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   OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00   

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https://dejure.org/2001,5720
OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00 (https://dejure.org/2001,5720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2001 - 1 K 2405/00 (https://dejure.org/2001,5720)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2001 - 1 K 2405/00 (https://dejure.org/2001,5720)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche zur Sicherung künftiger Straßenplanung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs 1 Nr 10 BauGB
    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Erforderlichkeit; Flächensicherung; Freifläche; Freihaltung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 171
  • NVwZ-RR 2002, 171
  • BauR 2002, 51
  • ZfBR 2001, 485
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00
    Denn der Plan ist offensichtlich teilbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.7.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 ff., 272 f.).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00
    Es handelt sich nicht um eine Abweichung, die sich schon aus dem Übergang in eine stärker konkretisierende Planstufe ergeben dürfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70 ff., 73).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.1998 - 1 K 2132/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bürgereinwendungen; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00
    Zwar schließt das Merkmal der Erforderlichkeit aus, dass sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält; das wäre mit dem Sinn der Bauleitplanung unvereinbar (vgl. Urt. d. erk. Sen. v. 22.4.1998 - 1 K 2132/96 -, NVwZ 1998, 548).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Erforderlichkeit um einen "groben Maßstab" handelt; für die Erforderlichkeit reicht es aus, wenn der Plan "vernünftigerweise geboten" ist; und maßgebend für die Erforderlichkeit ist die planerische Konzeption der Gemeinde (zusammenfassend BVerwG, Urt. v. 25.1.1993 - 8 C 46/91 -, NVwZ 1993, 1102 ff., 1103).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00
    Das Abwägungsgebot ist verletzt, wenn eine Abwägung überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall), wenn in die Abwägung ein Belang nicht eingestellt wird, der nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit) oder wenn die Bedeutung der privaten Belange verkannt wird; ferner, wenn der Ausgleich zwischen den berührten öffentlichen Belangen außer Verhältnis zu ihrer objektiven Gewichtigkeit steht (Abwägungsfehleinschätzung, vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2020 - 5 S 1493/17

    Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen; Einbeziehung der Betriebserweiterung in

    Der weite Wortlaut und die systematische Stellung der Vorschrift zeigen vielmehr, dass auf der Grundlage der Vorschrift auch das Ziel verfolgt werden kann, den Verlust einer sich konkret abzeichnenden städtebaulichen Chance, wie etwa den Bau einer Straße im Rahmen einer künftigen Fachplanung abzuwenden (NiedersächsischesOVG, Urteil vom 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, juris Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 23.4.2013 - 1 N 10.1241 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 10a D 98/99

    Überplanung eines Grundstücks mit einer Umgehungsstraße; Notwendige

    vgl. BVerwG, Urteil v. 25. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, NVwZ 1993, 1102 ff. Nds. OVG, Urteil vom 15. März 2001 - 1 K 2405/00 -, BauR 2002, 51.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. März 2001 - 1 K 2405/00 -, a.a.O., und Gaentzsch, in: Schlichter/Stich, Berliner Kommentar zum BauGB, 2. Aufl. 1995, S. 328, Rdn. 14 zu § 1.

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2007 - 1 KN 22/07

    Wiederaufleben einer Veränderungssperre bei Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes;

    Zwar hat der Senat in seiner Normenkontrollentscheidung vom 15. März 2001 - 1 K 2405/00 - (aaO) angenommen, dass der Bebauungsplan der Beklagten Nr. 614 in Teilen deshalb unwirksam sei, weil die zu seiner Wirksamkeit erforderliche Darstellung im Flächennutzungsplan nicht enthalten und er daher nicht in Einklang mit § 8 BauGB aus diesem entwickelt sei.

    Daraus ergibt sich, dass die Wirksamkeit des Planaufstellungsbeschlusses vom 26. Februar 1996 durch die Senatsentscheidung vom 15.3.2001 - 1 K 2405/00 - nicht in Zweifel gezogen worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Das Merkmal der Erforderlichkeit schließt es aus, dass sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält (OVG Niedersachsen, Urteil vom 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, ZfBR 2001, 485).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 1 C 10256/08

    Normenkontrolle gegen planfeststellungersetzenden Bebauungsplan

    Das Merkmal der Erforderlichkeit schließt es letztlich auch aus, dass sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält (VGH BW, Urteil vom 14.11.2001, NuR 2002, 747; NdsOVG, Urteil vom 15.03.2001, ZfBR 2001, 485).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2002 - 10a D 98

    Fehlende Aufnahme einer geplanten Straße in Landesstraßenbedarfsplan;

    BVerwG, Urteil v. 25.1.1993 - 8 C 46.91 -, NVwZ 1993, 1102 ff. ; Nds. OVG, Urteil vom 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, BauR 2002, 51.

    Nds. OVG, Urteil vom 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, a. a. O. , und Gaentzsch, in: Schlichter/Stich, Berliner Kommentar zum BauGB , 2. Aufl. 1995, S. 328, Rdn. 14 zu § 1.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08

    Bauleitplanung: Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben

    Das Merkmal der Erforderlichkeit schließt es zudem aus, dass sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält (VGH BW, Urteil vom 14.11.2001, NuR 2002, 747; NdsOVG, Urteil vom 15.03.2001, ZfBR 2001, 485).
  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 2 N 02.1114

    Bauleitplanung: Erforderlichkeit der Festsetzung einer von Bebauung

    Es kann dahinstehen, ob die an der Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans endende Festsetzung angesichts der für Verkehrsflächen explizit in § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB gegebenen Festsetzungsmöglichkeit in der Vorschrift des § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB eine hinreichende rechtliche Grundlage finden kann (bejahend OVG Lüneburg vom 15.3.2001 NVwZ-RR 2002, 171).

    Mit dem Sinn der Bauleitplanung ist es aber nicht vereinbar, wenn sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält (vgl. OVG Lüneburg vom 15.3.2001 NVwZ-RR 2002, 171/172).

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2004 - 1 ME 14/04

    Überscheitung des Planungshorizonts für einen Bebauungsplan bei der Festsetzung

    Hält sich die Gemeinde durch einen Bebauungsplan die Inanspruchnahme des überplanten Grundstücks für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen, ist das Merkmal der Erforderlichkeit nicht gegeben (Urt. d. Sen. v. 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, NVwZ 2001, 485; Urt. v. 22.4.1998 - 1 K 2132/96 -, NVwZ-RR 1998, 548; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8).
  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 1 KN 160/07

    Besondere Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz bei Ausschluss jeglichen

    Der Senat hat bereits in der Vergangenheit entschieden, dass eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB zur Sicherung der Freihaltung einer Straßentrasse rechtmäßig ist (Urt. v. 15.3.2001 - 1 K 2405/00 -, NVwZ-RR 2002, 171), wenn das Instrument einer Veränderungssperre nicht gewählt werden kann, weil die Aufstellung eines Bebauungsplanes aus tatsächlichen Gründen noch nicht in Angriff genommen werden kann.
  • VG Würzburg, 16.07.2013 - W 4 K 12.641

    Verpflichtungsklage; Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung; Ausweisung

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