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   BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98   

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https://dejure.org/2000,592
BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98 (https://dejure.org/2000,592)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 2 A 10.98 (https://dejure.org/2000,592)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 2 A 10.98 (https://dejure.org/2000,592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten - Eignung - Nachweis der Eignung - Erprobungszeit

  • Judicialis

    BLV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BLV § 11
    Beamtenrecht; Laufbahnrecht - Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Nachweis der Eignung für einen höherwertigen Dienstposten in einer Erprobungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 619
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Die dienstlich-fachliche Bewertung der in der Erprobungszeit erbrachten Leistungen des Beamten und seiner sonstigen Eignung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. BVerwGE 60, 245 ; 85, 177 ; 92, 147 ; 97, 128 ).

    Der Dienstherr kann einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen sowie aus einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und einzelner Beobachtungen während der Erprobungszeit wertende Schlußfolgerungen ziehen und die abgegebenen Werturteile bei der Eröffnung und Besprechung der dienstlichen Beurteilung, im Widerspruchsverfahren und grundsätzlich auch noch im Verwaltungsstreitverfahren näher erörtern und konkretisieren (vgl. BVerwGE 60, 245 m.w.N.; Beschluß vom 17. Juli 1998 - BVerwG 2 B 87.97 - ).

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Hat der Dienstherr Verwaltungsvorschriften über die Erstellung der dienstlichen Eignungsbeurteilung erlassen und praktiziert, muß das Gericht auch prüfen, ob die Richtlinien im konkreten Fall eingehalten worden sind und mit den Regelungen der Bundeslaufbahnverordnung im Einklang stehen (vgl. BVerwGE 97, 128 ).

    Die dienstlich-fachliche Bewertung der in der Erprobungszeit erbrachten Leistungen des Beamten und seiner sonstigen Eignung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. BVerwGE 60, 245 ; 85, 177 ; 92, 147 ; 97, 128 ).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Nur der Dienstherr ist befugt, das Anforderungsprofil des höherbewerteten Dienstpostens festzulegen und im wertenden Vergleich festzustellen, ob der Beamte den gestellten Anforderungen während der Erprobungszeit hinreichend genügt hat (vgl. zur Bewährung von Beamten auf Probe Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 - m.w.N.).

    Der Beamte muß freilich Angaben und Einschätzungen, die er für fehlerhaft hält, wirksam entgegentreten können (vgl. Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Die dienstlich-fachliche Bewertung der in der Erprobungszeit erbrachten Leistungen des Beamten und seiner sonstigen Eignung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. BVerwGE 60, 245 ; 85, 177 ; 92, 147 ; 97, 128 ).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97

    Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Ihm ist hierfür eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsermächtigung eingeräumt (vgl. auch Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253 ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Die dienstlich-fachliche Bewertung der in der Erprobungszeit erbrachten Leistungen des Beamten und seiner sonstigen Eignung ist der gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (vgl. BVerwGE 60, 245 ; 85, 177 ; 92, 147 ; 97, 128 ).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 2 B 87.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Umfang der gerichtlichen Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98
    Der Dienstherr kann einzelne Tatsachen oder Vorkommnisse im Beurteilungszeitraum aufgreifen und aus ihnen sowie aus einer unbestimmten Vielzahl nicht benannter Einzeleindrücke und einzelner Beobachtungen während der Erprobungszeit wertende Schlußfolgerungen ziehen und die abgegebenen Werturteile bei der Eröffnung und Besprechung der dienstlichen Beurteilung, im Widerspruchsverfahren und grundsätzlich auch noch im Verwaltungsstreitverfahren näher erörtern und konkretisieren (vgl. BVerwGE 60, 245 m.w.N.; Beschluß vom 17. Juli 1998 - BVerwG 2 B 87.97 - ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Die Entscheidung des Dienstherrn darüber, welcher Beamte der Bestgeeignete für einen Beförderungsdienstposten ist, kann als Akt wertender Erkenntnis des für die Beurteilung zuständigen Organs gerichtlich nur eingeschränkt überprüft werden (stRspr; Urteile vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - ZBR 2000, 303 f.).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Nach seiner ständigen Rechtsprechung kann ein Beamter die Dienstpostenbewertung, die Umsetzung, die Änderung seines Aufgabenbereichs durch Organisationsverfügung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 48.68 - BVerwGE 36, 192 und - BVerwG 6 C 55.68 - BVerwGE 36, 218 , vom 8. Dezember 1972 - BVerwG 6 C 8.70 - BVerwGE 41, 253 , vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - BVerwGE 60, 144 , vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - Buchholz 237.7 § 28 NWLBG Nr. 9 S. 9 f. und vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - Buchholz 237.1 Art. 4 BayLBG Nr. 1 S. 2 f.), den Entzug des Tarnkennzeichens für Kraftfahrzeuge (vgl. Urteil vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 6.96 - DokBer B 1998, 107), die Anordnung der dienstärztlichen Untersuchung (vgl. Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 S. 3) und die dienstliche Beurteilung (vgl. Urteile vom 13. November 1975 - BVerwG 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1 S. 1 f.) ohne vorherigen Antrag auf Änderung oder Beseitigung dieser Maßnahmen ohne Verwaltungsaktscharakter unmittelbar mit dem Widerspruch "anfechten", um dem Erfordernis des Vorverfahrens (§ 126 Abs. 3 BRRG) zu genügen.
  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Die verfassungsrechtliche Beschränkung des Benachteiligungsverbots hat zugleich zur Folge, dass verbleibende Zweifel an der Eignung des Personalratsmitglieds für ein höherwertiges Statusamt zu dessen Lasten gehen und diese Zweifel erst ausgeräumt sind, wenn sich der Beamte auf dem Erprobungsdienstposten tatsächlich bewährt hat (vgl. Urteil vom 10. Februar 2000 - BVerwG 2 A 10.98 - Buchholz 232.1 § 11 BLV Nr. 1).
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