Weitere Entscheidung unten: VG Würzburg, 11.01.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00   

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https://dejure.org/2001,792
BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00 (https://dejure.org/2001,792)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2001 - 5 C 4.00 (https://dejure.org/2001,792)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 5 C 4.00 (https://dejure.org/2001,792)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BSHG § 11 Abs. 1
    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung, Anrechnung einer - von Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Sozialhilfe, Einkommensanrechnung; Einkommen, nachgezahltes Arbeitsentgelt als auf Sozialhilfeanspruch anzurechnendes-

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch - Nachzahlung - Sozialhilfe - Einkommensanrechnung - Einkommen

  • Judicialis

    BSHG § 11 Abs. 1

  • RA Kotz

    Anrechnung von Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 11 Abs. 1
    Sozialhilferecht - Anrechnung von nachgezahltem Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Nachzahlung, Anrechnung einer - von Arbeitsentgelt auf Sozialhilfeanspruch; Sozialhilfe, Einkommensanrechnung; Einkommen, nachgezahltes Arbeitsentgelt als auf Sozialhilfeanspruch ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 519
  • DVBl 2001, 1065
  • DÖV 2001, 782
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00
    Alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, ist Einkommen im Sinne von § 76 BSHG (BVerwGE 108, 296 - "Zuflusstheorie" -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1999 - 16 A 4828/97

    Sozialhilfe; Anrechnung einer Lohnzahlung; Lohnzahlung aus dem letzten

    Auszug aus BVerwG, 19.02.2001 - 5 C 4.00
    BVerwG 5 C 4.00 OVG 16 A 4828/97.
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Das Arbeitsentgelt verliert hierdurch nicht seinen Charakter als Einkommen (vgl BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2001 - 5 C 4/00 - DVBl 2001, 1065, 1066).
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Dabei ist nach § 11 SGB II im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung grundsätzlich nicht ihr Schicksal von Bedeutung, sondern es ist allein die Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert maßgebend (vgl nur BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 17 RdNr 23; Urteile des Senats vom 13.5.2009 - B 4 AS 49/08 R - juris RdNr 12 und vom 16.12.2008 - B 4 AS 48/07 R - FEVS 60, 546; s auch bereits BVerwG Urteil vom 19.2.2001 - 5 C 4/00 - DVBl 2001, 1065 f zu nachgezahltem Arbeitsentgelt).
  • BVerwG, 22.04.2004 - 5 C 68.03

    Arbeitslosenhilfe, Anrechnung als Einkommen; Bedarfszeitraum, Einkommenszufluss

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 108, 296; s.a. Urteil vom 19. Februar 2001 - BVerwG 5 C 4.00 -, Buchholz 436.0 § 76 BSHG Nr. 32) ist sozialhilferechtlich Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG, das nach § 11 Abs. 1 BSHG auf den sozialhilferechtlich zu berücksichtigenden Bedarf anzurechnen ist, alles das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazuerhält, und Vermögen das, was er in der Bedarfszeit bereits hat.

    Bei der Berechnung von Sozialhilfe wird das im Bedarfszeitraum verfügbare Einkommen dem in dieser Zeit bestehenden Bedarf gegenübergestellt (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2001, a.a.O.).

    Ein Hilfeempfänger, der an sich auf eine solche Überbrückung angewiesen gewesen wäre und diese hätte beanspruchen können, tatsächlich aber nicht in Anspruch genommen oder erhalten, sondern den bis zum Einkommenszufluss auflaufenden Bedarf in Erwartung des Einkommenszuflusses anderweitig kurzfristig vorfinanziert hat, verwendet dabei einen Einkommenszufluss zum Monatsende für diesen Bedarfszeitraum bedarfsbezogen; denn er stellt für den Bedarfszeitraum durch Rückführung der Vorfinanzierung im Ergebnis nur die finanzielle Lage her, die der Deckung vorhandenen Bedarfs durch vorhandene Mittel entspricht (s.a. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2001, a.a.O.); in diesem Falle steht der Einkommenszufluss zum Monatsende auch rein tatsächlich nicht zur Deckung des notwendigen Lebensunterhalts in dem dem Zufluss folgenden Bedarfszeitraum zur Verfügung, ohne dass dies dem Hilfeempfänger sozialhilferechtlich entgegengehalten werden könnte.

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Rechtsprechung
   VG Würzburg, 11.01.2001 - W 3 E 00.1394   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24997
VG Würzburg, 11.01.2001 - W 3 E 00.1394 (https://dejure.org/2001,24997)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11.01.2001 - W 3 E 00.1394 (https://dejure.org/2001,24997)
VG Würzburg, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - W 3 E 00.1394 (https://dejure.org/2001,24997)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt während der Zeit der zweijährigen Ausbildung des Hilfsbedürftigen zum Steuerfachangestellten; Sonstiger wichtiger Grund für die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme; Anerkennung der in Russland abgelegten Prüfung zum Ökonom-Manager ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

    Auszug aus VG Würzburg, 11.01.2001 - W 3 E 00.1394
    Für dieses Ergebnis spricht auch die auf § 25 Abs. 2 Nr. 3 BSHG (in der bis 31.12.1997 geltenden Fassung) zurückgehende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 82, 125), wonach bei einer vom Arbeitsamt durchgeführten ("also sinnvollen") Maßnahme der Umschulung ein Anspruch auf (ergänzende) Hilfe zum Lebensunterhalt besteht.
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