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   OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98   

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https://dejure.org/1999,14548
OVG Hamburg, 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - 2 Bs 229/98 (https://dejure.org/1999,14548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsbetrag für einen Stellplatz als öffentliche Abgabe i.S.v. § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Festsetzung einer Stellplatzabgabe; Entfall des Suspensiveffekts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 106
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Hamburg, 12.06.2003 - 2 Bf 430/99

    Stellplatzabgaben verfassungsrechtlich unbedenklich

    Soweit das Berufungsgericht in seinem Beschluss vom 19. Mai 1999 (NordÖR 1999, 377) unter Hinweis auf die Systematik des Gesetzes die Finanzierungsfunktion für öffentliche Aufgaben entgegen dem eindeutig erklärten Willen des Gesetzgebers verneint habe, stehe dies mit allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nicht im Einklang.

    Nach der Systematik des Gesetzes wird der Ausgleichsbetrag nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO nicht erhoben, um Finanzierungsmittel für die in § 49 Abs. 2 HBauO aufgelisteten Maßnahmen aufzubringen (vgl. bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 19.5.1999, NordÖR 1999, 377).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2004 - 3 M 147/03

    Welche Funktion und Charakter hat die Stellplatzablöse?

    Für die Ablösung der Stellplatzpflicht entspricht dies im Ergebnis der h. M. in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NordÖR 1999, 377; OVG Münster, Beschl. v. 22.01.1985 - 11 B 2567/84 -, NVwZ 1987, 62; Schoch, a.a.O., Rn. 116 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.05.2000 - 3 Bs 422/98

    Ersatzfähigkeit von Abschiebungskosten; Bestimmung des richtigen Antrags im

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  • VG Göttingen, 17.01.2002 - 2 A 2258/97

    Rücknahme einer Baugenehmigung und deren Ersetzung durch eine um eine

    Der Sache nach hat der Beklagte die Baugenehmigung vom 10. April/15. August 1989 nicht zur Gänze aufgehoben und danach in modifizierter Form vollständig neu erlassen, sondern lediglich nachträglich mit einer Nebenbestimmung in Gestalt einer rechtmäßigen Auflage (für diese Qualifikation einer vergleichbaren Nebenbestimmung: OVG Hamburg. Beschl. v. 19.05.1999 - 2 Bs 229/98 -, NVwZ-RR 2000, 106 f; Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, 6. Auflage 1996, § 47, Rn. 16, § 47 a, Rn. 10) über die notwendigen Einstellplätze für das Vorhaben des Klägers bzw. deren Ablösung versehen und damit die vordem insoweit uneingeschränkte und deshalb rechtswidrige Baugenehmigung teilweise zurückgenommen (vgl. dazu allgemein: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, § 36, Rn. 56 ff, Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, a.a.O., § 75, Rn. 76; dies., § 47, Rn. 13 zur Teilaufhebung einer Baugenehmigung wegen fehlender Einstellplätze).
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