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   BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01   

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BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01 (https://dejure.org/2001,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.2001 - 4 BN 48.01 (https://dejure.org/2001,1842)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 (https://dejure.org/2001,1842)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Fehlende Bekanntmachung - Planreife - Nachbarklage

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 47; ; BauGB § 10 Abs. 3; ; BauGB § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit; Planreife; Nachbarklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Normenkontrolle: Noch nicht bekannt gemachter Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 256
  • DVBl 2002, 281 (Ls.)
  • BauR 2002, 445
  • ZfBR 2002, 172
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass eine Satzung im Sinne von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO erst erlassen ist, wenn sie aus der Sicht des Normgebers bereits Geltung für sich in Anspruch nimmt; Rechtsvorschriften, die erst im Stadium ihrer Entstehung sind, können nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - NVwZ 1992, 1088 = ZfBR 1992, 238).

    Dabei ist es allerdings unerheblich, ob die Bekanntmachung korrekt vorgenommen worden ist; die Normenkontrolle kann gerade der Klärung dienen, ob die Norm rechtsgültig erlassen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - a.a.O.).

    Die geltend gemachte Abweichung von dem Beschluss des Senats vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - (a.a.O.) besteht nicht.

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.1994 - 1 M 14/94

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Vereinzelt wird in der Literatur gefordert, in erweiternder oder analoger Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch gegen noch nicht existente Bebauungspläne die Normenkontrolle zuzulassen, wenn von ihnen wegen ihrer materiellen Planreife Wirkungen wie von einem bekannt gemachten Bebauungsplan ausgehen (Jäde, BayVBl 1985, 225 und BayVBl 1986, 499, sowie in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB/BauNVO, 2. Aufl. 1999, § 30 Rn. 53; Uechtritz, BauR 1999, 572 ; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 - NVwZ 1994, 916; a.A. die herrschende Lehre, vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 47 Rn. 63 f.; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 Rn. 16; Jörg Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 47 Rn. 12 und 23; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 47 Rn. 15 und 22; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 47 Rn. 10; ferner OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 S 770/97 - NVwZ 1998, 527; VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 NE 99.3162 - NVwZ-RR 2000, 469).

    Denn eine erweiternde Auslegung wäre jedenfalls nur dann in Betracht zu ziehen, wenn anderenfalls hinreichender Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (so auch OVG Schleswig, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 - NVwZ 1994, 916).

  • VGH Bayern, 15.12.1999 - 1 NE 99.3162
    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Vereinzelt wird in der Literatur gefordert, in erweiternder oder analoger Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch gegen noch nicht existente Bebauungspläne die Normenkontrolle zuzulassen, wenn von ihnen wegen ihrer materiellen Planreife Wirkungen wie von einem bekannt gemachten Bebauungsplan ausgehen (Jäde, BayVBl 1985, 225 und BayVBl 1986, 499, sowie in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB/BauNVO, 2. Aufl. 1999, § 30 Rn. 53; Uechtritz, BauR 1999, 572 ; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 - NVwZ 1994, 916; a.A. die herrschende Lehre, vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 47 Rn. 63 f.; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 Rn. 16; Jörg Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 47 Rn. 12 und 23; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 47 Rn. 15 und 22; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 47 Rn. 10; ferner OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 S 770/97 - NVwZ 1998, 527; VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 NE 99.3162 - NVwZ-RR 2000, 469).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht:

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Auch wenn der Rechtsschutz durch ein Normenkontrollverfahren im Einzelfall möglicherweise weiter reichen kann als der Rechtsschutz durch eine Nachbarklage (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - NVwZ 1995, 598 = ZfBR 1995, 53) und zudem einfacher zu praktizieren ist, weil der Nachbar nur ein einziges Verfahren anhängig zu machen braucht, so steht dem Nachbarn doch zumindest im Regelfall auch über das Institut der Nachbarklage effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zur Verfügung.
  • OVG Sachsen, 22.01.1998 - 1 S 770/97

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Veröffentlichung; Statthaftigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Vereinzelt wird in der Literatur gefordert, in erweiternder oder analoger Auslegung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO auch gegen noch nicht existente Bebauungspläne die Normenkontrolle zuzulassen, wenn von ihnen wegen ihrer materiellen Planreife Wirkungen wie von einem bekannt gemachten Bebauungsplan ausgehen (Jäde, BayVBl 1985, 225 und BayVBl 1986, 499, sowie in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB/BauNVO, 2. Aufl. 1999, § 30 Rn. 53; Uechtritz, BauR 1999, 572 ; vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 - NVwZ 1994, 916; a.A. die herrschende Lehre, vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 47 Rn. 63 f.; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 47 Rn. 16; Jörg Schmidt, in: Eyermann/Fröhler, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 47 Rn. 12 und 23; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 47 Rn. 15 und 22; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl. 2000, § 47 Rn. 10; ferner OVG Bautzen, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 S 770/97 - NVwZ 1998, 527; VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 NE 99.3162 - NVwZ-RR 2000, 469).
  • BVerwG, 25.11.1991 - 4 B 212.91

    Aufhebung einer Baugenehmigung für ein im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Sieht die Gemeinde dagegen lediglich davon ab, den Bebauungsplan in Kraft zu setzen, obwohl die Planung sachlich abgeschlossen ist, so läuft sie Gefahr, dass mit zunehmendem zeitlichen Abstand die materielle Planreife im Sinne des § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB fraglich wird und damit die Möglichkeit entfällt, Vorhaben auf der Grundlage dieser Vorschrift zuzulassen (BVerwG, Beschluss vom 25. November 1991 - 4 B 212.91 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG/BauGB Nr. 7).
  • BVerwG, 10.04.1996 - 4 NB 8.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefristung für Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Dies setzt eine förmliche Verkündung oder eine sonstige tatsächliche Handlung voraus, aus der sich ergibt, dass die Satzung als Rechtsnorm gelten soll (BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 - 4 NB 8.96 - ZfBR 1996, 231 ).
  • BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat;

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Die gesetzliche Regelung, nach der der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung in Kraft tritt, geht davon aus, dass mit dem Satzungsbeschluss der Gemeinde regelmäßig die Erwartung verbunden ist, der Bebauungsplan werde nun auch alsbald in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861 = BauR 2001, 71).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 51.75

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen Maßnahmen kommunaler Rechtsetzung; Bekanntmachung

    Auszug aus BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01
    Das schlichte Unterlassen der Bekanntmachung ist hierfür jedoch nicht das richtige Mittel; vielmehr sollte die Gemeinde aus Gründen der Rechtsklarheit den Satzungsbeschluss wieder aufheben (BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1977 - 4 C 51.75 - BVerwGE 54, 211 ).
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Dass diese Vorschrift schon deshalb eine enge Auslegung nahe legt, weil anderenfalls der Gefahr des Missbrauchs Vorschub geleistet wird, ist bereits bei früherer Gelegenheit mit Nachdruck betont worden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 1991 - BVerwG 4 B 212.91 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG/BauGB Nr. 7; Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 4 BN 48.01 - ZfBR 2002, 172).
  • VGH Bayern, 16.12.2022 - 9 NE 22.2256

    Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen noch nicht bekannt gemachten Bebauungsplan

    Das ist der Fall, wenn die Normen nicht nur beschlossen, sondern schon bekannt gemacht worden sind, das Normsetzungsverfahren also aus Sicht des Normgebers abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 7 B 328/10.NE - a.a.O.).

    Die Satzung muss als Rechtsnorm mit formellem Geltungsanspruch veröffentlicht worden sein, was eine förmliche Verkündung oder eine sonstige tatsächliche Handlung voraussetzt, aus der sich ergibt, dass sie als Rechtsnorm gelten soll (BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - a.a.O.).

    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen kommt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung allenfalls dann in Betracht, wenn sich ohne die Gewährung (einstweiligen) vorbeugenden Rechtsschutzes eine mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbarende Rechtsschutzlücke ergeben würde (BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - juris Rn. 5; OVG NW, B.v. 30.4.2010 - 7 B 328/10.NE - juris Rn. 9).

    Vielmehr ist in diesem Fall hinreichender Rechtsschutz im Wege der öffentlich-rechtlichen Nachbarklage eröffnet (so auch BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - juris Rn. 5).

    Es spielt auch keine Rolle, dass die gesetzliche Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB davon ausgeht, dass mit dem Satzungsbeschluss regelmäßig die Erwartung verbunden ist, der Plan werde alsbald in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - juris Rn. 4) und dass eine verspätete öffentliche Bekanntmachung bestimmte rechtliche Folgen nach sich ziehen kann (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, B.v. 3.7.1995 - 4 NB 11.95 - juris Rn. 10 ff.; B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - a.a.O.).

    Besondere Umstände, aus denen sich ergeben könnte, dass sich ohne die Gewährung (einstweiligen) vorbeugenden Rechtsschutzes eine mit höherrangigem Recht nicht zu vereinbarende Rechtsschutzlücke ergeben würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.1972 - IV C 17.71 - juris Rn.29; B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 - juris Rn. 5), wurden von den Antragstellern nicht dargelegt und liegen nicht vor.

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

    Eine Normenkontrolle, die auf Erlass einer untergesetzlichen Regelung gerichtet ist, ist daher unstatthaft (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28. November 2007 - 9 C 10.07 - BVerwGE 130, 52 Rn. 13 und Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 71).
  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Etwas Anderes käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch Rechtsmittel gegen die Baugenehmigung keinen hinreichenden Rechtsschutz erlangen könnte (vgl. BVerwG, B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01 Rn. 5), was aber bei einer inzidenten Überprüfung der Wirksamkeit des Bebauungsplans im Antragsverfahren nach § 80a Abs. 3 i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO in einem im jeweiligen Einzelfall gebotenen Umfang gerade nicht der Fall ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2012 - 10 S 14.12

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; (keine) vorbeugende

    Dies betrifft auch Normenkontrollverfahren gegen Bebauungspläne, und zwar grundsätzlich selbst dann, wenn diese bereits Planreife im Sinne von § 33 BauGB erlangt haben und Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sein können (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - BVerwG 4 BN 48.01 -, BRS 64 Nr. 50, juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 9. August 1985 - 1 N 85 A.774 u. a. -, BayVBl. 1986, 497, 498, LS in juris; SächsOVG, Beschluss vom 22. Januar 1998 - 1 S 770/97 -, NVwZ 1998, 527, 528, LS in juris; OVG MV, Beschluss vom 4. November 1999 - 3 M 116/99 -, NordÖR 2000, 37, juris; OVG NW, Beschluss vom 30. April 2010 - 7 B 328/10.NE -, juris Rn. 9; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 47 Rn. 67; v.Albedyll in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v.Albedyll, VwGO, 5. Aufl. 2011, § 47 Rn. 9; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl. 2012, § 47 Rn. 22, 26; Redeker/v.Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 47 Rn. 10b).

    Es bedarf vorliegend keiner Entscheidung, ob eine erweiternde oder analoge Anwendung des § 47 VwGO auch auf noch nicht erlassene, aber materiell planreife Bebauungspläne ausnahmsweise dann in Betracht kommt, wenn andernfalls hinreichender Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. hierzu OVG SH, Beschluss vom 29. März 1994 - 1 M 14/94 -, NVwZ 1994, 916, juris Rn. 8 und Beschluss vom 13. Mai 1996 - 1 M 17/96 -, juris Rn. 18; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a.a.O., Rn. 5; OVG NW, Beschluss vom 30. April 2010, a.a.O., Rn. 9; für eine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei Bebauungsplänen mit Planreife, die Grundlage für eine unmittelbar bevorstehende Baugenehmigung sein können v.Albedyll, a.a.O., Rn. 143; a.A. etwa Ziekow, a.a.O., Rn. 387).

    Damit steht dem Nachbarn im Regelfall über das Institut der Nachbarklage effektiver Rechtsschutz zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, a.a.O., Rn. 5; Ziekow, a.a.O., Rn. 67 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte selbst in diesem "Extremfall" nicht, was an sich erheblich näher gelegen hätte, die Möglichkeit wahrgenommen, die es sich in seiner Rechtsprechung (vgl. B. v. 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 -, BauR 2002, 445 = NVwZ-RR 2002, 256 = BRS 64 Nr. 50) offengehalten hatte, nämlich der Nachbargemeinde die Normenkontrolle gegen den "Schubladenbebauungsplan" zu eröffnen, obwohl der Plan nicht bekannt gemacht worden war.
  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 3.21

    Normenkontrollantrag gegen Verordnungsentwurf

    Rechtsvorschriften, die erst im Stadium ihrer Entstehung sind, können nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 66 S. 104 f., vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 71 und vom 23. Dezember 2009 - 8 BN 1.09 - juris Rn. 9).

    Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses trotz anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeiten ist indes eine andere als die hier in Rede stehende, vorgelagerte Frage danach, ob ein Normenkontrollantrag vor Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens überhaupt statthaft ist und dies gegebenenfalls sein muss, weil ansonsten der gebotene Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 72 f. zu Bebauungsplanentwürfen als Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sowie zur Möglichkeit einer Nachbarklage gegen die Genehmigungserteilung).

  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.647

    Sicherungsanordnung für Bürgerbegehren - Einstellung eines Bauleitplanverfahrens

    Betreibt die Gemeinde die Planaufstellung nicht konsequent weiter, wird die materielle Planreife mit zunehmendem Zeitablauf immer zweifelhafter (BVerwG, B.v. 25.11.1991 - 4 B 212.91 ; B.v. 15.10.2001 - 4 BN 48.01, NVwZ-RR 2002, 256).
  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 4.21

    Unmittelbare Rechtswirkung eines öffentlich ausgelegten Verordnungsentwurfs als

    Rechtsvorschriften, die erst im Stadium ihrer Entstehung sind, können nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 66 S. 104 f., vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 71 und vom 23. Dezember 2009 - 8 BN 1.09 - juris Rn. 9).

    Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses trotz anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeiten ist indes eine andere als die hier in Rede stehende, vorgelagerte Frage danach, ob ein Normenkontrollantrag vor Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens überhaupt statthaft ist und dies gegebenenfalls sein muss, weil ansonsten der gebotene Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 72 f. zu Bebauungsplanentwürfen als Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sowie zur Möglichkeit einer Nachbarklage gegen die Genehmigungserteilung).

  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 6.21

    Unmittelbare Rechtswirkung eines öffentlich ausgelegten Verordnungsentwurfs als

    Rechtsvorschriften, die erst im Stadium ihrer Entstehung sind, können nicht Gegenstand einer Normenkontrolle sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Juni 1992 - 4 N 1.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 66 S. 104 f., vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 71 und vom 23. Dezember 2009 - 8 BN 1.09 - juris Rn. 9).

    Das Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses trotz anderweitiger Rechtsschutzmöglichkeiten ist indes eine andere als die hier in Rede stehende, vorgelagerte Frage danach, ob ein Normenkontrollantrag vor Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens überhaupt statthaft ist und dies gegebenenfalls sein muss, weil ansonsten der gebotene Rechtsschutz nicht gewährt werden könnte (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001 - 4 BN 48.01 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 152 S. 72 f. zu Bebauungsplanentwürfen als Grundlage für Genehmigungen nach § 33 BauGB sowie zur Möglichkeit einer Nachbarklage gegen die Genehmigungserteilung).

  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 5.21

    Unmittelbare Rechtswirkung eines öffentlich ausgelegten Verordnungsentwurfs als

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 7 B 328/10

    Vorbeugender Rechtsschutz gegenüber Bebauungsplänen; Befugnis zur Einleitung

  • OVG Sachsen, 25.01.2022 - 1 B 276/21

    Veränderungssperre; positives Planungsziel; städtebauliches Konzept

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 67/21

    Corona-Pandemie; Schließungsanordnung gegenüber Babyfachmärkten;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2015 - 7 D 37/15

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans als Voraussetzung für die Statthaftigkeit des

  • VGH Bayern, 27.09.2016 - 9 NE 16.1229

    Keine vorbeugende Normenkontrolle gegen noch nicht bekannt gemachten

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2008 - 1 MN 34/08

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen einen bereits beschlossenen

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 9.01

    Bundesverwaltungsgericht tagte letztmals in Berlin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2015 - 7 D 36/15

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags hinsichtlich nicht öffentlicher

  • OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21

    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2004 - 2 M 867/03

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots

  • VG Lüneburg, 02.06.2008 - 2 B 36/08

    Antrag eines nach § 60 NNatG anerkannten Vereins auf Einstellung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 12/20

    Entstehendes Recht als Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 13/20

    Beabsichtigte Ausweisung von Flächen in einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 2/20

    Klage gegen die Entwürfe von Landschaftsschutzgebietsverordnungen

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2021 - 5 KN 3/20

    Klage gegen die Entwürfe von Landschaftsschutzgebietsverordnungen

  • VGH Bayern, 03.11.2010 - 15 N 08.185

    Klageerhebung vor Bekanntmachung des Bebauungsplans; Bedeutung nachträglicher

  • VG Lüneburg, 17.07.2009 - 2 B 63/09

    Baugenehmigung; Nachbaranfechtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - 2 B 1015/21

    Veränderungssperre für den räumlichen Geltungsbereich eines noch nicht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2022 - 7 D 84/22

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags ohne Abschluss des

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