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   VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122   

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https://dejure.org/2000,13321
VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.08.2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. August 2000 - 1 B 98.3122 (https://dejure.org/2000,13321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von Wohngebäuden und Beherbungsbetrieben

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung: Ausschluss einer Nutzungsart für Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 224
  • BauR 2001, 208
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.11.1987 - 4 B 230.87

    Begriff eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
    Hierbei kann offen bleiben, ob die von der Klägerin geplanten beiden Ferienwohnungen unter die Wohnnutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO fallen (vgl. Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiß, BauGB/BauNVO, 2. Aufl., § 3 RdNr. 4), wofür hier vieles spricht, oder ob sie Teil einer organisatorischen Zusammenfassung von Betriebsanlagen und Betriebsmitteln zu einem bestimmten Betriebszweck sind (vgl. BVerwG vom 27.11.1987 BRS 47 Nr. 36 = BauR 1988, 184 ) und damit einem Beherbergungsbetrieb im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO angehören (BVerwG vom 8.5.1989 NVwZ 1989, 1060 ).
  • OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122
    Demgemäß hält es des Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt sein könnte.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    Schließlich dürften die Mischgebiete 1 - 3 mit Blick auf ihre benachbarte Lage, ihre geringe Größe und die einheitlichen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung einheitlich zu betrachten sein, so dass mit der Antragsgegnerin darauf abzuheben sein dürfte, dass das gesamte Gebiet durchmischt sein soll (vgl. dazu Bay. VGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 1 B 04.3531

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift";

    Die Fassung des Bebauungsplans vom 18. Februar 1999 hatte der Senat in seinem Berufungsurteil vom 3. August 2000 (1 B 98.3122), das ein anderes Bauvorhaben der Klägerin betrifft, wegen einer unzulässigen Gliederung des Mischgebiets teilweise für unwirksam gehalten.

    Der Senat hat die Akten der Verfahren 1 N 01.590 und 1 B 98.3122 beigezogen.

  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613

    Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass das gegliederte Baugebiet bei einer Gesamtbetrachtung noch seinen Gebietscharakter bewahrt (vgl. BVerwG vom 22.12.1989 NVwZ-RR 1990, 171; BayVGH vom 3.8.2000 NVwZ-RR 2001, 224 = BayVBl 2001, 400; BayVGH vom 12.9.2000 BayVBl 2001, 630).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat im Falle eines größeren Mischgebiets (Fläche 2, 1 ha) entschieden, dass der Ausschluss einer der beiden Hauptnutzungsarten in mehr als die Hälfte des Gebiets gegen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebiets verstößt (BayVGH vom 3.8.2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 10 D 31/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung; Voraussetzungen

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11.
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des

    Diese allgemeine Zweckbestimmung des Mischgebiets schließt nicht generell aus, dass Mischgebiete auch nach ihren Hauptnutzungsarten gegliedert werden (BayVGH vom 3.8.2000 Az. 1 B 98.3122).
  • VGH Bayern, 26.03.2018 - 1 ZB 16.589

    Etikettenschwindel bei Festsetzung eines Bebauungsplans

    Aus den Festsetzungen des Bebauungsplans ergibt sich nicht, dass das Mischgebiet unzulässig derart gegliedert werden sollte, dass in einem Teilbereich nur Wohnungen, in dem anderen nur Gewerbetriebe zulässig sein sollten (vgl. BayVGH, U.v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 - BayVBl 2001, 400; U.v. 6.2.2002 - 2 N 00.3406 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 D 2/18

    Normenkontrollstreit um einen Bebauungsplan; Geltendmachung abwägungsrelevanter

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Juli 2011 - 3 S 698/11 -, juris, Rn. 10 f.; Bay VGH, Urteil vom 3. August 2000 - 1 B 98.3122 -, juris, Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 1989 - 4 NB 32/89 -, juris, Rn. 11 (Dass die Festsetzung eines Dorfgebiets nichtig ist, wenn in diesem nach den getroffenen Festsetzungen Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe nicht oder jedenfalls in wesentlichen Teilen des Gebiets nicht zulässig sind, bedarf keiner grundsätzlichen Klärung in einem Vorlageverfahren).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2012 - 5 S 1749/10

    Anforderungen an die Verkündung eines Bebauungsplans - Verstoß gegen das

    Zwar mag der Umstand, dass eine dortige Wohnnutzung jedenfalls nicht ohne technische Vorkehrungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB oder eine (ausnahmsweise zuläs-sige) Gebietsgliederung (vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 03.08.2000 - 1 B 98.3122 -, NVwZ-RR 2001, 224) vorgesehen werden könnte, grundsätzlich geeignet sein, auch die Festsetzung eines benachbarten eingeschränkten Gewerbegebiets (7) als Teil eines abgestuften Nutzungskonzepts in Frage zu stellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2022 - 2 A 720/19

    Festsetzung von öffentlichen Grünflächen auf privaten Grundstücken; Wirsamwerden

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. September 2000 - 4 B 51.00 -, BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2020 - 10 A 1136/18 -, juris Rn. 40 f., Urteil vom 16. September 2009 - 10 A 3087/07 -, BRS 74 Nr. 155 = juris Rn. 45, 104, und Beschluss vom 30. August 2011 - 2 A 1476/09 -, alle m. w. N.
  • OVG Niedersachsen, 02.06.2022 - 1 LB 109/20

    Baustraße; Berechnungsmethode; Bestimmtheit; Bezugspunkt; Höhenfestsetzung;

    Da Wohnnutzung in mehr als der Hälfte des Mischgebiets weiterhin möglich bleibt, stellt die Gliederung den Charakter des Mischgebiets als solches nicht in Frage (vgl. BayVGH, Urt. v. 3.8.2000 - 1 B 98.3122 -, BauR 2001, 208 = BRS 63 Nr. 75 = juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 30.07.2013 - 1 N 11.821

    Bebauungspläne der Gemeinde Schechen sind wirksam - Wurzacher Unternehmer

  • VG Düsseldorf, 19.04.2007 - 9 K 3163/06

    Bauvorbescheid für die Erweiterung der Verkaufsfläche eines

  • VG München, 26.04.2017 - M 9 K 16.1341

    Baugenehmigung für Reihenhäuser mit Betriebsinhaberwohnung

  • VG Neustadt, 07.04.2008 - 3 K 783/07

    Weder Wohngebäude noch Verbrauchermarkt im Baugebiet "Östlich der Speyerer

  • VG München, 16.06.2009 - M 1 K 08.4041

    Unwirksamer Bebauungsplan; Zweckbestimmung eines Mischgebiets; Vorliegen einer

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