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   OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96   

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OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96 (https://dejure.org/1998,3533)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.1998 - 1 L 66/96 (https://dejure.org/1998,3533)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 1 L 66/96 (https://dejure.org/1998,3533)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veränderungssperre zur Verwirklichung der Plankonzeption in einem Gewerbegebiet ; Erlass einer Veränderungssperre zur Abwendung einer Dispersion im Einzelhandel und zum Erhalt klassischer Gewerbestrukturen; Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 5, 9
    Ausschluß von Betrieben des Einzelhandels im Gewerbegebiet)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 10
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Daß auf der Grundlage dieser Regelungen ein Ausschluß bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben, wie er in Ziff. 1 der textlichen Festsetzungen erfolgt ist, im Grundsatz möglich ist, wird auch von der Klägerin nicht in Frage gestellt und ist im übrigen durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, NVwZ 1989, 679; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, SchlHA 1995, 240).

    "Besondere" städtebauliche Gründe i.S.d. § 1 Abs. 9 BauNVO sind daher bereits dann anzunehmen, wenn es "spezielle" Gründe gerade für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt (BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, a.a.O.).

    Dieses in sich schlüssige Konzept trägt den hier (noch) streitigen Einzelhandelsausschluß und damit die Abweichung von dem durch § 8 BauNVO vorgegebenen Typ eines Gewerbegebiets; denn es ist aus der konkreten städtebaulichen Situation und auf der Grundlage einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachenermittlung entwickelt worden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, a.a.O., S. 157 o.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1994 - 1 L 28/93

    Baumarkt; Eingeschränktes Gewerbegebiet; Gewerbegebiet; Städtebaulicher Grund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Daß auf der Grundlage dieser Regelungen ein Ausschluß bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben, wie er in Ziff. 1 der textlichen Festsetzungen erfolgt ist, im Grundsatz möglich ist, wird auch von der Klägerin nicht in Frage gestellt und ist im übrigen durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, NVwZ 1989, 679; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, SchlHA 1995, 240).

    Nicht zweifelhaft ist ferner, daß trotz des in Ziff. 1 erfolgten Ausschlusses bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets als Gewerbegebiet gewahrt geblieben ist (Urt. d. Senats v. 29.06.1994, a.a.O.).

    Die Bereitstellung von Flächen für einen bestimmten Bedarf ist ein schutzwürdiger städtebaulicher Belang, der es - soweit das durch konkrete städtebauliche Gegebenheiten bedingt ist - rechtfertigen kann, einzelne in dem Baugebiet an sich zulässige Nutzungen auszuschließen, die andere zulässige Nutzungen verdrängen (so für die hier vorliegende Fallgestaltung, die Verdrängung des klassischen Gewerbes durch großflächigen Einzelhandel: OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -, Buchholz 406.12, § 1 BauNVO Nr. 16; s. auch § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1987 - 10 C 46/86

    Anforderungen an die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens; Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Das ist ein besonderer städtebaulicher Grund i.S.d. § 1 Abs. 9 BauNVO; denn dadurch wird nicht nur die bedarfsgerechte Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs, insbesondere für nicht mobile Käuferschichten, gewährleistet, sondern auch einer Verödung der Zentren entgegengewirkt und unnötige Verkehrs-(Einkaufs-)ströme aus den Stadtteilen in die Gewerbegebiete vermieden (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB sowie OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.1987 - 10 C 46/86 -, NVwZ 1988, 379).

    Diese Erwägungen rechtfertigen sicherlich nicht den Ausschluß des Einzelhandels mit Waren, die - wie die in einem Bau- und Gartenmarkt angebotenen Produkte - für die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung irrelevant und die auch deshalb nicht "innenstadtschädlich" sind, weil derartige Betriebe wegen ihres großen Flächenbedarfs in der Innenstadt keinen Platz haben und zudem darauf angewiesen sind, daß sie von den Kunden direkt mit dem Kfz angefahren werden können (OVG Koblenz, Urt. v. 15.07.1987 - 10 C 46/86 -, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 11a NE 4/87

    Bauleitplanung: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben für Güter des täglichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Daß auf der Grundlage dieser Regelungen ein Ausschluß bestimmter Arten von Einzelhandelsbetrieben, wie er in Ziff. 1 der textlichen Festsetzungen erfolgt ist, im Grundsatz möglich ist, wird auch von der Klägerin nicht in Frage gestellt und ist im übrigen durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, NVwZ 1989, 679; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, SchlHA 1995, 240).

    Die Bereitstellung von Flächen für einen bestimmten Bedarf ist ein schutzwürdiger städtebaulicher Belang, der es - soweit das durch konkrete städtebauliche Gegebenheiten bedingt ist - rechtfertigen kann, einzelne in dem Baugebiet an sich zulässige Nutzungen auszuschließen, die andere zulässige Nutzungen verdrängen (so für die hier vorliegende Fallgestaltung, die Verdrängung des klassischen Gewerbes durch großflächigen Einzelhandel: OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -, Buchholz 406.12, § 1 BauNVO Nr. 16; s. auch § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB).

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Allein daraus, daß die Planbegründung keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, daß sich die Ratsversammlung mit den Gründen befaßt hat, die den Ausschluß auch solcher Einzelhandelsbetriebe rechtfertigen, die nicht Waren des täglichen Bedarfs oder sonstige innenstadtrelevante Produkte vertreiben - Vorbehalt der Gewerbegebiete für das produzierende Gewerbe, Vermeidung der die zentrale Funktion F.s schwächenden Dispersion von großflächigen Einzelhandelsbetrieben durch deren Zusammenfassung in einem Fachmarktzentrum (vgl. o.) -, läßt sich jedoch nicht schließen, daß der Abwägungsvorgang tatsächlich an Mängeln leidet (BVerwG, Beschlüsse v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15 sowie v. 20.01.1992 - 4 B 71.90 -, BRS 54 Nr. 18).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Allein daraus, daß die Planbegründung keinen ausdrücklichen Hinweis darauf enthält, daß sich die Ratsversammlung mit den Gründen befaßt hat, die den Ausschluß auch solcher Einzelhandelsbetriebe rechtfertigen, die nicht Waren des täglichen Bedarfs oder sonstige innenstadtrelevante Produkte vertreiben - Vorbehalt der Gewerbegebiete für das produzierende Gewerbe, Vermeidung der die zentrale Funktion F.s schwächenden Dispersion von großflächigen Einzelhandelsbetrieben durch deren Zusammenfassung in einem Fachmarktzentrum (vgl. o.) -, läßt sich jedoch nicht schließen, daß der Abwägungsvorgang tatsächlich an Mängeln leidet (BVerwG, Beschlüsse v. 29.01.1992 - 4 NB 22.90 -, BRS 54 Nr. 15 sowie v. 20.01.1992 - 4 B 71.90 -, BRS 54 Nr. 18).
  • BVerwG, 03.05.1993 - 4 NB 13.93

    Anforderungen an das Normenkontrollgericht hinsichtlich seiner Vorlagepflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Die Bereitstellung von Flächen für einen bestimmten Bedarf ist ein schutzwürdiger städtebaulicher Belang, der es - soweit das durch konkrete städtebauliche Gegebenheiten bedingt ist - rechtfertigen kann, einzelne in dem Baugebiet an sich zulässige Nutzungen auszuschließen, die andere zulässige Nutzungen verdrängen (so für die hier vorliegende Fallgestaltung, die Verdrängung des klassischen Gewerbes durch großflächigen Einzelhandel: OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988 - 11 a NE 4/87 -, a.a.O.; Urt. d. Senats v. 29.06.1994 - 1 L 28/93 -, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 03.05.1993 - 4 NB 13.93 -, Buchholz 406.12, § 1 BauNVO Nr. 16; s. auch § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 8 BauGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 L 69/97

    Bürgermeister; Gemeindliche Satzung; Veränderungssperre; Fremdenverkehrssatzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Die Unterschrift des Bürgermeisters bzw. des Oberbürgermeisters unter dem von der Gemeindevertretung bzw. der Ratsversammlung beschlossenen Satzungstext unter Angabe des Datums, an dem die Unterschrift geleistet worden ist, ist eine ordnungsgemäße Ausfertigung; der Verwendung der Worte "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" bedurfte es nicht (vgl. §§ 4 Abs. 2 GO, 66 Abs. 1 Nr. 4 LVwG sowie das Urt. d. Senats v. 23.10.1997 - 1 L 69/97 - und Beschl. v. 29.12.1997 - 1 L 117/97 - sowie das Urt. d. OVG Münster v. 28.06.1996 - 12 A 2619/92 -, NVwZ-RR 1997, 172, Beschlüsse des VGH Mannheim v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BRS 57 Nr. 50, u. v. 22.03.1995 - 8 S 368/95 -, BRS 57 Nr. 31, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25 sowie v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, S. 96 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.1997 - 1 L 117/97

    Verbote durch eine Baumschutzsatzung als rechtswidrige Inhaltsbestimmung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Die Unterschrift des Bürgermeisters bzw. des Oberbürgermeisters unter dem von der Gemeindevertretung bzw. der Ratsversammlung beschlossenen Satzungstext unter Angabe des Datums, an dem die Unterschrift geleistet worden ist, ist eine ordnungsgemäße Ausfertigung; der Verwendung der Worte "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" bedurfte es nicht (vgl. §§ 4 Abs. 2 GO, 66 Abs. 1 Nr. 4 LVwG sowie das Urt. d. Senats v. 23.10.1997 - 1 L 69/97 - und Beschl. v. 29.12.1997 - 1 L 117/97 - sowie das Urt. d. OVG Münster v. 28.06.1996 - 12 A 2619/92 -, NVwZ-RR 1997, 172, Beschlüsse des VGH Mannheim v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BRS 57 Nr. 50, u. v. 22.03.1995 - 8 S 368/95 -, BRS 57 Nr. 31, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25 sowie v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, S. 96 f.).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - 1 L 66/96
    Die Unterschrift des Bürgermeisters bzw. des Oberbürgermeisters unter dem von der Gemeindevertretung bzw. der Ratsversammlung beschlossenen Satzungstext unter Angabe des Datums, an dem die Unterschrift geleistet worden ist, ist eine ordnungsgemäße Ausfertigung; der Verwendung der Worte "ausgefertigt" oder "Ausfertigung" bedurfte es nicht (vgl. §§ 4 Abs. 2 GO, 66 Abs. 1 Nr. 4 LVwG sowie das Urt. d. Senats v. 23.10.1997 - 1 L 69/97 - und Beschl. v. 29.12.1997 - 1 L 117/97 - sowie das Urt. d. OVG Münster v. 28.06.1996 - 12 A 2619/92 -, NVwZ-RR 1997, 172, Beschlüsse des VGH Mannheim v. 20.01.1995 - 8 S 1806/94 -, BRS 57 Nr. 50, u. v. 22.03.1995 - 8 S 368/95 -, BRS 57 Nr. 31, vgl. auch BVerwG, Beschlüsse v. 24.05.1989 - 4 NB 10.89 -, BRS 49 Nr. 25 sowie v. 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, S. 96 f.).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1995 - 8 S 1806/94

    Ordnungsgemäße Ausfertigung eines Bebauungsplans; Unbeachtlichkeit von

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 368/95

    Nachholung einer zunächst fehlenden Satzungsausfertigung

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 28.06.1996 - 12 A 2619/92
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.12.1989 - 6 C 23/88

    Bauleitplanung; Planung; Denkmal; Abwägung

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 20/19

    Formelle und materielle Anforderungen an eine Satzung über eine

    OVG, Urteil vom 07.05.1998 - 1 L 66/96 -, Rn. 62 f., juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2001 - 1 L 107/97

    Bauvorbescheid für einen Lebensmittel-Discount-Markt; Ausweisung eines

    Nach dieser Vorschrift ist es - anders als im Fall des § 1 Abs. 5 BauNVO , wonach bestimmte Arten von Nutzungen insgesamt nicht zugelassen werden können (vgl. Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 Rn. 100) - zulässig, bestimmte "Unterarten" von Nutzungen in einem Baugebiet nach dem Kriterium der Zentrenrelevanz der (jeweiligen) Nutzungen auszuschließen (ebenda, § 1 Rn. 126 mit Hinw. auf BVerwG, Urt. v. 22.05.1987, 4 C 77.84, BVerwGE 77, 317 = BRS 47 Nr. 58; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.12.1989, 4 NB 26.89, BRS 49 Nr. 75; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988, 11a NE 4/87, NVwZ 1989, 679 und Urt. v. 22.06.1998, NVwZ 1999, 79 ; Urt. des Senats vom 29.06.1994, 1 L 28/93, SchlHA 1995, 240, vom 07.05.1998, 1 L 66/96, NordÖR 1999, 362 und vom 14.09.2000, 1 K 13/99, UA S. 7 f.).

    Die planerische Festsetzung muss durch besondere städtebauliche Gründe gerechtfertigt sein, wozu auch der - hier angeführte - Gesichtspunkt der Zentrenrelevanz bestimmter Sortimente gehören kann (vgl. Urt. des Senats v. 07.05.1998, 1 L 66/96, a.a.O., Ls. 1; BVerwG, Beschl. v. 27.07.1998, 4 NB 31.98, NVwZ-RR 1999, 9 = UPR 1998, 459 ; OVG Münster, Urt. v. 10.11.1988, 11a NE 4/87, NVwZ 1989, 679 ; OVG Koblenz, Urt. v. 24.08.2000, a.a.O. (Ls. 3)).

  • VGH Hessen, 13.10.2005 - 4 UE 3311/03

    Gewerbegebiet; Regionalplan; Ausschluss des Einzelhandels

    Damit bleibt der Gebietscharakter auch bei einem weniger umfassenden Ausschluss, nämlich dem Ausschluss des isolierten Einzelhandels, erhalten (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 07.05.1989 - 1 L 66/96 -, NVwZ-RR 2000, 10).
  • VG Aachen, 30.11.2009 - 5 K 1777/08

    Bauvorhaben: Errichtung eines Einzelhandelbetriebes

    Insoweit liegen ohne weiteres besondere städtebauliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen vor, vgl. dazu, dass sich der besondere Rechtfertigungsbedarf nach § 1 Abs. 9 BauNVO insoweit (nur) auf die "Gegenausnahmen" bezieht: BVerwG, Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 -, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Mai 1998 - 1 L 66/96 -, NVwZ-RR 2000, 10.
  • BVerwG, 13.06.2016 - 4 BN 19.16
    Sie könnte sich nur stellen, wenn der Bebauungsplan wie in dem Fall, den das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit dem vom Antragsteller ins Feld geführten Urteil vom 7. Mai 1998 - 1 L 66/96 - (NVwZ-RR 2000, 10) entschieden hat, auf der Grundlage des § 1 Abs. 9 BauNVO einzelne Arten von Einzelhandelsbetrieben ausgeschlossen hätte.
  • VG Aachen, 06.03.2007 - 3 K 1674/05

    Anspruch auf Erteilung einer Bebauungsgenehmigung zur Errichtung von zwei

    Besondere städtebauliche Gründe im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO sind bereits dann anzunehmen, wenn es spezielle Gründe gerade für die gegenüber Abs. 5 noch feinere Ausdifferenzierung der zulässigen Nutzungen gibt, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Mai 1998 - 1 L 66/96 -, NVwZ-RR 2000, 10.
  • VG Karlsruhe, 23.01.2003 - 6 K 516/02

    Fehlerhafte Ausfertigung mit Unterschriftsstempel; GE-Gebiet -

    Soweit ein umfassender Ausschluss von Einzelhandelsgeschäften festgesetzt worden war, hatte die Gemeinde zugleich eine spezielle Standortentscheidung getroffen, wo derartige Betriebe angesiedelt werden sollten (so z. B. BVerwG 30.06.1998, BRS 49 Nr. 30 = ZfBR 1990, 27; OVG Schleswig, Urt. v. 07.05.1998 - NVwZ-RR 2000, 10).
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