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   OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99   

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OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99 (https://dejure.org/2000,7075)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2000 - 1 K 2107/99 (https://dejure.org/2000,7075)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2000 - 1 K 2107/99 (https://dejure.org/2000,7075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplanfestsetzung - Gliederung eines Gewerbegebietes nach Emissionsverhalten; Abwägung - zusätzliche Verkehrsbelastung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 BauNVO
    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Emission; Festsetzung; Gewerbegebiet; Gliederung; Lärm; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Verkehrsaufkommen; Verkehrsbelastung

  • rechtsportal.de

    Bauleitplanung: Rechtmäßigkeit einer Einzelfallplanung, Emissionsverhalten als Gliederungskriterium für ein Gewerbegebiet, Verletzung des Abwägungsgebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 6; BauNVO § 1 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Einstellung der Verkehrsbelastung in die Abwägung)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 499
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Als Gliederungskriterium kommt grundsätzlich das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50, Nr. 25).

    Geklärt ist auch, dass Baugebiete durch Festsetzung von flächenbezogenen Emissionsgrenzwerten, etwa im Wege eines flächenbezogenen Schall-Leistungspegels (FSLP) gegliedert werden können (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.3.1997 - 4 NB 38.96 -, BauR 1997, 602).

    Eine Gemeinde ist bei der Planung eines neu anzulegenden, der Wohnbebauung benachbarten Gewerbegebietes nicht von der Pflicht entbunden, die besondere Schutzbedürftigkeit der Wohnbebauung in ihre Abwägung einzustellen (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 3526/97

    Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Aus einer Einzelfallplanung lassen sich - für sich genommen - nicht generell Rückschlüsse auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Planung, namentlich ihrer Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ziehen (Urt. d. Sen. v. 21.7.1999 - 1 K 3526/97 -, NuR 2000, 343).

    Nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 1999 (- 1 K 3526/97 -, N-StN 2000, 27) aufgestellt hat, trägt der Bebauungsplan den Belangen von Natur und Landschaft nicht ausreichend Rechnung.

    Ermittlung und Entscheidung müssen dabei den Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebotes entsprechen (vgl. Urt. d. Sen. v. 31.7.1999 - 1 K 3526/97 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 NB 38.96

    Bauplanungsrecht - Festsetzung von Emissionsgrenzwerten durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Geklärt ist auch, dass Baugebiete durch Festsetzung von flächenbezogenen Emissionsgrenzwerten, etwa im Wege eines flächenbezogenen Schall-Leistungspegels (FSLP) gegliedert werden können (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, a.a.O.; Beschl. v. 7.3.1997 - 4 NB 38.96 -, BauR 1997, 602).

    Diese Gliederungsmöglichkeit betrifft nicht nur großflächige Industriegebiete in größeren Abständen zu schützenswerten Gebieten (vgl. hierzu Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Aufl., 1998, § 1 Anm. 95 am Ende), sondern auch Gewerbegebiete, selbst dann, wenn sie Betriebe und Anlagen mit unterschiedlichem Emissionsverhalten aufnehmen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7.3.1997 - 4 NB 38.96 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Danach sollen Wohn- und Gewerbegebiete/Industriegebiete nur möglichst nicht unmittelbar nebeneinander liegen (BVerwG, Beschl. v. 20.1.1992 - 4 B 71.90 -, BRS 54, Nr. 18).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 8.70

    Erforderlichkeit der Festsetzung land- und forstwirtschaftlicher Nutzung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464; Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Ein solches Interesse ist bei der Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, NJW 1999, 592).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin ist hinsichtlich der festgestellten inhaltlichen Mängel lediglich gemäß § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB für nicht wirksam zu erklären, weil diese durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können und die Grundzüge der Planung nicht berühren (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998 - 4 NC 7.97 -, DVBl. 1999, 243).
  • BVerwG, 10.08.1993 - 4 NB 2.93

    "Zaunwerte" als Immissionsgrenzwerte unzulässig?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Damit ist das Emissionsverhalten des jeweiligen Betriebes oder der jeweiligen Anlage für sich genommen letztlich unbeachtlich (vgl. zur Ungeeignetheit eines Zaunwertes als Summenpegel: BVerwG, Beschl. v. 16.12.1999 - 4 CN 7.98 -, DVBl. 2000, 804; Beschl. v. 10.8.1993 - 4 NB 2.93 -, BRS 55, Nr. 11).
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 26.87

    Sozialhilfe - Heizkosten - Nachzahlungsforderung - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2000 - 1 K 2107/99
    Ein Bebauungsplan ist daher erst dann nicht erforderlich, wenn seine Aufstellung offensichtlich deshalb ein grober Missgriff ist, weil eine solche Plankonzeption gar nicht existiert und/oder in Wahrheit nicht die vorgegebenen städtebaulichen Planungs-, sondern andere Ziele, beispielsweise die Förderung allein privater Interessen, verfolgt und verwirklicht werden sollen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 464; Urt. v. 14.7.1972 - IV C 8.70 -, BVerwGE 40, 258).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 30.11.1992 - 4 NB 41.92
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2020 - 8 S 1081/19

    Unzulässige Einschränkung durch Festsetzung eines Gewerbegebiets - Anrechnung von

    Denn mit ihr wird nicht nach den von einem Betrieb ausgehenden Emissionen und damit einer konkret feststellbaren und insoweit verbindlich geregelten "Eigenschaft" unterschieden (ähnlich NdsOVG, Urteil vom 03.07.2000 - 1 K 2107/99 -, NVwZ-RR 2001, 499).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 09.1132

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

    Setzt sich der dem jeweiligen Immissionsort zugeordnete Orientierungswertanteil aber aus Emissionen mehrerer Betriebe zusammen, so bleibt unklar, welche Emissionen vom einzelnen Betrieb (als dessen "Eigenschaft") ausgehen können (vgl. BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193/200 f.; OVG Nds vom 3.7.2000 NVwZ-RR 2001, 499).
  • FG Sachsen, 23.01.2003 - 2 K 157/01

    Keine Pflicht des Geschäftsführers zur sofortigen Bereithaltung von Mitteln zur

    Die Klage der G-GmbH gegen die Körperschaftsteuerfestsetzung 1991 (1 K 2107/99) wurde mit Gerichtsbescheid vom 6. September 2000 abgewiesen.

    Die hinsichtlich der Umsatzsteuer im Betriebsprüfungsbericht aufgeführten 20 Einzelpunkte und die 10 Einzelpunkte zur Körperschaftsteuer lassen ebenfalls nicht erkennen, dass der Kläger diese Kenntnis hatte, zumal Grund und Höhe der Steuern 1991 bis 1993 mittels Einspruchs angefochten wurden und die Klage gegen die Änderung der Körperschaftsteuer 1991 bis zur Entscheidung des Sächsischen Finanzgerichtes vom 6. September 2000 (1 K 2107/99) streitig geblieben ist.

  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 15 N 08.1813

    Planung der sog. MAN-Spange in Augsburg - Teilerfolg für die Stadt

    Setzt sich der dem jeweiligen Immissionsort zugeordnete Orientierungswertanteil aber aus Emissionen mehrerer Betriebe zusammen, so bleibt unklar, welche Emissionen vom einzelnen Betrieb (als dessen "Eigenschaft") ausgehen können (vgl. BVerwG vom 16.12.1999 BVerwGE 110, 193/200 f.; OVG Nds vom 3.7.2000 NVwZ-RR 2001, 499).
  • VGH Bayern, 14.05.2003 - 14 N 98.3741

    Normenkontrolle, Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis,

    Die Antragsgegnerin hat auch nicht durch die Angabe von flächenbezogenen Emissionsgrenzwerten die Gewerbegebietsnutzung nach dem Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO gegliedert (vgl. zum eingeschränkten Gewerbegebiet: OVG Lüneburg vom 3.7.2000 NVwZ-RR 2001, 499 f.).
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