Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 21.02.2000 | BVerfG, 17.08.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99   

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https://dejure.org/2000,5013
BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99 (https://dejure.org/2000,5013)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99 (https://dejure.org/2000,5013)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99 (https://dejure.org/2000,5013)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verbindung von Verfassungsbeschwerden - Beihilfeähnliche Kostenzuschüsse - Ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter - Erhebliche Einkünfte - Verfassungsbeschwerde - Abgeordnetenentschädigungsrecht - Beihilfeversagungsmöglichkeit - Angemessene Entschädigung - ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung und Rückforderung beihilfeähnlicher Kostenzuschüsse bei einem Landtagsabgeordneten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 281
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Wiesbaden, 29.04.1996 - 8/V E 549/92
    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 29. April 1996 - 8/V E 549/92 -.
  • VGH Hessen, 01.12.1998 - 11 UE 4347/96

    Anwendung des BhV HE § 2 Abs 5 auf Abgeordnete - Versagung von Beihilfeleistung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    b) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Dezember 1998 - 11 UE 4347/96 -,.
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den hier relevanten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Abgeordnetenentschädigungsrechts mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 40, 296 ; 76, 256 ; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, DVBl 2000, S. 1600 ).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den hier relevanten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Abgeordnetenentschädigungsrechts mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 40, 296 ; 76, 256 ; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, DVBl 2000, S. 1600 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den hier relevanten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Abgeordnetenentschädigungsrechts mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 40, 296 ; 76, 256 ; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, DVBl 2000, S. 1600 ).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 30.96

    Abgeordneter, Zuschuß zu Krankheitskosten eines ehemaligen -; statusrechtlicher

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 30.96 -,.
  • BVerfG, 21.10.1971 - 2 BvR 367/69

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerfG, 21.12.2000 - 2 BvR 2318/97
    Denn das Bundesverfassungsgericht hat zu den hier relevanten verfassungsrechtlichen Anforderungen an die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Abgeordnetenentschädigungsrechts mehrfach Stellung genommen (vgl. BVerfGE 32, 157 ; 40, 296 ; 76, 256 ; Urt. v. 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 -, DVBl 2000, S. 1600 ).
  • VerfGH Bayern, 30.07.2018 - 11-VIII-17

    Neuregelung der Abgeordnetenversorgung mit der Verfassung des Freistaates Bayern

    Insoweit ist aber zu berücksichtigen, dass der Gedanke des Unabhängigkeitsschutzes, der der Vollalimentation unter anderem zugrunde liegt, bei ausgeschiedenen Parlamentsmitgliedern nicht mehr in gleichem Umfang Bedeutung entfaltet wie während der aktiven Zeit (vgl. BVerfG vom 21.12.2000 NVwZ-RR 2001, 281).

    Auch eine Gefährdung der Unabhängigkeit von Mitgliedern des Landtags erscheint fernliegend, zumal Regelungsgegenstand nicht die Abgeordnetenentschädigung als solche ist, sondern lediglich die versorgungsrechtliche Situation einiger weniger ehemaliger Abgeordneter (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2001, 281).

  • VG Berlin, 23.09.2022 - 5 K 296.20

    Keine höheren Ansprüche für Berliner Abgeordnete, die vor 2001 ausgeschieden sind

    Dies rechtfertigt sich aus der gegenüber aktiven Abgeordneten eingeschränkten Notwendigkeit eines Unabhängigkeitsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 2 BvR 2318/97, 2 BvR 2415/99 -, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5693
BVerfG, 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98 (1) (https://dejure.org/2000,5693)
BVerfG, Entscheidung vom 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98 (1) (https://dejure.org/2000,5693)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 2 BvR 2276/98 (1) (https://dejure.org/2000,5693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis - Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Verfasungsgerichtlicher Rechtsbehelf - Festsetzungsantrag - Gesetzlicher Mindestbetrag - Einstweilige Anordnung

  • Judicialis

    BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98
    In objektiver Hinsicht kommt auch dem Erfolg des verfassungsgerichtlichen Rechtsbehelfs für die Bemessung des Gegenstandswertes Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 79, 365 ; Ulsamer in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Stand Februar 1999, § 34a, Rn. 23; Mellinghoff in: Umbach/Clemens , BVerfGG, 1992, § 34a Rn. 60).

    Kommt ein höherer Gegenstandswert als der gesetzliche Mindesbetrag von 8.000 DM nicht in Betracht, besteht für einen Festsetzungsantrag kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BVerfGE 79, 365 ; Ulsamer, aaO; Zuck, Das Recht der Verfassungsbeschwerde, 2. Aufl., 1988, Rn. 1004 ; Klein in: Benda/Klein; Lehrbuch des Verfassungsprozessrechts, 1991, Rn. 292).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 54.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

    Auszug aus BVerfG, 21.02.2000 - 2 BvR 2276/98
    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 54.98 -,.
  • BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09

    Überwiegen des Sicherungsinteresses der Allgemeinheit gegenüber dem

    In der Regel wird ein Rahmen von 1/10 bis 5/20 des Wertes der Hauptsache angenommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Februar 2000 - 2 BvR 2276/98 -, NVwZ-RR 2001, S. 281 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.08.1999 - 2 BvR 2276/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6808
BVerfG, 17.08.1999 - 2 BvR 2276/98 (https://dejure.org/1999,6808)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1999 - 2 BvR 2276/98 (https://dejure.org/1999,6808)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 (https://dejure.org/1999,6808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag eines homosexuellen Bundeswehroffiziers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag eines homosexuellen Bundeswehroffiziers auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 54.98

    Klage eines Soldaten gegen eine Versetzung - Anspruch auf eine bestimmte örtliche

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1999 - 2 BvR 2276/98
    a) den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1998 - BVerwG 1 WB 54.98 -,.
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 801/99

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

    Ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts ist in der Regel dann nicht dringend geboten, wenn vorläufiger Rechtsschutz auch auf anderem Wege - insbesondere etwa durch die Anrufung der Gerichte im jeweils eröffneten Rechtsweg - erlangt werden kann (vgl. BVerfGE 15, 77 ; 17, 120 ; 21, 50 ; 37, 150 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1994 - 2 BvQ 27/94 -, NJW 1994, S. 3221; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 1999 - 2 BvR 2276/98 -, JURIS).
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