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   BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97   

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https://dejure.org/1998,220
BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97 (https://dejure.org/1998,220)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1998 - 2 C 21.97 (https://dejure.org/1998,220)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - 2 C 21.97 (https://dejure.org/1998,220)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsbezüge - Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge - Rückforderung überzahlter Brutto-Versorgungsbezüge - Billigkeitsentscheidung - Anforderungen an die Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • Judicialis

    BeamtVG § 51 Abs. 2 Satz 1; ; BeamtVG § 52 Abs. 2; ; BeamtVG § 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 51 Abs. 2 Satz 1 § 52 Abs. 2 § 55
    Beamtenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Rückforderung überzahlter -, Rückforderung überzahlter Brutto-Versorgungsbezüge; Billigkeitsentscheidung, Anforderungen an die - bei Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 387
  • DVBl 1999, 322
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 19.92

    Rückforderung überzahlter Bezüge wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Zwar ist wie das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler ausgeführt hat in Fällen einer verschärften Haftung die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 2 C 26.95 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ).

    Daher kommt es nicht entscheidend auf die Lage des Beamten in dem Zeitraum, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf dessen Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung an (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerwGE 95, 94 ).

  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 197.62
    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ).

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).

    Daher kommt es nicht entscheidend auf die Lage des Beamten in dem Zeitraum, für den die Überzahlung geleistet worden ist, sondern auf dessen Lage im Zeitpunkt der Rückabwicklung an (vgl. BVerwGE 66, 251 m.w.N.; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerwGE 95, 94 ).

  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).

    Die Billigkeitsentscheidung kann darin bestehen, daß von der Rückforderung insgesamt oder teilweise endgültig abgesehen oder daß die Rückzahlung ganz oder teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll oder daß eine Rückzahlung in Teilbeträgen (Ratenzahlung) festgesetzt wird (vgl. u.a. BVerwGE 24, 92 ; 28, 68 ; 95, 94 ).

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 16.84

    Besoldung - Ortszuschlag - Kinderbezogene Anteil - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Die Zahlung der Versorgungsbezüge steht unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Kürzung wegen rückwirkender Gewährung oder nachträglichen Bekanntwerdens anzurechnender anderweitiger Bezüge gemäß §§ 53 ff. BeamtVG (vgl. u.a. BVerwGE 71, 77 ; Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 2 C 18.91 ).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).
  • BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 109.64

    Rückforderung überzahlter Bezüge

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Danach ist auch die vom Dienstherrn für den Kläger abgeführte Lohnsteuer zu erstatten (vgl. BVerwGE 24, 92 ; 25, 97 ; 28, 68 ; Urteil vom 21. September 1989 BVerwG 2 C 68.86 ; BVerfGE 46, 97 ).
  • BGH, 22.11.1979 - VII ZR 322/78

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen gepfändete Forderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Inwieweit der Beklagte als Drittschuldner mit seinem Anspruch auf Rückzahlung gegen den gepfändeten Anspruch auf Ruhegehalt aufrechnen kann, beurteilt sich nach den entsprechend anwendbaren Vorschriften des bürgerlichen Rechts (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1979 VII ZR 322/78 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 18.91

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Versorgungsbezügen - Gesetzesimmanenter

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Die Zahlung der Versorgungsbezüge steht unter dem gesetzesimmanenten Vorbehalt der Kürzung wegen rückwirkender Gewährung oder nachträglichen Bekanntwerdens anzurechnender anderweitiger Bezüge gemäß §§ 53 ff. BeamtVG (vgl. u.a. BVerwGE 71, 77 ; Urteil vom 24. September 1992 BVerwG 2 C 18.91 ).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 26.95

    Verwendung im öffentlichen Dienst einer überstaatlichen Einrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97
    Zwar ist wie das Berufungsgericht ebenfalls ohne Rechtsfehler ausgeführt hat in Fällen einer verschärften Haftung die Berufung auf einen Wegfall der Bereicherung nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. BVerwGE 95, 94 ; Urteil vom 15. Mai 1997 BVerwG 2 C 26.95 ).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Die Billigkeitsentscheidung betrifft nicht lediglich die Vollziehung oder Vollstreckung des Rückforderungsbescheids, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs und ist deshalb zwingend vor der Rückforderung zu treffen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 8 f.) Neben dem vollständigen oder teilweisen Absehen von der Rückzahlung kommen die Stundung der Rückzahlungsforderung oder die Einräumung von Ratenzahlungen in Betracht (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Vor allem aber sind Rückforderungs- und Erstattungsansprüche typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen auf die Umstände des Einzelfalls einzugehen ist (vgl. § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG; § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG; § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG; vgl. dazu Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - ; §§ 48, 49, 49 a VwVfG; vgl. dazu Urteil vom 16. Juni 1997, a.a.O., S. 57 ff.; §§ 45, 47, 50 Abs. 2 SGB X; BSGE 60, 209 ; § 92 a Abs. 1 Satz 2 BSHG).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

    Die Billigkeitsentscheidung betrifft nicht lediglich die Vollziehung oder Vollstreckung des Rückforderungsbescheids, sondern den materiellen Bestand des Rückforderungsanspruchs und ist deshalb zwingend vor der Rückforderung zu treffen (Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 A 1.91 - Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 65 S. 8 f.) Neben dem vollständigen oder teilweisen Absehen von der Rückzahlung kommen die Stundung der Rückzahlungsforderung oder die Einräumung von Ratenzahlungen in Betracht (Urteil vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 2 C 21.97 - Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 25 m.w.N.).
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