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   BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99   

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BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99 (https://dejure.org/1999,3095)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.1999 - 3 B 57.99 (https://dejure.org/1999,3095)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 1999 - 3 B 57.99 (https://dejure.org/1999,3095)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Verfahrensfehler - Gerichtlicher Verfahrensmangel - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Verwirkung des Klagerechts - Klagerecht - Prozessuale Verwirkung

  • Judicialis

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 133 Abs. 3 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 259
  • DVBl 2000, 560
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.12.1998 - 3 C 1.98

    Referenzmengenübergang nach Pachtbeendigung; Fünf-Hektar-Klausel; Verwirkung der

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99
    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1998 BVerwG 3 C 1.98 (für die Sammlung BVerwGE vorgesehen) in Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, daß jede Verwirkung erstens das Verstreichen eines längeren Zeitraums seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts und zweitens besondere Umstände voraussetzt, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen.
  • BVerwG, 26.05.1999 - 6 B 75.98
    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. auch Beschluß vom 4. Juni 1991 BVerwG 6 ER 400.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298, für Klage nach vielen Jahren gegen eine Exmatrikulation; Beschluß vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 75.98 , für Klage nach ca. 4 Jahren gegen die Benotung einer Prüfungsarbeit mit weiteren Besonderheiten).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 6 ER 400.91

    Feststellung der Nichtigkeit einer angeordneten Exmatrikulation - Androhung von

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99
    Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, daß dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, daß das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, daß ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. auch Beschluß vom 4. Juni 1991 BVerwG 6 ER 400.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 298, für Klage nach vielen Jahren gegen eine Exmatrikulation; Beschluß vom 26. Mai 1999 BVerwG 6 B 75.98 , für Klage nach ca. 4 Jahren gegen die Benotung einer Prüfungsarbeit mit weiteren Besonderheiten).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 31.08.1999 - 3 B 57.99
    Damit führt das Vorbringen auf einen Mangel des gerichtlichen Verfahrens (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Juli 1968 BVerwG VIII B 110.67 BVerwGE 30, 111 stRspr; vgl. auch Pietzner in: Schoch u.a., VwGO, § 132 Rn. 89 f.).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel,

    Dennoch hat der Verwaltungsgerichtshof den Antrag hinsichtlich des Gebührenteils der Satzung zu Recht und mithin ohne Verfahrensmangel (vgl. hierzu etwa Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259) als unzulässig abgelehnt.
  • BVerwG, 29.07.2013 - 4 BN 13.13

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; überspannte Anforderungen an die Prüfung

    Aus diesem Grund bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob (auch) die vom Antragsteller in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) erfolgreich gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 = juris Rn. 6 und vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 = juris Rn. 11; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 133 Rn. 56; Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand August 2012, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02

    Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche

    11 Jede Verwirkung setzt - erstens - das Verstreichen eines längeren Zeitraums seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts und - zweitens - besondere Umstände voraus, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - Buchholz 406.19 Nr. 102 = NVwZ 1991, 1182; Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - DVBl 2000, 560).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Mit dem Vorbringen, über den Klageanspruch sei rechtsfehlerhaft nicht durch Sachurteil, sondern durch Prozessurteil entschieden worden, wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1968 - BVerwG 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 7 und vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - DVBl 2000, 560).
  • BFH, 13.03.2003 - VII B 196/02

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt es einen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, wenn über eine in Wahrheit zulässige Klage nicht zur Sache, sondern durch Prozessurteil entschieden wird (vgl. u.a. Entscheidungen des BFH vom 1. Februar 2002 VII B 202/99, BFH/NV 2000, 960; vom 16. November 1993 VIII R 7/93, BFH/NV 1994, 891; vom 15. Januar 1992 IV B 168/90, BFH/NV 1992, 613, und vom 24. September 1985 IX R 47/83, BFHE 145, 299, BStBl II 1986, 268; Beschlüsse des BVerwG vom 31. August 1999 3 B 57.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2000, 259, und vom 4. Juli 1968 8 B 110.67, BVerwGE 30, 111).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2017 - 1 A 10865/16

    Ortsgemeinde Waldrach muss auf Privatgrundstück errichtetes Regenrückhaltebecken

    Voraussetzung hierfür wäre - erstens - das Verstreichen eines grundsätzlich längeren Zeitraums seit der Möglichkeit der Geltendmachung eines Rechts und - zweitens - das Vorliegen besonderer Umstände, welche die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen ließe (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182; Beschlüsse vom 31. August 1999 - 3 B 57/99 -, DVBl. 2000, 560 - und vom 16. April 2002 - 4 B 8/02 -, BauR 2003, 1031).
  • VG Stuttgart, 14.07.2004 - 3 K 3418/03

    Klage eines Vorstandsmitgliedes einer Stiftung gegen die Genehmigung einer

    Die Berücksichtigung dieser sich aus der Doppelwirkung des streitigen Verwaltungsaktes ergebenden Besonderheiten hat zur Folge, dass die erst später von der Rechtsprechung - allerdings nicht zu Verwaltungsakten mit Doppelwirkung - fortentwickelten Kriterien für eine Verwirkung prozessualer Rechte als erfüllt angesehen werden müssen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 09.12.1998 - 3 C 1/98 -, BVerwGE 108, 93; BVerwG, Urt. 31.08.1999 - 3 B 57/99 -, NVwZ-RR 2000, 259; BVerwG v. 10.08.2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206 und OVG Münster, Urt. v. 14.09.2001 - 12 A 1534/00 -, NVwZ-RR 2002, 798).

    "Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (so BVerwG, Urt. v. 31.08.1999 - 3 B 57/99 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

    Aus diesem Grund bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der vom Kläger weiter geltend gemachte Verfahrensfehler der unzureichenden Sachaufklärung vorliegt und ob die in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO erhobene Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) erfolgreich gewesen wären (vgl. Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 = juris Rn. 6, vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 = juris Rn. 11 und vom 29. Juli 2013 - BVerwG 4 BN 13.13 - ZfBR 2014, 159 Rn. 9; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 133 Rn. 56; Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand April 2013, § 133 Rn. 86).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 11 A 251/01

    Öffentlichkeit eines Straßenstücks wegen dessen Querung eines Privatgrundstücks;

    BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206 sowie Beschluss vom 31. August 1999 - 3 B 57/99 -, NVwZ-RR 2000, 259 jeweils m.w.N.; OVG NRW, Urteil vom 9. April 1992 - 7 A 1521/90 -, BRS 54 Nr. 201.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 6 B 18.19

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der von Polizeibeamten angewendeten Fesselung

    Das Berufungsurteil schließt an die bundesverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung an, wonach die verspätete Geltendmachung des Rechts als Verstoß gegen Treu und Glauben als gegeben angesehen wird, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1999 - 3 B 57.99 - DVBl 2000, 560 , vom 20. Januar 2017 - 8 B 23.16 - Buchholz 316 § 41 VwVfG Nr. 8 Rn. 14 und vom 29. August 2018 - 3 B 24.18 - VRS 134, 157 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2012 - 2 A 83/11

    Anforderungen an ein Einfügen eines Bauvorhabens in die Eigenart der näheren

  • OVG Hamburg, 26.02.2021 - 5 Bf 475/19

    Zum Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis nach Schusswaffengebrauch in

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 67.11

    Soldatenversorgung: Zulassungsschein; Übergangsbeihilfe

  • BVerwG, 30.06.2009 - 4 BN 18.09

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

  • LSG Baden-Württemberg, 05.04.2011 - L 11 KR 658/09

    Betriebsprüfung - Kenntnis des Rentenversicherungsträgers von Bescheid der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 16 B 896/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhöhung eines Kindergartenbeitrags;

  • BFH, 16.05.2002 - VII S 22/01

    Öffentliche Zustellung

  • VG Berlin, 02.03.2011 - 29 K 64.09

    Eigentumsübergang als Fondsvermögen; deklaratorischen

  • VG Münster, 06.12.2002 - 10 K 871/02

    Rechtsnatur der Ladung eines Bewerbers durch den Dekan zum Habilitationsvortrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 6 B 3.12

    Berufung; Parteibeitritt; Klageänderung; Sachdienlichkeit; Untätigkeitsklage;

  • VG Wiesbaden, 27.11.2007 - 4 E 136/07

    Anfechtung der Verlängerung einer Anlagengenehmigung durch einen Dritten (hier:

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 3 S 3157/98

    Normenkontrolle einer Entwicklungssatzung: Bestimmtheit des räumlichen

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2001 - 10 L 3954/99

    Auflösung; Einrichtung; Feststellungsklage; kommunale Gebietsreform; Kündigung;

  • VG München, 21.12.2009 - M 8 SN 09.3915

    Nachbarklage gegen Gewerbepark

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