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Rechtsprechung
   BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99   

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https://dejure.org/1999,48
BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
BAG, Entscheidung vom 18.11.1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
BAG, Entscheidung vom 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 (https://dejure.org/1999,48)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • Judicialis

    KSchG § 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ThürHG § 7; ; ThürHG § 103; ; ThürHG § 105; ; ThürHG § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 2, § 1 Abs. 2; ThürHG §§ 7, 103, 105, 110
    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst: Keine Rechtfertigung durch Stellenplanreduzierung ohne konkretes Stellenbedarfskonzept

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

  • nomos.de PDF, S. 58 (Kurzinformation)

    §§ 1 Abs. 2, 2 KSchG; §§ 7, 103, 105, 110 ThürHG
    Betriebsbedingte Kündigung/Stellenplanreduzierung im Öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630 (Ls.)
  • NZA 2000, 484
  • NJ 2000, 333
  • BB 1999, 2614
  • BB 2000, 832
  • DB 1999, 2522
  • DB 2000, 883
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 626/96

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf (kw-Vermerk)

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Eine Stellenplanreduzierung im öffentlichen Dienst aufgrund einer im Haushaltsgesetz festgelegten Zahl von konkret datierten "kw-Vermerken", wonach diese Stellen "künftig wegfallen" sollen, bedarf eines auf den Stellenbedarf der jeweiligen Dienststelle zugeschnittenen Konzepts der zuständigen Verwaltung (im Anschluß an BAG 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP zu Einigungsvertrag Anlage 1 Kap. XIX Nr. 76).

    Richtig ist insoweit, daß weder das Haushaltsgesetz 1996 für sich genommen, noch der Landeshaushaltsplan 1997 isoliert betrachtet den Ausspruch der im Streit stehenden Änderungskündigung hätten gemäß § 2, § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können, wie das BAG zu einer auf mangelnden Bedarf im Sinne des Abs. 4 Ziff. 2 Einigungsvertrag (Anlage I Kap. XIX) gestützten Kündigung entschieden hat (BAG Urteil vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die Unternehmerentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 e der Gründe und vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 b bb der Gründe).

  • LAG Thüringen, 17.08.1998 - 8 Sa 657/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Änderungskündigung; Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Landesarbeitsgericht Thüringer - 8 Sa 657/97 -.

    2 AZR 77/99 8 Sa 657/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Thüringischen Landesarbeitsgerichts vom 17. August 1998 - 8 Sa 657/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    b) Dieses Ergebnis entspricht auch der BAG-Rechtsprechung, wonach Stellenstreichungen in einem Haushaltsplan (BAG GS Beschluß vom 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245, 250 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG, zu III 1 der Gründe; BAG Urteile vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272, 276 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II der Gründe; vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP Nr. 1 zu § 52 MitbestG Schleswig-Holstein) ebenso wie das Anbringen eines kw-Vermerks an einer Personalstelle (BAG Urteil vom 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969) eine von den Gerichten nicht nachprüfbare Entscheidung darstellen, so daß die bezeichnete Stelle für die einzelne Dienststelle entbehrlich ist.

    Damit hat der Beklagte ein zum Zeitpunkt der Änderungskündigung bestehendes Konzept dargestellt, wie das zukünftig zu erwartende Studentenaufkommen konkret stellenplanmäßig bedient werden soll, wobei gleichzeitig der kw-Vermerk aufgrund des Landeshaushaltsplans 1997 zeitlich im Sinne der Rechtsprechung (BAG Urteil vom 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP aaO), nämlich ab 1. Januar 1997, also noch vor Auslaufen der Kündigungsfrist fixiert wurde.

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 251/94

    Verhaltensbedingte Kündigung eines Vertragslehrers ohne pädagogische Ausbildung -

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Aufgrund der für den Senat - auch innerhalb der Entscheidungsgründe (vgl. BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v.) - verbindlich gemäß § 561 ZPO getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts steht fest, daß Frau K. am 23. Mai 1996 als Ersatzmitglied an der Sitzung des HPR teilgenommen und damit Personalratstätigkeit ausgeübt hat.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Aufgrund der für den Senat - auch innerhalb der Entscheidungsgründe (vgl. BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung, zu C I 2 a der Gründe und vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 251/94 - n.v.) - verbindlich gemäß § 561 ZPO getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts steht fest, daß Frau K. am 23. Mai 1996 als Ersatzmitglied an der Sitzung des HPR teilgenommen und damit Personalratstätigkeit ausgeübt hat.
  • BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88

    Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Der Haushaltsgesetzgeber muß sich nicht etwa in dem Sinne mit der konkreten Stelle befassen, daß er auch über die soziale Auswahl, also jede einzelne Planstelle, entscheidet; insoweit ist nicht die Unternehmerentscheidung betroffen; vielmehr bleibt die sich aus dem Gesetz ergebende soziale Auswahl innerhalb der Grenzen eines ausreichenden Beurteilungsermessens der dafür zuständigen Verwaltung überlassen (vgl. dazu BAG Urteile vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 580/88 - BAGE 62, 116 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 e der Gründe und vom 19. März 1998 - 8 AZR 626/96 - AP Nr. 76 Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Ist damit die Änderungsschutzklage zu Recht abgewiesen worden, entfiel auch der vom Kläger geltend gemachte Weiterbeschäftigungsanspruch; dieser war im übrigen angesichts der Vorbehaltsannahme in jedem Falle unbegründet (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 183/89 - BAGE 64, 24 = AP Nr. 27 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist jedoch Teil der unternehmerischen Entscheidung, die nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), ohne daß der Kläger in dieser Hinsicht - wie das Berufungsgericht, wenn auch teilweise in anderem Zusammenhang, ausgeführt hat, - etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 25.04.1996 - 2 AZR 609/95

    Änderungskündigung zur nachträglichen Befristung eines unbefristeten

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Die Verteilung des Bedarfs innerhalb der einzelnen Sparten der Slawistik (Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Fachdidaktik, Sprachpraxis/Landeskunde sowie Sekretariat) ist jedoch Teil der unternehmerischen Entscheidung, die nur auf offenbare Unsachlichkeit oder Willkür zu überprüfen ist (vgl. dazu Senatsurteile vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe und vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu II 1 a der Gründe, m.w.N.), ohne daß der Kläger in dieser Hinsicht - wie das Berufungsgericht, wenn auch teilweise in anderem Zusammenhang, ausgeführt hat, - etwas zu der neuen Personalstruktur aufgrund des gesetzlichen Auftrages vorgetragen hat.
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
    Frau K. schied daher als aktiv gewordenes Ersatzmitglied des HPR bei der Sozialauswahl aus dem auswahlrelevanten Personalkreis aus (vgl. Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 3 b der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • BAG, 09.03.1972 - 1 AZR 261/71

    Verfahrensrüge - Bedeutung der Unvollständigkeit

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 352/96

    Änderungskündigung zur Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 248/92

    Rechtsweg: Arbeitsgerichtsbarkeit - Lehrauftragsverhältnis (Hessen);

  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95

    Massenentlassung

  • BAG, 28.11.1956 - GS 3/56

    Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 74 = EzA KSchG § 2 Nr. 50, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 18. Mai 2006 - 2 AZR 230/05 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 83; 22. April 2004 - 2 AZR 385/03 - BAGE 110, 188; 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 -BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 -BAGE 85, 358).
  • BAG, 22.04.2004 - 2 AZR 385/03

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Im Rahmen der §§ 1, 2 KSchG ist dabei zu prüfen, ob das Beschäftigungsbedürfnis für den betreffenden Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist (st. Rspr. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 617/99 - BAGE 96, 294; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104; 24. April 1997 - 2 AZR 352/96 - BAGE 85, 358).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99   

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https://dejure.org/2000,3474
BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 (https://dejure.org/2000,3474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs. 1 Satz 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke; erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Erschließungsanlage - Zum Anbau bestimmte Straße - Nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke - Erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • Judicialis

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; ; BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1 § 131 Abs. 1 Satz 1
    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke; erschließungsrechtliche Selbständigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Straße

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630
  • DVBl 2000, 1226
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Bei einer mehr als 100 m langen, beidseitig nicht zum Anbau bestimmten Teilstrecke einer tatsächlich einheitlichen Straße kann der Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit ohne weiteres bejaht werden (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ff.).

    Die Beschwerde sieht eine Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 - (BVerwGE 102, 294 ff.) darin, daß das Berufungsgericht in dem angefochtenen Beschluß das in jenem Urteil genannte Maß von 100 m Länge, ab dem eine beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke eine tatsächlich einheitliche Straße erschließungsbeitragsrechtlich zu spalten geeignet ist, als genaues Maß, d.h. als absolute Grenze, und nicht als Circa-Maß, d.h. als bloße Richtzahl, angesehen hat.

    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage, "ob das von der Rechtsprechung entwickelte 100-m-Maß für die Abgrenzung einer abrechenbaren von einer nichtabrechenbaren Teilstrecke einer Erschließungsanlage als absolute Grenze oder als Richtzahl, die sowohl bei Überschreitung als auch bei Unterschreitung dieser Grenze einen Spielraum für die Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falles eröffnet, anzusehen ist", ist - soweit sie sich im vorliegenden Verfahren stellt - durch das genannte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1996 (a.a.O.) bereits höchstrichterlich geklärt.

  • BVerwG, 16.09.1998 - 8 C 8.97

    Grundstücksbegriff, Erschließungsanlage im Sinne des § 123 Abs. 2 BauGB,

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß in dieser Rechtsprechung die Länge von 100 m nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel angesehen wird, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen läßt (vgl. BVerwGE 99, 23 ; BVerwG, Urteil vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109 f.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Dies wäre nur der Fall, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Die Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß in dieser Rechtsprechung die Länge von 100 m nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel angesehen wird, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen läßt (vgl. BVerwGE 99, 23 ; BVerwG, Urteil vom 16. September 1998 - BVerwG 8 C 8.97 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 109 S. 109 f.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerdebegründung muß darlegen, daß und inwiefern dies der Fall ist (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 1006/14

    Begrenzung des Klagebegehrens auf einen Teilbetrag der geforderten Geldleistung;

    vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 11 C 16.00 -, DVBl 2002, 486 = juris Rn. 14, Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 -, NVwZ-RR 2000, 630 = juris Rn. 6, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 -, BVerwGE 102, 294 = DVBl 1997, 499 = juris Rn. 18, vom 23. Juni 1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 = juris Rn. 14, vom 28. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, DVBl 1985, 621 = juris Rn. 13, und vom 9. November 1984 - 8 C 77.83 -, BVerwGE 70, 247 = DVBl 1985, 297 = juris Rn. 18 f.; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2009 - 15 A 1104/09 -, juris Rn. 4 ff., Urteil vom 31. August 1998 - 3 A 1222/98 -, juris Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 24. März 2015 - 9 LB 57/14 -, NVwZ-RR 2015, 673 = juris Rn. 27; OVG M.-V., Bechluss vom 16. Dezember 2014 - 1 L 274/11 -, juris Rn. 13; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 12 Rn. 15.
  • BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16

    Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht

    a) Das gilt zunächst für die Rüge, das Oberverwaltungsgericht sei bei seiner Annahme, eine nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Anbaustraße (§ 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) sei nur dann nicht als deren Teil anzusehen, wenn die Teilstrecke eine Mindeststreckenlänge von 100 m aufweise, von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 sowie Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2 f.) abgewichen.

    Denn unabhängig davon, ob es sich bei der darin genannten Mindeststreckenlänge von 100 m um ein absolutes Kriterium für die Bestimmung der Anbaustraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB handeln soll, wie das Berufungsgericht meint, oder nur um ein Regelmaß (s. auch BVerwG, Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2 f.), ist das Berufungsurteil zusätzlich auch darauf gestützt, dass "keine besonderen Umstände des Einzelfalls für eine Abweichung nach unten vorliegen".

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Eine Straße, die nach einer zum Anbau bestimmten Teilstrecke in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, verliert von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke erstens den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und zweitens im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (BVerwG, 8 C 32/95, BVerwGE 102, 294 = NVwZ 1998, 69; BVerwG, 11 B 46/99, NVwZ-RR 2000, 630 = KStZ 2000, 193).
  • BVerwG, 06.02.2020 - 9 C 9.18

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage in Teilstücken

    Den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittelt eine beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke dabei, wenn sie mehr als 100 m lang ist (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1996 - 8 C 32.95 - BVerwGE 102, 294 ; Beschluss vom 25. April 2000 - 11 B 46.99 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 90 S. 2).
  • OVG Saarland, 29.04.2009 - 1 A 327/07

    Erschließungsbeitragspflicht für die Herstellung einer Straße

    Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 6.12.1996 - 8 C 32.95 - E 102, 294; ebenso Beschluss vom 25.4.2000 - 11 B 46.99 -, KStZ 2000, 193, entschieden, eine bei natürlicher Betrachtung ein einheitliches Ganzes bildende Straße müsse dann erschließungsbeitragsrechtlich in selbständige Teilstücke aufgespalten werden, wenn sie auf einer Teilstrecke beidseitig einer Bebauung entzogen sei, sofern dieses Teilstück - erstens - selbst den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittle und es - zweitens - im Verhältnis zu der in Rede stehenden Straße insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung sei; ersteres setze eine Mindestlänge von über 100 m voraus; das zweite Kriterium sei dann erfüllt, wenn das der Bebauung beidseitig entzogene Teilstück jedenfalls 20 % der Gesamtlänge der Straße ausmache.
  • VG Schleswig, 08.11.2016 - 9 A 156/15

    Erschließungsbeitragsrecht: Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag;

    Der ersten (absoluten) Anforderung ist ohne weiteres genügt, wenn die beidseitig nicht anbaubare Teilstrecke 100 m lang ist (vgl. BVerwG, U. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 -, jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 09.03.2017 - 9 A 122/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Abrechnungszeitraum; Abweichung vom

    Die in dieser Rechtsprechung genannte Länge von 100 m ist nicht als starre Grenze, sondern nur als Regel anzusehen, die vorbehaltlich der besonderen Umstände des Einzelfalles gilt und insoweit Raum für Ausnahmen lässt, z. B. bei einer "Bebauungsmassierung" (vgl. BVerwG, B. v. 25.04.2000 - 11 B 46/99 - juris und U. v. 26.09.2001, NVwZ 2002, 607).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - 4 L 401/08

    Zu Fragen des (erschließungsbeitragsrechtlichen) Anlagenbegriffs und der

    Für die beidseitige Nichtanbaubarkeit ist in der Rechtsprechung grundsätzlich geklärt, dass die einheitliche Verkehrsanlage aus Rechtsgründen in mehrere Anbaustraßen zerfällt, wenn die beiderseits nicht anbaubare Teilstrecke - erstens - selbst den Eindruck einer gewissen Selbständigkeit vermittelt und sie - zweitens - im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 32.95 - und Beschl. v. 25.04.2000 - 11 B 46.99 -, jeweils zit. nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 10.14

    Eigenständigkeit einer Erschließungsanlage; Bereitstellung eines Grundstücks als

    Die Mindeststreckenlänge von 100 Meter stellt eine absolute Anforderung dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 46.99 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 9.14

    Einheitliches Erscheinungsbild einer Erschließungsanlage bei Kurvenverlauf;

    Die Mindeststreckenlänge von 100 Meter stellt eine absolute Anforderung dar (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 46.99 -, juris Rn. 6).
  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 5 B 6.16

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; natürliche Betrachtungsweise;

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Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2018
BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 (https://dejure.org/1999,2018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. März 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 4 Nr. 7; ; Ver... ordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. März 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 10; ; Arzneimittelgesetz § 2 Abs. 1; ; Arzneimittelgesetz § 2 Abs. 2; ; SGB V § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; RVO § 182 Abs. 1 Nr. 1 b; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beihilfe für antiallergene Mittel (Kissen, Bett usw.)

  • Der Betrieb

    Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfenverordnung - BVO -) vom 27. 3. 1975 des Landes Nordrhein-Westfalen § 4 Nr. 7, 10; Arz... neimittelgesetz (AMG) § 2 Abs. 1 und 2; SGB V § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; RVO § 182 Abs. 1 Nr. 1 b; GG Art. 3 Abs. 1
    Beihilfe für antiallergene Mittel: Maßgeblichkeit des Arzneimittelbegriffs des Arzneimittelgesetzes (Beihilfeverordnung NRW)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 630 (Ls.)
  • NZA 1999, 1228
  • BB 1999, 2090
  • DB 1999, 2220
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 18/94

    Antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge als Heilmittel

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Gleichzeitig wird in der Bescheinigung "in Anlehnung an das Urteil des Bundessozialgerichts (AZ 1 RK 18/94) ... die Übernahme der damit anfallenden Incasing-Kosten (Spezialummantelungen für Bettmatratzen, Kopfkissen und Bezüge) beantragt".

    bb) Dagegen kommt es nach Ansicht des Bundessozialgerichts für den krankenversicherungsrechtlichen Begriff des Arzneimittels bei der Auslegung von § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V ("Die Krankenbehandlung umfaßt ... 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln") wie auch bei Auslegung der Vorgängerbestimmung von § 182 Abs. 1 Nr. 1 b RVO nicht entscheidend darauf an, ob das in Frage stehende Mittel zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sei (BSG 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11) oder ob es eine unmittelbare Heilwirkung habe (BSG 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    Es genüge, wenn das Mittel in bezug auf eine bestimmte Gesundheitsstörung schädigende Einflüsse vom Körper abhalte und somit die konkrete Erkrankung zwar nur mittelbar, aber doch gezielt bekämpfe (Urteil vom 10. Mai 1995, aaO).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    "Dies hat das Bundessozialgericht auf die gegenüber dem Beihilferecht anders lautenden und anders aufgebauten, insbesondere erheblich weniger differenzierten Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gestützt (...) Soweit sich danach eine unterschiedliche Behandlung der Kosten der hier streitigen Mittel im beamtenrechtlichen Beihilferecht einerseits und im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits ergibt, sind dagegen angesichts der grundsätzlichen Unterschiede beider Sicherungssysteme keine Bedenken aus übergeordnetem Recht zu erheben (vgl. BVerwGE 60, 212, 222 f.).".

    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 5.95

    Beamtenrecht: Beihilfe zu Gunsten von Beamten für Mittel gegen Hausstaubmilben

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Mai 1996 (- 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133), betreffend die Beihilfefähigkeit eines Hausstaubmilbenvernichtungsmittels "Acarosan" sowie eines Mittels zum Testen der Belastung textiler Gegenstände mit Hausstaubmilben und deren Ausscheidungen "Acarex-Test", hat das Bundesverwaltungsgericht die mit der vom erkennenden Senat auszulegenden weitgehend gleichlautende Bestimmung des § 4 Abs. 1 Nr. 6 BVO Rheinland-Pfalz ausgelegt.

    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).

  • LAG Düsseldorf, 20.06.1997 - 11 Sa 521/97

    Beihilfe für antiallergene Mittel wie Kissen, Bett usw.

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 11 Sa 521/97 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 1997 - 11 Sa 521/97 - wird zurückgewiesen.

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 18/90

    Kostenübernahme bei Hausstaubmilbenallergie

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    bb) Dagegen kommt es nach Ansicht des Bundessozialgerichts für den krankenversicherungsrechtlichen Begriff des Arzneimittels bei der Auslegung von § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V ("Die Krankenbehandlung umfaßt ... 3. Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln") wie auch bei Auslegung der Vorgängerbestimmung von § 182 Abs. 1 Nr. 1 b RVO nicht entscheidend darauf an, ob das in Frage stehende Mittel zur Anwendung am oder im menschlichen Körper bestimmt sei (BSG 21. November 1991 - 3 RK 18/90 - SozR 3 - 2200 § 182 Nr. 11) oder ob es eine unmittelbare Heilwirkung habe (BSG 10. Mai 1995 - 1 RK 18/94 - NZS 1995, 457, 458).

    Zu dem vom Bundessozialgericht in einem Urteil vom 21. November 1991 (aaO) gefundenen gegenteiligen Ergebnis führt das Bundesverwaltungsgericht aus (aaO, S. 134):.

  • BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 23.89

    Beihilfefähigkeit von Kraftfahrzeugen - Behindertebgerechte Umrüstung eines

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Dabei kommt es auf die objektive Eigenart und Beschaffenheit des betreffenden Gegenstandes an, nicht darauf, ob im Einzelfall der Gegenstand auch ohne Erkrankung überhaupt oder in gleich teurer Ausführung beschafft worden wäre (BVerwG 14. März 1991 - 2 C 23.89 - ZBR 1991, 350).
  • BVerwG, 26.07.1984 - 2 B 132.83

    Beihilfe - Beamte - Bemessung - Höhe - Maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Letztere ist ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liegt als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger (BVerwG 30. Mai 1996 - 2 C 5.95 - DÖD 1997, 133, 134; BVerwG 26. Juli 1984 - 2 B 132.83 - DVBl. 1984, 963, 964; BVerwG 18. Juni 1980 - 6 C 19/79 - BVerwGE 60, 212, 222 f.).
  • OVG Hamburg, 17.06.1994 - Bf I 17/93

    Vernichtung von Hausstaubmilben; Arzneimittel; Beihilfefähigkeit;

    Auszug aus BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 512/97
    Demgegenüber soll die Beihilfe dem Beihilfeberechtigten bei Belastungen aufgrund unverschuldeter, durch die Regelalimentation nicht abgedeckter Notfälle einen amtsangemessenen Lebensunterhalt sichern, ohne daß der Gestaltungsspielraum des Dienstherrn darauf einzuengen wäre, daß ein Ausgleich jeglicher aus Anlaß von Krankheit entstandener Aufwendungen gewährleistet sein müßte (vgl. auch Hamburgisches OVG 17. Juni 1994 - Bf I 17/93 - ZBR 1995, 245, 246, mwN).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 2 A 11758/01

    Keine Beihilfe für antiallergene Bettbezüge

    Mittel, die bei einer allergischen Erkrankung die räumliche Umgebung von krankheitsauslösenden Faktoren befreien, zählen nicht dazu (BVerwG, Beschluss vom 9. September 2001 - 2 B 72/00 -, Buchholz 270 § 5 Bhv Nr. 13; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, S. 1228; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juli 2000 - 12 A 2498/99 -, RiA 2001, S. 296; VG Trier, Urteil vom 26. April 2001 - 1 K 1043/00.TR - VG Arnsberg, Urteil vom 31. Januar 1997 - 2 K 1878/96 -, ZBR 1999, S. 106; a. A.: VG Frankfurt, Urteil vom 16. März 2001 - 9 E 2369/00 -, NVwZ-RR 2001, 526: jeweils zu antiallergenen Bettzwischenbezügen; BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 2 A 11791/94.OVG -, IÖD 1994, S. 81: jeweils zu Mitteln zur Bekämpfung von Hausstaubmilben).

    Die weiter gefasste Begrifflichkeit im Bereich des AMG beruht auf der gesetzgeberischen Absicht, der Verkehrssicherheit und dem Verbraucherschutz möglichst weitgehend Rechnung zu tragen (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Die Entscheidung des BSG beruht auf den Besonderheiten des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung und ist auf das beamtenrechtliche Beihilferecht nicht übertragbar (BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996, a.a.0. und vom 18. Juni 1980 - 6 C 19/97, DÖV 1981, S. 101; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Sie werden weder auf den Körper aufgelegt noch in irgendeiner Weise mit diesem verbunden (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Sie ist auch nicht erforderlich, weil die Beihilfevorschriften es nicht gebieten, neben der amtsangemessenen Besoldung oder Versorgung dem Beamten umfassend für jede durch Krankheit bedingte Verteuerung der allgemeinen Lebenshaltung Beihilfe zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 14. Mär 1991 - 2 C 23 /98 -, DÖD 1991, S.350; BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.).

    Entscheidend ist, dass die Bezüge: dazu dienen, Matratze, Bettdecke und Kopfkissen für Allergiker nutzbar zu machen (BAG, Urteil vom 25. Februar 1999, a.a.O.) und in funktionalem Zusammenhang mit weiteren Gegenständen verwendet werden, die allein der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen sind (OVG Nordrhein-Westfalen, 21. Juli 2000, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.09.2005 - 2 LB 118/03

    Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für die Anschaffung antiallergener

    Unter (beihilfefähigen) Arzneimitteln können grundsätzlich nur solche Mittel verstanden werden, die durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Wirkungen erzeugen (BVerwG, Urt. v. 30.5.1996, aaO; BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NZA 1999, 1228 = NVwZ-RR 2000, 630).

    Die Bezüge werden nämlich nicht wie etwa Wundverbände auf den Körper aufgelegt oder mit ihm in bestimmter Weise verbunden (BAG, Urt. v. 25.2.1999 - 6 AZR 512/97 -, NVwZ-RR 2000, 630 = NZA 1999, 1228; OVG NRW, Urt. v. 21.7.2000 - 12 A 2489/99 -).

  • BVerwG, 09.01.2001 - 2 B 72.00

    Beihilfefähigkeit antiallergener Bettbezüge

    Dementsprechend hat auch das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 - (NZA 1999, 1228 ff.) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats die Beihilfefähigkeit von antiallergenen Bettbezügen verneint.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2000 - 12 A 2489/99

    Zur Beihilfefähigkeit - hier: verneint für Antiallergene Bettzwischenbezüge

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - 2 C 5/95 - DÖD 1997, 133 sowie Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 25. Februar 1999 - 6 AZR 512/97 - NZA 1999, 1228.
  • VGH Hessen, 12.12.2002 - 10 UZ 901/01

    Beihilfefähigkeit antiallergener Zwischenbettbezüge grundsätzlich

    Es wird lediglich auf eine andere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Februar 1999 verwiesen (- 6 A ZR 512/97 - NZA 1999, 1228 ff.).
  • VG Stuttgart, 03.08.2009 - 12 K 409/09

    Beihilfefähigkeit der V.A.C.-Therapie bzw. VAC-Therapie

    Dabei können Verbände bzw. Verbandmaterialien unterschiedlicher Art sein (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.1999 - 6 AZR 512/97 -, Juris).
  • SG Gelsenkirchen, 10.10.2003 - S 6 KN 32/03

    Krankenversicherung

    Dies führt dazu, dass orthopädische Matratzen im Beihilferecht dem Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; HessVGH, a.a.0.; München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
  • LAG Hamm, 26.05.2000 - 5 Sa 1674/99
    Diese eindeutige Rechtsprechung wird nochmals durch die Anerkennung der Leistungsdifferenzierung zwischen der sozialen Krankenversicherung und der Beamten gewährten Beihilfe in dem Urteil des BAG vom 25.02.1999 ( 6 AZR 512/97 = AP Nr. 1 zu § 4 BeihilfeVO NRW = NZA 1999, 12281230 m. w. N. aus der Rsp. des BVerwG) bestätigt, in dem a.E. der Gründe ausgeführt wird, die Krankenversicherung sei ein Vorsorge- und Leistungssystem, dem ein grundsätzlich anderer Zweck zugrunde liege als dem der Krankheitsvorsorge der Beamten und Versorgungsempfänger.
  • SG Gelsenkirchen, 21.03.2003 - S 24 KR 69/02

    Krankenversicherung

    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung übliche Abgrenzung zwischen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens und Heil- bzw. Hilfsmitteln auch im Rahmen der beamtenrechtlichen Beihilfe vorgenommen wird, was dazu führt, dass Bandscheibenmatratzen den Bereich der Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens zugeordnet werden und vor diesem Hintergrund eine Beihilfefähigkeit ausgeschlossen ist (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 25.02.1999 - Az.: 6 AZR 512/97; VGH München, Urteil vom 01.02.1989 - Az.: 3 B 88.011889; OVG Münster, Urteil vom 14.07.1988 - Az.: 12 A 1271/86).
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