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   OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98   

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https://dejure.org/1999,3035
OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 12 C 13291/96, 12 A 10533/98 (https://dejure.org/1999,3035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot durch den Abfallgebührensatz für Wochenendgrundstücke von sogenannten Eigenkompostierern; Beachtung des Ausschreibungsgebots hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes einer Kompostierungsanlage bei der Durchsetzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 673
  • DVBl 1999, 1669 (Ls.)
  • DÖV 2000, 344
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.1997 - 6 A 12010/96

    Sind Erschließungsmaßnahmen immer ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Denn nur eine Ausschreibung, also die Ausnutzung des Wettbewerbs zwischen mehreren konkurrierenden Unternehmen, bezweckt und gewährleistet in der Regel einen im Vergleich zur freihändigen Vergabe niedrigeren Kostenaufwand (OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997 - 6 A 12010/96.OVG -, DÖV 1997, 963).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 38; OVG Rh-Pf, Urteil vom 09. April 1997, a.a.O.; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 350).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.1994 - 7 B 11901/94

    Kompostierungsanlage; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Wohl der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Zum Bau und Betrieb der hierfür vorgesehenen Kompostierungsanlage in der Gemeinde ... sei es jedoch aufgrund des Beschlusses des OVG Rheinland-Pfalz vom13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - nicht gekommen.

    Das Vorhaben wurde letztlich aufgegeben, nachdem durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. September 1994 - 7 B 11901/94.OVG - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Ortsgemeinde ... gegen die erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Kompostierungsanlage in ... wiederhergestellt worden war.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 9 A 1430/96

    Quersubventionierung der Biotonne unzulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Wenn nämlich der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert, ergibt sich für ihn hieraus die Verpflichtung, im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen (OVG Münster, Urteil vom 17. März 1998, NVwZ-RR 1998, 775).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine einheitliche Kostenkalkulation trotz getrennter Bioabfallentsorgung wegen der damit möglicherweise verbundenen Subventionierungswirkung zugunsten der Bioabfallentsorgung jedenfalls die durch den Grundsatz der Gebührengerechtigkeit sowie das Äquivalenzprinzip gesetzten Grenzen zu berücksichtigen hat (vgl. Birk/Kretz, VBlBW 1999, 7 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 12 A 11692/92

    Ohne öffentliche Ausschreibung keine Gebühren!

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.1999 - 12 C 13291/96
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 01. Dezember 1994 (KStZ 1996, 218) festgestellt hat, sind die kommunalen Gebietskörperschaften haushaltsrechtlich gemäß § 57 der Landkreisordnung - LKO - i.d.F. vom 31. Januar 1994 (GVBl S. 188) bzw. nach dem wortgleichen bis dahin geltenden § 50 LKO vom 14. Dezember 1973 (GVBl S. 451) in Verbindung mit § 31 Abs. 1 GemHVO verpflichtet, vor der Vergabe von Aufträgen eine öffentliche Ausschreibung vorzunehmen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder freihändige Vergabe rechtfertigen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04

    Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich

    Ein Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht führt nur dann zur Unwirksamkeit der Gebührensatzfestsetzung in einer Abfallgebührensatzung, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für die kommunale Gebietskörperschaft erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (im Anschluss an Urteil des Senats vom 04.02.1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (st. Rspr.; vgl. z.B. Urteil des Senats vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt wenn die Kosten in für den Abgabengläubiger erkennbaren Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen (st. Rspr. des Senats seit dem Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.; vgl. auch die Urteile vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG -, AS 29, 193, 197 f., und vom 20. Februar 2003 - 12 C 11600/02.OVG -).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es der Senat grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (in diese Richtung auch bereits das Urteil des Senats vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18

    Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Gebührengläubiger, wenn er - wie hier für den Bezug von Wasser über einen Wasseranschluss - gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche schafft, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. OVG RP, Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10023/01.OVG -, esovgrp; OVG RP, Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673; OVG RP, Urteil vom 25. November 1999 - 12 A 12472/98.OVG -, AS 28, 86 = KStZ 2001, 90).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1999 - 12 A 12472/98
    Zwar war der Beklagte verpflichtet, die anfallenden Kosten nach den sich aus der Abfallgebührensatzung ergebenden unterschiedlichen Leistungsbereichen zu differenzieren und im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, NVwZ-RR 1999, 673, 674).

    Die Beachtung der Pflicht zur Durchführung einer Ausschreibung vor der Vergabe von Aufträgen an Dritte ist daher aus gebührenrechtlicher Sicht grundsätzlich unerlässlich (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

    Zur Auslegung dieser unbestimmten Rechtsbegriffe kann auf die gemäß § 31 Abs. 2 GemHVO ergangene Verwaltungsvorschrift - GemHVO-VV - vom 14. November 1974 (MinBl. S. 1258, 1284) zurückgegriffen werden, die die Beachtung der Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB - bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen vorschreibt (Urteil vom 4. Februar 1999, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2005 - 8 KN 123/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollantrages; Voraussetzungen

    In Teilen der Rechtsprechung wird angenommen, dass das in § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG enthaltene Kostenüberschreitungsverbot auch für die hier maßgebende Kalkulation einer Teilleistungsgebühr gilt (so zu § 5 Abs. 1 Satz 2 NKAG entsprechenden landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich einer Bioabfallentsorgungsgebühr: OVG Koblenz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 u. 12 A 10533/98 -, NVwZ-RR 1999, 673 ff., einer Hausmüllgebühr: VGH München, Beschl. v. 8.5.1996 - 4 N 94.2754 -, NVwZ-RR 1997, 379 ff., und für eine Restabfallgebühr: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2005 - 5 N 3200/02 -, sowie für eine Friedhofsunterhaltungsgebühr: VG Lüneburg, Beschl. v. 27.5.2002 - 3 B 17/02 -).
  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1284/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung kommt insoweit im übrigen auch deshalb nicht in Betracht, weil der Beklagte und die Stadt Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 1194/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung käme im Übrigen auch deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte und der Landkreis Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 4 K 980/07

    Erhöhung der Abfallgebühren durch Stadt und Kreis Kaiserslautern nicht zu

    Die Verpflichtung eines Abfallentsorgungsträgers, im Rahmen der Gebührenkalkulation die Kosten für solche unterschiedlichen Leistungsbereiche zu ermitteln, besteht nämlich nur dann, wenn er die anfallenden Kosten nach diesen Leistungsbereichen differenziert und dafür gesonderte (Teil-)Gebühren erhebt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG -, NVwZ-RR 1999, 673).

    Die Angemessenheit der Kosten ist im Hinblick auf diesen Ermessensspielraum nur ausnahmsweise dann zu verneinen, wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Entrichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (BVerwG, Beschluss vom 30. April 1997, - 8 B 105/97 - ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - Urteil vom 20. September 2001 - 12 A 10063/01.OVG - Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04.OVG - ).

    Eine unzulässige Quersubventionierung käme im Übrigen auch deshalb kaum in Betracht, weil der Beklagte und die Stadt Kaiserslautern als allein Regelungsbetroffene beide sowohl Rest- als auch Biomüll über den Beigeladenen entsorgen und sie daher durch die einheitliche Gebühr für Siedlungsabfall gerade nicht mit Kosten für eine Leistung belastet werden, die sie von vornherein nicht in Anspruch nehmen (vgl. zu dieser Voraussetzung einer unzulässigen Quersubventionierung: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Februar 1999, - 12 C 13291/96 .OVG - ).

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze;

    Für die Beurteilung der Frage, ob die in den Gebührensatz eingerechneten Kosten in für die Kommune erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, hält es das OVG Koblenz grundsätzlich für vertretbar, auf einen interkommunalen Gebührenvergleich abzustellen (OVG Koblenz ebd.; in diese Richtung auch bereits OVG Koblenz, Urteil vom 4.2.1999 - 12 C 13291/96 -, NVwZ-RR 1999, 673) .
  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 K 2148/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallgebühr; Biotonne;

    § 12 Abs. 4 NAbfG enthält eine Durchbrechung des - wegen der Erforderlichkeit der Leistungsproportionalität - an sich gebührenrechtlich bestehenden und in der Rechtsprechung anderer Obergerichte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 4.2.1999 - 12 C 13291/96 - DVBl. 1999, 1669, 1670; Hess.VGH, Beschl. v. 27.4.1999 - 5 N 3909/98 - DVBl. 1999, 1669; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.6.1999 - 2 S 782/98 - ebenso Quaas, KStZ 1999, 143) anerkannten Grundsatzes, dass bei der Bildung von Teilleistungsbereichen mit getrennten Gebührensätzen und Gebührenmaßstäben die jeweils in einem Teilleistungsbereich anfallenden Kosten nur diesem Bereich zugerechnet werden dürfen, dass also Kosten in einem Teilleistungsbereich nicht durch eine Erhöhung der Gebühr für einen anderen Teilleistungsbereich refinanziert werden können.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10023/01

    Umlegung der Kosten für eine Mülldeponie auf die Müllgrundgebühr

    Hat der Beklagte aber für Selbstanlieferer gebührenrechtlich selbständige Leistungsbereiche geschaffen, so ist er auch verpflichtet, im Rahmen seiner Kalkulation die ermittelten Kosten dem jeweiligen Leistungsbereich zuzuordnen (vgl. Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, KStZ 1999, 273).

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen der Gebührenkalkulation und Gebührenfestsetzung die Kosten für den jeweiligen Leistungsbereich zu ermitteln und nur die jeweils zuzuordnenden Kosten bei der für den speziellen Leistungsbereich festzusetzenden Gebühr zu berücksichtigen sind, wenn der Träger einer Abfallentsorgungseinrichtung die anfallenden Kosten nach unterschiedlichen Leistungsbereichen differenziert (Urteil vom 4. Februar 1999 - 12 C 13291/96.OVG -, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97

    Klage gegen die Erhebung von Abfallgebühren; Einhaltung der Widerspruchsfrist;

  • VG Cottbus, 17.12.2010 - 6 L 55/10

    Erhebung von Abwassergebühren

  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99

    Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht;

  • VG Potsdam, 06.09.2018 - 8 K 148/12

    Notwendigkeit der preisrechtlichen Überprüfung eines Fremdleistungsentgelts bei

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

  • VG Düsseldorf, 18.05.2017 - 6 K 6962/14

    Luftsicherheitsgebühr; Kostendeckungsprinzip; Kostendeckungsgrundsatz;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2001 - 12 A 10063/01

    Rechtsstreit wegen der Heranziehung zur Zahlung von Abfallentsorgungsgebühren;

  • VG Saarlouis, 12.03.2008 - 11 K 246/05

    Abwassergebührenbescheid: Bestimmbarkeit und Unterschriftserfordernis;

  • VG Cottbus, 08.11.2012 - 6 K 598/10

    Heizkostengebühren

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 469/99
  • VG Köln, 01.09.2006 - 25 K 6296/01

    Teilweise Einstellung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Rechtmäßigkeit

  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 631/98
  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 222/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

  • VG Greifswald, 15.01.2008 - 3 A 250/07

    Rechtmäßigkeit eines Straßenreinigungsgebührenbescheids; Rechtmäßigkeit einer

  • VG Greifswald, 30.01.2008 - 3 A 308/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung des Miteigentümers eines Wohngrundstücks zu

  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 255/00
  • VG Dessau, 03.07.2002 - 1 A 1072/01
  • VG Dessau, 26.04.2000 - 1 A 516/99
  • VG Frankfurt/Oder, 29.05.2002 - 1 K 2597/96
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