Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 30.11.1998

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2023
OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98 (https://dejure.org/1999,2023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 (https://dejure.org/1999,2023)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. April 1999 - 13 L 5282/98 (https://dejure.org/1999,2023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 790
  • NVwZ-RR 2001, 352 (Ls.)
  • DVBl 1999, 1656
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    d) Entgegen der Ansicht der Beklagten, des BFH (a.a.O., S. 247) und des VGH Bad.-Württ. (VBlBW 1989, 348) ist die Einbeziehung der von einem verheirateten Arbeitnehmer an seinem vom Familienwohnsitz entfernten Arbeitsort gemieteten zusätzlichen Wohnung auch nicht durch den Beschluss des BVerfG vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325) zwingend geboten.

    Diese Beurteilung wird bestätigt durch die allgemein und auch vom BVerfG anerkannte Steuerfreiheit der Zweitwohnungen, die als sog. reine Kapitalanlage gehalten werden (BVerfGE 65, 325, 348; BVerfG, DStR 1995, 1270; BVerwGE 99, 303; BVerwG, DVBI. 1997, 1058).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1575/88

    Nichtigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Die von einem verheirateten Einwohner an seinem auswärtigen Arbeitsort zur Ausübung seines Berufs gemietete Nebenwohnung unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer (a.A. BFHE 182, 243, 247; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 348).

    d) Entgegen der Ansicht der Beklagten, des BFH (a.a.O., S. 247) und des VGH Bad.-Württ. (VBlBW 1989, 348) ist die Einbeziehung der von einem verheirateten Arbeitnehmer an seinem vom Familienwohnsitz entfernten Arbeitsort gemieteten zusätzlichen Wohnung auch nicht durch den Beschluss des BVerfG vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325) zwingend geboten.

  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Die von einem verheirateten Einwohner an seinem auswärtigen Arbeitsort zur Ausübung seines Berufs gemietete Nebenwohnung unterliegt nicht der Zweitwohnungssteuer (a.A. BFHE 182, 243, 247; VGH Bad.-Württ., VBlBW 1989, 348).

    c) Eine Erfassung auch solcher unmittelbar der Einkommenserzielung dienenden Erwerbswohnungen (dafür BFHE 182, 243, 246 zum HZwStG) würde zudem Sachverhalte einbeziehen, die unter die doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG fallen.

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Als Aufwandsteuer kann die Zweitwohnungssteuer vielmehr nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand durch Verwendung von Einkommen oder Vermögen für eine zusätzliche Wohnung zum persönlichen Lebensbedarf erfassen (BVerfG, NVwZ 1989, 1152 zur Jagdsteuer; BVerwG, DÖV 1992, 489 f.; Thiem, SchlHA 1993, 134 f.).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Diese Beurteilung wird bestätigt durch die allgemein und auch vom BVerfG anerkannte Steuerfreiheit der Zweitwohnungen, die als sog. reine Kapitalanlage gehalten werden (BVerfGE 65, 325, 348; BVerfG, DStR 1995, 1270; BVerwGE 99, 303; BVerwG, DVBI. 1997, 1058).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Eine solche Anknüpfung an den objektiven Hauptwohnungsbegriff des Melderechts zur Abgrenzung der steuerpflichtigen Zweitwohnung begegnet zwar im Grundsatz keinen Bedenken (VGH Bad.-Württ., KStZ 1989, 236; Bayer, KStZ 1991, 26; Driehaus/Birk, a.a.O., Rn. 218).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 41/95

    Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Die melderechtlichen Vorschriften können auch bei einer Verweisung in Steuersatzungen aber stets nur entsprechende Anwendung finden, weil sie auf spezifisch melderechtlichen Bedürfnissen und Zielsetzungen beruhen (Driehaus/Birk, a.a.O.), und deshalb auch nicht mit bindender Wirkung die Steuerpflicht festlegen (a.A. BFH, NVwZ 1996, 688; BFHE 182, 249; Thiem, SchlHA 1993, 134, 135).
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Das gilt, wie das BVerwG jüngst entschieden hat (Urteil v. 4.5. 1999 - 1 C 25.98 -) auch bei einem kinderlosen Ehepaar.
  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Als Aufwandsteuer kann die Zweitwohnungssteuer vielmehr nur den besonderen, über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehenden Aufwand durch Verwendung von Einkommen oder Vermögen für eine zusätzliche Wohnung zum persönlichen Lebensbedarf erfassen (BVerfG, NVwZ 1989, 1152 zur Jagdsteuer; BVerwG, DÖV 1992, 489 f.; Thiem, SchlHA 1993, 134 f.).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.04.1999 - 13 L 5282/98
    Diese Beurteilung wird bestätigt durch die allgemein und auch vom BVerfG anerkannte Steuerfreiheit der Zweitwohnungen, die als sog. reine Kapitalanlage gehalten werden (BVerfGE 65, 325, 348; BVerfG, DStR 1995, 1270; BVerwGE 99, 303; BVerwG, DVBI. 1997, 1058).
  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 12.99

    Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnung aus Gründen der Berufstätigkeit;

    BVerwG 11 C 12.99 (8 C 18.99) OVG 13 L 5282/98.

    Mit Urteil vom 21. April 1999 (NVwZ-RR 1999, S. 790) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht den Gerichtsbescheid geändert und den Zweitwohnungssteuerbescheid der Beklagten vom 17. September 1996 aufgehoben.

  • VGH Hessen, 25.06.2003 - 5 UE 1174/01

    Hundesteuer unabhängig von privater oder beruflicher Veranlassung

    Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner oben genannten Entscheidung zu aus beruflichen Gründen genutzten Zweitwohnungen ausgeführt und die entgegengesetzte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 21. April 1999 - 13 L 5282/98 -, NVwZ-RR 1999, 790) aufgehoben, die genau mit der gleichen Argumentation, die auch das Verwaltungsgericht für das beruflichen Zwecken dienende Halten von Hunden verwendet, derartige Zweitwohnungen wegen des beruflichen Nutzungszwecks nicht der "persönlichen Lebensführung" zurechnen wollte.
  • VGH Hessen, 05.07.2006 - 5 UZ 1006/06

    Hundesteuer für einen zeitweise zu Hause gehaltenen Diensthund

    Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner oben genannten Entscheidung zu aus beruflichen Gründen genutzten Zweitwohnungen ausgeführt und die entgegengesetzte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 21. April 1999 - 13 L 5282/98 -, NVwZ-RR 1999, 790) aufgehoben, die genau mit der gleichen Argumentation, die auch das Verwaltungsgericht für das beruflichen Zwecken dienende Halten von Hunden verwendet, derartige Zweitwohnungen wegen des beruflichen Nutzungszwecks nicht der "persönlichen Lebensführung" zurechnen wollte.
  • FG Bremen, 01.02.2000 - 299283K 2

    Zweitwohnungsteuer in Bremen: Verfassungsmäßigkeit, Besteuerungszweck,

    Deshalb folgt der Senat nicht dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des OVG Lüneburg vom 21. April 1999 13 L 5282/98, NordöR 1999, 293, DVBl. 1999, 1656 , NVwZ-RR 1999, 790, wonach die melderechtlichen Vorschriften auch bei einer Verweisung in Steuersatzungen stets nur dann entsprechend angewandt werden könnten, soweit ein besteuerbarer "Aufwand" vorliege.

    Die vom OVG Lüneburg (NordöR 1999, 293, DVBl. 1999, 1656 , NVwZ-RR 1999, 790) mit beachtlichen Argumenten in Auseinandersetzung mit der Entscheidung BVerfGE 65, 325 problematisierte Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für "Erwerbswohnungen" kann ebenfalls Anlaß für Überlegungen sein, ob es für den Ortsgesetzgeber nicht geboten wäre, für "Erwerbswohnungen" und Studentenwohnungen Ausnahmetatbestände zu formulieren, soweit der Begründung solcher Zweitwohnungen kein steuerbarer zusätzlicher Aufwand zugrundeliegt.

  • VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06

    Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - zitiert nach juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790.
  • VG Köln, 11.07.2007 - 21 L 672/07

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Zweitwohnungssteueränderungsbescheides;

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07
    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 12.04.2000 - 11 C 12/99 -, BVerwGE 111, 122; VGH München, Urteil vom 14.02.2007 - 4 N 06.367 - OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - OVG Lüneburg, Urteil vom 21.04.1999 - 13 L 5282/98 - NVwZ-RR 1999, 790; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 29.09.1988 - 2 S 3458/86 -, KStZ 1989, 236;.
  • VG Freiburg, 14.11.2002 - 4 K 402/00

    Hundesteuer für Wachhund

    Unter Berufung auf diesen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil vom 12.04.2000 (BVerwGE 111, 122) dargelegt, dass für sogenannte "Erwerbszweitwohnungen", also Wohnungen, die aus beruflichen Gründen am Ort der Beschäftigung gemietet wurden, Zweitwohnungsteuer erhoben werden kann (ebenso: BFH, Urt. v. 05.03.1997, BFHE 182, 243; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.02.1989, VBlBW 1989, 348; FG Berlin, Urt. v. 29.06.2001 - 10 K 9135/00 - JURIS; a.A. Nieders.OVG, Urt. v. 21.04.1999 - 13 L 5282/98 -, NVwZ 1999, 790, aufgehoben durch Urt. des BVerwG v. 12.04.2000, a.a.O.).
  • VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05

    Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer

    Dementsprechend wird auch in Literatur und Rechtsprechung eine Verknüpfung der Vorschriften des Melderechts mit der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer grundsätzlich für zulässig erachtet, vgl. unter anderem BVerwG, Urteil vom 20. April 2000, a.a.O., OVG NRW, Beschlüsse vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045 - und vom 15. März 2007 - 14 A 5269/04 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 2007 - 4 N 06.367 - Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 28. September 1988 - 2 S 3458/86 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 1989, S. 236, OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 1998 - 13 L 5282/98 - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 1999, S. 790; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 20. Lfg.
  • VG Aachen, 12.10.2006 - 4 K 384/04

    Studenten, die mit Nebenwohnsitz in Aachen gemeldet sind, müssen

  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 2637/06

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

  • VG Aachen, 23.10.2006 - 4 K 339/04

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer;

  • VG Aachen, 25.05.2004 - 4 L 146/04

    Rechtmäßigkeit eines Abgabenbescheides zur Zweitwohnungssteuer ;

  • VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 3412/06
  • VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz;

  • VG Dresden, 10.07.2007 - 2 K 370/07

    Dresdner Studenten klagen erfolgreich gegen Zweitwohnungssteuer

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8668
OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97 (https://dejure.org/1998,8668)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.11.1998 - 13 L 4737/97 (https://dejure.org/1998,8668)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. November 1998 - 13 L 4737/97 (https://dejure.org/1998,8668)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 790
  • NVwZ-RR 1999, 790
  • NVwZ-RR 1999, 790 (Volltext mit amtl. LS)
  • NZM 1999, 1017
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Das BVerfG hat es zwar in seinem Beschluß vom 6.12.1983 (BVerfGE 65, 325 [357] = NJW 1984, 785 = NVwZ 1984, 302 L) als unzulässig angesehen, auswärtige Zweitwohnungsinhaber, die aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken eine Zweitwohnung im Gemeindegebiet innehaben, von der Steuerpflicht auszunehmen.

    Stets muß jedoch ein Konsum i. S. der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vorliegen, der gerade Ausdruck und Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist (BVerfGE 65, 325 = NJW 1984, 785 = NVwZ 1984, 302 L).

  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Es bleibe dem Satzungsgeber indessen unbenommen, Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände vorzusehen (ebenso BFHE 182, 243 = NVwZ-RR 1998, 329 - zum HbgZwStG; VGH Mannheim, VBlBW 1989, 348).

    Zugleich stellt sich die Frage, ob die Rechtsordnung nicht widersprüchlich wird, wenn sie einerseits auch eine solche "Erwerbswohnung" als Zweitwohnung für den persönlichen Lebensbedarf der Steuer unterwirft, andererseits diese Aufwandsteuer als im Rahmen des EStG abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben behandelt (so BFHE 182, 243 = NVwZ-RR 1998, 329; FG Hamburg, zit. bei Bayer/Elmenhorst, KStZ 1968, 141 [147] Rdnr. 65; krit. dazu Bayer, KStZ 1998, 1 [5] Anm. 53; V. Preuschen, BB 1997, 1825 [1826]).

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Bei einem unverheirateten oder verheirateten, aber dauernd getrennt lebenden Inhaber wäre die "Erwerbswohnung" als vorwiegend benutzte Wohnung Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne (§ 8 I 1 NdsMeldeG sowie Nr. 8.3.1 VwVNMG, NdsMBI, 1989, 502; BVerwGE 89, 110 = NJW 1992, 1121 = NVwZ 1992, 484 L; VGH Mannheim, DWW 1995, 121) und damit nach § 1 Ila der Satzung der Bekl. nicht der Steuer unterworfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1989 - 2 S 1575/88

    Nichtigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Es bleibe dem Satzungsgeber indessen unbenommen, Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände vorzusehen (ebenso BFHE 182, 243 = NVwZ-RR 1998, 329 - zum HbgZwStG; VGH Mannheim, VBlBW 1989, 348).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 2 S 3458/86

    Zweitwohnungssteuer - objektivierter Hauptwohnungsbegriff und maßgeblicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Nach überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum kann die Gemeinde aber auch in der Weise an das Melderecht anknüpfen, daß Zweitwohnungen alle jene sind, die nicht Hauptwohnungen im melderechtlichen Sinne sind (VGH Mannheim, KStZ 1989, 236; Driehaus/Birk, KommunalabgabenR, § 3 Rdnr. 218 m. w. Nachw.; für eine bindende Tatbestandswirkung der Eintragung im Melderegister Thiem, SchlHA 1993, 134 [135]).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde: zur vorwiegenden Benutzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Bei einem unverheirateten oder verheirateten, aber dauernd getrennt lebenden Inhaber wäre die "Erwerbswohnung" als vorwiegend benutzte Wohnung Hauptwohnung im melderechtlichen Sinne (§ 8 I 1 NdsMeldeG sowie Nr. 8.3.1 VwVNMG, NdsMBI, 1989, 502; BVerwGE 89, 110 = NJW 1992, 1121 = NVwZ 1992, 484 L; VGH Mannheim, DWW 1995, 121) und damit nach § 1 Ila der Satzung der Bekl. nicht der Steuer unterworfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.1996 - 2 S 1252/95

    Zweitwohnungsteuer: zur Definition des Begriffs "Hauptwohnung" in der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 4737/97
    Bei der Abgrenzung kann die Gemeinde in ihrer Steuersatzung eine eigenständige, vom Melderecht unabhängige Definition der Hauptwohnung (und damit auch des Komplementärbegriffs der Zweitwohnung) verwenden (VGH Mannheim, VBlBW 1996, 350).
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