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   BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01   

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BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01 (https://dejure.org/2001,1593)
BVerfG, Entscheidung vom 16.08.2001 - 1 BvL 6/01 (https://dejure.org/2001,1593)
BVerfG, Entscheidung vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 (https://dejure.org/2001,1593)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Vorlage - Hochschulgesetz - Verfassungsmäßigkeit - Vorlage des Verwaltungsgerichts - Konkretes Normenkontrollverfahren

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a; ; HRG § 37; ; NHG § 65; ; NHG § 40 Abs. 1 Nr. 3; ; NHG § 39 Abs. 1 Satz 4; ; NHG § 40 Abs. 1 Nr. 1; ; NHG § 40 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 100 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHG § 40 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 100 Abs. 1
    Zulässigkeit einer konkreten Normenkontrolle gegen die Zuordnung eines habilitierten wissenschaftlichen Mitarbeiters zur Mitarbeitergruppe in der Hochschulvertretung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 117
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift vermieden werden kann (vgl. BVerfGE 48, 40 ; 68, 337 ; 86, 71 ).

    Dazu hat es seine Überzeugung nachvollziehbar darzulegen und sich jedenfalls mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).

    Es muss die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Ist eine mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung der Norm möglich, so ist für eine Vorlage kein Raum (vgl. BVerfGE 76, 100 ).

    Es muss die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfGE 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfGE 18, 97 ; 54, 277 ; 71, 81 ).
  • VGH Hessen, 29.02.1996 - 6 UE 320/95

    Anspruch eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Privatdozent) außerplanmäßiger

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Schließlich hat sich das Verwaltungsgericht auch nicht mit dem vergleichbaren, vom Verwaltungsgerichtshof Kassel entschiedenen Fall (NVwZ-RR 1997, S. 170 ff.) auseinander gesetzt, in dem die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung bejaht wurde.
  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Es muss die Erwägungen des Gesetzgebers berücksichtigen und sich mit in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen auseinander setzen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 79 ; 56, 192 ) legt das Verwaltungsgericht dar, dass habilitierte Universitätsmitglieder, die hauptamtlich überwiegend Professorenaufgaben wahrnehmen, der Professorengruppe zugeordnet werden müssten.
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Für eine verfassungskonforme Auslegung genügt es, dass die verfassungskonforme Variante mit Wortlaut und Zweck der Norm - im Sinne der objektiv-teleologischen Auslegung - vereinbar ist (vgl. BVerfGE 79, 106 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Dazu hat es seine Überzeugung nachvollziehbar darzulegen und sich jedenfalls mit nahe liegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinander zu setzen (vgl. BVerfGE 86, 52 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 16.08.2001 - 1 BvL 6/01
    Vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist deshalb insbesondere zu prüfen, ob ein verfassungswidriges Ergebnis durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift vermieden werden kann (vgl. BVerfGE 48, 40 ; 68, 337 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 11.02.1981 - 1 BvR 303/78

    Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Universitätsgesetzes

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Es ist nicht maßgeblich, was der Gesetzgeber zu regeln meinte, sondern was er geregelt hat (so explizit [mit Bezug auf die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung] BVerfG 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 - zu II 2 der Gründe, NVwZ-RR 2002, 117) .
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. August 2001 1 BvL 6/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2002, 117, unter II. 1.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 11 S 1886/14

    Familiennachzug: Aufenthaltstitel an Scheinvater

    Es ist nicht maßgebend, was der Gesetzgeber zu regeln meinte, sondern was er geregelt hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.08.2001 - 1 BvL 6/01 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 20.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck jedoch mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem bundesrechtskonformen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfGE 88, 145 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 - NVwZ-RR 2002, 117 ).
  • BFH, 24.05.2023 - X R 28/21

    Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien

    Eine Auslegung gegen den Wortlaut stünde damit im Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers und ließe sich auch nicht mit verfassungsrechtlichen Überlegungen rechtfertigen (vgl. allgemein Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15.10.1996 - 1 BvL 44, 48/92, BVerfGE 95, 64, 93 und vom 16.08.2001 - 1 BvL 6/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2002, 117, unter II.1.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 2789/02

    Kein Anspruch auf Pflegewohngeld für Pflegeplätze vermögender Bewohner

    Maßgebend ist aber der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende "objektivierte Wille" des Gesetzgebers (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18.10.1966 - 2 BvR 386, 478/63 -, BVerfGE 20, 283, 293, und vom 9.11.1988 - 1 BvR 243/86 -, BVerfGE 79, 106, 121), also das, was der Gesetzgeber geregelt hat, nicht hingegen das, was er zu regeln meinte (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.8.2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, 117, 118).
  • FG Hamburg, 26.09.2023 - 5 K 11/23

    Gemeinnützigkeitsrecht: Kein "doppeltes Satzungserfordernis" bei § 57 Abs. 3 AO -

    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG, Beschluss vom 16. August 2001, 1 BvL 6/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 2002, 117; BFH, Urteil vom 14. Dezember 2006, III R 27/03, BFHE 215, 442, BStBl II 2007, 332).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - 9 B 550/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Mautnacherhebungsbescheid;

    vgl. zu Letzterem etwa BVerfG, Beschluss vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, 117.
  • BFH, 14.12.2006 - III R 27/03

    Ausschluss der Investitionszulage für den Investor bei Inanspruchnahme erhöhter

    Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegen gesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG-Beschluss vom 16. August 2001 1 BvL 6/01, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report --NVwZ-RR-- 2002, 117, unter II.1.).
  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvL 1/10

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 20 Abs 2 Nr 1 HSchulG TH 2007

    Sollte das Verwaltungsgericht ein solches Verständnis aus den Bestimmungen über das Hochschulpersonal (§§ 76 ff. ThürHG) gewinnen, wäre diese Sichtweise nicht zwingend (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 117 ).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall bereits darauf hingewiesen, dass die Zuordnung eines in der Laufbahn des wissenschaftlichen Dienstes befindlichen Privatdozenten und außerplanmäßigen Professors, der in erheblichem Umfang Lehrveranstaltungen durchführt, zum Begriff des "wissenschaftlichen Mitarbeiters" keineswegs zwingend ist, sondern eher die Subsumtion unter den Begriff "Professor" nahe liegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. August 2001 - 1 BvL 6/01 -, NVwZ-RR 2002, S. 117 ; nachfolgend: VG Hannover, Urteil vom 27. Februar 2002 - 6 A 759/00 -, BeckRS 2002, 31056712).

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 22.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 21.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • FG Hamburg, 06.02.2024 - 6 K 127/23

    Einkommensteuer: Keine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug trotz

  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 19.02

    Keine Gebühr für die Teilnahme an zweiter juristischer Staatsprüfung für

  • FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18

    Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2003 - 16 A 1595/02

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anspruch auf Gewährung von

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 1 B 27.09

    Sondernutzung; Sondernutzungsgebühren; Aufstellung eines Bauzaunes; Gehweg;

  • OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/08

    Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Niedersachsen

  • OLG Celle, 24.03.2009 - 322 SsBs 289/09

    Verfassungsmäßigkeit der Bußgeldvorschriften des NdsNiRSG

  • VG Hannover, 27.02.2002 - 6 A 759/00

    Außerplanmäßiger Professor; Hochschullehrerbegriff; Korporationsrecht;

  • VG Hannover, 30.11.2005 - 3 A 8488/05

    Allgemeine öffentliche Fürsorge; Anfechtung eines Kostenansatzes; Angelegenheiten

  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1354

    Ermessen der Gemeinde bei Ausgestaltung ihrer Hundesteuersatzung

  • ArbG Kiel, 25.04.2014 - 2 Ca 32b/14

    Befristung, sachgrundlos, Vorbeschäftigung, Praktikum

  • VG Düsseldorf, 18.06.2013 - 3 K 1744/12

    Beweismittel; Entwicklungsfläche; Hofstelle; Hofstellenausgrenzung;

  • FG Hamburg, 12.05.2022 - 5 K 46/21

    Höhe des Besteuerungsanteils einer Rente aus dem Versorgungswerk der

  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1351

    Ermessen der Gemeinde bei Ausgestaltung ihrer Hundesteuersatzung - Senkung des

  • VGH Bayern, 14.12.2015 - 4 ZB 15.1353

    Ermessen der Gemeinde bei Ausgestaltung ihrer Hundesteuersatzung

  • VG Karlsruhe, 12.07.2005 - A 11 K 10245/05

    Widerruf von Abschiebungsschutz; Anwendbarkeit neuen Rechts

  • VG Hannover, 13.06.2002 - 6 B 2166/02

    Außerplanmäßiger Professor: Oberarzt Mitgliedschaft; Forschung: selbständige;

  • VG Karlsruhe, 12.07.2005 - A 2 K 10245/05

    Serbien und Montenegro, Albaner, Kosovo, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung,

  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 2/04
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