Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2026
BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99 (https://dejure.org/1999,2026)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1999 - 4 B 18.99 (https://dejure.org/1999,2026)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1999 - 4 B 18.99 (https://dejure.org/1999,2026)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2026) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VwGO § 67; ; VwGO § 155 Abs. 5; ; VwGO § 158 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO §§ 67, 155 Abs. 5, § 158 Abs. 1
    Vertreter, vollmachtloser; Prozeßvollmacht; Kostentragung; Verschulden; isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung; Hauptsache; Rechtsmittelbeschränkung; greifbare Gesetzeswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 692
  • DVBl 1999, 1670 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99
    Das Berufungsgericht hat die in seinem Namen erhobene Klage wegen des Fehlens einer Vollmacht von Rechtsanwalt X - in Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 GmS OGB 2/83 - (BVerwGE 69, 380 ) - als unzulässig abgewiesen.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99
    Der Senat hat schließlich auf der Grundlage des Beschwerdevorbringens erwogen, ob die Kostenentscheidungen, insbesondere die für das Berufungsverfahren, etwa in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluß vom 4. März 1993 - V ZB 5/93 - NJW 1993, 1865) wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" trotz § 158 Abs. 1 VwGO rechtsmittelfähig sein könnten.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 63.79

    Rechtmäßigkeit einer auf Dauer ausgelegten Gewerbeuntersagung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1999 - 4 B 18.99
    Die gegenteilige Rechtsauffassung ergibt sich übrigens auch nicht aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1982 - BVerwG 1 C 63.79 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 55 - NVwZ 1982, 499).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Damit unterscheidet sich die prozessrechtliche Situation der Klägerin des vorliegenden Verfahrens von derjenigen des Klägers in dem mit Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 4 B 18.99 - (Buchholz 310 § 158 VwGO Nr. 9 S. 3 = NVwZ-RR 1999, 692 ) abgeschlossenen Rechtsstreit, der mit seinem Berufungsantrag in der Vorinstanz durchgedrungen, aber dennoch (gemäß § 155 Abs. 5 VwGO, nunmehr § 155 Abs. 4 VwGO) mit Kosten belastet worden war.
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit;

    Der Senat hat erwogen, ob die Kostenentscheidung des Normenkontrollgerichts wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" trotz § 158 Abs. 1 VwGO rechtsmittelfähig sein könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juni 1999 - BVerwG 4 B 18.99 - NVwZ-RR 1999, 692 ).
  • VGH Bayern, 20.03.2014 - 22 C 14.588

    Übereinstimmende Erledigterklärungen; Beschwerde gegen die daraufhin ergangene

    Soweit die Antragsteller einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend machen, steht ihnen in Gestalt der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) ein Rechtsbehelf zur Verfügung, der die Möglichkeit eröffnet, einer etwaigen Verletzung dieses Grundrechts abzuhelfen; für eine "außerordentliche Beschwerde", wie sie vor der Schaffung des Instituts der Anhörungsrüge zum Teil erwogen wurde, um schwere Rechtsverstöße korrigieren zu können, die z.B. im Rahmen einer gemäß § 158 VwGO unanfechtbaren Entscheidung unterlaufen sind (vgl. in diesem Sinn z.B. noch BVerwG, B.v. 14.6.1999 - 4 B 18/99 - NVwZ-RR 1999, 692/693; B.v. 6.3.2002 - 4 BN 7/02 - NVwZ 2002, 1385/1386), ist bereits seit der Einfügung des § 321a in die Zivilprozessordnung durch das Zivilprozessreformgesetz vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) kein Raum mehr (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 16.5.2002 - 6 B 28/02 und 6 B 29/02 - NJW 2002, 2657; B.v. 5.10.2004 - 2 B 90/04 - NVwZ 2005, 232; B.v. 21.7.2005 - 9 B 9.05 - juris Rn. 1 - 3; BayVGH, B.v. 12.9.2002 - 22 C 02.1513 - BayVBl 2003, 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht