Rechtsprechung
VGH Bayern, 15.09.2000 - 4 B 96.2924 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,32177) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 130
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 28.01.2004 - 4 B 00.2397
Abfallentsorgungsgebühr, Nachforderung von Gebühren, Gebührenmaßstab, …
Im Übrigen ist dem Gebührensatzungsgeber gerade im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung einer getrennten Biomüllsammlung ein weiter Spielraum für die Wahl des Gebührenmaßstabs eingeräumt (vgl. BayVGH vom 15.9.2000 NVwZ-RR 2001, 130), der hier auch bei einer am Wortlaut orientierten Auslegung des § 4 Abs. 3 Satz 1 AbfGS nicht überschritten ist. - VGH Bayern, 04.09.2001 - 20 ZB 01.2266
Hygienische Unbedenklichkeit der Abfallabfuhr
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688
Abfallgebühren, Gebührensätze, Nachkalkulation, Eigenkompostierer
Bis zum Abschluss der schrittweisen Einführung der Biotonne im gesamten Verbandsgebiet - nach Angaben des Beklagten gegen Ende des Jahres 1997 - brauchten sich daraus laufend ergebende Veränderungen der Leistungsproportionalität im Gebührentarif aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich noch nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BayVGH v. 15.9.2000 NVwZ-RR 2001, 130/131); die vom Beklagten dennoch schon ab 1. Januar 1992 für die jeweiligen Biomüll-Entsorgungsbereiche vorgesehene Gebührenermäßigung für Eigenkompostierer von 10 % der Grundgebühr (vgl. § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung), das sind 4, 1 % der Gesamtgebühr, war zunächst deshalb auch nicht problembehaftet. - VG Schleswig, 26.03.2001 - 4 A 80/98
Abfallgebühren, Biomüllentsorgung, Quersubventionierung
Weiterhin sei hinzuweisen auf eine Entscheidung des VGH München (Beschluß vom 15.09.2000 - 4 B 96.2924 - NVwZ-RR 2001, 130).