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   OVG Berlin, 15.03.2000 - 2 S 2.00   

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https://dejure.org/2000,13227
OVG Berlin, 15.03.2000 - 2 S 2.00 (https://dejure.org/2000,13227)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2000 - 2 S 2.00 (https://dejure.org/2000,13227)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2000 - 2 S 2.00 (https://dejure.org/2000,13227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauplanungsrecht; Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Genehmigungserfordernis; Büronutzung eines Wohngebäudes; Rechtsanwalts- und Notarpraxis in ehemaliger Stadtvilla; Duldung ungenehmigter Nutzung; vorläufiger Rechtsschutz; Sofortvollzug; negative Vorbildwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sofortige Vollziehung einer Nutzungsuntersagung; Zulässigkeit einer Rechtsanwaltskanzlei und Notarpraxis in einem allgemeinen Wohngebiet)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 229
  • BauR 2001, 771
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.08.2005 - 1 M 74/05

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Interesses im Falle der Anordnung

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  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 CS 20.2376

    Nutzungsuntersagung gegen Eventlokalität

    c) Soweit der Antragsteller darauf abstellt, die Nutzungsuntersagung sei ermessensfehlerhaft, weil mangels Veränderung baulicher Substanz keine negative Vorbildwirkung bestehe, zielt das Vorbringen nicht auf die Ermessensentscheidung, sondern vielmehr auf die Begründung des Sofortvollzugs ab (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 15.3.2020 - 2 S 2.00 - NVwZ-RR 2001, 229/230 f.; Molodovsky/Waldmann in Molodovsky/Famers/Waldmann, BayBO, Stand 9/2020, Art. 76 Rn. 181).
  • VG Freiburg, 22.08.2007 - 4 K 1989/06
    Nur wegen des im Einzelfall getroffenen generellen Ausschlusses solcher Nutzungen, der in einem besonderen Wohngebiet städtebaulich eher untypisch ist ( zu den Grenzen solcher Ausschlüsse in besonderen Wohngebieten vgl. Nds. OVG, Urteil vom 05.04.2000, NVwZ-RR 2001, 229 ), stellt sich hier insoweit überhaupt das Erfordernis einer Befreiung.
  • VG Gelsenkirchen, 14.08.2014 - 9 L 996/14

    Formelle Illegalität; Vollzugsinteresse; Erkennbarkeit von außen

    Soweit der Antragsteller vorträgt, ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung bestehe deshalb nicht, weil eine negative Vorbildwirkung mangels Erkennbarkeit der illegalen Nutzung von außen nicht gegeben sei, vgl. insoweit OVG Berlin, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 S 2/00 -, NVwZ-RR 2001, 229, 230, liegt ein solcher Fall hier jedenfalls nicht vor.
  • VG Freiburg, 31.07.2002 - 2 K 902/02

    Sofortige Vollziehbarkeit baurechtlicher Maßnahmen einen Schweinemastbetrieb

    Sind demnach die Erfolgsaussichten des gegen die Untersagungsverfügung eingelegten Rechtsbehelfs noch als offen zu betrachten, so fällt zugunsten der sofortigen Vollziehung der Anordnungen Ziff. 1, 2 und 7 bereits entscheidend ins Gewicht, dass ein öffentliches Interesse an der Wahrung der Ordnungsfunktion des formellen Baurechts besteht (vgl. dazu OVG Berlin, Beschlüsse vom 15.03.2000 - 2 S 2.00 -, NVwZ-RR 2001, 229 und vom 23.08.1996 - 2 S 13.96 -, BRS 58 Nr. 205; OVG NRW, Beschluss vom 22.04.1998 - 11 B 816/98 -, NWVBl 1999, 269; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.09.1988 - 8 S 2171/88 -, JURIS; und vom 13.12.1978 - III 3478/78 -, JURIS).
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