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   VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96   

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VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 (https://dejure.org/1999,2852)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 (https://dejure.org/1999,2852)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 (https://dejure.org/1999,2852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 Abs 1 S 1 BImSchG, § 3 Abs 1 BImSchG
    Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen Lärmbeeinträchtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 668
  • DVBl 2000, 207
  • DÖV 2000, 742
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Die Rechtsprechung -- auch des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 3. Mai 1996 -- BVerwG 4 B 50.96, NVwZ 1996, 1001; Beschluss vom 10. Oktober 1997 -- 7 B 331.97, Jurisdokument) --, geht daher davon aus, dass Wertstoffsammelbehälter als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO als sozialadäquate Einrichtungen selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, sofern sie nach Standort und Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe dienen.

    Wegen der Sozialadäquanz dieser Anlagen sind die von Wertstoffcontainern ausgehenden Immissionen deshalb nicht bereits dann unzumutbar, wenn sich ihre Benutzung auf die unmittelbare Umgebung unvermeidbar nachteilig auswirkt, sondern erst dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Belastung der Nachbarn über das Maß hinausgeht, das typischerweise und zwangsläufig mit ihnen verbunden ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 3. Mai 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.10.1998 - 4 B 93.98

    Wertstoffcontainer; allgemeines Wohngebiet; untergeordnete Nebenanlage;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Dieser Prüfung steht nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (s. Beschluss vom 13. Oktober 1998 -- 4 B 93.98 --, NVwZ 1999, 298) entgegen, wonach es für die Bewertung der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit von Wertstoffcontainern wegen Verletzung des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots (§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO) nicht darauf ankommen kann, ob in dem betreffenden Gebiet ein anderer, die Nachbarschaft weniger beeinträchtigender Standort in Betracht kommt, weil die bebauungsrechtliche Prüfung -- im Gegensatz zum Planfeststellungsrecht -- an den Bauwunsch des Bauherrn gebunden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 21 A 7534/95

    Beseitigung eines Glascontainers und Altpapiercontainers wegen unzumutbarer

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    In einem Wohngebiet sind sowohl die durch das Einwerfen von Glas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalles nach der Höhe des Schallpegels, den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse -- Splittern, Klirren, Dröhnen --, dem überraschenden impulsartigen Auftreten und der Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den hiervon betroffenen Nachbarn ebenso als wohngebietstypisch hinzunehmen wie auch die üblichen bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und bei der Entleerung der Behälter entstehenden Begleitgeräusche (s. OVG Münster, Urt. vom 18. Dezember 1996 -- 21 A 7534/95 --).
  • BGH, 23.05.1960 - V ZR 58/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Geräuscheinwirkungen, die i. S. v. § 906 Abs. 1 BGB nicht wesentlich sind, sind auch nicht erheblich i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG und damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. v. § 22 Abs. 1 BImSchG (Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988, a.a.O., BGH, Urteil vom 23.03.1990 -- V ZR 58/59 -- BGHZ 111, 63 = NJW 1990, 2465).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Geräuscheinwirkungen, die i. S. v. § 906 Abs. 1 BGB nicht wesentlich sind, sind auch nicht erheblich i. S. v. § 3 Abs. 1 BImSchG und damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. v. § 22 Abs. 1 BImSchG (Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988, a.a.O., BGH, Urteil vom 23.03.1990 -- V ZR 58/59 -- BGHZ 111, 63 = NJW 1990, 2465).
  • BVerwG, 10.10.1997 - 7 B 331.97

    Zulässigkeit von"Wertstoffsammelbehältern" als "sozialadäqute Einrichtungen bzw.

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Die Rechtsprechung -- auch des Bundesverwaltungsgerichts (s. Urteil vom 3. Mai 1996 -- BVerwG 4 B 50.96, NVwZ 1996, 1001; Beschluss vom 10. Oktober 1997 -- 7 B 331.97, Jurisdokument) --, geht daher davon aus, dass Wertstoffsammelbehälter als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 1 BauNVO als sozialadäquate Einrichtungen selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, sofern sie nach Standort und Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe dienen.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfordert deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung im Sinn einer Güterabwägung, die die konkreten Gegebenheiten der emittierenden Nutzung zu der immissionsbetroffenen Nutzung in Beziehung setzt (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. April 1988, NJW 1988, 2396 und Urteil vom 30. April 1992, DVBl. 1992, 1234).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
    Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfordert deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung im Sinn einer Güterabwägung, die die konkreten Gegebenheiten der emittierenden Nutzung zu der immissionsbetroffenen Nutzung in Beziehung setzt (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. April 1988, NJW 1988, 2396 und Urteil vom 30. April 1992, DVBl. 1992, 1234).
  • VG Aachen, 15.12.2011 - 6 K 2346/09

    Aufstellen von Altglascontainern in einem reinen Wohngebiet

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - um solche handelt es sich auch bei den in Rede stehenden Altglascontainern als sonstigen ortsfesten Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG -, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfordert deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung im Sinn einer Güterabwägung, die die konkreten Gegebenheiten der emittierenden Nutzung zu der immissionsbetroffenen Nutzung in Beziehung setzt, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Unzulässig sind derartige Anlagen nicht schon deshalb, weil sich ihre Benutzung auf die nähere Umgebung unvermeidbar nachteilig auswirkt, sondern erst dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Belastung der Nachbarn über das Maß hinausgeht, das typischerweise zugemutet wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Durch Fehlverhalten der Benutzer verursachte Belästigungen der Umgebung berühren die Zumutbarkeit erst dann, wenn eine mit der Anlage geschaffene Gefahrenlage zum Tragen kommt, die Anlage also einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet, etwa als Folge der konkreten Standortentscheidung, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Um dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausreichend Rechnung zu tragen, hat die Gemeinde daher zu prüfen, für wie viele Containerstandplätze in ihrem Gemeindegebiet ein Bedarf gegeben ist und ob es in Bezug auf einen in Betracht kommenden Standort Alternativen gibt, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Beruft sich ein Kläger auf einen solchen, so muss er zu dessen Geeignetheit und auch Verfügbarkeit substantiiert vortragen, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; siehe aber auch VG Gießen, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 E 5132/02 -, , dem zufolge auch eine rechtswidrige Standortwahl nicht zum Erfolg der Klage führe, weil die Frage des geeigneten Standortes kein für den Folgenbeseitigungsanpruch relevanter Umstand sei; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, a.a.O.

    Damit ist von einer Entfernung von jedenfalls etwa 16 m auszugehen, die nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und den Untersuchungen von Höhne Indiz dafür ist, dass die - hier ohnehin nicht ohne weiteres übertragbaren - Immissionswerte selbst bei Annahme eines reinen Wohngebietes unterschritten werden, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 21. März 2003 - 2 A 142/01 -, .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

    Die Beklagte durfte aber bei ihrer Standortentscheidung berücksichtigen, dass der abseits der Wohnbebauung gelegene mögliche Alternativstandort einer weniger intensiven "sozialen Kontrolle" unterläge und die Gefahr einer Vermüllung der unmittelbaren Umgebung durch illegale Müllablagerungen ungleich höher wäre als beim gewählten Standort, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

  • VG Aachen, 05.06.2013 - 6 K 1362/12

    Antrag auf Umsetzung zweier Altglassammelcontainer des Typs Schäfer-System

    Der aus diesem Sachverhalt abgeleitete Abwehranspruch ist somit dem öffentlichen Recht zuzuordnen, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 - Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, beide .

    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - um solche handelt es sich auch bei den in Rede stehenden Altglascontainern als sonstigen ortsfesten Einrichtungen im Sinne des § 3 Abs. 5 Nr. 1 BImSchG -, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., so zu errichten und zu betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.

    Die Beurteilung der Zumutbarkeit erfordert deshalb eine wertende Gesamtbetrachtung im Sinn einer Güterabwägung, die die konkreten Gegebenheiten der emittierenden Nutzung zu der immissionsbetroffenen Nutzung in Beziehung setzt, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Unzulässig sind derartige Anlagen nicht schon deshalb, weil sich ihre Benutzung auf die nähere Umgebung unvermeidbar nachteilig auswirkt, sondern erst dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, dass die Belastung der Nachbarn über das Maß hinausgeht, das typischerweise zugemutet wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Anknüpfend daran sind selbst in einem reinen Wohngebiet die durch das Einwerfen von Altglas in einen Sammelbehälter entstehenden und je nach den Umständen des Einzelfalls nach der Höhe des Schallpegels und den spezifischen Eigenarten der einzelnen Schallereignisse - Splittern, Klirren, Dröhnen - auch überraschenden, impulsartig auftretenden und in ihrer Häufigkeit deutlich bemerkbaren bis sehr lästigen Geräusche von den Nachbarn grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dasselbe gilt für die üblichen Begleitgeräusche bei der Anlieferung von Altglas mit Kraftfahrzeugen und die Geräusche der Entleerung des in den Behältern befindlichen Altglases in Entsorgungsfahrzeuge, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 21 B 1889/00 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O., der auch darauf hinweist, dass das Aufstellen der Container zum Einsammeln der Einwegflaschen oder -gläser der abfallwirtschaftlichen Zielsetzung der Wiederverwertung von Verpackungsabfällen dient und das mit dieser Zielsetzung eingeführte Duale System zwingend auf ein flächendeckendes Sammelsystem angewiesen ist; siehe dazu auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. Mai 1998 - 6 L 1223/97 -, und Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, beide .

    Durch Fehlverhalten der Benutzer verursachte Belästigungen der Umgebung berühren die Zumutbarkeit erst dann, wenn eine mit der Anlage geschaffene Gefahrenlage zum Tragen kommt, die Anlage also einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet, etwa als Folge der konkreten Standortentscheidung, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Um dem Abwägungsgebot als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausreichend Rechnung zu tragen, hat die Gemeinde daher zu prüfen, für wie viele Containerstandplätze in ihrem Gemeindegebiet ein Bedarf gegeben ist und ob es in Bezug auf einen in Betracht kommenden Standort Alternativen gibt, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.

    Beruft sich ein Kläger auf einen solchen, so muss er zu dessen Geeignetheit und auch Verfügbarkeit substantiiert vortragen, vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; siehe aber auch VG Gießen, Urteil vom 11. Mai 2005 - 8 E 5132/02 -, , dem zufolge auch eine rechtswidrige Standortwahl nicht zum Erfolg der Klage führe, weil die Frage des geeigneten Standortes kein für den Folgenbeseitigungsanspruch relevanter Umstand sei; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, a.a.O.

    Diese Abstände sind nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und den Untersuchungen von Höhne aber Indiz dafür, dass die - hier ohnehin nicht ohne weiteres übertragbaren - Immissionswerte selbst bei Annahme eines reinen Wohngebietes unterschritten werden, vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, ; Hessischer VGH, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, a.a.O.; VG Osnabrück, Urteil vom 21. März 2003 - 2 A 142/01 -, .

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie willkürlich oder gezielt ungünstig gewesen ist oder einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. März 2010 - 22 ZB 09.1785 -, a.a.O.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, .

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Mit einem solchen Anspruch, dessen Grundlage aus einem grundrechtlichen Abwehranspruch nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG oder aus einer analogen Anwendung der §§ 1004 und 906 BGB hergeleitet wird, kann sich der Betroffene gegen eine Beeinträchtigung zur Wehr setzen, die Folge eines schlicht-hoheitlichen Handelns der Verwaltung ist und sich als unzumutbar erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989, BVerwGE 81, 197, 199 f. und juris, Rn. 17; Sächs.OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 - juris, Rn. 21 ff.; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, NVwZ-RR 2000, 668, 669 und juris, Rn. 38).

    Mit der Auswahl des Containerstandorts sowie der Bestimmung von Art und Anzahl der Sammelbehälter legt die Beklagte Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht mehr hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 41).

    Dies ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Sammelsysteme nach der Verpackungsverordnung, die in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz genießen, für ihr Funktionieren darauf angewiesen sind, dass die erforderlichen Sammelbehälter in der Nähe der Haushalte aufgestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - 26 CE 92.2699 -, juris, Rn. 12; HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 669 und juris, Rn. 49).

    Die Entscheidung der Beklagten erweist sich danach nur dann als fehlerhaft, wenn sie einen Standort nicht berücksichtigt hat, der bei zumindest vergleichbarer Eignung im Hinblick auf die Wirksamkeit des Sammelsystems sich in erheblichem Umfang weniger störend auf die Wohnnutzung in der Umgebung auswirkt und sich deshalb der Behörde als für die umgebende Bebauung schonenderer Sammelplatz hätte aufdrängen müssen (vgl. HessVGH, Urteil vom 24. August 1999, a.a.O., S. 670 und juris, Rn. 62 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 4 B 612/06 -, juris, Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2016 - 10 S 579/16

    Lärmbelastung - Altglassammelbehälter in einem Abstand von weniger als 6 m zu

    Mit der Auswahl der Standorte legt die Antragsgegnerin zu 2. Anknüpfungspunkte fest, aus denen sich mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft ergeben können, und trägt hiermit neben dem Betreiber der Sammelbehälter die Verantwortung dafür, dass durch diese Festlegung keine Störung verursacht wird, die von den Anwohnern nicht hingenommen werden muss (vgl. HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 41; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 34).

    Nach dieser Vorschrift sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen - wie die hier in Rede stehenden Altglassammelbehälter (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 27.10.1993 - 26 CE 92.2699 - juris Rn. 8; HessVGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - NVwZ-RR 2000, 668, 669 = juris Rn. 44; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2010 - 8 A 10357/10 - BauR 2010, 1907, 1908 = juris Rn. 37) - so zu errichten und zu betreiben, dass (1.) schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, (2.) nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden und (3.) die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden.

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 22 N 09.1193

    Sperrzeitverordnung der Stadt Augsburg teilweise unwirksam - Aus für

    Voraussetzung ist, dass sich in dem jeweiligen Missbrauch eine mit der Anlage geschaffene besondere Gefahrenlage ausdrückt (vgl. OVG NW vom 24.9.1987 BauR 1988, 76/80), bzw. dass die Anlage durch ihre Gestaltung einen Anreiz für diese Missbräuche bietet (BayVGH vom 30.11.1987 BayVBl 1988, 241/244; HessVGH vom 24.8.1999 DVBl 2000, 207/209).
  • VG Bayreuth, 12.04.2022 - B 9 K 20.86

    Öffentlich-rechtlicher Abwehr- und Unterlassungsanspruch, Betrieb von

    Die Beklagte ist daher neben dem Betreiber der Anlagen als (mittelbare) Handlungsstörerin zu betrachten (vgl. HessVGH, U.v. 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 - juris Rn. 40 ff.).

    Hierbei handelt es sich um Erwägungen im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Betriebs der Anlagen und damit Zumutbarkeitserwägungen (vgl. so im Ergebnis: HessVGH, U.v. 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 - juris Rn. 54).

    Es ist ihr als Eigentümerin des streitgegenständlichen Grundstücks möglich, die Gestattung des Betriebs der Wertstoffcontainer auf ihrem Grundstück entweder rückgängig zu machen oder zukünftig zu unterlassen und damit jegliche Störungen zu verhindern (vgl. zur Bejahung der Zurechnung von Lärmimmissionen, die durch die nicht bestimmungsgemäße Nutzung von Glascontainern außerhalb der Nutzungszeiten entstehen: HessVGH, U.v. 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 - juris Rn. 42, 54; VG Köln, U.v. 2.7.1992 - 4 K 2071/89 - juris Rn. 49 ff.; zur Bejahung der mittelbaren Handlungsstörereigenschaft des Betreibers eines Drogenhilfszentrums für die Verunreinigung und Behinderung des Nachbargrundstücks durch Nutzer des Zentrums und Dealer: BGH, U.v. 7.4.2000 - V ZR 39/99 - juris Rn. 10 ff.).

    Außerhalb der vorgesehenen Nutzung berühren von Wertstoffcontainern auftretende Immissionen, die auf dem Fehlverhalten der Benutzer beruhen, die Zumutbarkeit erst dann, wenn eine mit der Anlage geschaffene Gefahrenlage zum Tragen kommt, die Anlage also einem derartigen Missbrauch Vorschub leistet, etwa als Folge der Standortentscheidung (vgl. BayVGH, U.v. 27.11.1995, BayVBl. 1996, 246; HessVGH, U.v. 24.8.1999 - 2 UE 2287/96 - juris Rn. 54).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00

    Lärmbelästigung durch Altglas-Container

    vgl. auch zur Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern in Wohngebieten und zum Abwehranspruch von Nachbarn BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, S. 1001, und vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 -, NVwZ 1999, S. 298; VGH München, Urteil vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, S. 1031; VGH Kassel, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 668; VG Köln, Urteil vom 2. Juli 1992 - 4 K 2071/89 -, NVwZ 1993, S. 401; VG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, S. 22; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, S. 23.
  • VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09

    Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern

    (Hess. VGH vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, Rn. 41) Von Bedeutung sei weiterhin, dass weniger als 400 m entfernt weitere 4 Container abgestellt seien.

    (So auch Hessischer VGH, Urteil vom 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 - DVBl 2000, 207 = NVwZ-RR 2000, 668).

  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 22 B 10.289

    Gaststättenrechtliche Untersagung des "Verkaufs über die Straße"

    Dieses Verhalten ist typischerweise mit dem Betrieb der Imbissgaststätte des Klägers verbunden und Ausdruck der durch ihn geschaffenen besonderen Gefahrenlage (vgl. die ähnliche Argumentation bei HessVGH vom 24.8.1999 DVBl 2000, 207/209).
  • VG Gießen, 13.09.2006 - 8 E 2264/05

    Verwaltungsgericht verpflichtet Gemeinde Langgöns zur Einhaltung von Lärmgrenzen

    Die Frage, wann Nachteile oder Belästigungen durch Lärm den Grad des "Erheblichen" erreichen und damit unzumutbar sind, kann nicht anhand allgemein gültiger Maßstäbe entschieden werden, sondern ist aufgrund einer auf die konkrete Situation bezogenen, auf Ausgleich der Interessen angelegten Abwägung zu ermitteln, in deren Rahmen die konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zu ziehen sind (BVerwG, U.v. 29.04.1988 - 7 C 33.87 -, BVerwGE 79, 254, 260 [BVerwG 29.04.1988 - 7 C 33/87] , Hess.VGH, U.v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668, 669 [VGH Hessen 24.08.1999 - 2 UE 2287/96] r.Sp.).
  • VG Augsburg, 06.03.2023 - Au 9 K 22.725

    Nachbarklage gegen Wertstoffcontainer, Keine unzumutbaren Lärmimmissionen,

  • OVG Saarland, 08.12.2017 - 1 B 778/17

    Festlegung des Standorts für Altkleidersammelbehälter durch Gemeinde

  • VG Gießen, 14.12.2000 - 10 E 31/00

    Zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelbehälter

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2022 - 8 B 65/22

    Austausch der aufgestellten Altglascontainer durch lärmarme Altglascontainer mit

  • VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01

    Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche, Geräusche

  • OVG Sachsen, 17.12.2007 - 4 B 612/06

    Container; Unterlassungsanspruch; Sondernutzungserlaubnis;

  • VG Augsburg, 27.05.2009 - Au 4 K 08.57

    Nachbarklage gegen Wertstoffsammelstelle; reines Wohngebiet; keine unzumutbaren

  • VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02

    Glascontainer - Lärmimmission

  • OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01
  • VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
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