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   OVG Berlin, 18.01.2001 - 6 B 120.96   

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OVG Berlin, 18.01.2001 - 6 B 120.96 (https://dejure.org/2001,9541)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18.01.2001 - 6 B 120.96 (https://dejure.org/2001,9541)
OVG Berlin, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 6 B 120.96 (https://dejure.org/2001,9541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 118
  • FamRZ 2002, 781
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 1855/07

    Rechtsmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; kein

    Was die Ausbildung betrifft, sollen mit diesen Leistungen nur die Ausgaben für Arbeits- und Lernmittel, Exkursionen oder Praktika gedeckt werden (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.1.2001 - 6 B 120/96 - NVwZ-RR 2002, 118 sowie die Begründung des Entwurfs des 18. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2009 - 2 S 2833/07

    Rechtmäßigkeit der Studiengebührenerhebung in Baden-Württemberg; Gebührenpflicht

    Was die Ausbildung betrifft, sollen mit diesen Leistungen nur die Ausgaben für Arbeits- und Lernmittel, Exkursionen oder Praktika gedeckt werden (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.1.2001 - 6 B 120/96 - NVwZ-RR 2002, 118 sowie die Begründung des Entwurfs des 18. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19).
  • OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09

    Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren

    Damit ist sichergestellt, dass ein nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geförderter Studierender nicht gezwungen ist, die ihm gewährten BAföG-Leistungen, die nicht den durch die Erhebung von allgemeinen Studiengebühren entstehenden zusätzlichen Bedarf decken (vgl. zu §§ 11 Abs. 1, 23 Abs. 5 BAföG: OVG Berlin, Urt. v. 18.1.2001, NVwZ-RR 2002, 118, und die Begründung des Entwurfs des 18. BAföG-Änderungsgesetzes, BT-Drs. 13/4246, S. 22 zu Nr. 19), zweckwidrig zur Bezahlung der Studiengebühren einzusetzen.
  • VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 3075/06

    Keine Hochschulgebührenbefreiung für Studierende, die in Hochschulgremien und

    Zur Deckung "besonderer Kosten der Ausbildung", wie z.B. von Studiengebühren ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht bestimmt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.01.2001, NVwZ-RR 2002, 118, 121 unter Hinweis auf BTDrucks 13/4246 S. 22 zu Nr. 19).
  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2324/06

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

    Dies ergibt sich aus der Regelung des § 23 Abs. 5 BAföG, nach der bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens eines Auszubildenden zur Vermeidung einer unbilligen Härte ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei gestellt werden kann, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, wobei die Gesetzesbegründung hierzu ausdrücklich die Ausgaben für Schulgelder oder Studiengebühren als "besondere Kosten der Ausbildung" bezeichnet (BT-Drs. 13/4246 S. 22 zu Nr. 19; OVG Berlin, Urt. v. 18.01.2001, NVwZ-RR 2002, 118, 121).
  • VG Sigmaringen, 14.07.2004 - 1 K 882/03

    Ausbildungsförderung für EU-Ausländer.

    Der in den maßgeblichen europarechtlichen Bestimmungen nicht definierte Begriff des Arbeitnehmers und die damit verbundenen Vergünstigungen bestimmen sich nach Gemeinschaftsrecht (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 18.01.2001 - 6 B 120.96 -, Beschluss des Hamburgischen OVG vom 22.06.2001 - 4 Bs 145/01 -, zitiert nach juris.web).

    Dabei reicht eine Teilzeittätigkeit aus und eine bestimmte Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses ist nicht erforderlich (vgl. Urteil des OVG Berlin vom 18.01.2001, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 2966/06

    Verfassungsmäßigkeit der Hochschulgebühren; kein Verstoß gegen

    Zur Deckung "besonderer Kosten der Ausbildung", wie z.B. von Studiengebühren ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht bestimmt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.01.2001, NVwZ-RR 2002, 118, 121 unter Hinweis auf BTDrucks 13/4246 S. 22 zu Nr. 19).
  • VG Göttingen, 23.11.2006 - 2 A 331/06

    Voraussetzung für Ausbildungsförderungsleistungen an EU-Ausländer; Au-Pair

    Der in den maßgeblichen europarechtlichen Bestimmungen nicht definierte Begriff des Arbeitnehmers und die damit verbundenen Vergünstigungen bestimmen sich nach Gemeinschaftsrecht (BVerwG, Urteil vom 27.1.1993, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 18.1.2001 -6 B 120/96-, NVwZ-RR 2002, 119).

    Das OVG Berlin hat in seinem Urteil vom 18.1.2001 (a.a.O.) diese Rechtsprechung auf den Fall übertragen, dass ein Praktikum für das von dem Auszubildenden angestrebte Studium zwar nicht vorgeschrieben, von dem Auszubildenden aber als Vorbereitung auf das Studium angesehen und beendet worden war, nachdem er sich für genügend vorbereitet gehalten hatte.

  • VG Karlsruhe, 11.07.2007 - 7 K 444/07

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

    Zur Deckung "besonderer Kosten der Ausbildung", wie z.B. von Studiengebühren ist die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht bestimmt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 18.01.2001, NVwZ-RR 2002, 118, 121 unter Hinweis auf BTDrucks 13/4246 S. 22 zu Nr. 19).
  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 2274/06

    Rechtmäßigkeit der von den Staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg ab 2007

    Dies ergibt sich aus der Regelung des § 23 Abs. 5 BAföG, nach der bei der Berechnung des zu berücksichtigenden Einkommens eines Auszubildenden zur Vermeidung einer unbilligen Härte ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei gestellt werden kann, soweit er zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist, die nicht durch den Bedarfssatz gedeckt sind, wobei die Gesetzesbegründung hierzu ausdrücklich die Ausgaben für Schulgelder oder Studiengebühren als "besondere Kosten der Ausbildung" bezeichnet (BT-Drs. 13/4246 S. 22 zu Nr. 19; OVG Berlin, Urt. v. 18.01.2001, NVwZ-RR 2002, 118, 121).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2014 - 2 LB 338/13

    Vorhalten einer Mensa oder Cafeteria als wesentliche Aufgabe eines Studentenwerks

  • VG Köln, 25.11.2010 - 6 K 2405/07

    Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsrechts mit der

  • VG Freiburg, 20.06.2007 - 1 K 121/07

    Erhebung von Studiengebühren in Baden-Württemberg

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 6 B 3.11

    Ausbildungsförderung; Bewilligungsbescheid; Rücknahme; Vermögensanrechnung;

  • VG Göttingen, 13.07.2011 - 2 A 266/10

    Ausbildungsförderung; Beschäftigungsverhältnis; Daueraufenthalt; Grenzgänger;

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