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   BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98   

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https://dejure.org/1998,141
BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 4 B 64.98 (https://dejure.org/1998,141)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarklage - Nachbarliche Abwehranspruch - Drittschutz - Befreiung - Ermessensentscheidung - Ermessensfehlerfreie Entscheidung - Festsetzung eines Bebauungsplans - Nicht nachbarschützende Rücksichtnahmegebot

  • Judicialis

    BauGB § 31 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2
    Nachbarklage; Bauplanungsrecht; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; Ermessensentscheidung; Entscheidung, ermessensfehlerfreie; Festsetzung eines Bebauungsplans, nicht nachbarschützende; Rücksichtnahmegebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrechtlicher Nachbarschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 8
  • DVBl 1998, 1301 (Ls.)
  • BauR 1998, 1122 (Ls.)
  • BauR 1998, 1206
  • ZfBR 1999, 54
 
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Wird zitiert von ... (631)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (im Anschluß an Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung durch Urteil vom 19. September 1986 (BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71 Baurecht 1987, 70 = DÖV 1987, 296 = DVBl 1987, 476 = NVwZ 1987, 409) entschieden, daß § 31 Abs. 2 BauGB mit dem Gebot der Würdigung nachbarlicher Interessen drittschützende Wirkung hat.

    Mit seinem Urteil vom 19. September 1986 (a.a.O.) hat der Senat seine Rechtsprechung nun dahin gehend modifiziert, daß auch eine fehlerhafte Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung dem Nachbarn einen Abwehranspruch vermitteln kann, wenn nämlich die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung über die vom Bauherrn beantragte Befreiung nicht die gebotene Rücksicht auf die Interessen des Nachbarn genommen hat.

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar über den Anspruch auf "Würdigung nachbarlicher Interessen" hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (im Anschluß an Urteile vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71, und vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343).

    Auf dieser Rechtsauffassung beruht das Urteil des Senats vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - (BVerwGE 82, 343), nach dem eine unter Verstoß gegen eine nicht nachbarschützende Festsetzung eines Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung vom Nachbarn selbst dann nur wegen einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots erfolgreich angefochten werden kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde eine an sich erforderliche Befreiung überhaupt nicht erteilt hat, wenn also die für eine Befreiung notwendige Ermessensentscheidung überhaupt nicht getroffen worden ist.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. erstmals Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Das steht mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 S. 70 f.) im Einklang.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 8 A 1161/18

    Nachbarklage gegen Ruf des Muezzins in Oer-Erkenschwick erfolglos

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1998 - 4 C 14.87 -, juris Rn. 10, und Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 64.98 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 9. Mai 2016 - 10 A 1613/14 -, juris Rn. 50 ff., m. w. N., und Beschluss vom 10. September 2018 - 10 B 1228/18 -, juris Rn. 10 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206 = juris Rn. 5 f.).
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