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   VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99   

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VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 2000 - 12 TG 2545/99 (https://dejure.org/2000,2779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 AuslG, § 23 AuslG, Art 6 GG
    Behördliche Untersuchung zum Vorliegen einer Scheinehe

  • Judicialis

    GG Art. 6; ; AuslG § 17; ; AuslG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6; AuslG § 17; AuslG § 23
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Lebensgemeinschaft, Scheinehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für dieÜberprüfung der Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft durch die Ausländerbehörde; Achtung der Intimsphäre der Ehegatten; Scheinehe; Feststellung einer "schützenswerten Ehe" als Gegenstand der Überprüfung; "Missbrauch" der Institution der Ehe; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 639
  • FamRZ 2001, 912 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96

    Besonderer Ausweisungsschutz nach AuslG 1990 § 48 Abs 1 Nr 4 - zum Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (Hess. VGH, 27.08.1996 - 12 TG 3190/96 -, EZAR 035 Nr. 15, m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Es wäre jedoch mit Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG schwerlich vereinbar, wenn die Verwaltung es unternähme, sich diese Kenntnis von Amts wegen zu verschaffen, und wenn den Betroffenen vorbehaltlos die Last auferlegt würde darzutun, dass es sich bei ihrer Ehe nicht um eine "Scheinehe" handele (BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1 = EZAR 105 Nr. 20).
  • VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88

    Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95

    Sofortvollzug einer Ausweisung eines Straftäters - Gefahrenprognose;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den ausländerbehördlichen Bescheid vom 9. März 1998, mit dem die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt und die Abschiebung in die Türkei angedroht wurde, zu Unrecht abgelehnt; denn dieser Bescheid erweist sich nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand als offenbar rechtswidrig mit der Folge, dass das öffentliche Interesse an dessen sofortigem Vollzug gegenüber dem privaten Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen weiteren Verbleib im Bundesgebiet unter Berücksichtigung der hier gegebenen persönlichen Verhältnisse zurückzutreten hat (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess. VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14).
  • VGH Hessen, 14.01.2002 - 12 TG 724/01

    Erlaubnisfiktion trotz verspäteten Aufenthaltsgenehmigungsantrags; eheliche

    Sobald eine Ehe geschlossen ist, ist sie auch von der Ausländerbehörde zu beachten, es sei denn, sie wird aufgehoben oder geschieden (Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, EZAR 023 Nr. 20 = NVwZ-RR 2000, 63).

    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 12 TG 1525/04

    Eilrechtsschutz vom Inland aus bei Versagung der rechtzeitig beantragten

    Das Recht des verheirateten Ausländers auf Zuzug und auf Aufenthalt im Inland aus familiären Gründen setzt über das Bestehen der Ehe hinaus auch die Verwirklichung des Willens der Ehepartner voraus, im Inland eine Art. 6 GG entsprechende eheliche Lebensgemeinschaft zu führen (§ 17 Abs. 1 AuslG; vgl. Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

    Ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute ist unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).

  • VGH Hessen, 22.09.2003 - 12 UE 1255/03

    Ehegattenaufenthalt nach Trennung - Ehedauer; supranationales Aufenthaltsrecht

    b) Für den vom Kläger angestrebten und ihm erteilten Aufenthaltstitel ist zu beachten, dass dem Kläger als Ehegatten einer Deutschen ein Anspruch auf Erteilung (und gemäß § 13 Abs. 1 AuslG auf Verlängerung) der Aufenthaltserlaubnis nur zum Zwecke des nach Art. 6 GG gebotenen Schutzes von Ehe und Familie für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet zustand (§ 17 Abs. 1 AuslG; dazu Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/00 -, EZAR 023 Nr. 20 = NVwZ-RR 2000, 639).
  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 11 B 1690/08

    Aufenthaltserlaubnis und familiäre Lebensgemeinschaft im Sinne einer

    Zwar ist ein vorübergehendes Getrenntleben der Eheleute unschädlich, wenn es nicht auf dem gemeinsamen Entschluss der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, sondern auf beruflichen, gesundheitlichen oder ähnlichen sachlichen Gründen beruht, die das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht in Zweifel ziehen (dazu schon Hess. VGH, 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2005 - 11 S 877/05

    Rechtsschutzinteresse an vorläufigem Rechtsschutz gegen aufenthaltsbeendenden

    Soweit es dies damit begründet, der Antragsteller habe sich inzwischen auf die prozessuale Situation einstellen können, ist darauf zu verweisen, dass im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG nicht das Motiv für die Eingehung der Ehe maßgeblich ist, sondern vielmehr allein, ob die Ehegatten (inzwischen) die dem Bild einer Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 02.09.2004 - 1 S 1883/03 -, VBlBW 2005, 145; Hess. VGH, Beschluss vom 21.03.2000 - 12 TG 2545/99 -, InfAuslR 2000, 385).
  • VG Berlin, 30.08.2007 - 3 V 62.06

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug bei erheblichen Zweifeln am Bestehen einer

    Ergeben sich aber aufgrund konkreter Anhaltspunkte - zum Beispiel aus den tatsächlichen Verhältnissen oder den Angaben der Eheleute selbst - Zweifel, ist eine Überprüfung des Einzelfalles, ob eine nur zur Erlangung eines Aufenthaltsrechts geschlossene Ehe vorliegt, zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2003 - 2 BvR 2042/02; VGH Kassel, Beschluss vom 21. März 2000 - 12 TG 2545/99 -, zitiert nach juris; OVG Berlin, Urteil vom 16.12.2003 - 8B 26.02 - zu § 23 Abs. 1 Nr. 1 AuslG).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04

    Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung

    Die Ausländerbehörde kann dann weitere Darlegungen und Nachweise fordern und hierfür eine angemessene Frist setzen (Hess VGH, Beschl vom 21.3.2000, NVwZ-RR 2000, 639).
  • VG Frankfurt/Main, 25.09.2003 - 1 G 3069/03

    D (A), Türken, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Deutschverheiratung,

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 21.03.2000, 12 TG 2545/99).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2003 - 1 E 2959/03

    Eheliche Lebensgemeinschaft

    Es muss ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt bestehen, der ein eheliches Zusammenleben erst ermöglicht (vgl. Hess VGH, Beschluss vom 21.03.2000, 12 TG 2545/99).
  • VG Karlsruhe, 21.02.2001 - 10 K 1394/00

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten - Ehebestandszeit

    Ist aber die gesetzliche Vierjahresfrist (a.F.) nicht erfüllt, so kann offen bleiben, ob bereits der im Januar 1996 erfolgte Auszug der Klägerin und ihres Sohnes die eheliche Lebensgemeinschaft im Sinn von § 19 Abs. 1 AuslG beendet hat und wielange eine Übergangsfrist währte, die eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft noch als möglich erscheinen ließ (vgl. dazu Hess. VGH, InfAuslR 2000, 385 BayVGH B.v. 29.02.2000, Beilage 10 zu NVwZ 2000, S. 116; OVG Münster, B.v. 28.02.2000, Beilage 10 zu NVwZ 2000, S. 115, Laubach, NVwZ 2000, S. 1389 u. Schwidden, ZAR 1999, S. 17, 18 f. m.w.N. sowie VGH Bad.-Württ., U. v. 25.3.1998, VBlBW 1998, S. 352 u. v. 6.5.1991, NVwZ-RR 1991, S. 430).
  • VG Schleswig, 02.08.2004 - 8 B 49/04

    Aufenthaltsrechtlicher Schutz der Ehe nur bei ehelicher Lebensgemeinschaft.

  • VG Berlin, 24.10.2002 - 21 A 499.01

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung; Vorwurf des Mißbrauchs der Ehe

  • VG Berlin, 23.01.2014 - 22 K 21.13

    Visum zum Ehegattennachzug; Voraussetzungen für das Bestehen und Nachweis des

  • VG Berlin, 03.06.2014 - 22 K 30.13

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug (hier: bei Scheinehe)

  • VG Berlin, 21.07.2009 - 22 K 82.09

    Visum zum Ehegattennachzug eines libanesischen Staatsangehörigen zu seiner

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