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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.11.2000 - 1 BvQ 33/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8164
BVerfG, 25.11.2000 - 1 BvQ 33/00 (https://dejure.org/2000,8164)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2000 - 1 BvQ 33/00 (https://dejure.org/2000,8164)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2000 - 1 BvQ 33/00 (https://dejure.org/2000,8164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung - Bundesverfassungsgericht - Schwerer Nachteil - Unterlassungsanspruch - Äußerung - Parole - Demonstration

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 8
    "Hier marschiert der nationale Widerstand"; Unterlassen einer Parole bei einer Demonstration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 282 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 M 156/06

    Versammlungsauflagen

    Dabei ist zunächst in Rechnung zu stellen, dass dem Antragsteller das Grundanliegen, die angemeldete Demonstration durchzuführen, erlaubt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.11.2000 - 1 BvQ 33/00 - NVwZ-RR 2001, 282).
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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 29.11.2000 - 34-VI-00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27194
VerfGH Bayern, 29.11.2000 - 34-VI-00 (https://dejure.org/2000,27194)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2000 - 34-VI-00 (https://dejure.org/2000,27194)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2000 - 34-VI-00 (https://dejure.org/2000,27194)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 282 (Ls.)
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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20885
VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99 (https://dejure.org/2000,20885)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2000 - 7 K 3235/99 (https://dejure.org/2000,20885)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2000 - 7 K 3235/99 (https://dejure.org/2000,20885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer sog. Gruppenauskunft hinsichtlich der Adressen der Wähler der Altersgruppe 1939 und älter; Anspruch auf Auskunftserteilung aus dem Melderegister über Daten von Gruppen von Wahl- oder Stimmberechtigten; Rechtsanspruch einer Partei oder eines anderen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.1998 - B 2 S 87/98

    Meldebehörde; Ermessensspielraum; Gruppenauskunft; Datenschutz; Schutz;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99
    Selbst wenn den Meldebehörden insoweit noch eine Fürsorgeverpflichtung zukäme, ist die Versagung einer Auskunft allein aus Gründen des Datenschutzes nicht gerechtfertigt (Medert/Süssmuth, a.a.O. Rdnr.4 am Ende; a.A.: OVG Sachsen-Anhalt, Beschl.v.24.03.1998 - B 2 S 87/98 = DuD 1998 S.535 zu § 34 MGLSA).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.09.1998 - 3 L 810/98

    Erteilung von Auskunft aus dem Melderegister über einen wahlberechtigten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99
    Obwohl der Gesetzgeber das Informationsbedürfnis der politischen Parteien und Wählergruppen damit zum öffentlichen Interesse im Sinne des Melderechts (§§ 21 Abs. 3 MRRG, 32 Abs. 3 Satz 1 MG) erhoben und ein (besonderes) öffentliches Interesse an Gruppenauskünften für Parteien und andere Wahlbewerber anerkannt hat, indem er derartige Auskünfte grundsätzlich für zulässig erklärte (so VG Frankfurt/Oder, Beschl.v.21.09.1998 - 3 L 810/98 -), hat er einen dahingehenden Anspruch der Parteien und anderer Wahlbewerber nicht begründet.
  • OVG Brandenburg, 24.09.1998 - 4 B 129/98

    Melderegisterauskünfte; Politische Parteien ; Bundestagswahl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.10.2000 - 7 K 3235/99
    Im Hinblick auf die Absicht des Gesetzgebers, dem Informationsbedürfnis der Parteien Rechnung zu tragen, kann es für die Entscheidung über den Antrag des Klägers weder darauf ankommen, ob andere Wahlbewerber entsprechende Anträge gestellt haben, solche Anträge noch rechtzeitig stellen können (a.A. wohl OVG Brandenburg, Beschl.v.24.09.1998 - 4 B 129/98 - = DVBl 1999 S.337) oder mutmaßlich stellen werden.
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