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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00   

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https://dejure.org/2000,12243
OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00 (https://dejure.org/2000,12243)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.08.2000 - 1 A 10462/00 (https://dejure.org/2000,12243)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. August 2000 - 1 A 10462/00 (https://dejure.org/2000,12243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    §§ 29 ff. BauGB sind von der Genehmigungspflicht durch den Landesgesetzgeber ausgenommene Kleinstbauten aufgrund fehlender bodenrechtlicher Relevanz nicht anwendbar; Anwendbarkeit der §§ 29 ff. BauGB auf von der Genehmigungspflicht durch den Landesgesetzgeber ausgenommene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LBauO § 62 Abs. 1 Nr. 1 lit. a; BauGB § 29 Abs. 1
    Anwendung der §§ 29 ff. BauGB auf Kleinstbauten)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 289
  • DVBl 2000, 1883
  • DÖV 2000, 1058
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00
    Mit Blick darauf, dass die Errichtung von Bauvorhaben im Außenbereich - um ein solches geht es hier - zwar städtebaulich relevante Belange, nämlich die natürliche Eigenart der Landschaft, beeinträchtigen kann und dadurch nicht etwa das Bedürfnis nach Aufstellung eines Bebauungsplans, sondern lediglich nach Verhinderung solcher Vorhaben begründet sein kann, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 3. Dezember 1992 (BVerwGE 91, 234 [BVerwG 03.12.1992 - 4 C 27/91] ) die Anforderungen an die erforderliche bauplanungsrechtliche Relevanz eines Vorhabens dahingehend verdeutlich, dass die Frage, ob eine Anlage geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihrer Zulassung regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen, auf der Grundlage einer das einzelne Objekt verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beantworten sei.
  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2000 - 1 A 10462/00
    Das ist der Fall, wenn es die in § 1 Abs. 5 BauGB benannten Belange in einer Weise berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1973, BVerwGE 44, 59).
  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung

    BVerwG 6 C 18.00 OVG 1 A 10462/00.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung mit Urteil vom 10. August 2000 (DVBl 2000, 1883 L.S.) zurückgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:.

  • BVerwG, 10.04.2018 - 4 CN 2.17

    Sanierungssatzung "Entwicklungsbereich südliche Innenstadt-Erweiterung - ESIE"

    Der Gesetzgeber will, aber auch - gerade auch vor dem Hintergrund der von einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet ausgehenden grundrechtsbeschränkenden Wirkungen (vgl. dazu OVG Koblenz, Urteil vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911 und Schmitz, in: Spannowsky/Uechtritz, BauGB, 3. Aufl. 2018, § 144 Rn. 1) - sicherstellen, dass bei der Durchführung der Sanierung ein gewisser zeitlicher Rahmen gewahrt bleibt.

    Soweit im Übrigen vertreten wird, dass eine Sanierungssatzung gegen das Gebot gerechter Abwägung verstoße, wenn der Beschlussfassung des Gemeinderats keine Kosten- und Finanzierungsübersicht zugrunde liege (z.B. OVG Koblenz, Urteile vom 24. April 1991 - 10 C 11555/90 - juris Rn. 21 und vom 10. April 2000 - 1 C 10293/99 - BauR 2000, 1911), wird überwiegend eine "vorläufige" (OVG Koblenz, Urteil vom 24. April 1991 a.a.O.) oder "grobe" (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2017, § 149 Rn. 16) Kosten- und Finanzierungsübersicht als ausreichend erachtet.

  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Zwar wird angenommen, die landesrechtlichen Genehmigungsfreistellungen orientierten sich an diesem auch für § 29 Abs. 1 BauGB maßgeblichen Kriterium (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urt. v. 10.8.2000 - 1 A 10462/00 -, NVwZ-RR 2001, 289), so dass aus der landesrechtlichen Freistellung bestimmter Typen baulicher Anlagen auf deren planungsrechtliche Irrelevanz geschlossen werden könne.
  • VG Trier, 15.02.2017 - 5 K 8884/16

    Keine Erweiterung des Bordellbetriebs im Industrie- und Gewerbegebiet

    Obschon die Qualifikation eines Vorhabens als genehmigungsfreies Kleinstbauvorhaben dazu führen kann, dass die Vorschriften der §§ 29 ff. BauGB mangels städtebaulicher Relevanz keine Anwendung finden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. August 2000 - 1 A 10462/00 -), trägt dieser Gesichtspunkt vorliegend nicht, da das Vorhaben des Klägers gerade nicht den Katalogtatbeständen des § 62 LBauO unterfällt und dies im Umkehrschluss für die bodenrechtliche Relevanz des Vorhabens spricht.
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