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   VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97   

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VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 (https://dejure.org/1999,1723)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 (https://dejure.org/1999,1723)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 (https://dejure.org/1999,1723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 115
  • NVwZ-RR 2000, 451
  • DVBl 2000, 928
  • DVBl 2000, 929
  • DÖV 2000, 653
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 02.06.1995 - 6 TG 1554/95

    BAUWERK; BÜRGERBEGEHREN; BÜRGERENTSCHEID; FESTUNGSANLAGE; FRIEDRICHSPLATZ;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Auf die Einhaltung dieser Frist kommt es an, denn es handelt sich hier um einen wiederholenden Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung über eine wichtige Angelegenheit der Gemeinde, weil die Gemeindevertretung -- trotz der bereits am 16. September 1995 getroffenen Beschlüsse und der Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Abriss im Nachtragshaushalt am 13. Dezember 1995 -- aufgrund einer nochmaligen Sachdiskussion in der Gemeindevertretung (vgl. zu dieser Voraussetzung den Beschluss des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. Juni 1995 -- 6 TG 1554/95 -- NVwZ 1996, 722 ff., 724, rechte Spalte) den Beschluss vom 7. Februar 1996 fasste.

    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat bereits in seinem Beschluss vom 2. Juni 1995 (-- 6 TG 1554/95 -- NVwZ 1996, 722 f., 723, rechte Spalte) entschieden, dass die Frage, ob historische Bauwerke, die sich im Gebiet einer Gemeinde befinden, mit welchen zulässigen Mitteln auch immer, erhalten werden sollen, eine "Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne des § 8 b Abs. 1 HGO sei.

    Vielmehr wird dies durchgehend in einschlägigen und insoweit veröffentlichten Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten zugrunde gelegt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. Juni 1995, a.a.O., Seiten 723/724 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung auf Seite 724, unterer Teil der linken Spalte).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Nach allem kann wegen der Außenwirkung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde bzw. deren zuständigen Stellen und den Vertrauensleuten der Streit um die Zulassung eines Bürgerbegehrens nicht als Kommunalverfassungsstreit gewertet werden (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 -- 1 M 43/46 -- NVwZ 1997, 306 ff., 307, linke Spalte; Fischer, DÖV 1996, 181 ff., 184/185; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 -- 7 B 12954/94 -- NVwZ-RR 1995, 411 f., und Urteil vom 6. Februar 1996 -- 7 A 12861/95 -- NVwZ-RR 1997, 241).

    Allerdings kommt es bei der Auslegung des Begehrens hierauf nicht ausschließlich an, sondern -- wie der Senat nunmehr ergänzend zu der zitierten Entscheidung des 6. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs feststellt -- auch darauf, wie die gemeindlichen Gremien als Adressaten des Begehrens auf Durchführung eines Bürgerentscheids das Bürgerbegehren verstehen müssen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 -- 1 M 43/96 -- NVwZ 1997, 306 f., 307, linke Spalte unten, rechte Spalte oben).

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Dafür fehlte ihnen auch die Legitimation, derer Organe einer Körperschaft bedürfen (BVerfG, Urteil vom 26. Juni 1990 -- 2 BvF 3/89 -- BVerfGE 83, 60 ff., 72 ff. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Dass auch die Folgekosten, wenn solche zu erwarten sind, im Kostendeckungsvorschlag nach § 8 b Abs. 3 Satz 2 HGO genannt werden müssen und dass Angaben dazu gemacht werden müssen, wie diese Folgekosten gedeckt werden sollen, hat der 6. Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. November 1995 (-- 6 TG 3539/95 -- NVwZ-RR 1996, 409 ff., 410/411) entschieden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.1994 - 7 B 12954/94

    Einwohnerantrag; Einstweilige Anordnung; Bürgermeister; Sicherungsanordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Nach allem kann wegen der Außenwirkung der Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde bzw. deren zuständigen Stellen und den Vertrauensleuten der Streit um die Zulassung eines Bürgerbegehrens nicht als Kommunalverfassungsstreit gewertet werden (vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 -- 1 M 43/46 -- NVwZ 1997, 306 ff., 307, linke Spalte; Fischer, DÖV 1996, 181 ff., 184/185; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 1994 -- 7 B 12954/94 -- NVwZ-RR 1995, 411 f., und Urteil vom 6. Februar 1996 -- 7 A 12861/95 -- NVwZ-RR 1997, 241).
  • VGH Hessen, 18.10.1994 - 6 TG 2702/94

    Antrag auf Bürgerentscheid - Bezeichnung von Vertrauenspersonen gemäß GemO HE §

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Entgegen der auf Seite 2 der Beschwerdeschrift vom 17. Juni 1996 vertretenen Auffassung hat der Senat auch in seinem Beschluß vom 18. Oktober 1994 -- 6 TG 2702/94 -- nicht zu erkennen gegeben, daß er das Bürgerbegehren als solches für antragsbefugt hält.
  • VGH Hessen, 25.08.1997 - 6 TZ 2989/97

    Unterzeichnung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat bereits in seinem Beschluss vom 25. August 1997 (-- 6 TZ 2989/97 -- ESVGH 48, 22 ff. = NVwZ-RR 1998, 255 = HSGZ 1997, 393) entschieden, dass der Text des Bürgerbegehrens einschließlich Begründung, Kostendeckungsvorschlag usw. -- vgl. § 8 b Abs. 3 Satz 2 HGO -- auf derselben Urkunde, Vorder- oder Rückseite, zu unterschreiben ist, wobei Papierbögen beliebiger Größe verwendet werden können, solange für die Unterzeichner noch eindeutig erkennbar bleibt, was sie unterschreiben.
  • VGH Hessen, 03.01.1994 - 6 TG 3023/93

    Zum Gegenstand und zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Es genügt jedoch, wenn die im Bürgerbegehren gestellte Frage in diesem Sinne von den Bürgern zu verstehen ist, denn Bürgerbegehren müssen so ausgelegt werden, wie sie auch der Bürger versteht (Hess. VGH, Beschluss vom 3. Januar 1994 -- 6 TG 3023/93 -- HSGZ 1994, 349 f.).
  • VGH Bayern, 04.02.1997 - 4 CE 96.3435
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Nach dem Sinn der Vorschrift muss es ausgeschlossen sein, dass Unterschriften geleistet und erst danach mit einem Text verbunden werden, weil dies die Gefahr von Irrtümern bei den Unterzeichnern oder gar von Manipulationen durch die Organisatoren des Bürgerbegehrens hervorrufen könnte (im Ergebnis so auch Bay. VGH, Beschluss vom 4. Februar 1997 -- Az.: 4 CE 96.3435 -- BayVBl. 1997, 375).
  • VGH Hessen, 16.07.1996 - 6 TG 2264/96

    Antragsbefugnis für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwecks Durchführung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1999 - 8 UE 3683/97
    Im Ergebnis mit der hier vertretenen Auffassung übereinstimmend hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 16. Juli 1996 (-- 6 TG 2264/96 -- NVwZ 1997, 310) einen von drei Vertrauenspersonen im eigenen Namen gestellten gerichtlichen Eilantrag für zulässig gehalten und zur Begründung ausgeführt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.1996 - 7 A 12861/95

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Feststellungsklage ;

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1805/08

    Streit um Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und Beiladung von Gemeindeorganen;

    Da es sich vorliegend nicht um einen Kommunalverfassungsstreit im gemeindlichen Binnenraum, sondern um ein Verfahren im Außenrechtsverhältnis zwischen einem Bürger als Mitunterzeichner eines Bürgerbegehrens und der Gemeinde handelt (st. Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte seit dem Urteil des Hess. VGH vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 - ESVGH 50 S. 115 ff. = DVBl. 2000 S. 929 ff. = NVwZ-RR 2000 S. 451 ff. = juris Rdnr. 25), sind die beigeladenen Gemeindeorgane in diesem Prozessrechtsverhältnis nicht beteiligtenfähig gemäß § 61 Nr. 2 oder Nr. 3 VwGO und nicht "Dritte" im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO, so dass ihre Beiladung unwirksam war.

    Die bisherige Nichtentscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens steht auch nicht der Erhebung einer auf eine Zulässigkeitsentscheidung über das Bürgerbegehren gerichteten Klage entgegen, und zwar unabhängig davon, ob die statthafte Klageart eine Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO (bisher ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 28. Oktober 1999 a.a.O.) oder nach einer anderen Auffassung, die dem Senat erwägenswert erscheint, eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 VwGO wäre (so schon VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Februar 1988 - 1 S 1919/87 - DÖV 1988 S. 476 f.; vgl. auch Schmidt, HSGZ 2004 S. 136 ff.; Frotscher/Knecht, DÖV 2005 S. 797 [806] jeweils m.w.N.).

  • VG Frankfurt/Main, 10.03.2022 - 7 K 201/20

    Bürgerbegehren unzulässig

    Schließlich ist insoweit auch zu berücksichtigen, dass die Regelungen betreffend Bürgerbegehren und Bürgerentscheid Elemente plebiszitärer Demokratie, also Ausdruck dessen sind, dass Bürger der Gemeindeverwaltung als Inhaber von auf die Durchführung eines Bürgerbegehrens und gegebenenfalls Bürgerentscheids gerichteten Verfahrensrechten gegenübertreten ( VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, Rn. 26 f.).

    Es wäre daher nicht plausibel, wenn diese Rechtsverletzungen im Gerichtsverfahren nicht geltend gemacht werden könnten ( VGH Kassel, Urteil vom 28.10.1999, - 8 UE 3683/97 -, Rn. 46 ).

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 3 L 5117/17

    Unzulässiges Bürgerbegehren

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (siehe VG Darmstadt, Beschluss v. 11.12.2012 - 3 L 1691/12.DA - , a.a.O., Rn. 26; Hess. VGH, Beschluss v. 23.11.1995 - 6 TG 3539/95 - juris, Rn. 10 ff.; Urteil v. 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 - juris, Rn. 50 und Beschluss v. 18.03.2009 - 8 B 528/09 -, juris, Rn. 54).Sollte der Beigeladenen der Verkauf der Grundstücke an die Z untersagt werden, würde dies unmittelbar sowohl zu weiteren laufenden Kosten führen, die durch die fortwährende Vorhaltung der Grundstücke durch die Beigeladene entstünden, als auch zu Folgekosten für die Antragsgegnerin durch den Verzicht auf Einnahmen.
  • OVG Niedersachsen, 15.02.2011 - 10 LB 79/10

    Annahme einer abschließenden Regelung über die Zusammensetzung kommunaler

    1998, 240; VG Oldenburg, Beschluss vom 19. April 2005 - 2 B 901/05 -, juris; vgl. für das jeweilige Landesrecht auch OVG Sachsen, Beschluss vom 6. Februar 1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253 [254]; OVG Saarland, Urteil vom 12. Juni 2008 - 1 A 3/08 -, LKRZ 2008, 356; OVG Bremen, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 B 79/04 -, NVwZ-RR 2005, 54 [55]; Wefelmeier, in: KVR-NGO, § 22b Rdnr. 131 f. mit weiteren Nachweisen; nach anderer Auffassung sei statthafte Klageart die Verpflichtungsklage: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9. Dezember 1997 - 15 A 974/97 -, OVGE 46, 230; Hess. VGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 -, ESVGH 50, 115, Beschluss vom 17. November 2008 - 8 B 1805/08 -, NVwZ-RR 2009, 440; OVG Land Brandenburg, Beschluss vom 1. November 2002 - 1 B 209/02 -, LKV 2003, 229; Thiele, Niedersächsische Gemeindeordnung - Kommentar -, 8. Aufl. 2007, § 22b Anm. 7).
  • VG Köln, 07.01.2019 - 4 L 2052/18
    VG Köln, Urteil vom 18.09.2008 - 4 K 1670/08 -, juris, Rn. 33; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, juris, Rn. 40; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.07.1996 - 1 M 43/96 -, juris, Rn. 36.
  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Mit Blick auf die - anders als in Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bayern und möglicherweise auch in Berlin (s. o.) und Baden-Württemberg hier könnte § 8 Abs. 3 Satz 2 KomWG (BW) einen gesetzlichen Hinweis auf die Vorgreiflichkeit eines Vorverfahrens geben, denn diese Norm bestimmt: "Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde"; jedenfalls geht die Praxis und die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in Baden-Württemberg von der Notwendigkeit eines Vorverfahrens aus, vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.04.1993 - 1 S 1076/92 -, NVwZ-RR 1994, 110, vom saarländischen Gesetzgeber offen gelassene Frage, in welcher Form Rechtsschutz gegen negative Zulässigkeitsentscheidungen des Gemeinderats nach § 21a Abs. 5 S. 1 KSVG zu gewähren ist, erscheint die Annahme einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit der sinnvollere Lösungsweg vgl. zur Begründung, die sich das Verwaltungsgericht zu eigen gemacht hat, im Einzelnen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01.12.1994 - 7 B 12954/94.OVG -, NVwZ-RR 1995, 411 = AS RP-SL 25, 79, sowie Urteil vom 06.02.1996 - 7 A 12861/95 -, NVwZ-RR 1997, 241 = AS RP-SL 25, 285, wo abschließend hervorgehoben wird, dass das rheinland-pfälzische Recht eine ausdrückliche anderslautende gesetzliche Bestimmung, die eine Entscheidung in der Form eines Verwaltungsaktes und die dagegen gerichtete Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage mit der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vorsehen würde, nicht kenne; ebenfalls von einer Feststellungsklage im Kommunalverfassungsstreit bei einer der saarländischen Regelung vergleichbaren Gesetzeslage gehen aus: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.12.1997 - 10 M 5396/97 -, dokumentiert bei juris, sowie Sächsisches OVG, Beschluss vom 06.02.1997 - 3 S 680/96 -, NVwZ-RR 1998, 253; der VGH Hessen geht bei einer der saarländischen Gesetzeslage ebenfalls vergleichbaren Regelung - "über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Gemeindevertretung" (§ 8b Abs. 4 S. 2 HGO) - von einer Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO aus, die sich - ohne Vorverfahren - jedoch gegen die Gemeinde und nicht gegen die Gemeindevertretung richte, vgl. Urteil vom 28.10.1999 - 8 UE 3683/97 -, NVwZ-RR 2000, 451 = DVBl. 2000, 929; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Schrifttum u.a. Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl. (2007), Vorb.
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 8 B 528/09

    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Anteilen einer Flugplatz GmbH

    Daraus ergibt sich, dass der erforderliche Inhalt und Umfang eines Kostendeckungsvorschlags von der mit dem Bürgerbegehren konkret beabsichtigten Maßnahme, also davon abhängen, welches eigentliche Ziel das Bürgerbegehren nach Fragestellung und Begründung insbesondere auch nach dem objektiven Empfängerhorizont der Bürger verfolgt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 - NVwZ-RR 1996 S. 409 ff. = juris Rdnrn. 10 ff. und Urteil vom 28. Oktober 1999 - 8 UE 3683/97 - NVwZ-RR 2000 S. 451 ff. = juris Rdnr. 50).
  • VG Darmstadt, 11.05.2009 - 3 K 2471/06

    Statthafte Klagearbeit bei Bürgerbegehren; Abgrenzung zwischen kassatorischem und

  • VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
  • VG Gießen, 11.06.2008 - 8 E 2131/07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • VG Darmstadt, 25.04.2013 - 3 L 497/13

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens hinsichtlich des Verkaufs von

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 10 ME 82/03

    Anforderungen an den Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren; Schlüssige

  • VG Darmstadt, 16.07.2003 - 3 E 1935/02

    Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens - Nichteinhaltung der

  • VG Darmstadt, 22.07.2018 - 3 L 526/18

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2019 - 10 LC 43/19

    Außenwirkung; Begründung; Bezugnahme; Innenrechtskreis; Leistungsklage;

  • VG Gießen, 21.02.2012 - 8 L 204/12

    Zulässiger Bürgerentscheid über Kreditaufnahme

  • VG Gießen, 01.09.2003 - 8 G 3040/03

    Einstweilige Anordnung: Bürgerbegehren zwecks Verringerung der Zahl der

  • VG Darmstadt, 05.02.2013 - 3 K 1465/11

    Bürgerbegehren

  • VG Gießen, 26.03.2004 - 8 G 539/04

    Bürgerentscheid über die Zahl der hauptamtlichen Beigeordneten; Ausschlussfrist

  • VG Köln, 18.09.2008 - 4 K 1670/08

    Bürgerbegehren "Kein Ausbau des Godorfer Hafens" ist unzulässig

  • VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)

  • VG Wiesbaden, 08.12.2015 - 7 K 564/15

    Bürgerbegehren Für die Erhaltung des Landschaftszuges und Erholungsgebietes

  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Darmstadt, 11.12.2012 - 3 L 1691/12

    Bürgerbegehren, Anordnungsgrund

  • VG Hannover, 19.05.2008 - 1 B 2010/08
  • VG Darmstadt, 17.01.2002 - 3 G 100/02

    Neutralität von Gemeindeorganen i.R.e. Bürgerbegehrens; Durchführung eines

  • VG Berlin, 26.04.2007 - 2 A 20.07

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (hier: Fehlende Geburtsdatenangabe bei der

  • VG Gießen, 25.08.2003 - 8 G 2988/03

    Vorwegnahme der Hauptsache als Ausnahme

  • VG Darmstadt, 01.03.2010 - 3 L 1062/09

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung eines Bürgerbegehrens

  • VG Frankfurt/Main, 07.08.2003 - 7 G 5463/02

    Rechtmäßigkeit eines Bürgerbegehrens

  • VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 4454/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

  • VG Gießen, 16.04.2008 - 8 L 626/08

    Sicherung der Durchführung eines Bürgerbegehrens

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