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   VGH Bayern, 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490   

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https://dejure.org/2001,8889
VGH Bayern, 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490 (https://dejure.org/2001,8889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2001 - 8 ZB 00.3490 (https://dejure.org/2001,8889)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2001 - 8 ZB 00.3490 (https://dejure.org/2001,8889)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optimierung einer Straßentrasse im Hinblick auf den Schutz von Wohngebieten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG); Bevorzugung von Wohngebieten gegenüber Splittersiedlungen; Klassifizierung einer Verbindung zwischen zwei Bundesstraßen als Bundesstraße; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 579
  • DÖV 2001, 697
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40024

    Straßenplanungsrecht: Planfeststellung Autobahn (A94) // Alternativenprüfung;

    Es handelt sich hierbei um einen Wert, der - unbeschadet der Regelungen des § 2 Abs. 1 16. BImSchG - als erhebliche Schwelle für die Feststellung einer Verlärmung des Ruhebereichs angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 5.3.2001 NVwZ-RR 2001, 579/582 [in NuR 2001, 465/468 insoweit nicht abgedruckt]).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40023

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klage eines in der Vorausschau

    Es handelt sich hierbei um einen Wert, der - unbeschadet der Regelungen des § 2 Abs. 1 16. BImSchG - als erhebliche Schwelle für die Feststellung einer Verlärmung des Ruhebereichs angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 5.3.2001 NVwZ-RR 2001, 579/582 [in NuR 2001, 465/468 insoweit nicht abgedruckt]).
  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40026

    Planfeststellung Autobahn (A 94); Klagen von in der Vorausschau

    Es handelt sich hierbei um einen Wert, der - unbeschadet der Regelungen des § 2 Abs. 1 16. BImSchG - als erhebliche Schwelle für die Feststellung einer Verlärmung des Ruhebereichs angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 5.3.2001 NVwZ-RR 2001, 579/582 [in NuR 2001, 465/468 insoweit nicht abgedruckt]).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Dies gilt auch für den Fall einer zu erwartenden Belästigung aufgrund von Verkehrslärm, welcher letztlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle der in § 2 der 16. BImSchV aufgeführten Immissionsgrenzwerte bleibt, bei der Straßenverkehrslärm ohne Schutzmaßnahmen oder ohne eine angemessene Entschädigung in Geld (§§ 41, 42 BImSchG) von der Nachbarschaft als zumutbar hinzunehmen ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.2000 - 4 BN 44/00 -, nachgewiesen bei juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 08.03.1996, VBlBW 1996, 423; VGH München, Beschl. v. 05.03.2001, NVwZ-RR 2001, 579).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007

    Planfeststellung für Neubau der A 94

    Dies hat der Senat im Urteil vom 30. Oktober 2007 Az. 8 A 06.40024 (RdNr. 96) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 5. März 2001 (NVwZ-RR 2001, 579/582) bereits entschieden.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Dies hat der Senat im Urteil vom 30. Oktober 2007 Az. 8 A 06.40024 (RdNr. 96) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 5. März 2001 (NVwZ-RR 2001, 579/582) bereits entschieden.
  • VG München, 09.02.2010 - M 2 K 08.6250

    Planfeststellung; Umfahrung ...; Planrechtfertigung; Lärmbetroffenheit; Abwägung

    Sie konkretisieren die Zumutbarkeitsgrenze des § 41 Abs. 1 BImSchG auch für den Neubau von Verkehrswegen (BayVGH NVwZ-RR 2001, 579/581).

    Dass die Heranziehung des "Grenzwerts" von 43 dB(A) nachts als Entscheidungshilfe zur Optimierung der Lärmvorsorge herangezogen werden kann, entspricht ständiger Rechtsprechung (BayVGH vom 30.10.2007 - 8 A 06.40023 - RdNr. 90 juris; BayVGH NVwZ-RR 2001, 579/582).

  • VGH Bayern, 30.10.2007 - 8 A 06.40025

    Existenzgefährdung eines Betriebs

    Es handelt sich hierbei um einen Wert, der - unbeschadet der Regelungen des § 2 Abs. 1 16. BImSchG - als erhebliche Schwelle für die Feststellung einer Verlärmung des Ruhebereichs angesehen werden kann (vgl. BayVGH vom 5.3.2001 NVwZ-RR 2001, 579/582 [in NuR 2001, 465/468 insoweit nicht abgedruckt]).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Dies hat der Senat im Urteil vom 30. Oktober 2007 Az. 8 A 06.40024 (RdNr. 96) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 5. März 2001 (NVwZ-RR 2001, 579/582) bereits entschieden.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Dies hat der Senat im Urteil vom 30. Oktober 2007 Az. 8 A 06.40024 (RdNr. 96) unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 5. März 2001 (NVwZ-RR 2001, 579/582) bereits entschieden.
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2011 - 7 KS 129/09

    Keine Beschränkung auf Verstöße gegen schützende Rechtsvorschriften von

  • VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion;

  • VGH Bayern, 28.01.2014 - 8 ZB 12.65

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion;

  • VGH Bayern, 19.04.2005 - 8 AS 02.40046

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei Vorlage an EuGH - Erheblichkeit von

  • VG Würzburg, 17.06.2010 - W 5 K 09.192

    Nachbarklage; Veranstaltungsplatz für zirkuspädagogische Ausbildung;

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