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   BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00   

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https://dejure.org/2001,2242
BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00 (https://dejure.org/2001,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 6 CN 5.00 (https://dejure.org/2001,2242)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 6 CN 5.00 (https://dejure.org/2001,2242)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufgabenübertragung - Auftragsverwaltung - Förderverband - Niederschrift - Oberverband - Rechtsklarheit - Überwachungsverband - Wasser- und Bodenverband - Weisung - Zuständigkeitsordnung

  • Judicialis

    Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (... BGBl I S. 405) § 2 Nr. 14; ; Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) § 15 Abs. 4; ; Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) § 60; ; Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) § 61; ; Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl I S. 405) § 72; ; Ausführungsgesetz zum Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (AGWVG) vom 21. März 1995 (GVOBl Schl.-H., S. 115), geändert durch Gesetz vom 8. Februar 2000 (GVOBl Schl.-H., S. 121) § 2 Abs. 1 Nr. 11 (a.F.) = § 2 Abs. 1 Nr. 12 (n.F.)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufgabenübertragung; Auftragsverwaltung; Förderverband; Niederschrift; Oberverband; Rechtsklarheit; Überwachungsverband; Wasser- und Bodenverband; Weisung; Zusammenschluss; Zuständigkeitsordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 180
  • DVBl 2002, 415
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00
    Das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) i.d.F. vom 1. April 1996 (GVOBl Schl.-H., S. 382) eröffnet zwar in dem die Verwaltungsgemeinschaft betreffenden Vierten Teil auch auf Gesetz beruhenden sonstigen Verbänden, wozu auch die Wasser- und Bodenverbände zählen (vgl. BVerfGE 58, 45, 56), die Möglichkeit, durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu vereinbaren, dass ein Beteiligter zur Erfüllung seiner Aufgaben die Verwaltung eines anderen Beteiligten in Anspruch nimmt (§ 19 a GkZ).
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 2.97

    Demokratieprinzip; Legitimation, organisatorisch-personell demokratische und

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00
    Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlass, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - etwa im Hinblick auf die Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 1.97 und 2.97 - (NVwZ 1999, 870 bzw. BVerwGE 106, 64) - in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 C 1.97

    Verfassungswidrige Organisation von Wasserverbänden in NRW?

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 6 CN 5.00
    Das vorliegende Verfahren gibt keinen Anlass, dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - etwa im Hinblick auf die Beschlüsse des Senats vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 C 1.97 und 2.97 - (NVwZ 1999, 870 bzw. BVerwGE 106, 64) - in Frage zu stellen.
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 2.06

    Wasserverband; Bodenverband; Deichverband; Oberverband; Einheitsverband;

    Ein solcher Verband darf aber keinen Zweck verfolgen, der über die Unterstützung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer eigenen Sachaufgaben hinausgeht, wie z.B. die Organisation des Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsverbänden (im Anschluss an das Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Der Begriff der "Förderung" in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines "Erfüllungsgehilfen", wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die - über die an ihn zu entrichtenden Beiträge - neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 20 A 3419/03
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 6 CN 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 180.

    Seine Mitwirkung an der Erfüllung der Hochwasserschutzaufgaben der Mitgliedsverbände bewegt sich, nicht anders als das durch frühere Förderverbände geübte Anstellen und Überlassen von Arbeitskräften zur Erledigung der sächlichen Verbandsaufgaben oder der Bau und die Führung eines gemeinsamen Betriebshofes - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 6 CN 5.00 -, a.a.O -, auf der Ebene der Erbringung bloßer Hilfsfunktionen für die Mitgliedsverbände.

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 6.06

    Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den

    Der Begriff der Förderung in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines Erfüllungsgehilfen, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die über die an ihn zu entrichtenden Beiträge neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 4.06

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheids eines Deichverbandes; Festlegung des

    Der Begriff der Förderung in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines Erfüllungsgehilfen, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die über die an ihn zu entrichtenden Beiträge neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass Verstöße gegen Protokollierungsanforderungen nicht nachträglich auf Einwendungen hin korrigiert werden können und so zur Unwirksamkeit der aufzunehmenden Rechtshandlung, hier des Satzungsbeschlusses, führen, lässt sich nicht feststellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 2001 - 6 CN 5.00 -, NVwZ-RR 2002, 180).
  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 3.06

    Beitragsbescheid gegenüber einem Mitglied eines Deichverbands; Beiträge für den

    Der Begriff der Förderung in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines Erfüllungsgehilfen, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die über die an ihn zu entrichtenden Beiträge neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 7.06

    Ausrichtung des Beitrags von Verbandsmitgliedern eines Deichverbandes an den

    Der Begriff der Förderung in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines Erfüllungsgehilfen, wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a.a.O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die über die an ihn zu entrichtenden Beiträge neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • BVerwG, 30.08.2006 - 6 C 5.06

    Rechtmäßigkeit des Beitragsbescheids eines Deichverbandes; Auslegung und

    Der Begriff der "Förderung" in § 2 Nr. 14 WVG ist dabei weit zu verstehen und umfasst grundsätzlich alles, was der Erfüllung jener Sachaufgaben dient (Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

    Die Mitgliedsverbände werden demnach durch den Beigeladenen nicht lediglich nach der Art eines "Erfüllungsgehilfen", wie sie nach der Rechtsprechung des Senats für einen Förderverband charakteristisch ist (Urteil vom 26. September 2001 a. a. O. S. 5), bei der Finanzierung ihrer jeweiligen Sachaufgaben unterstützt; vielmehr verfolgt der Beigeladene weitergehende Ziele, die - über die an ihn zu entrichtenden Beiträge - neue Verantwortungsbeziehungen der Mitgliedsverbände begründen.

  • BVerwG, 26.10.2005 - 6 B 48.05

    Geltung von § 24 Abs. 1 Wasserverbandsgesetz (WVG) für alle nicht auf

    Der Senat hat in seinem die Beteiligten des vorliegenden Rechtsstreits betreffenden Urteil vom 26. September 2001 ( BVerwG 6 CN 5.00 Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7) entschieden, dass § 2 Nr. 14 WVG die Errichtung eines Wasser- und Bodenverbandes zu dem ausschließlichen Zweck, die Aufgabenerfüllung seiner Mitgliedsverbände zu fördern, erlaubt.
  • BVerwG, 20.12.2000 - 6 BN 3.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob das Wasserverbandsgesetz (WVG) in § 2 Nr.

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 CN 5.00 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 KN 7/02

    Benutzungsgebühr, dezentrale Abwasserbeseitigung, Gebührensatzung

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