Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.05.2000

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99   

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https://dejure.org/2000,2159
VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 (https://dejure.org/2000,2159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 (https://dejure.org/2000,2159)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 (https://dejure.org/2000,2159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 BBesG
    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene Dienstpostenbewertung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; BBesG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 18
    Beförderungen - Beförderung, Auswahlverfahren, Dienstpostenbewertung, Verfahrensmangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten; Unterbleiben einer Dienstpostenbewertung; Verfahrensmangel im Beförderungsauswahlverfahren; Verletzung des Bewerbungsverfahrensrechts; Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung; Bewertung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 238 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2000, 622
  • DÖV 2000, 879
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    Die Auswahlentscheidung zu Gunsten des Beigeladenen verletzt den Antragsteller in seinem Bewerbungsverfahrensrecht, das eine faire und (chancen-)gleiche Behandlung seiner Bewerbung mit rechtsfehlerfreier Wahrnehmung der Beurteilungsermächtigung sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens einschließlich etwaiger Anhörungs- und Beteiligungsrechte umfasst (vgl. zusammenfassend Beschluss des Senats vom 23. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 = ZBR 1994, 347).

    Die in dem Auswahlvermerk vom 23. Juni 1999 verkörperte Entscheidung zu Gunsten des Beigeladenen genügt nicht dem Gebot rationaler Nachvollziehbarkeit der ihr zu Grunde liegenden Erwägungen des Dienstherrn (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss des Senats vom 23. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.1979 - XV A 359/78

    Funktion und Verfahren der Dienstpostenbewertung; Einsatz des Gutachtens der

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass die Vorschrift des § 18 BBesG als besoldungsrechtliche Konkretisierung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) den Gesetz- und Verordnungsgeber unmittelbar und nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bindet; das darin liegende Regelungs- und Bewertungsprinzip der Verknüpfung von Ämtern und Funktionen ist durch die Kompetenzzuweisung in Art. 74a Abs. 3 GG verfassungsrechtlich sanktioniert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251, 266; OVG NW, Urteil vom 3. August 1979 - XV A 359/78 - OVGE 34, 150; vgl. auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 20. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - DÖD 1997, 161 = RiA 1997, 258; Clemens/Millack/Engelking /Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: April 1999, Ziffer 5.4.1 zu § 18 BBesG; Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Anm. 2 zu § 18).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass die Vorschrift des § 18 BBesG als besoldungsrechtliche Konkretisierung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) den Gesetz- und Verordnungsgeber unmittelbar und nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bindet; das darin liegende Regelungs- und Bewertungsprinzip der Verknüpfung von Ämtern und Funktionen ist durch die Kompetenzzuweisung in Art. 74a Abs. 3 GG verfassungsrechtlich sanktioniert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251, 266; OVG NW, Urteil vom 3. August 1979 - XV A 359/78 - OVGE 34, 150; vgl. auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 20. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - DÖD 1997, 161 = RiA 1997, 258; Clemens/Millack/Engelking /Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: April 1999, Ziffer 5.4.1 zu § 18 BBesG; Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Anm. 2 zu § 18).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1997 - 2 B 10052/97

    Beamter; Beförderungsamt; Dienstposten; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    In Rechtsprechung und Literatur herrscht Einigkeit darüber, dass die Vorschrift des § 18 BBesG als besoldungsrechtliche Konkretisierung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) den Gesetz- und Verordnungsgeber unmittelbar und nicht nur im Sinne eines Programmsatzes bindet; das darin liegende Regelungs- und Bewertungsprinzip der Verknüpfung von Ämtern und Funktionen ist durch die Kompetenzzuweisung in Art. 74a Abs. 3 GG verfassungsrechtlich sanktioniert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - BVerfGE 70, 251, 266; OVG NW, Urteil vom 3. August 1979 - XV A 359/78 - OVGE 34, 150; vgl. auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 20. Januar 1997 - 2 B 10052/97 - DÖD 1997, 161 = RiA 1997, 258; Clemens/Millack/Engelking /Lantermann/Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: April 1999, Ziffer 5.4.1 zu § 18 BBesG; Schwegmann/Summer, Bundesbesoldungsgesetz, Anm. 2 zu § 18).
  • VGH Hessen, 27.04.1999 - 1 TZ 4569/98

    Personalauswahlentscheidung: Eignungsvergleich und Leistungsvergleich -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    Der Senat vertritt ebenso wie das Verwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG -) geboten ist, bei der die mit dem Dienstposten verbundenen Funktionen und Aufgaben unabhängig von der "Beförderungswürdigkeit" des jeweiligen Dienstposteninhabers sachgerecht zu bewerten sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 = HessVGRspr. 1999, 27; vom 12. Mai 1998 - 1 TZ 4363/97 - und - 1 TZ 4/98 - vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - sowie zuletzt vom 28. Dezember 1999 - 1 TG 4396/99 -).
  • VGH Hessen, 25.02.1997 - 1 TG 4061/96

    Zuordnung höherwertiger Planstellen zu Dienstposten unter vorheriger

    Auszug aus VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99
    Der Senat vertritt ebenso wie das Verwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 Bundesbesoldungsgesetz - BBesG -) geboten ist, bei der die mit dem Dienstposten verbundenen Funktionen und Aufgaben unabhängig von der "Beförderungswürdigkeit" des jeweiligen Dienstposteninhabers sachgerecht zu bewerten sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 = HessVGRspr. 1999, 27; vom 12. Mai 1998 - 1 TZ 4363/97 - und - 1 TZ 4/98 - vom 27. April 1999 - 1 TZ 4569/98 - sowie zuletzt vom 28. Dezember 1999 - 1 TG 4396/99 -).
  • VGH Hessen, 17.01.2008 - 1 TG 1899/07

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Topfwirtschaft; Information des Personalrats;

    Die fehlende vorherige Dienstpostenbewertung bei der Vergabe von Beförderungstellen im Wege der "Topfwirtschaft" führt nicht zur Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruch eines unterlegenen Bewerbers, wenn der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung im Auswahlverfahren nachholt oder wenn die unterbliebene Bewertung für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist (Bestätigung von Hess. VGH, Beschluss des Senats vom 18.01.2000, 1 TZ 3149/99 - HessVGRspr 2001, 1 = NVwZ-RR 2000, 622 = ESVGH 50, 238 = DÖD 2000, 134.

    Wie der Senat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt hat (vgl. nur Beschlüsse vom 25.02.1997 - 1 TG 4061/96 - und vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff. sowie aus jüngster Zeit Beschluss vom 28.03.2007 - 1 TG 182/07 -), ist der Bewerbungsverfahrensanspruch vielmehr dann nicht verletzt, wenn entweder der Dienstherr die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung nachholt oder wenn die unterbliebene Dienstpostenbewertung im Ergebnis unerheblich ist.

    Eine Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen wahrgenommenen Funktionen muss lediglich insoweit bestehen, als die Einstufung der bislang innegehabten Dienstposten nicht zu weit auseinander liegen darf und Erwägungen zu deren Wertigkeit in den vorzunehmenden Eignungs- und Leistungsvergleich einfließen müssen (so schon Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -).

  • VG Gießen, 30.06.2003 - 5 G 1501/03

    Gesundheitszustand als Beförderungshindernis - längere Dienstunfähigkeit -

    Erst nach der Bestimmung des Dienstpostens, der die Zuordnung einer höherwertigen Planstelle verdient, ist nach dem Grundsatz der Bestenauslese (§ 8 HBG) zu entscheiden, welchem Beamten bzw. welcher Beamtin dieser höherwertige Dienstposten zu übertragen ist (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622).

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 18.01.2000, a.a.O.), der sich die Kammer angeschlossen hat, verletzt das Unterbleiben einer Dienstpostenbewertung vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten den Bewerbungsverfahrensanspruch eines Bewerbers dann nicht, wenn der Dienstherr während des Verwaltungsverfahrens oder im Wege der nachträglichen Heilung eines Verfahrensmangels noch während des gerichtlichen Verfahrens die erforderlichen Erwägungen zur Dienstpostenbewertung wirksam nachholt oder wenn die fehlerhafte Einleitung des Beförderungsverfahrens für die Entscheidung in der Sache im Ergebnis unerheblich ist.

    Auch bei einer nicht zu beanstandenden Dienstpostenbewertung hätte die Auswahlentscheidung nicht zu Gunsten des Antragstellers getroffen werden können (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 19.04.2002, - 5 G 2157/01-; HessVGH, Beschluss vom 18.01.2000, a.a.O., und vom 28.12.1999, - 1 TG 4396/99 -).

  • VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06

    Beamtenbeförderung; Vorhandensein weiterer Stellen; Sonderurlaub;

    44 Die besoldungsrechtlichen Vorgaben der §§ 18, 25 BBesG gebieten vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine Dienstpostenbewertung unter Beachtung des Grundsatzes der funktionsgerechten Besoldung, bei der die mit dem Dienstposten verbundenen, wahrzunehmenden Funktionen und zu erfüllenden Aufgaben unabhängig von der "Beförderungswürdigkeit" des jeweiligen Dienstposteninhabers sachgerecht zu bewerten sind (Hess.VGH in ständiger Rechtsprechung, statt vieler: Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -).

    Das Fehlen einer vorherigen Dienstpostenbewertung stellt einen Mangel des Auswahlverfahrens dar (Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, a.a.O.).

    Es liegt keine der beiden Fallkonstellationen vor, in denen der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Bewerbungsverfahrensrecht bei unterlassener Dienstpostenbewertung im Ergebnis als nicht verletzt ansieht (Beschluss vom 18.01.2000 -1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622).

  • VG Kassel, 30.10.2014 - 1 L 827/14

    Pflicht zur Erstellung einer Regelbeurteilung für Personalauswahlverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschlüsse vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 - NVwZ-RR 2000, 622 und vom 19. September 2013 - 1 B 1505/12 -, sowie Beschlüsse der Kammer vom 28. Juli 2010 - 1 L 594/10.KS - und vom 25. Juni 2013 - 1 L 104/13.KS -) ist vor der Zuordnung freier höherwertiger Planstellen zu bestimmten Dienstposten eine strukturierte Dienstpostenbewertung erforderlich.

    Nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. z.B. Beschluss vom 17. Januar 2008 - 1 TG 1899/07 -, juris; Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622 m.w.N.; Beschluss vom 22.03.2001 - 1 TZ 3214/00 - ferner VG Wiesbaden, Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 8 L 1178/08.WI -, juris; VG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11. September 2008 - 9 L 1237/08.F, jeweils m.w.N.), der sich die Kammer anschließt, kann ein fehlendes oder unvollständiges Anforderungsprofil durch entsprechende Ausführungen im Auswahlvermerk geheilt werden.

  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 TG 27/07

    Beförderungspraxis bei beurlaubten Lehrkräften

    Immerhin ist eine derartige, der sog. "Topfwirtschaft" vergleichbare Vorgehensweise auch in anderen Fällen, in denen die Auswahlentscheidung unter Aussparung des Kriteriums des zugeordneten Dienstpostens den sonstigen Maßstäben der Bestenauslese gerecht wird, im Ergebnis gebilligt worden (siehe z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2001 - 1 TZ 3214/00 - und Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 ff.).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

    Bedenken könnten sich insoweit aus der Eigenart der vom Antragsgegner im Auswahlverfahren offenbar praktizierten Topfwirtschaft ergeben (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 1995 - 4 S 4/95 -, ESVGH 45, 251; HessVGH, Beschlüsse vom 27. März 2007 - 1 TG 27/07 -, Juris, vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622, und vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 -, NVwZ-RR 1998, 446; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 1995 - 5 M 7168/95 -, NdsVBl 1996, 133; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 6. September 2007 - 1 B 754/07 -, Juris, und vom 28. Mai 2003 - 1 A 3128/00 -, IÖD 2004, 17; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. Januar 1997 - 2 B 10052/97 -, IÖD 1997, 260).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2005 - 9 G 1324/05

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - zur fehlerfreien Durchführung des der

    1998, 62 f.; HessVGH B. v. 30.12.2004 - 1 TG 3867/04 - n. v.; 18.1.2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622 = DÖD 2000, 134, 135 = …

    Damit berücksichtigen die besoldungsrechtlichen Vorschriften zugleich den Anspruch auf Gleichbehandlung im Staus- und Entgeltbereich, wie er sich aus Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 1 HV und für die Entgeltgestaltung konkret aus Art. 33 S. 1 HV ergibt (vgl. Kammer B. v. 17.11.1999, a.a.O.; HessVGH B. v. 18.1.2000, a.a.O. m. w. N.).

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2003 - 9 G 6970/03

    Die Zuordnung von freien Dienstposten zu höherwertigen Beförderungsämtern

    Ein Unterbleiben dieser Zuordnung oder eine Verfehlung der ihr zugrundezulegenden gesetzlichen Anforderungen stellt einen Verfahrensfehler dar, der regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung führt (Hess.VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 - Hess.VGRspr.

    2001, 1 f. = DÖD 2000, 134 ff.; Kammer, Beschluss vom 17.11.1999 9 G 2241/99 - Hess.VGRspr.

  • VGH Hessen, 24.05.2011 - 1 B 555/11

    Sprungbeförderung

    In Anbetracht des verhältnismäßig weiten Spielraums, den der Dienstherr für Maßnahmen im Haushalts- und Planstellenbereich in Anspruch nehmen kann, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung derartiger Maßnahmen lediglich auf eine Missbrauchskontrolle in Gestalt der Prüfung, ob der Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung (§ 18 BBesG) durch eine verdeckte Personalentscheidung in sachwidriger Weise verletzt worden ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 1997 - 1 TG 4061/96 - NVwZ-RR 1998, 446 sowie vom 18. Januar 2000 - 1 TZ 3149/99 - NVwZ-RR 2000, 622).
  • VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 1886/09

    Benachteiligung einer Frauenbeauftragten in der Beförderungsauswahl

    Auf die strenge Beachtung der in den §§ 18, 25 BBesG enthaltenen Vorgaben kann auch deshalb nicht verzichtet werden, weil nur so die einfachgesetzliche Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 1 HV) im Bereich der Besoldung gewahrt werden kann (vgl. HessVGH B. v. 18.1.2000 - 1-TZ 3149/99 - DÖD 2000, 134, 135 = HessVGRspr. 2001, 1 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
  • VGH Hessen, 26.04.2010 - 1 B 217/10

    Konkurrentenstreit und Bewerberverfahrensanspruch - Zulässigkeit von

  • VG Frankfurt/Main, 26.11.2012 - 9 L 2045/12

    Konkurrenzschutz bei Beförderungsauswahl; Konkurrenzschutz bei

  • VG Wiesbaden, 30.12.2008 - 8 L 1178/08

    Nachschieben einer fehlenden Auswahlentscheidung im gerichtlichen Verfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 1 B 754/07

    Konkurrentenklage gegen die Beförderung eines Mitbewerbers nach der

  • VG Kassel, 30.10.2015 - 1 L 631/15

    Konkurrentenstreitverfahren um Beförderungsstelle - Erfordernis einer

  • VGH Hessen, 20.05.2011 - 1 B 555/11

    Geltung des Verbots der Sprungbeförderung für die bloße Übertragung eines Amts im

  • VG Köln, 18.04.2007 - 15 L 1986/06

    Heranziehung der letzten, aktuellen dienstlichen Regelbeurteilung eines

  • VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme

  • VG Frankfurt/Main, 10.09.2008 - 9 L 1225/08

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren in Streit um Beförderung

  • VG Frankfurt/Main, 29.07.2008 - 9 L 181/08

    Einstweilige Anordnung bei fehlerhaftem Auswahlverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 16.07.2007 - 9 G 970/07

    Auswahlentscheidung im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 27.02.2006 - 9 E 2966/04

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Schadensersatz; Beweislastumkehr;

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2004 - 9 G 2322/04

    Anforderungsprofil; Beförderung; Feststellung der Qualifikation;

  • VG Wiesbaden, 12.12.2008 - 8 L 447/08

    Einweisung in eine Planstelle nach B2 BBesG im Hessischen Ministerium XXX

  • VG Frankfurt/Main, 11.09.2008 - 9 L 1237/08

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung und Frage vorheriger

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2003 - 9 G 4815/02

    Auswahl unter Missachtung des Anforderungsprofils

  • VG Frankfurt/Main, 30.01.2002 - 9 G 4310/01

    Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens bei einer Beförderungsentscheidung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4827
BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00 (https://dejure.org/2000,4827)
BVerwG, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 B 34.00 (https://dejure.org/2000,4827)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 B 34.00 (https://dejure.org/2000,4827)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1
    Fahrpreisvergünstigungen für die bei dem Eisenbahn-Bundesamt beschäftigten Beamten; Eisenbahn-Bundesamt, Fahrpreisvergünstigungen für die dort beschäftigten Beamten

  • Wolters Kluwer

    Fahrpreisvergünstigungen für die bei dem Eisenbahn-Bundesamt beschäftigten Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Beamtenrecht - Fahrpreisvergünstigungen für die bei dem Eisenbahn-Bundesamt beschäftigten Beamten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 622 (Ls.)
  • DVBl 2001, 143 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.03.1999 - 2 B 14.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00
    In seinem Beschluß vom 15. März 1999 - BVerwG 2 B 14.99 - (nicht veröffentlicht) hat der Senat ausgeführt:.
  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00
    Die Rüge einer Divergenz des angegriffenen Beschlusses von der in BVerfGE 52, 303 ff. abgedruckten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts genügt nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung des Zulassungsgrundes des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO gestellt werden.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung einer konkreten, sich aus dem vorliegenden Rechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsverfahrens erheblich sein wird, und durch den Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 26.05.2000 - 2 B 34.00
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer entscheidungserheblichen abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. Beschluß vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 400/03

    Fahrvergünstigung; Gleichbehandlungsgrundsatz

    2 B 34.00 -, ZBR 2000, 380: beide Entscheidungen betreffen den Ausschluss der Beamten der Eisenbahn-Bundesamtes von Fahrvergünstigungen; zum Fall eines Angestellten des Eisenbahn-Bundesamtes siehe auch BAG, Urt. v. 6.8.1998 - 6 AZR 458/96 -).
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