Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 17.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12198
OLG Frankfurt, 27.11.1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 (https://dejure.org/1998,12198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 814
  • DVBl 1999, 871 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LG Karlsruhe, 04.07.2008 - 3 O 35/07

    Rechtsweg: Unterlassung und Widerruf von Äußerungen, die von einem Amtsträger in

    Dagegen sind durch Beziehungen bürgerlichrechtlicher Gleichordnung geprägte Äußerungen oder persönliche Erklärungen des Amtsträgers grundsätzlich Gegenstand zivilgerichtlicher Streitigkeiten (vergl. OLG Frankfurt, NVwZ-RR 1999, 814, 815 m.w.N; VGH Mannheim, NJW 1990, 1808, 1809; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 1844 ff.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, NVwZ-RR 1994, 700 ff.; OLG Zweibrücken, NVwZ 1982, 322; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.04.2000, Az. 6 U 279/99, zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1993, 285 ff.; VG Würzburg, Urteil vom 27.11.2002, W2 K 02.828, zitiert nach Juris).

    Allein der Umstand, dass sich Kläger und Beklagte gleich geordnet gegenüber stehen, begründet für sich betrachtet keine eindeutige Einstufung der Streitigkeit als bürgerlichrechtlich, mag die Gleichordnung auch ein Kriterium sein, dass grundsätzlich für das Vorliegen einer zivilrechtlichen Streitigkeit spricht (vergl. OLG Frankfurt, NVwZ-RR 1999, 814, 815; OVG Rheinland-Pfalz, NJW 1992, 844 ff.).

  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12

    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der Bundesgerichtshof (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung, vermag diese Auffassung nicht zu überzeugen.
  • VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12

    Rechtsweg bei Streit um öffentliche Kritik eines Bürgermeisters an der Arbeit

    Soweit das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 27. November 1998 - 24 W 65/98 -, juris) und auch der BGH (Urteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 210/60 -, juris) maßgeblich darauf abstellen, dass das Verhältnis der Gemeindevertreter zum Bürgermeister nicht durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet sei, sondern durch ein Verhältnis der Gleichordnung und deshalb den Zivilrechtsweg für gegeben halten, überzeugt diese Auffassung nicht.
  • VGH Bayern, 11.03.2013 - 4 C 13.400

    Rechtswegbeschwerde; Widerklage; Unterlassungsanspruch; Äußerung eines

    Bei Wortbeiträgen von Gemeinderatsmitgliedern kann dies etwa dann der Fall sein, wenn die betreffenden Äußerungen nur bei Gelegenheit einer Sitzung eines kommunalen Vertretungsorgans gemacht wurden und sich zumindest im Schwerpunkt als Ausdruck einer rein persönlichen und demzufolge privatrechtlich zu beurteilenden Auseinandersetzung darstellen (vgl. VGH BW U.v. 9.10.1989 - 1 S 5/88 - NJW 1990, 1808; HessVGH B.v. 13.6.2007 - 8 E 1067/12 - NVwZ-RR 2012, 781;OLG Frankfurt U.v. 27.11.1998 - 24 W 65/98 - NVwZ-RR 1999, 814).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 17.03.1999 - 1 S 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12217
OVG Sachsen, 17.03.1999 - 1 S 8/99 (https://dejure.org/1999,12217)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17.03.1999 - 1 S 8/99 (https://dejure.org/1999,12217)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 17. März 1999 - 1 S 8/99 (https://dejure.org/1999,12217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 146 Nr. 3; VwV zur Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen.....

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Reisekosten eines Beteiligten zum Termin im Rahmen der Kostenentscheidung als außergerichtliche Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 814
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Soweit vereinzelt vertreten wird, dass die Bewilligung von Reisekosten ausschließlich außerhalb der Vorschriften über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der VwV Reiseentschädigung erfolgen könne (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.09.2006 - 1 O 196/06 - juris Rn. 2; OVG Sachsen, Beschluss vom 17.03.1999 - 1 S 8/99 - NVwZ-RR 1999, 814; Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 166 Rn. 163 f.; Just in Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 5. Aufl., VwGO § 166 Rn. 39), vermag der Senat dem nicht beizutreten.
  • OVG Sachsen, 16.12.2019 - 5 E 108/19

    Reisekostenvorschuss; mündliche Verhandlung; Prozesskostenhilfe;

    4 Der erkennende Senat folgt damit nicht der Entscheidung des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. März 1999 - 1 S 8/99 - (NVwZ-RR 1999, 814), wonach solche Reisekostenbeihilfen nicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe gewährt werden, sondern nur aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Gewährung von Reiseentschädigungen an mittellose Personen und Vorschusszahlungen an Zeugen und Sachverständige vom 19. Dezember 1991, verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1996 (SächsJMBl S. 142), die inzwischen durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa über die Gewährung von Reiseentschädigungen vom 16. Mai 2006 (SächsJMBl. S. 58), zuletzt geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. Oktober 2014 (SächsJMBl. S. 93) und zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 366), abgelöst wurde.

    Der Streit um einen solchen Anspruch würde Kosten und Auslagen i. S. v. § 146 Abs. 3 VwGO betreffen, so dass die Beschwerde nur bei einem Wert des Beschwerdegegenstands von über 200,00 EUR statthaft wäre (vgl. SächsOVG, Beschlüsse v. 17. März 1999 a. a. O. und v. 27. September 2000, a. a. O., juris Rn. 3).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 1 O 169/06

    Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften über Reiseentschädigungen bilden eine gegenüber den Vorschriften über die Prozesskostenhilfe eigenständige Rechtsgrundlage (ebenso: Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 166 Rdnr. 164; Sächs. OVG, Beschluss vom 17.03.1999 - 1 S 8/99 -, NVwZ-RR 1999, 814).
  • OVG Sachsen, 27.09.2000 - 1 E 104/00
    Die Beschwerde, die nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17.3.1999, NVwZ-RR 1999, 814) keiner vorherigen Zulassung bedarf und für die - entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Verwaltungsgerichts - auch kein Anwaltszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO besteht, ist zulässig, aber unbegründet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht