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   BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98   

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https://dejure.org/1999,8894
BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98 (https://dejure.org/1999,8894)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.1999 - 6 B 65.98 (https://dejure.org/1999,8894)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 1999 - 6 B 65.98 (https://dejure.org/1999,8894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfling (Anonymität) - Anonymität des Prüflings im Prüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 745
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.07.1977 - 1 WB 94.76
    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Demgegenüber kann sich die Beschwerde zur Begründung einer Divergenzrüge nicht mit Erfolg auf den Beschluß des 1. Wehrdienstsenats vom 7. Juli 1977 1 WB 94.76 (BVerwGE 53, 318) berufen.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Formulierung mindestens einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage voraus und ferner Angaben dazu, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 8.79

    Krankenkassenangestellte - Gesetzliche Regelung - Berufsfreiheit - Zweitprüfer -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Das Bundesrecht auch in Gestalt des Bundesverfassungsrechts enthält überdies für landesrechtlich geregelte Prüfungen keine Vorgaben dazu, ob, inwieweit und in welcher Weise bei schriftlichen Prüfungen die Anonymität des Prüflings zu gewährleisten ist; dem Grundgesetz läßt sich dazu nicht einmal ein Vorbehalt zugunsten einer Regelung durch den Gesetzgeber selbst entnehmen (vgl. Urteil vom 25. März 1981 BVerwG 7 C 8.79 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 144).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    b) Dem erstinstanzlichen Urteil läßt sich entgegen der Beschwerde kein ausdrücklicher oder stillschweigender Rechtssatz des Inhalts entnehmen, daß es den Prüfern entgegen dem Urteil des Senats vom 24. Februar 1993 BVerwG 6 C 38.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 314) gestattet wäre, für die Angemessenheit ihrer Leistungsbewertung beliebige Gründe nach(zu)schieben.
  • BVerwG, 30.01.1995 - 6 C 1.92

    Anforderungen an die Überprüfung von Prüfungsentscheidungen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Statt dessen erschöpft sich die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Gewande einer Divergenzrüge wegen vermeintlicher Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts über weite Strecken (insbesondere zu Nrn. 1.2, 1.2.1, 1.2.3, 1.2.4, 1.2.5 und 1.2.6 der Beschwerdebegründung) in Angriffen gegen die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Streitfalls und des Prüfungsfalls durch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, wobei anzumerken ist, daß insbesondere die von den Tatsachengerichten im Rahmen einer fachlichen Vollprüfung gefundene Würdigung des Prüfungsfalls vom Revisionsgericht nicht abweichend gewürdigt werden kann (vgl. Urteil des Senats vom 30. Januar 1995 BVerwG 6 C 1.92 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 343 = NVwZ 1995, 788 f.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift des revisiblen Rechts widersprochen hat (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 26 = DÖV 1998, 117 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.09.1971 - VI C 41.68

    Auslegung von als Verwaltungsvorschriften erlassenen Prüfungsordnungen - Bindung

    Auszug aus BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 65.98
    Denn der Wehrdienstsenat hatte in dem als Divergenzentscheidung angeführten Beschluß allein über die Auslegung einer bundesrechtlichen Verwaltungsvorschrift unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes zu entscheiden (vgl. auch Beschluß vom 28. September 1971 BVerwG 6 C 41.68 Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 47).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Zwar ist nicht gefordert, das Prüfungsverfahren stets und in allen Stadien streng anonym durchzuführen (Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 7 B 16.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 105 S. 152 und vom 14. September 1981 - BVerwG 7 B 30.81 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 152 S. 33; vgl. auch Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 6 B 65.98 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

    Nur dann, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass ein Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. Beschluss vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 65.98 NVwZ-RR 1999, 745).
  • VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 2 K 17780/17
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1999 - 6 B 65/98 -, bei juris.
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