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   OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99   

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https://dejure.org/1999,4663
OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99 (https://dejure.org/1999,4663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.09.1999 - 4 M 2961/99 (https://dejure.org/1999,4663)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. September 1999 - 4 M 2961/99 (https://dejure.org/1999,4663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8
    Sozialhilferecht: Vermögenseinsatz durch einen in Hausgemeinschaft lebenden Verwandten, Anrechenbarkeit von Forderungen aus Prämiensparverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 L 1157/97

    Vermögenseinsatz durch Verwandte; Empfehlungen des Deutschen Vereins;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.10.1998 - 5 C 32.97 -, DVBl 1999, 458 = FEVS 49, 55 = DÖV 1999, 257) und des Senats (Urt. v. 28.2.1996 - 4 L 7378/94 - Urt. v. 21.8. 1986 - 4 OVG A 103/82 - V.n.b. zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1987, NDV 1987, 273; Beschl. v. 24.3. 1999 - 4 L 1157/97 - V.n.b., zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1995, NDV 1995, 1) ist geklärt, dass Unterhaltspflichtige nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen sind.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 24.3.1999 (a.a.O.) dabei auch zum vom Sozialhilfeträger geforderten Einsatz von Vermögen zur Deckung des Lebensunterhalts einer Person Stellung genommen, der der vermögende Verwandte nicht gesteigert unterhaltspflichtig war.

  • BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    Bedenken gegen eine dahingehende Auffassung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.10.1997 - 2 S 235/95 -, FEVS 48, 199; OLG Köln, Urt. v. 24.4.1995 - 16 U 120/94 -, MDR 1995, 1027) ergeben sich aus Sicht des Senats deshalb, weil derjenige, der seine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem fremden bestimmten Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung der Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift verschafft (vgl. BGH Urt. v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931).
  • OLG Köln, 24.04.1995 - 16 U 120/94

    Vertrag zu Gunsten Dritter bei Sparkontoeinrichtung - Auslegung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    Bedenken gegen eine dahingehende Auffassung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.10.1997 - 2 S 235/95 -, FEVS 48, 199; OLG Köln, Urt. v. 24.4.1995 - 16 U 120/94 -, MDR 1995, 1027) ergeben sich aus Sicht des Senats deshalb, weil derjenige, der seine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem fremden bestimmten Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung der Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift verschafft (vgl. BGH Urt. v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931).
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 32.97

    Haushaltsgemeinschaft, Kriterien für die Bewilligung der Leistungsfähigkeit eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 1.10.1998 - 5 C 32.97 -, DVBl 1999, 458 = FEVS 49, 55 = DÖV 1999, 257) und des Senats (Urt. v. 28.2.1996 - 4 L 7378/94 - Urt. v. 21.8. 1986 - 4 OVG A 103/82 - V.n.b. zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1987, NDV 1987, 273; Beschl. v. 24.3. 1999 - 4 L 1157/97 - V.n.b., zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins von 1995, NDV 1995, 1) ist geklärt, dass Unterhaltspflichtige nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen sind.
  • OVG Sachsen, 30.10.1997 - 2 S 235/95

    Sozialhilfe; Vermögen; Rente; Spareinlagen; Einzelfall; Forderungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    Bedenken gegen eine dahingehende Auffassung (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 30.10.1997 - 2 S 235/95 -, FEVS 48, 199; OLG Köln, Urt. v. 24.4.1995 - 16 U 120/94 -, MDR 1995, 1027) ergeben sich aus Sicht des Senats deshalb, weil derjenige, der seine Bank anweist, einen Betrag aus seinem Vermögen einem fremden bestimmten Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung der Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift verschafft (vgl. BGH Urt. v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931).
  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.09.1999 - 4 M 2961/99
    Alle drei Antragsteller (die Mutter und ihre zwei minderjährigen Kinder) haben eigene Ansprüche gemäß § 11 Abs. 1 BSHG auf Hilfe zum Lebensunterhalt - hier: für die Unterkunft und die Heizung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BSHG in Verbindung mit § 3 Absätze 1 und 2 RegelsatzVO - in Höhe je eines Drittels der Miete und Nebenkosten für die gemeinsam benutzte Wohnung (s. zum sog. Kopfteilprinzip: BVerwG, Urt. v. 21.1.1988 - 5 C 68.85 - BVerwGE 79, 17).
  • OVG Saarland, 13.07.2000 - 3 Q 273/99

    Umfang der Obliegenheit der Verfahrensbeteiligten, in der ersten Instanz

    siehe in diesem Zusammenhang auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 03.09.1999, FEVS 51, 299, Conradis in LPK-BSHG, § 16 Rdnrn. 10 ff.; Eichhorn/Fergen, Praxis der Sozialhilfe 3. Aufl., S. 539 ff.

    hierzu auch OVG Lüneburg Beschluß vom 03.09.1999, FEVS 51, 299.

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2004 - 12 PA 63/04

    Vermögenseinsatz in der Bedarfs- und Einsatzgemeinschaft; Anrechnung von

    Vermögen des Kindes darf auf den (geschonten) kleineren Barbetrag des - hilfesuchenden - Elternteils nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 a der DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG nicht angerechnet werden, da Kindesvermögen zur Deckung des Bedarfs der Eltern nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG nicht herangezogen werden kann (Fortführung der Rechtsprechung des 4. Senats, Beschl. v. 3.9.1999 - 4 M 2961/99 -, FEVS 51, 299) Dagegen ist auf den Schonbetrag des minderjährigen - hilfesuchenden - Kindes nach der (ungünstigeren) Regelung des § 1 Abs. 1 Nr. 3 der DVO zu § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG i. V. m. § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG Elternvermögen anzurechnen.

    Denn nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BSHG ist zwar das Vermögen der Eltern für den Unterhalt der minderjährigen Kinder heranzuziehen, die Norm bietet jedoch keine Grundlage dafür, (umgekehrt) Vermögen des Kindes zu Gunsten der Deckung des Bedarfs der Eltern zu berücksichtigen (zur Berücksichtigung des Kindesvermögens im Rahmen von § 16 Satz 1 BSHG vgl. Nds. OVG, Beschl. des 4. Senats v. 3.9.1999 - 4 M 2961/99 - , FEVS 51, 299).

  • VG Aachen, 11.07.2006 - 2 K 1198/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt;

    Die Regelung wirkt deshalb im Rechtsverhältnis zwischen Bank und Forderungsinhaber; für die Berechtigung an der Forderung ist der Besitz des Sparbuches hingegen unerheblich, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. September 1999 - 4 M 2961/99 - NDV-RD 2000, 14 f.; BGH, Urteil vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 -, NJW 1994, 931; a.A. OVG Bautzen, Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 2 S 235/95 -, FEVS 48, 199 ff.; OLG Köln, Urteil vom 24. April 1995 - 16 U 120/94 -, MDR 1995, 1027; OLG Düsseldorf, Urteile 6. September 2004 und vom 22. März 2002 - 5 U 249/00 -.
  • SG Hannover, 11.09.2007 - S 51 SO 381/07
    Auch ein Einsatz des Vermögens kann nach der Rechtssprechung des OVG Niedersach-sen nicht verlangt werden, wenn das Vermögen das 5-fache des maßgeblichen kleinen Barbetrages nicht übersteigt (OVG Niedersachsen, FEVS 51, 299; ebenso: Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB XII, § 36, Rn. 25).
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