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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98 (https://dejure.org/1999,8324)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.01.1999 - 3 E 808/98 (https://dejure.org/1999,8324)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 (https://dejure.org/1999,8324)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühren; Erledigung eines Rechtsstreits; Vergleichsgebühr; Reduzierung der Abgabenforderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 348
  • AnwBl 1999, 612
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1985 - 2 B 2547/84

    Erledigungsgebühr; Beratung; Mandant; Erledigung; Erklärung; Verfahren

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98
    Sie löst unabhängig davon, ob Bemühungen von anderer Seite (des Gerichts oder des Prozeßgegners) mitursächlich gewesen sind, die Erledigungsgebühr aus (vgl. auch den Beschluß des Senats vom 10.7.1998 - 3 E 87/95; ferner OVG NW, Beschlüsse vom 25.2.1985 - 2 B 2547/84 -, AnwBl 1985, 391 (391 f.), und vom 31.10.1985 - 3 B 831/85).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1993 - 3 E 1137/92

    Entstehung einer Vergleichsgebühr ; Erschließungsbeitragsbescheid; Beendung eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98
    Dies aber wäre für die Annahme, die Beteiligten hätten einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB über die Verfahrensbeendigung geschlossen, erforderlich gewesen (vgl. den Beschluß des Senats vom 29.6.1993 - 3 E 1137/92 -, AnwBl 1993, 639).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1975 - III B 927/74
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.1999 - 3 E 808/98
    Daß § 24 BRAGO in seiner heutigen Fassung gerade auch Tätigkeiten erfassen soll, die ein Rechtsanwalt erst nach einer ohne sein Zutun erfolgten Aufhebung oder Änderung eines angefochtenen Verwaltungsaktes entfaltet, verdeutlicht auch die im Jahre 1975 erfolgte Änderung dieser Vorschrift (Gesetz vom 20.8.1975, BGBl. I S. 2189), mit der der Gesetzgeber das Tatbestandsmerkmal einer "durch" Zurücknahme oder Änderung des Bescheides erfolgten Erledigung der Rechtssache durch die gegenwärtige Fassung ("nach") ersetzt hat (vgl. zur früheren Gesetzesfassung noch den Beschluß des Senats vom 28.1.1975 - III B 927/74 -, NJW 1976, 261).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 1 E 32/11

    Antrags-, Erinnerungs- und Beschwerdebefugnis des Prozessbevollmächtigten eines

    Wie hier die ganz h.M. in der Rechtssprechung, vgl. etwa: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 O 27/10 -, juris, Rn. 4, 6 und 9, m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 12 E 1120/08 -, juris, Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 4. Juli 2008 - 2 OA 338/08 -, NJW 2009, 460 = juris, Rn. 3, 6; vgl. insoweit ferner Müller-Rabe, a.a.O., Nr. 1002 VV RVG Rn. 38, 46 bis 51; anders, soweit ersichtlich, nur der mit dem Sinn und Zweck des in Rede stehenden Gebührentatbestandes nicht zu vereinbarende Beschluss des OVG NRW vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, NVwZ-RR 1999, 348 = juris, Rn. 14, dessen Hinweis auf die Änderung des § 24 Abs. 2 BRAGO im Jahre 1975 (u.a.: "nach Zurücknahme" statt "durch Zurücknahme") in Ansehung der für die Änderung dieser Vorschrift insgesamt gegebenen Begründung (BT-Drs. 7/3243, S. 8) nicht überzeugt, weil der Gesetzgeber danach mit der vom Rechtsausschuss beschlossenen Fassung des Absatzes 2 in Bezug auf den geltenden Absatz 1 nur zwei Klarstellungen beabsichtigte, nämlich dahin, dass die Erledigungsgebühr auch vor der Behörde entstehen kann ("Rechtssache" statt "Rechtsstreit") und dass unter einem "angefochtenen Verwaltungsakt" nur ein solcher zu verstehen ist, der mit einem Rechtsbehelf angegriffen wurde (Einfügung "mit einem Rechtsbehelf").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 E 10310/07

    Beschwerde; Einigungsgebühr; Erinnerung; Erledigungsgebühr; Erledigung,

    Sie kann aber auch darin bestehen, dass er auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einwirkt, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung in deren eigenem, wohl verstandenen Interesse zu überwinden (vgl. dazu etwa OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, NVwZ-RR 1999, S. 348).
  • VG Berlin, 30.09.2014 - 14 KE 88.13

    Erledigungsgebühr für ein infolge eines Musterverfahrens unstreitig erledigtes

    Dafür, dass der Gesetzgeber 1975 durch die Ersetzung des Wortes "durch" mit "nach" inhaltlich etwas ändern wollte, ist nichts ersichtlich (anders aber OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 - juris Rn. 14); die diesbezügliche Gesetzesbegründung (BT-Drs. 7/3243 S. 8) verhält sich dazu nicht, obwohl dies bei einer inhaltlichen Änderung der Regelung in § 24 BRAGO nahe gelegen hätte.

    Zwar wird grundsätzlich von der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass das nach (teilweiser) Klaglosstellung erfolgte Einwirken des Rechtsanwalts auf den Kläger, den gesamten Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären, ausreichend sein kann, um eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV auszulösen (OVG Münster, Beschlüsse vom 30. August 2011 - 6 E 775/11 - juris und vom 6. Januar 2012 - 6 E 1033/11 - juris; Curkovic/Klipstein, in: Bischof u.a., RVG Kommentar, 6. Aufl. 2014, Nr. 1002 V Rn. 8; zur Vorgängerregelung § 24 BRAGO: BSG, Beschluss vom 13. Dezember 1994 - 9 BVs 48/94 - juris Rn. 3; OVG Münster, Beschlüsse vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 - juris Rn. 14 und vom 25. Februar 1985 - 2 B 2547/84 - AnwBl 1985, 393; OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Dezember 1982 - AnwBl 1983, 282 ; Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 29. November 1999 - 12 Ko 1950/99 - juris Rn. 7; Fraunholz, in: Riedel/Sußbauer, BRAGO, 8. Aufl. 2000, § 24 Rn. 19 Wolf, in: Gebauer/Schneider, BRAGO, 2002, § 24 Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2013 - 5 OA 137/13

    Entstehung einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG bei Verzicht auf das

    So kann beispielsweise die Erledigungsgebühr entstehen, wenn ein mittels Anfechtungsklage angefochtener Erschließungsbeitragsbescheid durch die Behörde reduziert wird und der Kläger nach entsprechender Einwirkung durch seinen Prozessbevollmächtigten mit Rücksicht auf die Beitragsreduzierung den Rechtsstreit insgesamt in der Hauptsache für erledigt erklärt (OVG NRW, Beschluss vom 11.1.1999 - 3 E 808/98 -, juris Rn. 11ff. [zu der - in ihren Voraussetzungen inhaltsgleichen - Vorgängervorschrift des § 24 BRAGO]) oder wenn dem Rechtsstreit zwei Streitgegenstände - etwa ein Feststellungs- und ein Anfechtungsbegehren - zugrunde liegen und sich das Anfechtungsbegehren durch Aufhebung des Verwaltungsaktes erledigt, der Kläger aber nach Beratung durch seinen Prozessbevollmächtigten eine Hauptsacheerledigungserklärung auch im Hinblick auf das materiell-rechtlich nicht erledigte Feststellungsbegehren abgibt (Sächs. OVG, Beschluss vom 13.2.2013, a. a. O., Rn. 4); im Verpflichtungsfall hat die Rechtsprechung beispielsweise die Auslösung einer Erledigungsgebühr angenommen, wenn die Klage auf den Erlass eines Bauvorbescheides für einen eingeschossigen Anbau mit einer Grundfläche von 43 m x 48 m gerichtet war, während des gerichtlichen Verfahrens jedoch nicht dieses Vorhaben, sondern eine Alternativplanung für einen dreigeschossigen Anbau mit einer abweichenden Grundfläche genehmigt worden war und der Kläger gleichwohl nach Beratung durch seinen Prozessbevollmächtigten von einer Weiterverfolgung seines ursprünglichen Begehrens abgesehen hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 2.12.1982, a. a. O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1120/08

    Entstehen einer Erledigungsgebühr i.F.d. Beendigung eines Prozesses durch

    Da das erledigende Ereignis materiell-rechtlich die Klaglosstellung durch den Beklagten war, die nach Erläuterung durch die gerichtliche Verfügung vom 17. April 2008 die vollumfängliche Aufhebung des angefochtenen Rückforderungsbescheides vom 10. April 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Juli 2003 bedeutete, lag vorliegend auch nicht die besondere Situation vor, dass der Prozessvertreter auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einzuwirken hatte, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung bezüglich eines - von der Klaglosstellung nicht erfaßten - Teils des Streitgegenstandes in deren eigenen, wohlverstandenem Interesse zu überwinden, dazu: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. April 2007 - 8 E 10310/07 -, NVwZ-RR 2007, 564 mit Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, NVwZ-RR 1999, 348.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2019 - 9 OA 245/19

    Beitragsbescheid; besondere Mitwirkung; Erledigungsgebühr; nachträgliche Heilung;

    So kann beispielsweise die Erledigungsgebühr entstehen, wenn ein mittels Anfechtungsklage angefochtener Erschließungsbeitragsbescheid durch die Behörde reduziert wird und der Kläger nach entsprechender Einwirkung durch seinen Prozessbevollmächtigten mit Rücksicht auf die Beitragsreduzierung den Rechtsstreit insgesamt in der Hauptsache für erledigt erklärt (OVG NRW, Beschluss vom 11.1.1999 - 3 E 808/98 - juris Rn. 11 ff. [zu der - in ihren Voraussetzungen inhaltsgleichen - Vorgängervorschrift des § 24 BRAGO]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99

    Rechtsanwaltsvergütung bei schriftsätzlich abgegebener Erledigungserklärung und

    Erörterungs- und Verhandlungsgebühr abgegoltene Prozessführung hinausgehen (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, NVwZ-RR 1999, 348).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2023 - 5 E 306/22

    Entstehen einer Erledigungsgebühr durch anwaltliche Mitwirkung an der

    OVG NRW, Beschluss vom 30. September 2021, a. a. O., S. 3 des Beschlussabdrucks; Bay. VGH, Beschluss vom 5. April 2017 - 19 C 15.1844 -, BayVBl 2017, 826, juris, Rn. 18 m. w. N.; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 6. November 2019 - 1 WDS-KSt 2.19 -, AGS 2020, 19, juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 - 1 E 197/14 -, juris, Rn. 13, vom 6. Januar 2012 - 6 E 1033/11 -, ASR 2012, 74, juris, Rn. 8, und vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, NVwZ-RR 1999, 348, juris, Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2022 - 1 E 372/22

    Entstehen einer Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags

    Auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Januar 1999 - 3 E 808/98 -, juris, ist für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung.
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2398

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

    Die Mitwirkung kann auch mittels Telefon erfolgen (BayVGH, B.v. 19.1.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497 = BayVBl 2008, 417).Sie kann auch darin bestehen, dass der Rechtsanwalt auf einen Vorschlag des Gerichts hin auf seine Mandantschaft einwirkt, um einen bei dieser bestehenden Widerstand gegen eine gütliche Streitbeilegung in deren eigenem, wohlverstandenen Interesse zu überwinden (OVG RhPf, B.v. 18.4.2007 - 8 E 10310/07 - NVwZ-RR 2007, 564; OVG NRW, B.v. 11.1.1999 - 3 E 808/98 - NVwZ-RR 1999, 348).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 4 E 432/19
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2010 - 1 K 231.09

    Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr; Klage gegen Versetzungsbescheid und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 4 E 472/19
  • VGH Bayern, 29.01.2014 - 13 M 13.2399

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung; Erledigungsgebühr

  • VG Köln, 19.11.2008 - 21 K 472/08

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Entstehen einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 3 E 867/01

    Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

  • VG München, 11.02.2022 - M 3 M 21.1270

    Kostenerinnerung, Erledigungsgebühr

  • FG Düsseldorf, 02.01.2012 - 10 Ko 2007/11

    Notwendigkeit der Erledigung der Rechtssache nach Aufhebung oder Änderung des mit

  • VG Weimar, 05.09.2002 - 5 K 3081/98

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen

  • VG München, 24.07.2012 - M 12 M 11.4462

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Erledigungsgebühr

  • VG Hannover, 16.03.2004 - 6 A 1903/03

    Erledigung; Erledigungsgebühr; Mitwirkung; Rechtsanwalt

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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.1998 - F 2 S 170/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12036
OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.1998 - F 2 S 170/98 (https://dejure.org/1998,12036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.08.1998 - F 2 S 170/98 (https://dejure.org/1998,12036)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. August 1998 - F 2 S 170/98 (https://dejure.org/1998,12036)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstellungsbeschluß; Klagerücknahme; Unanfechtbarer Einstellungsbeschluß; Beschlußinhalte; Verfassungsrechtliche Bedenken

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 348
 
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