Rechtsprechung
BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wegen zumutbarer Möglichkeit der Anrufung der Fachgerichte unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen LuftVG § 71 Abs 1, 2
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Beschwerdebefugnis - Luftverkehrsgesetz - Fachgericht - Verwaltungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 90 Abs. 2; ; LuftVG § 9 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2; LuftVG § 9 Abs. 2
Subsidiarität einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde; Betriebsbeschränkung für den Flughafen Köln/Bonn - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 2009
- NVwZ-RR 2001, 209
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84
Milch-Garantiemengen-Verordnung
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Denn auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit lässt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets eine abschließende Feststellung der Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 78, 350 ).Vielmehr kann die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Rechtsnorm - auch einem förmlichen Gesetz (vgl. BVerfGE 74, 69 ) - selbst, gegenwärtig und unmittelbar Grundrechtsbetroffenen noch immer daran scheitern, dass ein unmittelbar gegen diese Rechtsnorm eröffneter Rechtsweg noch nicht erschöpft und damit dem Gebot des § 90 Abs. 2 BVerfGG noch nicht Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 71, 305 ).
Die Unzulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde kann sich ferner daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsschutz eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Denn auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit lässt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets eine abschließende Feststellung der Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 78, 350 ).Die Unzulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde kann sich ferner daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsschutz eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).
- BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Denn auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit lässt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets eine abschließende Feststellung der Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 78, 350 ).Vielmehr kann die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Rechtsnorm - auch einem förmlichen Gesetz (vgl. BVerfGE 74, 69 ) - selbst, gegenwärtig und unmittelbar Grundrechtsbetroffenen noch immer daran scheitern, dass ein unmittelbar gegen diese Rechtsnorm eröffneter Rechtsweg noch nicht erschöpft und damit dem Gebot des § 90 Abs. 2 BVerfGG noch nicht Genüge getan ist (vgl. BVerfGE 71, 305 ).
- BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Denn auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit lässt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets eine abschließende Feststellung der Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 78, 350 ).Die Unzulässigkeit einer solchen Verfassungsbeschwerde kann sich ferner daraus ergeben, dass der Beschwerdeführer, obwohl gegen die Norm selbst kein fachgerichtlicher Rechtsschutz eröffnet ist, in zumutbarer Weise einen wirkungsvollen Rechtsschutz zunächst durch Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 78, 350 ).
- BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 87, 332; 107, 313) entnimmt in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise der Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG das kategorische, der Abwägung entzogene Gebot, keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch den Flughafenbetrieb zuzulassen. - BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97
Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet
Auszug aus BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 389/00
Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 87, 332; 107, 313) entnimmt in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise der Vorschrift des § 9 Abs. 2 LuftVG das kategorische, der Abwägung entzogene Gebot, keine unzumutbaren Lärmbelastungen durch den Flughafenbetrieb zuzulassen.
- BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04
Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers
Es bleibt aber die Möglichkeit, in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG nachträglich die Maßnahmen einzufordern, die ansonsten nach § 74 Abs. 2 VwVfG zu treffen gewesen wären (BVerfG, NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG, NVwZ 2004, 869 f.). - BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15
Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze
zur Hauptstart- und -landebahn 14 L/32 R> und Urteil vom 21. September 2006 - 4 C 4.05 - BVerwGE 126, 340 Rn. 23; OVG Münster, Teilurteil vom 10. Juli 2003 - 20 D 78/00.AK - juris und Urteil vom 19. April 2012 - 20 D 117/08.AK - juris Rn. 46; in diese Richtung bereits BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 - NVwZ-RR 2001, 209) in Frage. - BVerwG, 21.09.2006 - 4 C 4.05
Fiktive Planfeststellung; nachträgliche Schutzvorkehrungen; …
Vielmehr sind die Betroffenen so zu stellen, wie sie bei Durchführung einer echten Planfeststellung nach § 74 Abs. 2 Satz 2 VwVfG NRW i.V.m. § 9 Abs. 2 LuftVG stünden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 -, NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2003 - BVerwG 4 B 83.03 -, DVBl 2004, 624 und BGH, Urteil vom 10. Dezember 2004 - V ZR 72/04 -, BGHZ 161, 323).
- BVerwG, 26.02.2004 - 4 B 95.03
Planfeststellungsfiktion; Duldungswirkung; nachträgliche Schutzansprüche; aktiver …
Dies rechtfertigt es, ihn dem gleichen Rechtsregime zu unterstellen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 - NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276).a) Die Vorinstanz hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der in Widerspruch zu Aussagen steht, die das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 - (…a.a.O.) getroffen hat.
- VGH Hessen, 02.04.2003 - 2 A 2646/01
Lärmschutz - Verkehrsflughafen - Planergänzungsanspruch
Diese durch Art. 1 Nr. 45 des Elften Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) mit Wirkung vom 1. März 1999 (Art. 12) als Übergangsregelung eingefügte Genehmigungs- und Planfeststellungsfiktion räumt auch für den Flughafen Frankfurt am Main (vgl. zum Flughafen Köln/Bonn: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 - ZLW 2001, 253 = NVwZ-RR 2001, 2009) kraft Gesetzes etwaige rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung der Genehmigungserfordernisse und der Beachtung der Planfeststellungspflicht aus.Vor allem aber kann die Planfeststellungsbehörde dem Flughafenbetreiber im Wege der nachträglichen Planergänzung nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 HVwVfG i. V. m. § 9 Abs. 2 LuftVG die Errichtung von Schutzanlagen zu Gunsten Einzelner (einschließlich der Gemeinden) auferlegen, d. h. ihn zum physisch-realen (passiven) Schallschutz, hilfsweise zu finanzieller Entschädigung verpflichten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, a. a. O.).
- VGH Hessen, 14.10.2003 - 2 A 2796/01
Flughafenbetrieb; Einschränkung; Lärm; Planergänzung; Schallisolierung; …
Diese durch Art. 1 Nr. 45 des Elften Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I S. 2432) mit Wirkung vom 1. März 1999 (Art. 12) als Übergangsregelung eingefügte Genehmigungs- und Planfeststellungsfiktion räumt auch für den Flughafen A-Stadt (vgl. zum Flughafen Köln/Bonn: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000 - 1 BvR 389/00 - ZLW 2001, 253 = NVwZ-RR 2001, 2009) kraft Gesetzes etwaige rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einhaltung der Genehmigungserfordernisse und der Beachtung der Planfeststellungspflicht aus.Vor allem aber kann die Planfeststellungsbehörde dem Flughafenbetreiber im Wege der nachträglichen Planergänzung nach Maßgabe des § 75 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 HVwVfG i. V. m. § 9 Abs. 2 LuftVG - unter der Voraussetzung nicht voraussehbarer Wirkungen - die Errichtung von Schutzanlagen zugunsten Einzelner (einschließlich der Gemeinden) auferlegen, d. h. ihn zum physisch-realen (passiven) Schallschutz, hilfsweise zu finanzieller Entschädigung verpflichten (vgl. den Beschluss des BVerfG vom 24. Oktober 2000, a. a. O.).
- VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2815/01
Flughafenbetrieb; Lärm; Genehmigungsergänzungsanspruch; Schallschutz; Summenpegel
Angesichts der auch bei Anwendung des § 9 Abs. 3 LuftVG verbleibenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253;… sowie zu Einzelheiten Senatsurteil vom 14. Oktober 2003, a.a.O. S. 33 ff.).Die hier allein über den Genehmigungsergänzungsanspruch eröffnete Möglichkeit, gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen auch bei unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlüssen (durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes) abwehren zu können, räumt erst die verfassungsrechtlichen Bedenken aus, die z. B. gegenüber der Planfeststellungsfiktion des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253) oder gegenüber dem nur eingeschränkten Rechtsschutz gegenüber der Festsetzung von Flugrouten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584) geltend gemacht worden sind.
- LG Dortmund, 11.02.2022 - 3 O 44/16
Bahn, passiver Schallschutz, Ausgleichszahlungen, eisenbahnrechtliche …
Es bleibt aber die Möglichkeit, in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 VwVfG nachträglich die Maßnahmen einzufordern, die ansonsten nach § 74 Abs. 2 VwVfG zu treffen gewesen wären (BVerfG, NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG, NVwZ 2004, 869 f.).Die zeitlichen Grenzen der Geltendmachung ergeben sich dann allein aus § 75 Abs. 3 Satz 2 VwVfG." Gleiches Vorgehen wird auch eingefordert und bezüglich Rechtsschutzmöglichkeiten als ausreichend erachtet von BVerfG NVwZ-RR 2001, 209; BVerwG NVwZ 2004, 869.
- VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 3483/02
Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen
Angesichts der auch bei Anwendung des § 9 Abs. 3 LuftVG verbleibenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253;… sowie zu Einzelheiten Senatsurteil vom 14. Oktober 2003, a.a.O. S. 33 ff.).Die hier allein über den Genehmigungsergänzungsanspruch eröffnete Möglichkeit, gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen auch bei unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlüssen (durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes) abwehren zu können, räumt erst die verfassungsrechtlichen Bedenken aus, die z. B. gegenüber der Planfeststellungsfiktion des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253) oder gegenüber dem nur eingeschränkten Rechtsschutz gegenüber der Festsetzung von Flugrouten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584) geltend gemacht worden sind.
- VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 2777/02
Klagen gegen Ffm-Flughafenbetrieb abgewiesen
Angesichts der auch bei Anwendung des § 9 Abs. 3 LuftVG verbleibenden Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen gegen § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253;… sowie zu Einzelheiten Senatsurteil vom 14. Oktober 2003, a.a.O. S. 33 ff.).Die hier allein über den Genehmigungsergänzungsanspruch eröffnete Möglichkeit, gesundheitsgefährdende Lärmimmissionen auch bei unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlüssen (durch Maßnahmen des passiven Schallschutzes) abwehren zu können, räumt erst die verfassungsrechtlichen Bedenken aus, die z. B. gegenüber der Planfeststellungsfiktion des § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2000, ZLW 2001, 253) oder gegenüber dem nur eingeschränkten Rechtsschutz gegenüber der Festsetzung von Flugrouten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000, NJW 2000, 3584) geltend gemacht worden sind.
- VGH Hessen, 01.06.2004 - 2 A 3239/03
Luftverkehrsrechtliche Plangenehmigung: Erweiterung eines Verkehrsflughafens im …
- BVerwG, 10.10.2003 - 4 B 83.03
Luftwirbelschleppschäden; nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 D 78/00
Betriebliche Beschränkungen des nächtlichen Luftverkehrs an einem …
- OLG Köln, 22.02.2002 - 8 U 52/00
Zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 BGB trotz fiktiver …
- OLG Köln, 18.03.2004 - 8 U 72/03
Vorgehen gegen eine Fluglärmbeeinträchtigung eines außerhalb der durch das …
- OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 8.03
Tegel II
- VGH Hessen, 23.12.2003 - 2 A 1517/01
Klage gegen Betriebsgenehmigung für Flughafen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 117/08
Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen
- OVG Berlin, 09.05.2003 - 6 A 4.03
Tegel I
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - 20 D 121/08
Klagen auf besseren Schutz vor Nachtfluglärm am Flughafen Köln/Bonn abgewiesen
- VGH Hessen, 24.03.2004 - 2 Q 34/04
- OLG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 U 189/07
Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Entschädigung …
- LG Bonn, 16.01.2004 - 3 O 313/99
Fluglärm