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   OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00   

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https://dejure.org/2001,4856
OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00 (https://dejure.org/2001,4856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 (https://dejure.org/2001,4856)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 1 K 1850/00 (https://dejure.org/2001,4856)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bauplanungsrechtlicher Trennungsgrundsatz - unverträgliche Nutzungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 9 Abs 5 Nr 1 BauGB; § 50 BImSchG
    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz; Kennzeichnung; Lärm; Lärmschutz; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Nutzungsunverträglichkeit; schädliche Umwelteinwirkung; Trennungsgrundsatz; Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Verletzung des Abwägungsgebots hinsichtlich des aktiven und passiven Lärmschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 172
  • BauR 2001, 1862
  • ZfBR 2001, 570 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Rückt beispielsweise Wohnbebauung an bereits vorhandene Baugebiete mit stärker emittierenden zugelassenen Nutzungen heran, wirkt sich die faktische Lärmbelastung eines später herangerückten Wohnbauvorhabens schutzmindernd dahin aus, dass nicht die der ausschließlichen oder überwiegenden Wohnnutzung entsprechenden Lärmrichtwerte maßgebend sind, sondern darüber liegende Werte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50, Nr. 25; Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, BRS 62, Nr. 86 = DVBl 2000, 192; vgl. nunmehr auch Nr. 6.7 TA-Lärm: Gemengelagen).

    Insoweit gilt die Pflicht zur Rücksichtnahme für die störende ebenso wie für die schutzbedürftige Nutzung (BVerwG, Urt. v. 23.9.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Rückt beispielsweise Wohnbebauung an bereits vorhandene Baugebiete mit stärker emittierenden zugelassenen Nutzungen heran, wirkt sich die faktische Lärmbelastung eines später herangerückten Wohnbauvorhabens schutzmindernd dahin aus, dass nicht die der ausschließlichen oder überwiegenden Wohnnutzung entsprechenden Lärmrichtwerte maßgebend sind, sondern darüber liegende Werte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50, Nr. 25; Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -, BRS 62, Nr. 86 = DVBl 2000, 192; vgl. nunmehr auch Nr. 6.7 TA-Lärm: Gemengelagen).

    Der Wert von 5 dB(A) markiert die Grenze, die überhaupt durch Abwägung überwindbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Erwägenswert ist, die Kennzeichnung bei geringeren Überschreitungen der maßgeblichen Werte, z.B. bis 2, 5 dB(A) (vgl. die Rspr. des BVerwG zum sog. Mittelwert: Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49; Beschl. v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -, Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11), zuzulassen.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Erwägenswert ist, die Kennzeichnung bei geringeren Überschreitungen der maßgeblichen Werte, z.B. bis 2, 5 dB(A) (vgl. die Rspr. des BVerwG zum sog. Mittelwert: Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 -, BVerwGE 50, 49; Beschl. v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -, Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11), zuzulassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, zum Industriegebiet; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.3.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Sie ist Eigentümerin von Flächen in dem dem angegriffenen Bebauungsplan benachbarten Gewerbegebiet bzw. eingeschränkten Gewerbegebiet des Bebauungsplanes N-538 I. Die Interessen ihres dort angesiedelten emittierenden Gewerbebetriebes sind in der Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 = BRS 60, Nr. 46).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 22.06.1988 - 4 NB 13.88

    Keine Festsetzung eines Abbruchgebots im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    - 4 NB 13.88 -, Buchholz 406.11 § 39 d BBauG Nr. 1).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (BVerwG, Urt. v. 5.7.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309, zum Industriegebiet; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.3.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00
    Der Bebauungsplan der Antragsgegnerin ist hinsichtlich der festgestellten inhaltlichen Mängel lediglich gemäß § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB für nicht wirksam zu erklären, weil diese durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können und die Grundzüge der Planung nicht berühren (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.10.1998 - 4 NC 7.97 -, DVBl. 1999, 243).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07

    Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam

    OVG NRW, Urteil vom 6.3.2008 - 10 D 103/06.NE -, ZUR 2008, 434; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.6.2001 - 1 K 1850/00 - NVwZ-RR 2002, 172; Louis/Wolf, NuR 2007, 1, 4; Weidemann, DVBl 2006, 1143, 1148.
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, dass gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (BVerwG, Urteil vom 5.7.1974 - IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309; OVG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - NdsRpfl 2001, 428 = BauR 2001, 1862 = NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15).

    Wenn es sich um eine Neuplanung auf bisher unbebauten Flächen handelt, hat das Optimierungsgebot des § 50 BImSchG erhebliches Gewicht (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - a. a. O.).

  • VGH Hessen, 13.01.2011 - 3 A 1987/09

    Optimierungsgebot in Gemengelagen

    Zwar ist der Klägerin darin beizupflichten, dass es ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung darstellt, gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander anzuordnen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 25.06.2001 - 1 K 1850/00 - unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50/72 - beide juris).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 4 BN 24.04

    Abwägung bei Ruhestörung durch Freibad

    Damit ist entgegen der Auffassung des OVG Lüneburg (Urteil vom 25. Juni 2001 1 K 1850/00 NVwZ-RR 2002, 172 BRS 64 Nr. 15) nicht gesagt, dass der Wert von 5 dB(A) die äußerste Grenze dessen markiert, was durch Abwägung überwunden werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Ferner ist anerkannt, dass es einen beachtlichen Verfahrensmangel bedeutet, der zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führt, wenn feststeht, dass die Planbegründung nicht von dem zuständigen Gemeindeorgan gebilligt wurde, es also an einer wirksamen Begründung für den Bebauungsplan fehlt (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002, NVwZ-RR 2002, 172).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein

    Von diesem Grundsatz sind Ausnahmen denkbar, insbesondere in vorhandenen Gemengelagen oder wenn sichergestellt werden kann, dass nur unerhebliche Immissionen entstehen, und besondere Umstände des Einzelfalls hinzutreten (OVG Lüneburg, Urteil vom 25.6.2001 - 1 K 1850/00 -, NVwZ-RR 2002, 172 = BauR 2001, 1862; vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.7.2002 - 3 S 2016/01 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Das gilt auch dann, wenn dem in der Rechtsprechung einmal als "Optimierungsgebot" (BVerwG vom 7.7.2004 a. a. O.) und einmal als "Abwägungsdirektive" (BVerwG vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831 = BayVBl 2007, 570) bezeichneten Trennungsgebot bei einer - hier vorliegenden - Neuausweisung mehr Gewicht zukommen sollte als bei der Überplanung einer bestehenden Gemengelage (vgl. NdsOVG vom 25.6.2001 NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15; OVG RhPf vom 30.8.2001 NVwZ-RR 2002, 329).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 1.07

    Abwägung seitens der Senatsverwaltung muss vor Zustimmung des Abgeordnetenhauses

    Ferner ist anerkannt, dass es einen beachtlichen Verfahrensmangel bedeutet, der zur Unwirksamkeit eines Bebauungsplans führt, wenn feststeht, dass die Planbegründung nicht von dem zuständigen Gemeindeorgan gebilligt wurde, es also an einer wirksamen Begründung für den Bebauungsplan fehlt (BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 2002, NVwZ-RR 2002, 172).
  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

    Das gilt auch dann, wenn dem in der Rechtsprechung mal als "Optimierungsgebot" (BVerwG vom 7.7.2004 a. a. O.) und mal als "Abwägungsdirektive" (BVerwG vom 22.3.2007 NVwZ 2007, 831 = BayVBl 2007, 570) bezeichneten Trennungsgebot bei einer - hier vorliegenden - Neuausweisung mehr Gewicht zukommen sollte als bei der Überplanung einer bestehenden Gemengelage (vgl. NdsOVG vom 25.6.2001 NVwZ-RR 2002, 172 = BRS 64 Nr. 15; OVG RhPf vom 30.8.2001 NVwZ-RR 2002, 329).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2014 - 1 KN 3/12

    Beachtung des Trennungsgebots zwischen Wohngebieten und Landwirtschaft;

    Diese Anforderungen haben in einem Fall, in dem - wie vorliegend - ein Wohngebiet "auf der grünen Wiese" neu ausgewiesen wird, ein besonderes Gewicht (vgl. Beschl. des Senats v. 09.11.2011, 1 MR 5/11; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.06.2001, 1 K 1850/00, NVwZ-RR 2002, 172).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2003 - 7a D 123/02

    Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben und sonstigen Gewerbebetrieben mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14

    Genehmigung eines Flächennutzungsplans bei Geruchsimmissionen; (kein)

  • VGH Bayern, 15.05.2009 - 1 NE 08.3066

    DIN 18005 - Teil 1

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