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   OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00 (https://dejure.org/2000,8118)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.12.2000 - 2 M 13/00 (https://dejure.org/2000,8118)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Dezember 2000 - 2 M 13/00 (https://dejure.org/2000,8118)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs i.R.e. Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Begriff der "öffentlichen Kosten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 586
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.1996 - 4 M 73/96

    Abschiebungskosten; Öffentliche Kosten; Öffentliche Abgaben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Rechtsbehelfe gegen die Anforderung derartiger Kosten haben dementsprechend nach ganz überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, aufschiebende Wirkung (so auch Beschl. des 4. Senats vom 24.09.1996, 4 M 73/96, Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.07.1998, 1 B 11553/98, NVwZ-RR 1999, 27; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.02.1996, 5 S 334/96, NVwZ-RR 1997, 74; a. A. [mit knapper Begründung]: VGH München, Beschl. v. 15.11.1993, 22 Cs 93.1481, NVwZ-RR 1994, 471).

    Einer erweiternden Auslegung des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stünde i. Ü. auch der Ausnahmecharakter der Vorschrift entgegen (vgl. Beschl. des 4. Sen. v. 24.09.1996, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 21.10.1993 - 4 UE 1286/89

    Vollstreckung eines aus vielen Einzelhandlungen bestehenden städtebaulichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Die - weiteren - Fragen, welche Kosten einer Ersatzvornahme sachlich zugeordnet werden können, ob diese rechtmäßig angeordnet worden ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 18.03.1993, 1 A 10570/92, NVwZ 1994, 714) und ob ihre Anordnung Anfang 1995, nachdem die Antragstellerin seit 1990 bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hatte, unter Beachtung des Bestimmtheitserfordernisses (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.10.1993, 4 UE 1286/89, Juris) noch auf die Androhung im Bescheid vom 21.02.1990 gestützt werden konnte, bedürfen nach alledem im vorliegenden Verfahren keiner weiteren Erörterung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 L 231/96

    Zur Heranziehung zu den Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Im vorliegenden Verfahren braucht nicht entschieden zu werden, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die weitere Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen zu Lasten der Antragstellerin gegeben waren (vgl. dazu Urt. des Senats vom 26.05.1999, 2 L 231/96, NordÖR 1999, 452/454 = NVwZ 2000, 1196 und Urt. v. 30.01.1995, 2 L 48/91, NVwZ-RR 1995, 567 ff. = SchlHA 1995, 244).
  • OVG Berlin, 13.04.1995 - 2 S 3.95

    Kosten der Ersatzvornahme sind keine Auslagen; Kosten der unmittelbaren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Dazu gehört ein Leistungsbescheid über die Anforderung von Kosten der Ersatzvornahme nicht (OVG Berlin, Beschl. v. 13.04.1995, 2 S 3/95, NVwZ-RR 1995, 575/576, re. Sp.; Schoch, a.a.O., § 80 Rn. 136 p m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.1998 - 1 B 11553/98

    Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Kostenvorauszahlungsbescheides für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Rechtsbehelfe gegen die Anforderung derartiger Kosten haben dementsprechend nach ganz überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, aufschiebende Wirkung (so auch Beschl. des 4. Senats vom 24.09.1996, 4 M 73/96, Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.07.1998, 1 B 11553/98, NVwZ-RR 1999, 27; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.02.1996, 5 S 334/96, NVwZ-RR 1997, 74; a. A. [mit knapper Begründung]: VGH München, Beschl. v. 15.11.1993, 22 Cs 93.1481, NVwZ-RR 1994, 471).
  • VGH Bayern, 15.11.1993 - 22 CS 93.1481

    Gebühren und Kosten: Erstreckung des Anwendungsbereichs von § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Rechtsbehelfe gegen die Anforderung derartiger Kosten haben dementsprechend nach ganz überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, aufschiebende Wirkung (so auch Beschl. des 4. Senats vom 24.09.1996, 4 M 73/96, Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.07.1998, 1 B 11553/98, NVwZ-RR 1999, 27; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.02.1996, 5 S 334/96, NVwZ-RR 1997, 74; a. A. [mit knapper Begründung]: VGH München, Beschl. v. 15.11.1993, 22 Cs 93.1481, NVwZ-RR 1994, 471).
  • VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96

    Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Soweit mit "öffentlichen Kosten" gem. § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Verwaltungsgebühren und -auslagen erfasst sind, will der Gesetzgeber den mit einer (bestimmten) Sachentscheidung verbundenen Aufwand der Verwaltung erfassen und dessen Abdeckung sichern (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.03.1997, 14 TG 4045/96, NVwZ-RR 1998, 463).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 48/91

    Voraussetzungen der Abwälzung der Kosten der Gefahrerforschung nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Im vorliegenden Verfahren braucht nicht entschieden zu werden, ob die allgemeinen Voraussetzungen für die weitere Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen zu Lasten der Antragstellerin gegeben waren (vgl. dazu Urt. des Senats vom 26.05.1999, 2 L 231/96, NordÖR 1999, 452/454 = NVwZ 2000, 1196 und Urt. v. 30.01.1995, 2 L 48/91, NVwZ-RR 1995, 567 ff. = SchlHA 1995, 244).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1996 - 5 S 334/96

    Kosten der Ersatzvornahme keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Rechtsbehelfe gegen die Anforderung derartiger Kosten haben dementsprechend nach ganz überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, aufschiebende Wirkung (so auch Beschl. des 4. Senats vom 24.09.1996, 4 M 73/96, Juris; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.07.1998, 1 B 11553/98, NVwZ-RR 1999, 27; VGH Mannheim, Beschl. v. 05.02.1996, 5 S 334/96, NVwZ-RR 1997, 74; a. A. [mit knapper Begründung]: VGH München, Beschl. v. 15.11.1993, 22 Cs 93.1481, NVwZ-RR 1994, 471).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1993 - 1 A 10570/92

    gesunkene Bootshalle - Ersatzvornahme, § 14 S. 1 BVwVG, § 43 Abs. 1 VwVfG; GoA

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.12.2000 - 2 M 13/00
    Die - weiteren - Fragen, welche Kosten einer Ersatzvornahme sachlich zugeordnet werden können, ob diese rechtmäßig angeordnet worden ist (vgl. dazu OVG Koblenz, Urt. v. 18.03.1993, 1 A 10570/92, NVwZ 1994, 714) und ob ihre Anordnung Anfang 1995, nachdem die Antragstellerin seit 1990 bereits umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt hatte, unter Beachtung des Bestimmtheitserfordernisses (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 21.10.1993, 4 UE 1286/89, Juris) noch auf die Androhung im Bescheid vom 21.02.1990 gestützt werden konnte, bedürfen nach alledem im vorliegenden Verfahren keiner weiteren Erörterung.
  • VGH Hessen, 08.11.2006 - 6 UE 2498/05

    Kosten, Gebühren und Auslagen im Sinne des § 80 Abs 1 VwVG HE - Verjährung von

    Diese Auffassung decke sich mit der Feststellung des OVG Schleswig (NVwZ-RR 2001, 586), dass die Kosten der Ersatzvornahme keine in einem Verwaltungsverfahren für die öffentlich-rechtliche Tätigkeit einer Behörde entstehenden Gebühren oder Auslagen darstellten, sondern im Rahmen des Vollzuges eines Verwaltungsakts anfielen.

    Eine davon abweichende Auslegung des Begriffs der "Kosten (Gebühren und Auslagen)" im Sinne des § 80 Abs. 1 HVwVfG a.F. gebieten - entgegen der Auffassung des Beklagten - auch nicht die Argumentation des OVG Schleswig im Beschluss vom 27. Dezember 2000 - 2 M 13/00 - (NVwZ-RR 2001, 586) sowie die dort zitierte herrschende Meinung in Rechtsprechung und Lehre zur Auslegung des Begriffs der "öffentlichen Kosten" im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 2 CS 07.1702

    Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme - aufschiebende Wirkung

    Geldleistungen im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung, also auch die Kosten der Ersatzvornahme, unterfallen daher nicht dem Kostenbegriff des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO (wie hier Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 24 zu § 80; Hk-VerwR/Bücken-Thielmeyer/Kröninger, 1. Aufl. 2006, § 80 VwGO RdNr. 25; VGH Bad.-Württ. vom 5.2.1996 a.a.O.; ThürOVG vom 14.2.2008 a.a.O.; OVG S-H vom 27.12.2000, juris RdNr. 5 = NVwZ-RR 2001, 586; OVG Rh-Pf. vom 28.7.1998 a.a.O.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 MB 12/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
  • VG Schleswig, 23.01.2018 - 1 B 204/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kostenforderung

    Rechtsbehelfe gegen die Anforderung derartiger Kosten haben dementsprechend nach überwiegender Ansicht, der sich die Kammer bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, aufschiebende Wirkung (siehe VG Schleswig, Beschl. v. 13.07.2005 - 1 B 21/05 -, n. v. S. 7 d. Beschlussausfertigung; vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Dazu gehört ein Leistungsbescheid über die Anforderung von Kosten der Ersatzvornahme nicht (OVG Schleswig, Beschl. v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2009 - 2 O 28/09

    Abgaben; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltsrecht; aufschiebende Wirkung;

    Hierdurch unterscheidet sich der jugendhilferechtliche Kostenbeitrag von einer nach allgemeiner Rechtsprechung nicht unter § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO fallenden Heranziehung zu einem reinen Aufwendungsersatz für Kosten, die der Behörde in einem konkreten Einzelfall der Aufgabenwahrnehmung entstanden sind und für die sie lediglich für einen Schuldner in Vorlage getreten ist (vgl. etwa Senatsbeschluss v. 27.12.2000 - 2 M 13/00 - zu Kosten eines Gefahrerforschungseingriffs; Beschluss des 4. Senats v. 24.09.1996 - 4 M 73.96 - zur Heranziehung zu Abschiebungskosten; BayVGH, Beschl. v. 25.02.2009 - 2 CS 07.1702 - zu Kosten der Ersatzvornahme; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.11.2006 - 1 S 1925/06 - zu Kosten der Unterbringung von Tieren nach den TierSchG; Beschl. v. 09.09.1999 - 1 S 1306/99 - sowie VG München, Beschl. v. 12.02.2009 - M 12 S 08.5968 - zur Anforderung von Beerdigungskosten vom Bestattungspflichtigen; Thüringer OVG, Beschl. v. 14.02.2008 - 3 EO 838/07 - zu Aufwendungen für Einsatzmaßnahmen der Unfallhilfe der Feuerwehr; vgl. allg. zum Ersatz konkret entstandener Aufwendungen Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 62).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2004 - A 9 K 12103/04

    Abschiebungsandrohung; Nachträgliche Zielstaatsbestimmung durch so genannten

    Nach allgemeiner Meinung ist jedoch in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO die Feststellung zulässig, dass ein Rechtsbehelf gegen einen Verwaltungsakt entgegen der Ansicht der zuständigen Behörden aufschiebende Wirkung entfaltet (vgl. nur Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 80 RdNr. 130, 181; OVG Schleswig-Holstein, B. v. 27.12.2000 - NVwZ-RR 2001, 586).
  • VG Schleswig, 30.03.2004 - 9 B 120/03
    Dazu gehört ein Leistungsbescheid über die Anforderung von Kosten der Ersatzvornahme nicht (OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Dezember 2000, 2 M 13/00, NordÖR 2001, 112 - 113).
  • VG Schleswig, 27.07.2006 - 4 B 22/06
    Gehen die Beteiligten irrtümlich davon aus, dass dem Rechtsbehelf keine aufschiebende Wirkung zukommt, ist weiterhin zu prüfen, ob der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Interesse des Antragstellers dahingehend umzudeuten ist (§ 88 VwGO), dass analog § 80 Abs. 5 VwGO statt der Anordnung die Feststellung der aufschiebenden Wirkung begehrt wird (BVerwG, Beschluss vom 09.06.1983 1 C 36/82 nach JURIS; OVG Schleswig, Beschluss vom 27.12.2000 mwN in NVwZ-RR 2001, 586; Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rdnr. 130, 136, 181 mwN).
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