Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1999

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   OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 9 L 1160/99   

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https://dejure.org/1999,3224
OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 9 L 1160/99 (https://dejure.org/1999,3224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.06.1999 - 9 L 1160/99 (https://dejure.org/1999,3224)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 9 L 1160/99 (https://dejure.org/1999,3224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NGO § 8 Nr. 2
    Anschluss- und Benutzungszwang - Berücksichtigung der finanziellen Belastung des einzelnen Grundstückseigentümers bei der Entscheidung über den Anschluss- und Benutzungszwang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Anschluß- und Benutzungszwang; Kommunale Einrichtung; Entwässerungseinrichtung; Zumutbarkeit eines Anschluß- und Benutzungszwangs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anschluß- und Benutzungszwang; Kommunale Einrichtung; Entwässerungseinrichtung; Zumutbarkeit eines Anschluß- und Benutzungszwangs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 678
  • NVwZ-RR 1999, 678 (Volltext mit amtl. LS)
  • DÖV 2000, 643
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 234.97

    Abwasserbeseitigungsanlage; Anschluß- und Benutzungszwang; Befreiung.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.06.1999 - 9 L 1160/99
    Zu ihnen zählt insbesondere das Allgemeininteresse an einer schadlosen und wirksamen Abwasserbeseitigung, aber auch der Gesichtspunkt, dass die Beitragsbelastung für den einzelnen Grundstückseigentümer umso niedriger gehalten wird, desto mehr Grundstückseigentümer sich an den Schmutzwasserkanal anschließen müssen (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 19.12.1997 - 8 B 234.97 - DVBl. 1998, 1222).
  • OVG Brandenburg, 31.07.2003 - 2 A 316/02

    Anschluss- und Benutzungszwang an Wasserversorgung und Abwasserentsorgung,

    Auch die Kläger haben nicht geltend gemacht, dass mit der Herstellung des Anschlusses ihres Grundstückes eine objektiv unzumutbare Belastung wirtschaftlicher oder sonstiger Art verbunden wäre (vgl. zum Anschluss- und Benutzungszwang bei unzumutbaren Mehrkosten durch den Anschluss, OVG Nds., Beschluss vom 14. Juni 1999 - 9 L 1160/99 - NVwZ-RR 1999, 678).
  • VG Leipzig, 27.10.2008 - 6 K 1468/06

    Befreiung; wasserrechtliche Erlaubnis

    2007, 267; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333; OVG Lüneburg, Beschl.v. 17.9.2001, NVwZ-RR 2002, 347, 348; OVG Lüneburg, Beschl.v. 14.6.1999, NVwZ-RR 1999, 678; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; VG Dresden, Urt.v. 25.7.2007 - 4 K 2874/4 - zit. nach juris; VG Dresden, Urt.v. 29.11.2004 - 4 K 2191/02 - zit. nach juris).

    Der Gedanke der Solidarität ist bedeutender als der Gedanke der Autarkie (BVerwG, Beschl.v. 19.12.1997 - 8 B 237/97 - zit. nach juris; BayVerfGH, Entsch.v. 1.5.2004 - Vf.44 VI-02 - zit. nach juris; OVG Lüneburg, Beschl.v. 14.6.1999, NVwZ-RR 1999, 678; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris; OVG Weimar, Urt.v. 14.7.2003, LKV 2004, 333).

    Die Entscheidung der Gemeinde zugunsten einer zentralen Abwasserbeseitigung ist danach regelmäßig selbst dann rechtens, wenn sie bei den einzelnen Grundstückseigentümern zu einer deutlichen finanziellen Mehrbelastung gegenüber der Abwasserbeseitigung durch eine Kleinkläranlage führt (OVG Lüneburg, Beschl.v. 14.6.1999, NVwZ-RR 1999, 678; OVG Brandenburg, Urt.v. 31.7.2003 - 2 A 316/02 - zit. nach juris).

  • OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Anschlussbeitrag; Entwässerungseinrichtung;

    Vor diesem Hintergrund und angesichts der Entscheidung des Landesgesetzgebers zu Gunsten einer zentralen Abwasserbeseitigung (vgl. § 58 ThürWG) kann die Befreiung vom Anschlusszwang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn die zur Beseitigung des Abwassers verpflichtete Gemeinde den Anschlusszwang nicht durchsetzen darf, weil er sich im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt (vgl. BayVGH, Urteil vom 24.07.1997 - 23 B 94.1935 -, BayVBl. 1998, S. 721 [722]; Nds. OVG, Beschluss vom 14.06.1999 - 9 L 1160/99 -, NVwZ-RR 1999, S. 678; OVG NW, Beschluss vom 12.02.1996 - 22 A 4244/95 -, ZfW 1997, S. 118 [120 f.]).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2001 - 9 L 829/00

    Abwasser; Abwasserbehandlungsanlage; Abwasserbeseitigung; abwasserfreies Haus;

    Hierzu hat es unter Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 25.9.1996 - 9 L 3405/95 - Beschlüsse v. 14.6.1999 - 9 L 1160/99 - KStZ 1999, 195 = NVwZ-RR 1999, 678 = NdsVBl.
  • VG Cottbus, 06.04.2017 - 6 K 375/14

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

    Dabei sind zwar die berechtigten Interessen des betroffenen Grundstückseigentümers in der Abwägung zu berücksichtigen und mit den Belangen des Einrichtungsträgers, insbesondere dem öffentlichen Interesse an einer betriebssicheren Beschaffenheit der Anschlussleitung, abzuwägen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 9 L 1160/99 -, NVwZ-RR 1999 S. 678).
  • VG Dresden, 17.03.2005 - 4 K 2202/02
    Dabei kommt es auf den Herstellungsaufwand nicht entscheidend an, sondern vielmehr auf die solidarische Umlage der Kosten für den Betrieb und den Unterhalt der Einrichtung (so auch BrbgOVG, U. v. 31.07.2003 - 2 A 316/02 -, LKV 2004, 277; OVG Lüneburg, B. v. 14.06.1999-9 L 1160/99-, NVwZ-RR 1999, 678 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 17.09.2012 - 6 K 87/10

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten

    Dabei sind die berechtigten Interessen des betroffenen Grundstückseigentümers in der Abwägung zu berücksichtigen und mit den Belangen des Einrichtungsträgers, insbesondere dem öffentlichen Interesse an einer betriebssicheren Beschaffenheit der Anschlussleitung, abzuwägen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14. Juni 1999 - 9 L 1160/99 -, NVwZ-RR 1999 S. 678).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2001 - 9 LA 873/01

    Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutzwasser; Befreiung; Zumutbarkeit;

    Sie ist erst dann durch § 8 Satz 1 Nr. 2 NGO nicht mehr gedeckt, wenn die finanziellen Mehrbelastungen für die einzelnen Grundstückseigentümer auch bei Berücksichtigung der mit einer zentralen Abwasserbeseitigung verbundenen Vorteile unzumutbar sind (Beschl. d. Sen. v. 14.6.1999 - 9 L 1160/99 - KStZ 1999, 195 = NVwZ-RR 1999, 678 = NdsVBl. 1999, 248 = NSt-N 1999, 271 = dng 1999, 126).
  • VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427

    Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung,

    Als solche kommen in erster Linie Gesichtspunkte der Volksgesundheit in Betracht (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 14.06.1999 Az. 9 L 1160/99; BayVGH, U. v. 28.10.1994 Az. 23 N 90.2272).
  • VG Stade, 16.05.2002 - 1 A 575/01

    Anschluß- und Benutzungszwang; Duldungsanordnung

    Die Einführung des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Schmutzwasserkanalisation ist im Hinblick auf die wirtschaftliche Belastung der Grundstückseigentümer durch § 8 Nr. 2 NGO erst dann nicht mehr gedeckt, wenn der Anschluss zu derart finanziellen Mehrbelastungen im Vergleich zur dezentralen Abwasserbeseitigung führt, dass er - auch bei Berücksichtigung der Vorteile einer zentralen Abwasserbeseitigung und deren Bedeutung für eine effektive Gefahrenabwehr - bei objektiver Betrachtungsweise unzumutbar ist (Nds. OVG, Beschluss vom 14.06.1999, Az.: 9 L 1160/99).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1999 - 3 B 217/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9943
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1999 - 3 B 217/99 (https://dejure.org/1999,9943)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.03.1999 - 3 B 217/99 (https://dejure.org/1999,9943)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. März 1999 - 3 B 217/99 (https://dejure.org/1999,9943)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erschließungsbeitrag; Zur Erschließungsanlage gehörende Fläche; Natürliche Betrachtung; Abgabenbescheid; Rechtsbehelf; Umfang der Ablaufhemmung; Verböserung; Reformatio in peius

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 678
 
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