvR 2126/96 -, NVwZ-RR 1999, 281 = juris, Rn. 17, und vom 21. November 1996 - 1 BvR 1862/96 -, NJW 1997, 650 = juris, Rn. 11), kann hier dahinstehen.
  • BFH, 14.10.2003 - IX R 17/01

    Versorgungsbezüge: Altersentschädigungen von Bundestagsabgeordneten

    a) Die Rüge der Kläger, der Entzug der Anwartschaft nach dem Diätengesetz verstoße gegen Art. 14 Abs. 1 GG, greift im Streitfall schon deshalb nicht, weil dieser Entzug auf den Regelungen der §§ 19, 20, 38 Abs. 2 AbgG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Dezember 1998 2 BvR 2126/96, NVwZ-RR 1999, 281, unter III.1.) und nicht auf § 22 Nr. 4 EStG beruht.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98   

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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Hauptamtlicher Bürgermeister - Direktwahl - Niedersachsen - Vorzeitige Neuwahlen - Ratsmitglieder - Demokratieprinzip - Grundsatz - Freie Wahl

  • rechtsportal.de

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Wahl zum Bürgermeister in Niedersachsen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 281
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
    Art. 38 Abs. 1 GG ist schon deshalb nicht einschlägig, weil diese Bestimmung unmittelbar nur die Wahlen zum Deutschen Bundestag erfaßt und eine analoge Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern mit Rücksicht auf die selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern ausscheidet (vgl. BVerfG, Beschluß des Zweiten Senats vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/95 - S. 10 f. des Umdrucks).

    Jedoch vermitteln diese Vorgaben dem Einzelnen keine mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einforderbaren rügefähigen subjektiven Rechtspositionen (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; vgl. auch Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11 und 16 ff.).

    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist umfassender Ausdruck der persönlichen Freiheitssphäre des Menschen und unterscheidet sich damit grundlegend von den im Grundgesetz gewährleisteten politischen Rechten des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 49, 15 [23]; Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11).

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 123/76

    Volksentscheid Oldenburg

    Auszug aus BVerfG, 20.12.1998 - 2 BvR 69/98
    Die allgemeine Handlungsfreiheit ist umfassender Ausdruck der persönlichen Freiheitssphäre des Menschen und unterscheidet sich damit grundlegend von den im Grundgesetz gewährleisteten politischen Rechten des Aktiv-Status (vgl. BVerfGE 49, 15 [23]; Beschluß vom 16. Juli 1998, aaO, S. 11).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08

    Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden

    So sind etwa die konkreten Ausformungen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag in Art. 38 ff. GG für das Wahlrecht in den Ländern nicht verbindlich (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281 und BVerfGE 99, 1, 7 f.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 2/01

    Mangels ausreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    b) Die vom Beschwerdeführer als verletzt bezeichneten Art. 28 Abs. 1 GG und Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG sind keine mit der Verfassungsbeschwerde rügefähigen Grundrechte, sondern objektives Recht (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 99, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 - ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August 1999 - 2 BvR 1442/99 - ).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    Die in § 24 Abs. 3 S. 2 ThürKWG i. V. m. § 8 Abs. 3 ThürBG begründete Einschränkung der Wählbarkeit verletzt auch nicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Anwendungsbereich des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus für den Bereich allgemeiner Wahlen anerkannt ist (vgl. zu den dogmatischen Grundsätzen: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162, vom 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/96 - BVerfGE 99, 1 (mit Änderung der bisherigen Rechtsprechung), und vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281).
  • VG Hannover, 01.04.2014 - 1 B 3147/14

    Klage einer Kreistagsgruppe und von Kreistagsmitgleidern gegen

    Art. 38 Abs. 1 GG ist vorliegend nicht einschlägig, da dieser unmittelbar nur die Wahlen zum Deutschen Bundestag erfasst und sich eine analoge Anwendung auf Wahlen und Abstimmungen in den Ländern vor dem Hintergrund der selbständigen Verfassungsräume von Bund und Ländern verbietet (BVerfG, Beschluss vom 20.12.1998 - 2 BvR 69/98 -, juris Rn. 3).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    Die in § 24 Abs. 3 S. 2 ThürKWG i. V. m. § 8 Abs. 3 ThürBG begründete Einschränkung der Wählbarkeit verletzt auch nicht den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, wie er in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Anwendungsbereich des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 GG hinaus für den Bereich allgemeiner Wahlen anerkannt ist (vgl. zu den dogmatischen Grundsätzen: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -, BVerfGE 60, 162, vom. 16. Juli 1998 - 2 BvR 1953/96 - BVerfGE 99, 1 [BVerfG 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95] (mit Änderung der bisherigen Rechtsprechung), und vom 20. Dezember 1998 - 2 BvR 69/98 -, NVwZ-RR 1999, 281).
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