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   VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99   

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VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 (https://dejure.org/1999,3199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Umfang des Beschwerdeausschlusses im Asylverfahren: Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung einer Paßauflage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 158 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 394
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1999 - 4 S 861/99

    Wohnungsdurchsuchung im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nämlich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG iVm § 7 Abs. 1 LVwVfG und Wolf/Stephan a.a.O. zur entsprechenden Anwendung dieser Vorschriften auf die Vollzugshilfe gemäß § 60 Abs. 4 PolG; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506; a.A. OVG NW, Beschl. v. 13.2.1980, KStZ 1980, 139 mwN, allerdings unter Berücksichtigung von Besonderheiten des nordrhein-westfälischen Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes, sowie im Anschluß daran Rothfuß, Verwaltungsvollstreckung in Baden-Württemberg, 1994, S. 33).

    Schließlich muß ein den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Rechtswidrig war die Durchsuchungsanordnung jedoch deshalb, weil dem Verwaltungsgericht bei ihrem Erlaß kein Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Satz 1 LVwVG bzw. kein denselben Anforderungen genügendes Vollstreckungsersuchen an den Polizeivollzugsdienst vorlag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Aus ihrem dem Schutz des Pflichtigen dienenden Zweck läßt sich ableiten, daß zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, das heißt für den Pflichtigen erkennbar sein müssen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 und Beschl. v. 16.6.1999 a.a.O.; vgl. zum Inhalt und zur Form des Vollstreckungsauftrages auch Rothfuß a.a.O. S. 45).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.1985 - 10 S 802/85

    Zuständigkeit für Wohnungsdurchsuchungsanordnung - Inhalt des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Soweit der erkennende Verwaltungsgerichtshof dies für den Fall des um die Beitreibung einer Geldforderung ersuchten Gerichtsvollziehers anders beurteilt hat (Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109), beruht das darauf, daß der Gerichtsvollzieher gemäß § 15a Abs. 1 LVwVG allgemein um Beitreibung und nicht nur um Durchsuchung (und Wegnahme) ersucht wird und das Gesetz insoweit die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung für anwendbar erklärt (§ 15a Abs. 3 Satz 1 LVwVG).

    Schließlich muß ein den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

    Rechtswidrig war die Durchsuchungsanordnung jedoch deshalb, weil dem Verwaltungsgericht bei ihrem Erlaß kein Vollstreckungsauftrag gemäß § 5 Satz 1 LVwVG bzw. kein denselben Anforderungen genügendes Vollstreckungsersuchen an den Polizeivollzugsdienst vorlag (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.5.1985 - 10 S 802/85 -, Die Justiz 1986, 109, und Beschl. v. 16.6.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Daß die Durchsuchung bereits erfolgt ist, schließt ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163, und Beschl. v. 15.7.1998, NJW 1999, 273; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1997, Die Justiz 1998, 133).

    Mithin hat die richterliche Durchsuchungsanordnung die rechtliche Grundlage der konkreten Maßnahme zu schaffen und muß Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren (BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist danach zu bestimmen, ob die angefochtene oder begehrte Maßnahme oder Entscheidung ihre rechtliche Grundlage im Asylverfahrensgesetz hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.1997, NVwZ 1998, 299, zur Frage der Anwendbarkeit von § 78 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 AsylVfG bei einem auf eine Duldung gemäß § 55 AuslG gerichteten Klagebegehren eines abgelehnten Asylbewerbers; im Anschluß daran Senatsbeschluß vom 4.3.1999, VBlBW 1999, 273 m.w.N.).

    Denn es ist - wie bei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte betreffend Duldungsbegehren abgelehnter Asylbewerber - nicht zulässig, den Anwendungsbereich des Asylverfahrensgesetzes im Hinblick auf Zielvorgaben zu erweitern, die gerade nicht im Wege der Gesetzgebung verwirklicht werden sollten und im Gesetz auch keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.1995 - A 13 S 571/95

    Zum Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Darauf, ob der Antragsteller die - bestandskräftige - Verfügung zu Recht auf § 15 AsylVfG gestützt hat, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.3.1995 - A 13 S 571/95 -, NVwZ-RR 1996, 535; dazu, daß § 15 AsylVfG und nicht Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts einschlägig sind: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.10.1998 - A 9 S 856/98 -, VBlBW 1999, 229 = InfAuslR 1999, 287).

    Um eine solche Vorschrift handelt es sich zwar bei § 15 Abs. 2 AsylVfG mit der Folge, daß Rechtsstreitigkeiten um eine auf diese Vorschrift gestützte Verfügung dem § 80 AsylVfG unterfallen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 10.3.1995 a.a.O. zu § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG; vgl. in diesem Zusammenhang auch § 15 Abs. 4 AsylVfG).

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Schließlich war die Durchsuchungsanordnung auch im gebotenen Umfang befristet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.5.1997, NJW 1997, 2165).
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Es erscheint bereits als fraglich, ob der Begriff der sonstigen Identitätspapiere in diesem Zusammenhang hinreichend bestimmt ist (vgl. dazu in bezug auf die Anforderungen an die Bestimmtheit des Tatvorwurfs wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Ausländergesetz: BVerfG, Beschl. v. 22.3.1999, NJW 1999, 2176).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - A 12 S 1843/94

    Umfang des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Darüber hinaus kann auch in Betracht kommen, die gerichtliche Entscheidung über eine mit dem Grundverwaltungsakt (typischerweise) verbundene unselbständige Androhung eines Zwangsmittels in den Rechtsmittelausschluß einzubeziehen, weil es sich auch insoweit noch um eine Rechtsstreitigkeit "nach diesem Gesetz" handelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.10.1994 - A 12 S 1843/94 - für eine mit einer Verfügung nach § 15 Abs. 2 Nr. 6 AsylVfG verbundene Androhung der zwangsweisen Vorführung und der zwangsweisen Fertigung von Lichtbildern).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Schon dieses unklare und unsubstantiierte Vorbringen weckte aber - zumal vor dem Hintergrund, daß nach allgemeiner Erfahrung (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 16.6.1981, BVerfGE 57, 346, 358) der Verlust des Reisepasses häufig geltend gemacht wird, um eine Abschiebung zu verhindern oder hinauszuzögern - begründete Zweifel daran, daß der Antragsgegner nicht (mehr) im Besitz des Reisepasses war.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.12.1999 - 11 S 240/99
    Daß die Durchsuchung bereits erfolgt ist, schließt ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27 = NJW 1997, 2163, und Beschl. v. 15.7.1998, NJW 1999, 273; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.10.1997, Die Justiz 1998, 133).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 11 S 215/99

    Asylverfahren: Beschwerdeausschluß - Rechtsstreitigkeit nach dem

  • OVG Sachsen, 08.04.1999 - 1 S 186/99

    Bestehen eines Anwaltszwanges für zulassungsfreie Beschwerden am

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - A 9 S 856/98

    Allgemeine Mitwirkungspflichten des Asylbewerbers - Zeitpunkt für die Beantragung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1968 - 1 B 4/68
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2021 - 3 S 4271/20

    Erlass einer Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung ausländischer

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. zum nicht einschlägigen Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Die Zulässigkeit der Maßnahme Durchsuchung (und ggf. Wegnahme aufgefundener Gegenstände) richtet sich nach dem für die ersuchende Behörde geltenden Recht (§ 4 Abs. 3 Satz 2 LVwVG i.V.m. § 7 Abs. 1 LVwVfG; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O. und Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - NJW 1999, 3506).

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG) und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.05.2009 - 11 S 1013/09 - DVBl 2009, 853; Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - VBlBW 2005, 386 und Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Insbesondere muss sich das Regierungspräsidium nicht darauf verweisen lassen, für den Antragsgegner mit dessen Mitwirkung bei der pakistanischen Botschaft Heimreisepapiere zu beantragen, weil dies mit einer erheblichen Verzögerung der Abschiebung verbunden wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204).

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

    Inhaltlich erfordert der Vollstreckungsauftrag bzw. das Vollstreckungsersuchen, dass Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O., 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O. und vom 30.05.1985 - 10 S 802/85 - Justiz 1986, 109); einer namentlichen Bezeichnung des Vollstreckungsbeamten bedarf es nicht, sondern es genügt, wenn Vollstreckungsbeamte i.S.d. § 5 LVwVG ohne namentliche Nennung ermächtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 - a.a.O.).

    Im Hinblick auf die eigenverantwortliche Prüfung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht dagegen nicht ausreichend ist das Erstellen eines Vollstreckungsauftrags oder eines Vollstreckungsersuchens erst nach Erlass der richterlichen Durchsuchungsanordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 6 S 124/19

    Notwendigkeit eines Vollstreckungsauftrages; Auswirkungen seines Fehlens

    Jedoch lässt sich aus dem dem Schutz des Vollstreckungsschuldners dienenden Zweck ableiten, dass zumindest Gegenstand und Umfang der Vollstreckung, der Verpflichtete sowie die Reichweite der Ermächtigung des Vollstreckungsbeamten hinreichend bezeichnet, d.h. für den Vollstreckungsschuldner erkennbar sein müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.1999 - 4 S 861/99 -, NJW 1999, 3506 ; Beschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 -, juris Rn. 16 f.; Beschluss vom 13.12.2013 - 2 S 1772/13 -, n.v.; Beschluss vom 26.01.2021 - 3 S 4271/20 -, NVwZ-RR 2021, 441 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - VBlBW 2000, 204) und auch sonst zulässig.

    Weiterhin muss die Durchsuchungsanordnung geeignet, erforderlich und angemessen sein (vgl. § 19 Abs. 2 und 3 LVwVG), und ein Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegen, welcher den Anforderungen des § 5 Satz 1 LVwVG entspricht (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.06.2005 - 1 S 499/05 - ESVGH 55, 243 = VBlBW 2005, 386; Senatsbeschluss vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Die Rechtsgrundlage für die gerichtliche Entscheidung über die Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Vollstreckung einer sogenannten Passauflage findet sich indessen ausschließlich in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG und den weiteren Vorschriften des Vollstreckungsrechts, nicht aber im AsylVfG (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, VBlBW 2000, 204).

    Das Verwaltungsgericht hat demnach zunächst festzustellen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1979 - 1 BvR 994/76 -, BVerfGE 51, 97 ), und sodann insbesondere zu prüfen, ob der Zweck der Vollstreckung nicht erreicht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist und ein den Anforderungen des § 5 Abs. 1 LVwVG entsprechender Vollstreckungsauftrag an den Vollstreckungsbeamten vorliegt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.11.1999 - 11 S 240/99 -, a.a.O., m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 13.11.2003 - 8 W 343/03

    Rechtsweg zum Verwaltungsgericht: Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer

    Für den von einer Ausländerbehörde beantragten Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Ermittlung der Identität und der Herkunft des Asylbewerbers / Ausländers ist nicht der Rechtsweg zum Amtsgericht, sondern zum Verwaltungsgericht eröffnet (Anschluss an VGH BW - Beschl. v. 10.12.1999 - ESVGH 50, 158).

    Dementsprechend hat - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - der VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.12.1999, ESVGH 50, 158 = VGHBW-Ls 2000, Beil.2, B2-3 = ZAR 2000, 88) das Verwaltungsgericht für den Erlass einer vom Regierungspräsidium als Ausländerbehörde beantragten Durchsuchungsanordnung für zuständig angesehen (vgl. auch VGH BW NJW 1999, 3506).

  • VG Freiburg, 02.06.2008 - 1 K 590/08

    Verwaltungsvollstreckung - Sicherstellung einer Waffe; Verwaltungsaktsqualität

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der - so hier - im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - juris, und vom 16.6.1999, a.a.O.).
  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    Die von der Ausländerbehörde der Stadt G. in Bezug genommene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (Beschluss vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 -, NVwZ-RR 2000, 394) gibt keinen Anlass zu einer abweichenden Bewertung.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 2443/01

    Abschiebungskosten - aufschiebende Wirkung gegen Anordnung einer

    Danach befreit § 82 Abs. 5 Satz 2 AuslG nur von den allgemeinen vollstreckungsrechtlichen Erfordernissen einer Vollstreckungsanordnung (vgl. etwa § 3 Abs. 1 Halbs. 1 VwVG; vgl. zu diesem Erfordernis auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.12.1999 - 11 S 240/99 -, VBlBW 2000, 204 = NVwZ-RR 2000, 394 m.w.N.) und einer Fristsetzung (vgl. etwa § 3 Abs. 3 VwVG).
  • VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 7 K 301/05

    Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der Sicherstellung einer

    Nur so ist es in der Lage, dem Betroffenen, der selbst im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung nicht angehört wird, umfassend den in § 6 Abs. 2 Satz 1 LVwVG vorgesehenen vorbeugenden Grundrechtsschutz zu gewähren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 10.12.1999 - 11 S 240/99 - und 16.06.1999 - 4 S 861/99 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 7 E 10166/09

    Durchsuchungsanordnung; zwangsweise Vorführung eines Asylbewerbers; Beschwerde;

    Hierzu zählt aber die gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke der zwangsweisen Vorführung eines abgelehnten Asylbewerbers bei der Auslandsvertretung seines vermuteten Heimatstaates nicht (vgl. ebenso bei einer Durchsuchungserlaubnis zum Zwecke der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreispflicht bzw. der Sicherstellung von Identitätspapieren eines abgelehnten Asylbewerbers OVG RP, Beschluss vom 7. August 2002 - 12 E 11195/02.OVG - VGH BW, Beschluss vom 10. Dezember 1999 - 11 S 240/99 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 E 379/17

    Abschiebung eines Asylsuchenden nach Stellung eines Folgeantrags hinsichtlich

  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • LG Heilbronn, 18.07.2003 - 1b T 236/03

    Zur Anordnung einer Durchsuchung zum Vollzug einer Anordnung nach § 15 AsylVfG

  • VG Freiburg, 14.11.2006 - 2 K 1949/06

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Androhung des Verwaltungszwangs

  • VG Stuttgart, 07.02.2005 - 10 K 105/05

    Anforderungen an die Schlüssigkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • LG Heilbronn, 21.07.2003 - 1b T 257/03

    Überprüfung einer durch die Ausländerbehörde beantragte Durchsuchung der Wohnung

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