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   OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98   

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https://dejure.org/2000,5807
OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98 (https://dejure.org/2000,5807)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.04.2000 - 2 L 160/98 (https://dejure.org/2000,5807)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. April 2000 - 2 L 160/98 (https://dejure.org/2000,5807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erhebung einer Zweitwohnungsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für den gesamten Erhebungszeitraum bei teilweiser Eigennutzungsmöglichkeit; Bemessungsgrundlagen von Zweitwohnungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 683
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Gegenstand einer örtlichen Aufwandsteuer kann nur eine Wohnung sein, die (auch) der Einkommensverwendung (privater Aufwand) und nicht allein der Einkommenserzielung dient (st. Rspr., vgl. zuletzt BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L = DVBl 1999, 1655).

    Einer als Jahressteuer angelegten Zweitwohnungsteuer-Erhebung liegt erkennbar die Annahme (annähernd) ganzjährigen privaten Aufwands in Gestalt jedenfalls einer bestehenden ganzjährigen Nutzungsmöglichkeit zu Grunde (BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L = DVBl 1999, 1655).

    Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 109, 188 = NJW 2000, 375 = NVwZ 2000, 204 L = DVBl 1999, 1655) ein Festhalten an dem Jahresmietwert als Bemessungsgröße für den privaten Aufwand (nur) dann unangemessen, wenn schon eingangs des Steuerjahres eindeutig feststeht, dass eine Nutzungsmöglichkeit nur einen erheblich geringeren zeitlichen Umfang haben kann.

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Der Steuermaßstab ist jedoch nicht daraufhin zu überprüfen, ob der Ortsgesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 31, 119 [130]).

    Die Willkürgrenze ist erst dort überschritten, wo ein einleuchtender Grund für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung fehlt und die gleiche oder ungleiche Behandlung von Sachverhalten nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist (BVerfGE 31, 119).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Bei der Ausgestaltung des Steuermaßstabes ist der steuererhebenden Gemeinde ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. BVerfGE 81, 108 [117] = NJW 1990, 2053; BVerfGE 85, 238 [244] = NJW 1992, 1815 jeweils zur Steuergleichheit).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Da es weiterhin Sache des Satzungsgebers ist, im Hinblick auf das rechte Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Steuerertrag sowie auf die Steuergerechtigkeit die zeitlichen Voraussetzungen der Steuerpflicht festzulegen (BVerfGE 65, 325 [348] = NJW 1984, 785 = NVwZ 1984, 302 L), lassen sich durchgreifende Einwände gegen die Heranziehung zur Jahressteuer bei mehr als 180 Verfügungstagen noch nicht erheben.
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Danach sind gemischte Aufwendungen der Privatsphäre zuzurechnen und können Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Ferienwohnung nur die zeitanteiligen Werbungskosten gegenübergestellt werden (vgl. BFHE 180, 18 = BStBl II 1996, 355 = NJWE-MietR 1996, 166 = DStR 1996, 215).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Dabei kann die steuererhebende Gemeinde von der tatsächlichen Vermutung der Vorhaltung einer Zweitwohnung (auch) für Zwecke der persönlichen Lebensführung ausgehen, so lange der Zweitwohnungsinhaber keine Umstände vorträgt, die - wie etwa die Lage der Hauptwohnung innerhalb des selben Feriengebietes, der Abschluss eines Dauermietvertrages, die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung sowie unter Nachweis ganzjähriger Vermietungsbemühungen usw. - die tatsächliche Vermutung erschüttern (BVerwG, NVwZ 1998, 178 = KStZ 1998, 14 [17]).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Sie vermeidet als generalisierende Regelung insoweit Verfassungsverstöße, die eintreten können, wenn Zweitwohnungen einerseits vermietet werden und demzufolge der Einkommenserzielung dienen, andererseits auch für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten werden und demgemäss den Einsatz finanzieller Mittel (Einkommensverwendung) erfordern (vgl. BVerfG, NVwZ 1996, 57).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    In diesem Sinne kommt es für den Nachweis der subjektiven Zweckbestimmung nur auf objektive äußere Kriterien an (BVerwGE 99, 303 [305] = NVwZ 1997, 86).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Ersatzlose Aufhebung des § 34 Abs. 4 EStG verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
    Bei der Ausgestaltung des Steuermaßstabes ist der steuererhebenden Gemeinde ein weites Ermessen einzuräumen (vgl. BVerfGE 81, 108 [117] = NJW 1990, 2053; BVerfGE 85, 238 [244] = NJW 1992, 1815 jeweils zur Steuergleichheit).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer; Voraussetzungen für die

    Diese Regelung hat der Senat in seiner Entscheidung vom 05.04.2000 (- 2 L 160/98 -, SchlHA 2000, 202 = Die Gemeinde 2000, 193 und 314 = NVwZ-RR 2001, 683) als rechtmäßig angesehen.

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 05. April 2000 (- 2 L 160/98 -, a.a.O.) ausgeführt, dass keine Einwände dagegen zu erheben seien, dass der Verfügbarkeitsgrad der Wohnung allein nach der Zahl der vermietungsfreien Tage berechnet werde.

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04

    Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit,

    Mit der Staffelung der Zweitwohnungssteuer entsprechend der Anzahl der Verfügbarkeitstage sollten Verfassungsverstöße vermieden werden, die eintreten können, wenn ausnahmslos, auch in den Fällen, in denen die Wohnung sowohl fremdvermietet als auch für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird (Mischnutzung) der Jahresmietwert der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird (vgl. Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 160/98 -, Die Gemeinde 2000, 193 = NordÖR 2000, 299 = NVwZ-RR 2001, 683).
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer

    Die in der TE enthaltene Bestimmung der Räumlichkeiten zur Hausmeisterwohnung enthält eine nutzungsbeschränkende Zweckbestimmung, der Vereinbarungscharakter nach §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG zukommt (für das Sondereigentum: Senat, Beschluss vom 29.03.2000, SchlHA 2000, 202 m.w.Nw.; Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 15 Rn. 7; Palandt/Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 15 Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Dies ist bei einem eklatanten Missverhältnis von privater Eigennutzungsmöglichkeit und Fremdvermietung der Fall (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.1999 - 8 C 6.98 -, DVBl. 1999, 1655; Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 160/98 -, NordÖR 2000, 299).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05

    Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag,

    Mit der Staffelung der Zweitwohnungssteuer entsprechend der Anzahl der Verfügbarkeitstage sollten Verfassungsverstöße vermieden werden, die eintreten können, wenn ausnahmslos, auch in den Fällen, in denen die Wohnung sowohl fremdvermietet als auch für den persönlichen Lebensbedarf vorgehalten wird (Mischnutzung), der Jahresmietwert der Steuerberechnung zugrunde gelegt wird (vgl. Urt. d. Senats v. 05.04.2000 - 2 L 160/98 -, Die Gemeinde 2000, 193 = NordÖR 2000, 299 = NVwZ-RR 2001, 683).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2004 - 2 LB 67/03

    Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Anders als die frühere Satzung trägt sie in den Fällen der Mischnutzung dem Grundgedanken der Besteuerung nur des Aufwandes für die private Lebensführung Rechnung (vgl. Senatsurteil v. 05.04.2000 - 2 L 160/98 -, Die Gemeinde 2000, 193 = SchlA 2000 202 = NVwZ-RR 2001, 683).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
    Zu einer vergleichbaren Satzungsregelung hat der Senat im Urteil vom 05. April 2000 - 2 L 160/98 - (Die Gemeinde 2000, 193 = NordÖR 2000, 299 = SchlHA 2000, 202; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG 11 B 43.00, Beschl. v. 17.08.2000) Folgendes ausgeführt:.
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