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   VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99   

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https://dejure.org/1999,10073
VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99 (https://dejure.org/1999,10073)
VG Gießen, Entscheidung vom 23.11.1999 - 1 G 4381/99 (https://dejure.org/1999,10073)
VG Gießen, Entscheidung vom 23. November 1999 - 1 G 4381/99 (https://dejure.org/1999,10073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 Abs 1 Nr 3 SchfG, § 1 Abs 3 S 1 SchfG
    Überprüfung einer Kleinfeuerungsanlage durch den Schornsteinfeger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Jährliche Überprüfung einer Kleinfeueranlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister; Betretensrecht der Wohnung durch den Bezirksschornsteinfegermeister; Ermächtigung der Bauaufsichtsbehörde zum Treffen notwendiger Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99
    Bei einem Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand darf die Behörde im Regelfall ihre Ermessenserwägungen (Entschließungsermessen) und auch die Begründung der Verfügung (vgl. § 39 Abs. 1 S. 3 HVwVfG) darauf beschränken, daß sie - wie hier sinngemäß - zum Ausdruck bringt, ihr gehe es um die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.08.1985 - 4 C 50.82 -, NJW 1986, 393).
  • VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90

    Betreten von Wohnungen durch mit dem Vollzug der Hessischen Bauordnung

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99
    Eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf es dafür nicht, da es sich um keine Durchsuchung i.S.d. Art. 13 Abs. 2 Grundgesetz (GG) handelt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 26.10.1990 - 4 TH 1480/90 -, NVwZ-RR 1991, 526 = HessVGRspr. 1991, 17).
  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99
    Gegen das Willkürverbot des Art. 3 GG wurde nicht verstoßen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 04.07.1991 - 4 UE 3127/87 -, HessVGRspr. 1992, 53 = NVwZ-RR 1992, 346).
  • OVG Thüringen, 27.06.1996 - 1 EO 425/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99
    Das behördliche Ermessen wird durch die Norm nur eröffnet, um in Ausnahmefällen zu ermöglichen, von dem an sich gebotenen Einschreiten abzusehen, wenn dies nach den konkreten Umständen opportun ist (vgl. OVG Thüringen, Beschluß vom 27.06.1996 - 1 EO 425/95 -, ThürVBl. 1997, 16).
  • VG Stuttgart, 29.09.1998 - 4 K 611/98

    Rechtmäßigkeit der Duldungsverfügung hinsichtlich der Durchführung der

    Auszug aus VG Gießen, 23.11.1999 - 1 G 4381/99
    BImSchV) vom 14.03.1997 (GVBl. I S. 490) hat der Betreiber einer Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 Kilowatt die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen nach den §§ 6 Abs. 1, 10, 11 1. BImSchV einmal in jedem Kalenderjahr vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister feststellen zu lassen (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 29.09.1998 - 4 K 611/98 -, VBlBW 1999, 192).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2003 - 6 B 10703/03

    Schornsteinfegerrecht, Bezirksschornsteinfegermeister, Heizungsanlage, Kehr- und

    Hier steht vielmehr das Recht auf Betreten vor allem des Heizungsraums zwecks zwangsweiser Reinigung und Überprüfung der kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen im Vordergrund; ein Durchsuchen der Wohnung im eigentlichen Sinn ist dazu gemeinhin nicht erforderlich, so dass es eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses nicht bedarf (so auch VG Gießen, B.v. 23.11.1999, NVwZ-RR 2000, 495, unter Bezugnahme auf HessVGH, B.v. 26.10.1990, NVwZ-RR 1991, 526).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 214/03
    Derartige behördliche Befugnisse ergeben sich etwa aus § 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz - SchfG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 10. August 1998 (BGBl. I S. 2071) i. V. m. § 5 Abs. 2 BlnVwVfG, §§ 6, 13, 14, 15 VwVG (vgl. auch Dohrn, Das Deutsche Schornsteinfegerwesen, 3. Aufl., Stand: Mai 2004, § 1 SchfG, Anm. 2, 22 f., wonach es zur zwangsweisen Durchsetzung der Kehrung eines vollziehbaren Verwaltungsaktes bedarf; zur zwangsweisen Durchsetzung der Pflicht zur Überprüfung und Reinigung von Heizungsanlagen und zum Betretensrecht des Bezirksschornsteinfegermeisters vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 429 sowie NVwZ-RR 2003, 741 ; VGH Bad.-Württemb., GewArch 1993, 205 ; VG Potsdam, LKV 2002, 246 ; VG Gießen, HessVGRspr. 2000, 23 ).
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