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   VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00   

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https://dejure.org/2001,4129
VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 (https://dejure.org/2001,4129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 (https://dejure.org/2001,4129)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. März 2001 - 1 TZ 2872/00 (https://dejure.org/2001,4129)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 Abs 3 BSHG, § 40 Abs 1 Nr 1 BSHG, § 35a Abs 1 S 1 SGB 8, § 35a Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 8, § 35a Abs 2 Nr 1 SGB 8
    Eingliederungshilfe bei Legasthenie

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Eingliederungshilfe - Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche - stationäre Unterbringung in einem Internat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederungshilfe in Form außerschulischer Maßnahmen der Lerntherapie; Lese- und Rechtschreibschwäche eines Schülers; Stationäre Unterbringung in einem Internat für Legastheniker; Bedrohung mit seelischer Behinderung; Bindungswirkung schulpsychologischer Gutachten; ...

  • Judicialis

    BSHG § 39 Abs. 3; ; BSHG § 40 Abs. 1 Nr. 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 1; ; SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 2 Nr. 4; ; SGB VIII § 35a Abs. 2 Nr. 1

  • behindertemenschen.de

    Eingliederungshilfe bei Legasthenie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe, Lese- und Rechtschreibschwäche, stationäre Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur Übernahme der Kosten einer vollstationären Unterbringung in einem Internat für Legastheniker durch den Jugendhilfeträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 126
  • NVwZ-RR 2002, 926
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 2 S 891/98

    Jugendhilfe: Legastheniker-Therapie

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00
    Aus dieser Bestimmung ist zu folgern, dass außerschulische Maßnahmen der Lerntherapie nur dann zu gewähren sind, wenn die schulische Förderung im Einzelfall nicht ausreicht; denn es ist in erster Linie Aufgabe der Schule, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche zu fördern (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 14. April 1999 - 24 A 118/96 -, FEVS 51, 120 = NVwZ-RR 1999, 643 m.w.N.; ebenso VGH BW, Beschluss vom 6. Dezember 1999 - 2 S 891/98 -, FEVS 51, 471; vgl. auch Schellhorn a.a.O. Rn. 26 zu § 35a SGB VIII).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1999 - 24 A 118/96

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Legasthenie

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00
    Aus dieser Bestimmung ist zu folgern, dass außerschulische Maßnahmen der Lerntherapie nur dann zu gewähren sind, wenn die schulische Förderung im Einzelfall nicht ausreicht; denn es ist in erster Linie Aufgabe der Schule, Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwäche zu fördern (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 14. April 1999 - 24 A 118/96 -, FEVS 51, 120 = NVwZ-RR 1999, 643 m.w.N.; ebenso VGH BW, Beschluss vom 6. Dezember 1999 - 2 S 891/98 -, FEVS 51, 471; vgl. auch Schellhorn a.a.O. Rn. 26 zu § 35a SGB VIII).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 5 C 21.93

    Verwaltungsverfahren - Verhältnisse - Eingliederungshilfe - Änderung

    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als partielles geistiges Defizit bei im Übrigen normaler Intelligenz und unauffälligem neurologischen Befund dem Bereich der geistigen Leistungsstörungen zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 -, FEVS 46, 360 = DVBl. 1996, 857 = Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16); ferner, dass Legasthenie als solche in der Regel keine seelische Störung ist, aber eine wesentliche Ursache für solche Störungen darstellen und somit unter bestimmten Umständen auch den Bedarf an einem legastheniegerechten Unterricht im Rahmen der stationären Unterbringung in einem entsprechenden Internat rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 125.83 -, FEVS 33, 457 = Buchholz a.a.O. Nr. 3).
  • BVerwG, 19.06.1984 - 5 C 125.83
    Auszug aus VGH Hessen, 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00
    Dabei ist davon auszugehen, dass die Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als partielles geistiges Defizit bei im Übrigen normaler Intelligenz und unauffälligem neurologischen Befund dem Bereich der geistigen Leistungsstörungen zuzuordnen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. September 1995 - 5 C 21.93 -, FEVS 46, 360 = DVBl. 1996, 857 = Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 16); ferner, dass Legasthenie als solche in der Regel keine seelische Störung ist, aber eine wesentliche Ursache für solche Störungen darstellen und somit unter bestimmten Umständen auch den Bedarf an einem legastheniegerechten Unterricht im Rahmen der stationären Unterbringung in einem entsprechenden Internat rechtfertigen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 1984 - 5 C 125.83 -, FEVS 33, 457 = Buchholz a.a.O. Nr. 3).
  • VGH Hessen, 20.08.2009 - 10 A 1874/08

    Übernahme von Aufwendungen für eine Legasthenietherapie

    Kann die staatliche Schule den konkreten Hilfebedarf des Kindes oder Jugendlichen hingegen nur unzureichend erfüllen, so ist der Träger der Jugendhilfe nicht berechtigt, die Hilfe unter Hinweis auf den Nachranggrundsatz abzulehnen (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 19. August 2008 - 10 UZ 1479/07 - sowie vom 13. März 2001 - 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 126; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. März 2006 - 12 A 806/03 - Beschluss vom 30. Januar 2004 - 12 B 2392/03 -, FEVS 55, 469; Wiesner, a.a.O., § 10 Rdnr. 25; Vondung, a.a.O.; Fischer in: Schellhorn/ Fischer/Mann, a.a.O., § 35a Rdnr. 30).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.07.2006 - 2 O 20/06

    Beurteilungsspielraum, Eingliederungshilfe, Hilfeplan, Kinder- und Jugendhilfe,

    Dies steht in Übereinstimmung mit der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, dass außerschulische Maßnahmen der Lerntherapie nur dann zu gewähren seien, wenn die schulische Förderung im Einzelfall nicht ausreiche; denn es sei in erster Linie Aufgabe der Schule, bei Schülern Lese- und Rechtschreibschwäche zu fördern (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 126 m.w.N.; Wiesner, a.a.O., § 35 a Rdnr. 71).
  • VG Sigmaringen, 21.03.2002 - 6 K 1098/01

    Internatsunterbringung - Kostenübernahme

    Es kommt nicht entscheidend darauf an, ob die Internatsunterbringung der Klägerin zu 1 die "beste" Maßnahme ist, sondern darauf, ob dass lernbegleitende und therapeutische Angebot nicht ausreicht, es vielmehr versagt hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 126).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 B 196/02

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, hier Eingliederungshilfe: Übernahme von

    Nach § 35 a SGB VIII, der wie § 39 Abs. 1 Satz 1 BSHG durch § 3 EinglH-VO im Einzelnen legaldefiniert wird (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 2002, 126 f.), sind Personen dann seelisch behindert, wenn infolge seelischer Störungen die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt ist.
  • VG Arnsberg, 03.02.2004 - 11 K 2609/02

    Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Übernahme von Kosten einer

    vgl. Harnach-Beck, in: Jans/Happe/Saurbier, aaO., § 35 a Rdnr. 39 f. und 39; Hessischer VGH, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 -, in: Rechtsprechungsreport zur Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ-RR) 2002, S. 126 f.
  • VG Gera, 13.09.2007 - 6 K 757/06
    Außerschulische Maßnahmen der Lerntherapie dürfen als Eingliederungshilfe gewährt werden, wenn die schulische Förderung nicht ausreicht (vgl. Wiesner , SGB VIII, 3. Auflage, München 2006, § 10 Rn. 23; OVG Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 14. April 1999 - 24 A 118/96 - Hessischer VGH , Beschluss vom 13. März 2001 - 1 TZ 2872/00 - OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 O 20/06 - zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 13 B 2913/03

    Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; außerschulische Maßnahme; Bedarfsdeckung;

    Eine solche kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten muss als solche keine seelische Störung sein, kann aber eine wesentliche Ursache für solche Störungen darstellen und damit unter bestimmten Umständen auch einen Bedarf an außerschulischen Maßnahmen gemäß § 35 a SGB VIII auslösen (s. VGH Kassel, Beschluss vom 13. März 2001 - Az.: 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 926).
  • VG Arnsberg, 27.04.2004 - 11 K 310/03

    Anspruch auf Kostenübernahme Kosten für eine außerschulische Legasthenie-Therapie

    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 13.03.2001 - 1 TZ 2872/00 -, in: Rechtsprechungs-Report zur Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ-RR -) 2002, S. 126 f.
  • VG Oldenburg, 22.12.2003 - 12 B 2913/03
    Eine solche kombinierte Störung schulischer Fertigkeiten muss als solche keine seelische Störung sein, kann aber eine wesentliche Ursache für solche Störungen darstellen und damit unter bestimmten Umständen auch einen Bedarf an außerschulischen Maßnahmen gemäß § 35 a SGB VIII auslösen (s. VGH Kassel, Beschluss vom 13. März 2001 - Az.: 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 926).
  • VG Gelsenkirchen, 29.07.2003 - 17 L 1474/03

    Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs; Gewährung von

    Für die Möglichkeit, zugleich gegen den Sozialhilfeträger vorzugehen, wenn ein entsprechender Anspruch gegen den Schulträger nicht rechtzeitig durchgesetzt werden kann oder er nicht ausreicht: VG Freiburg, Urteil vom 30. November 2000 - 5 K 1695/99 -, VGH Kassel, Beschluss vom 13. März 2001 - 1 TZ 2872/00 -, NVwZ-RR 2002, 126.
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