Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01   

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OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juni 2001 - 9 LA 907/01 (https://dejure.org/2001,5960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Vorteilsprinzip

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs 1 S 1 KAG ND
    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht; Kommunalabgabe; Obergrenze; Straßenausbaubeitrag; Untergrenze; Vorteil; Vorteilsprinzip

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag ; Ermittlung eines umlagefähigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Diese unterschiedliche Wortwahl bestätigt - im Zusammenhang mit § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO - das Ergebnis, dass der Gesetzgeber den Gemeinden zwar beim Erlassen von Straßenausbaubeitragssatzungen einen Entscheidungsfreibereich einräumen wollte, bei der Bemessung des Anliegeranteils aber das Vorteilsprinzip gilt (so im Ergebnis auch in jüngster Zeit VG Dessau, Urt. v. 7.9.2000 - 2 A 756/99 DE - NVwZ-RR 2001, 326 mit überzeugender Begründung; zustimmend dazu Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2001), § 8 RdNr. 492).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 31.10.1979 - IX A 185/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Schafft nämlich eine Gemeinde durch eine Straßenausbaubeitragssatzung die Voraussetzungen für die Erhebung von Beiträgen, so ist sie hinsichtlich des "Wie(-viel)" den rechtlichen Bindungen des NKAG unterworfen (z.B. Urt. v. 12.1.1988, aaO; auch bereits Beschl. v. 31.10.1979 - IX A 185/77 - KStZ 1980, 150).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1980 - 9 C 2/79

    Feststellung der Ungültigkeit einzelner in einer kommunalen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01
    Der Senat geht auf der Grundlage seiner bisherigen Rechtsprechung zur Bemessung des Anliegeranteilssatzes (vgl. insoweit OVG Lüneburg, Urt. v. 27.2.1980 - 9 C 2.79 -, DVBl. 1980, 760 = KStZ 1981, 89; Urt. v. 12.1.1988 - 9 C 2.87 - V.n.b.; Urt. v. 10.3.1998 - 9 L 2841/96 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Auf Grund der festgestellten materiellen Rechtswidrigkeit des Satzungsbeschlusses der Klägerin wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 5 NKAG und Art. 3 Abs. 1 GG unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294) bedurfte die angefochtenen Beanstandungsverfügung keiner weitergehenden Begründung.

    Auf Grund der vom Verwaltungsgericht unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -) festgestellten Verstöße der Satzungsbeschlusses der Klägerin gegen § 6 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG sowie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) lagen atypische Gegebenheiten, die Anlass zu einer abweichenden Entscheidung hätten sein können, nicht vor.

    Daneben ist in der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts geklärt, dass das aus § 6 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 NKAG abgeleitete Vorteilsprinzip nicht nur eine Obergrenze, sondern auch eine Untergrenze bedingt, so dass der Anliegeranteil bei Anliegerstraßen jedenfalls über 50 % des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O.).

    Bei Anliegerstraßen muss der Vorteil der Anlieger jedenfalls über 50 % und der Vorteil der Allgemeinheit - und damit der Gemeindeanteil - unter 50 % liegen (Nds. OVG, Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts, dass das o.a. Vorteilsprinzip eine Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der ausgebauten Straßen und der ausgebauten Teileinrichtungen erfordert, muss jedenfalls zum einen nach reinen Wohnstraßen (Anliegerstraßen), Straßen mit starkem innerörtlichen Verkehr (Haupterschließungs- oder Innerortsstraßen) und Straßen mit Durchgangsverkehr (Hauptverkehrs- oder Durchgangsstraßen) und zum anderen zumindest nach Fahrbahnen und Gehwegen unterschieden werden (vgl. Beschluss vom 6. Juni 2001, a.a.O. mit zahlreichen Nachweisen der Rechtsprechung).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

    Es ist fraglich, ob dem abgabenrechtlichen Vorteilsprinzip eine von Beitragspflichtigen einklagbare Verpflichtung der Gemeinde entnommen werden kann, Mindestsätze der Anliegeranteile festzulegen (so für das niedersächsische Recht OVG Lüneburg, Beschl. v. 06.06.2001 - 9 LA 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Es setzt für die Bestimmung des Anlieger- und des Gemeindeanteils einen verbindlichen Rahmen für das ortsgesetzgeberische Ermessen fest und gibt insofern eine Ober- und Untergrenze vor (vgl. den Senatsbeschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 - juris Rn. 12).

    Vielmehr steht dem Gemeinderat, der mit den örtlichen Gegebenheiten, dem Straßenverkehr in der Gemeinde und der typischen tatsächlichen Nutzung der Straßen vertraut ist, bei der Bestimmung des Gemeindeanteils innerhalb des durch das Vorteilsprinzip gesetzten Rahmens ein ortsgesetzgeberisches Ermessen zu, durch den der Vorteil der öffentlichen Einrichtung für die Allgemeinheit abgegolten wird und der zusammen mit dem Anteil der Grundstückseigentümer (Anliegeranteil) die Gesamtkosten der Einrichtung zu decken bestimmt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 - juris Rn. 11; vgl. OVG RP, Urteil vom 24.2.2016 - 6 A 11031/15 - juris Rn. 26; OVG RP, Urteil vom 9.9.2015 - 6 A 10447/15 - juris Rn. 40 und OVG NRW, Beschluss vom 1.3.2011 - 15 A 1643/10 - juris Rn. 48).

  • OVG Niedersachsen, 22.07.2020 - 10 ME 129/20

    Einzahlungen; Ergebnishaushalt; Finanzhaushalt; Finanzhoheit, kommunale;

    Ob die Kommune Beiträge für einen Straßenausbau erhebt, steht damit grundsätzlich - wie auch bei öffentlichen Spielplätzen (Rose in KVR Nds., Stand: Juni 2019, § 111 NKomVG Rn. 1) - in ihrem Ermessen (vgl. auch § 6 Abs. 1 Satz 1 NKAG; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 -, juris Rn. 10, 12 zu § 83 Abs. 2 Satz 2 NGO a.F.; vgl. auch Ipsen, NKomVG, 2011, § 111 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

    Sollte der z. B. vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 6.6.2001 - 9 LA 907/01 -, zitiert nach juris) und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (vgl. Urt. v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 -) vertretenen Auffassung zur Notwendigkeit einer entsprechenden Differenzierung zu folgen sein, hätte dies zwar die Rechtswidrigkeit der streitgegenständlichen Satzung zur Folge.
  • VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 282/12

    Anliegeranteil; Beanstandungsverfügung; Beitragssatzung; Bewertungsermessen;

    Daraus folge auch die Anerkennung einer Untergrenze der Vorteilsbemessung (vergleiche zu alledem Nds. OVG, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 -, NdsVBl. 2002, 105 m.w.N.).

    Dem aus dem allgemeinen Gleichheitssatz folgenden Gebot, die Anteilssätze für die verschiedenen Einrichtungen plausibel aufeinander abzustimmen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.02.1980 - 9 C 2/79 -, DVBl. 1980, 760; Beschlüsse vom 06.06.2001, a.a.O., und vom 18.03.2004 - 9 ME 342/02 -), wurde mit der beanstandeten Satzung entsprochen, die sich an der Mustersatzung des Nds. Innenministeriums orientiert und die dort empfohlenen Anteilssätze lediglich geringfügig (meist um fünf Prozentpunkte) niedriger festsetzt.

    Für Straßen, die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen, muss der Anliegeranteil nach der Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschluss vom 06.06.2001, a.a.O.) jedenfalls über 50% liegen, wobei ein Anteil von 75% mehrfach akzeptiert worden ist.

    Anliegerstraßen jedoch sind solche Straßen, in denen der Anliegerverkehr überwiegt, also mehr als 50% ausmacht (Nds. OVG, Beschluss vom 06.06.2001, a.a.O.; siehe oben).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 15 A 3137/06

    Maßstäbe für den Gemeindeanteil im Straßenbaubeitragsrecht; Wirtschaftlicher

    In diese Richtung aber Nds. OVG, Beschluss vom 6.6.2001 - 9 LA 907/01 -, NVwZ-RR 2002, 294 (296); Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, juris, Rn. 5; Urteil vom 10.3.1998 - 9 L 2841/96 -, OVGE 47, 417 (421 ff.); OVG S.-A., Beschluss vom 22.6.2004 - 2 L 517/02 -, juris, Rn. 14; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 34 Rn. 9; ähnlich, aber zum Teil auf abweichender gesetzlicher Grundlage, die etwa auf das Verkehrsaufkommen abstellt, OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16.1.2007 - 6 A 11315/06.OVG -, AS 34, 99; OVG Schl.-H., Urteil vom 26.4.2006 - 2 KN 7/05 -, Juris Rn. 142 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 12.1.1983 - V OE 1/79 -, HSGZ 1983, 295 (299); Bay. VGH, Urteil vom 29.10.1984 - Nr. 6 B 82 A.2893 -, BayVBl. 1985, 117.
  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 367 zu § 8 m. w. Nw.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.04.2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.12.2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 367 zu § 8; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31.01.2007 - 5 B 522/06 - LKV 2008, 130).

    Wie hoch dieser Anliegeranteil konkret für die Teileinrichtungen von Anliegerstraßen im Gemeindegebiet der Beklagten zu bemessen ist, ob sich die Beklagte dabei grundsätzlich an den von der Rechtsprechung entwickelten Leitlinien orientieren kann (hierzu OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.06.2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 371 zu § 8), ob der Anliegeranteil mindestens 60 % betragen müsste (so Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., Rn. 17 zu § 34) und ob es für die Einschätzung der Verkehrsbedeutung von Anliegerstraßen grundsätzlich auf eine Gegenüberstellung der zahlenmäßigen Relation der jeweiligen Verkehrsvorgänge ankommt (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.) oder auf deren Gewichtung (hierzu OVG NW, Beschluss vom 22.01.2009 - 15 A 3137/06 - a. a. O.), ist nicht vom Senat vorzugeben, zumal die Beklagte den Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand für den Ausbau von Anliegerstraßen gemäß § 4 Abs. 3 der SAB 2002 inzwischen auf 75 % festgelegt hat.

  • OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer

    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus a. a. O., m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O.; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31. Januar 2007 -5B 522/06 - LKV 2008, 130).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer

    Es bleibt offen, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...]; VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).

    Es kann offen bleiben, ob der Anliegeranteil bei den Teileinrichtungen von Anliegerstraßen lediglich über 50% des beitragsfähigen Aufwandes liegen muss (vgl. OVG Niedersachsen, Beschlüsse v. 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, NVwZ-RR 2008, 127 , und v. 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 -, jeweils zit. nach [...]; VG Magdeburg, Urt. v. 12. Juli 2001 - 2 A 869/99 -, KNSA 2002, Nr. 12 S. 132, 136 f.; VG Dessau, Urteile v. 14. Oktober 2005 - 3 A 300/05 - und v. 13. November 2003 - 2 A 2/02 -, jeweils zit. nach [...]) oder ob dieser Anteil mit dem Verwaltungsgericht 50% deutlich übersteigen und mindestens 60% betragen muss (vgl. Driehaus, a.a.O., § 34 Rdnr. 17; VG Magdeburg, Urt. v. 22. Januar 2004 - 2 A 224/03 -, zit. nach [...]).

  • VG Dessau, 13.11.2003 - 2 A 2/02
  • VG Göttingen, 22.08.2005 - 3 A 3450/02

    Abschnittsbildung; Abschnittsbildungsbeschluss; Anliegergrundstück;

  • VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14

    Klage wegen Straßenbaubeitrag mit der Frage eines vorteilgerechten Beitragssatzes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

  • VG Potsdam, 30.11.2012 - 12 K 1820/10

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2012 - 4 L 240/10

    Rückwirkungsanordnung in einer Beitragssatzung

  • LG Osnabrück, 03.12.2012 - 2 O 1351/12

    Anspruch auf Rückzahlung von im Kaufpreis eines Grundstückskaufvertrages

  • VG Dessau, 16.08.2005 - 3 A 298/05
  • VG Kassel, 04.10.2010 - 3 K 750/09

    Beanstandung der Änderung einer Straßenbeitragssatzung

  • VG Dessau, 28.07.2004 - 2 B 333/03
  • VG Dessau, 14.10.2005 - 3 A 300/05
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3117
VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01 (https://dejure.org/2001,3117)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 (https://dejure.org/2001,3117)
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Drehbarer Uhrenkandelaber

§ 16 Abs. 2 LBO, § 33 Abs. 2 StVO, Werbeanlage in Nähe einer Ampel;

§ 16 Abs. 6 StrG gilt auch dann, wenn die Sondernutzung unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht;

§ 114 S. 2 VwGO, ob ein Nachschieben von Ermessenserwägungen zulässig ist, ist zunächst eine Frage des materiellen Rechts und des Verwaltungsverfahrensrechts;

§§ 24 Abs. 1, 44 Abs. 2 GemO, Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis (§ 16 StrG) mit der Folge einer Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) bestimmen sollen, müssen vom Gemeinderat gefaßt werden, Ermessensfehler (§ 40 VwVfG), wenn sich die Verwaltung auf solche von ihr selbst erlassene Richtlinien stützt

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Richtlinienerlass für Sondernutzungserlaubniserteilung kein Geschäft der laufenden Verwaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage; Errichtung einer Uhrensäule auf einer öffentlichen Verkehrsfläche; Sondernutzungserlaubnis für die Errichtung von Werbeanlagen auf öffentlichen Verkehrsflächen; Voraussetzungen für die Erteilung einer ...

  • Judicialis

    GemO § 24 Abs. 1; ; GemO § 44; ; StrG § 16 Abs. 1; ; StrG § 16 Abs. 6

  • rechtsportal.de

    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

  • rechtsportal.de

    Sonstiges Kommunalrecht, Sonstiges Straßenrecht, sonstiges Wegerecht - Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Werbeanlagen, Uhrensäule, Ermessen, Ermessensrichtlinie ,Zuständigkeit Gemeinderat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294 (Ls.)
  • VBlBW 2002, 122
  • DÖV 2002, 259
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20).

    Dies gilt namentlich für das mit dem Beschluss vom 24.6.1998 verfolgte Ziel, einer unerwünschten Häufung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenraum und einer damit verbundenen möglichen Beeinträchtigung des Straßen- und Ortsbilds entgegen zu wirken (vgl. Senatsurt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652, 654).

    Der Vertrag, der Gegenstand des Urteils des Senats vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - (a.a.O.) war, gibt der Stadt außerdem die Möglichkeit, auf die Wahl der einzelnen Aufstellungsorte sowie die Ausführung der Anlagen Einfluss zu nehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1993 - 5 S 1127/92

    Werbenutzungsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Plakatanschlagunternehmen:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Diese Vorschrift findet ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urt. v. 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1987 - 5 S 2185/86

    Erlaß von Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Der Erlass solcher Richtlinien stellt daher auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677; Urt. v 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, 346).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Die Zulässigkeit eines solchen Vorgehens bestimmt sich allerdings nicht allein nach dieser Vorschrift, sondern ist zunächst nach dem einschlägigen materiellen Recht sowie dem Verwaltungsverfahrensrecht zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 5.5.1998 - 1 C 17.97 - BVerwGE 106, 351, 364; Eyermann/Rennert, VwGO, 11. Aufl., § 114 Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.07.2001 - 8 S 716/01
    Der Erlass solcher Richtlinien stellt daher auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677; Urt. v 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, 346).
  • VG Freiburg, 18.03.2016 - 4 K 2029/15

    Straßenrechtliche Sondernutzung - Anlage einer weiteren Grundstückszufahrt

    Die Baurechtsbehörde unterliegt bei der Ermessensausübung keinen anderen Bindungen als dies bei der isolierten Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage des § 16 Abs. 1 StrG der Fall wäre (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteile vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 -, juris, und vom 05.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris; Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., § 16 Rn. 68).

    Denn selbst wenn man unterstellt, die Beklagte sei bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen früher großzügiger verfahren und habe im Rahmen ihrer Ermessensausübung der Frage der Erhaltung öffentlichen Parkraums nicht durchgängig entscheidendes Gewicht beigemessen, wäre sie nicht daran gehindert, ihre Verwaltungspraxis ab einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und die Ausübung des ihr gesetzlich eingeräumten Ermessens in Zukunft an anderen, bisher als weniger bedeutsam erachteten Gesichtspunkten auszurichten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 2057/17

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 7 LA 160/11 -, juris, Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6. Juli 2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rn. 22, vom 1. August 1996 - 5 S 3300/95 -, juris, Rn. 22, vom 27. August 1990 - 14 S 2400/88 -, juris, Rn. 18, und vom 27. Februar 1987 - 5 S 2185/86 -, VBlBW 1987, 344 (346); VG Stuttgart, Urteil vom 19. September 2018 - 8 K 12220/17 -, juris, Rn. 30; VG Trier, Urteil vom 8. Dezember 2014 - 6 K 410/14.TR -, juris, Rn. 43; VG Braunschweig, Urteil vom 10. Februar 2009 - 6 A 240/07 -, juris, Rn. 27; Frenzen, in: Dietlein/Heusch, BeckOK Kommunalrecht NRW, Stand: 1. Dezember 2018, § 41 Rn. 38.1; Sauthoff, Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1998, NVwZ 2004, 674 (683); a. A. Schulze-Werner/Cordes, Die Zulassung zu Volksfesten und Märkten mittels ermessenslenkender Richtlinien und Beteiligung Dritter als Zuständigkeitsproblem, GewArch 2017, 61 (62 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Der Ergänzung der Ermessenserwägungen nach dieser Norm stehen vorliegend weder die Vorschriften des Straßengesetzes noch des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts entgegen (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, juris Rn. 21).

    Der Erlass allgemeiner Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen, ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und damit dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Senatsurteile vom 27.2.1987 - 5 S 2185/86 - VBlBW 1987, 344, vom 1.8.1996 - 5 S 3300/95 - NVwZ-RR 1997, 677, juris Rn. 22 und vom 9.12.1999 - 5 S 2051/98 - VBlBW 2000, 281, juris Rn. 46; ferner VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2010 - 8 S 77/09

    Genehmigungsfähigkeit eines Mobilfunkmasten im Landschaftsschutzgebiet

    Aber selbst wenn der Widmungszweck kein Recht zur Benutzung des Weges zu Wartungszwecken umfassen sollte, könnte jedenfalls ein entsprechendes Sondernutzungsrecht nach Maßgabe von § 16 Abs. 6 Alt. 2 StrG durch Erteilung der Baugenehmigung gewährt werden, was allerdings im pflichtgemäßem Ermessen der Beklagten stünde (Senatsurteile vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122, und vom 14.04.2008 - 8 S 2322/07 - VBlBW 2008, 383).
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Das Vorgehen des Beklagten spricht vielmehr mit Gewicht dafür, dass er als Ursprungsbehörde - die Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Selbstverwaltungsangelegenheit, weshalb die Widerspruchsbehörde gemäß § 8 Abs. 2 AGVwGO auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle beschränkt war und kein eigenes Ermessen ausüben konnte [Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] - unter Berufung auf eine gefestigte Verwaltungspraxis von vornherein ein Ermessen gar nicht betätigt hat.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris, Rdnrn. 48 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 22] Dem Vortrag der Klägerin, fallbezogen fehle ein entsprechender Ratsbeschluss, ist die Klägerin - auch in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat - nicht entgegengetreten.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

    Die Vorschrift, die ihrem Zweck entsprechend auch dann Anwendung findet, wenn die Sondernutzung - wie im vorliegenden Fall - unmittelbar in der Errichtung einer baulichen Anlage besteht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Urteil vom 12.12.1996 - 8 S 1725/96 - NVwZ 1998, 652; Urteil vom 11.3.1993 - 5 S 1127/92 - VBlBW 1994, 17, 20), enthält nach ihrem Wortlaut für die benannten Erlaubnisse und Genehmigungen weder eine dem § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG entsprechende Regelung noch verweist sie auf die dortige Regelung.

    Die Entscheidung darüber steht in ihrem Ermessen, bei dessen Ausübung sie keinen anderen Bindungen unterliegt, als die sonst für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zuständige Behörde (vgl. Senatsurteil vom 5.7.2001 - 8 S 716/01 - VBlBW 2002, 122; Nagel, StrG, 3. Aufl., § 16 Rn. 37; Lorenz/Will, StrG, 2. Aufl., Rn. 68; Schnebelt/Sigel, Straßenrecht Baden-Württemberg, 2. Aufl., Rn. 273).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2003 - 1 S 1449/01

    Zulassungsregelung für durch privatrechtliches Kommunalunternehmen betriebene

    Werden - wie im vorliegenden Fall - allgemeine Richtlinien erlassen, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Vergabe von Liegeplätzen bestimmen sollen, so ist die Entscheidung hierüber grundsätzlich dem Gemeinderat vorbehalten (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 17.2.1999, NVwZ 1999, 1122 ff.; VG Augsburg, Urteil vom 24.2.2000, GewArch 2000, 200 f.; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.7.2001, VBlBW 2002, 122 ff.).
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 198/20

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Grundlage einer Verwaltungspraxis, welche die generelle Zuteilung von Sondernutzungserlaubnissen regele und in Verbindung mit Art. 3 GG eine normähnliche Selbstbindung erzeuge, müsse nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg [VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -] ein vom Gemeinderat beschlossenes Konzept sein.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rdnr. 23, sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.6.1991 - 4 L 51/91 -, juris, Rdnr. 40] So sei nicht ermessensfehlerhaft, Anträge auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen mit der Begründung abzulehnen, für die beantragte Fläche sei bereits einem Dritten eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden.

    [OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.5.2019 - 11 A 2057/17 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6.7.2001 - 8 S 716/01 -, juris] Hierauf hat die Klägerin in der Begründung ihres Berufungszulassungsantrags ausdrücklich hingewiesen, ohne dass die Beklagte dem entgegengetreten wäre.

  • VG Stuttgart, 19.09.2018 - 8 K 12220/17

    Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse; ermessenslenkende

    Soweit die Gemeinde zuständig ist, handelt es sich bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen um eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 Landesverfassung iVm. 2 Abs. 1 Gemeindeordnung(VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 - juris; Schumacher, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2017, § 16 Rn. 19).

    Da solche Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen und deren dauernde Anwendung in Verbindung mit Art. 3 GG die einer Norm ähnliche Selbstbindung erzeugen, erhebliche wirtschaftliche oder politische Auswirkungen haben können und auch das äußere Erscheinungsbild einer Stadt wesentlich beeinflussen, stellt ihr Erlass auch in Großstädten kein Geschäft der laufenden Verwaltung dar und ist deshalb dem Gemeinderat vorbehalten (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris, Rn. 22; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 - juris; Urteil vom 27.02.1987 - 5 S 2185/86 - juris).

  • VG Braunschweig, 10.02.2009 - 6 A 240/07

    Erlaubnis für Altkleidercontainer: Konzept der Wartung und Entsorgung aus einer

    Dieses Konzept muss vom Rat der Gemeinde beschlossen werden (im Ergebnis ebenso VGH Baden-Württemberg, U. v. 09.12.1999 - 5 S 2051/98 -, NVwZ-RR 2000, 837, 839; U. v. 06.07.2001 - 8 S 716/01 -, juris Rn. 22, 26; B. v. 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6; Sauthoff, a.a.O., Rn. 652; ders. in: Müller/Schulz, FStrG, § 8 Rn. 10; ders., NVwZ 2004, 674, 683 f.; von Mannstein, Die Nutzung der öffentlichen Straßen, S. 366, 371).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2021 - 11 A 2110/20

    Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

  • VG Ansbach, 21.06.2021 - AN 10 K 19.02569

    Widerruf einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung einer Werbeklapptafel

  • VG Augsburg, 20.03.2017 - Au 5 K 16.1120

    Ablehnung einer Baugenehmigung für eine beleuchtete Werbeanlage wegen Verstoßes

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5826
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00 (https://dejure.org/2001,5826)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2001 - 3 A 5623/00 (https://dejure.org/2001,5826)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 (https://dejure.org/2001,5826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 294
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00
    Die in bezug genommenen Ausführungen des Zulassungsantrags zur Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des BVerwG vom 2. Dezember 1977 - IV C 55.75 -, BauR 1978, 133, treffen nicht zu.
  • BVerwG, 25.02.1981 - 8 C 7.81

    "sonst vorgesehene Ausführung" als Merkmal des Ausbauprogramms -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00
    Dazu verhält sich erst das vom Verwaltungsgericht zitierte und für seine Ansicht zutreffend angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1981 - 8 C 7.81 -, BauR 1982, 480, sowie dessen weiteres Urteil vom 14. August 1987 - 8 C 60.86 -, NVwZ 1988, 361.
  • BVerwG, 14.08.1987 - 8 C 60.86

    Verwaltungsprozessrecht - Merkmalsregelung - Grunderwerb als Herstellungsmerkmal

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2001 - 3 A 5623/00
    Dazu verhält sich erst das vom Verwaltungsgericht zitierte und für seine Ansicht zutreffend angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1981 - 8 C 7.81 -, BauR 1982, 480, sowie dessen weiteres Urteil vom 14. August 1987 - 8 C 60.86 -, NVwZ 1988, 361.
  • VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11

    Beitragsrecht: Überprüfung der Wirksamkeit einer Klarstellungs- und

    Eine solche Annahme setzt voraus, dass zu einem als unangemessen anzusehenden Zeitablauf (sogenanntes Zeitmoment) ein positives Verhalten der Gemeinde hinzutritt, dass die berechtigte Erwartung des Beitragspflichtigen geweckt hat, er werde trotz der gewährten Erschließungsvorteile und grundsätzlicher Beitragserhebungspflicht nicht mehr in Anspruch genommen, und dass der Beitragspflichtige sich hierauf bei anschließenden Vermögensdispositionen tatsächlich eingerichtet hat (sogenanntes Umstandsmoment; vgl. OVG Münster, Beschl. v. 17.09.2001 - 3 A 5623/00, KStZ 2002, 192).
  • VG Aachen, 19.09.2012 - 9 K 2166/09

    Voraussetzungen für die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die

    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschlüsse vom 29. November 2006 - 3 B 1909/06 -, vom 30. März 2005 - 3 E 1323/04 - und vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -, Kommunale Steuerzeitschrift (KStZ) 2002, 192; vgl. auch: Driehaus, a.a.O., § 19, Rdnrn. 49 bis 51.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2006 - 3 B 1909/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Herstellung eines Weges;

    vgl. hierzu die Beschlüsse des Senats vom 30. März 2000 - 3 E 1323/04 -, Rechtsprechungssammlung des OVG NRW im Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrecht - OVG RSE -, § 242 BGB, Stichwort Verwirkung, Nr. 2/2005 und vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 - NVwZ-RR 2002, 294.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2006 - 12 L 112/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Verwirkung eines

    Auflage, § 19, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -.
  • VG Aachen, 13.02.2006 - 9 L 826/05

    Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs;

    vgl. hierzu: OVG NRW, Beschlüsse vom 30. März 2005 - 3 E 1323/04 -, vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -, veröffentlicht in der Kommunalen Steuerzeitschrift (KStZ) 2002, 192, und vom 5. November 1997 - 3 B 3543/95 - sowie Urteil vom 12. April 1989 - 3 A 1637/88 -, veröffentlicht in Nordrhein- Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 1990, 63; vgl. auch: Driehaus, a. a. O., § 19 Rdnrn. 46-48.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2002 - 3 A 4170/00
    vgl. den Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 - , KStZ 2002, 192 = NVwZ-RR 2002, 294, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2006 - 12 L 935/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Verwirkung eines

    Auflage, § 19, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2006 - 12 L 111/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Verwirkung eines

    Auflage, § 19, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2006 - 12 L 430/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Verwirkung eines

    Auflage, § 19, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -.
  • VG Düsseldorf, 29.06.2006 - 12 L 113/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Verwirkung eines

    Auflage, § 19, Rdnr. 6 mit weiteren Nachweisen; OVG NW, Beschluss vom 17. September 2001 - 3 A 5623/00 -.
  • VG Köln, 21.06.2005 - 17 K 9321/02

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Erschließungsbeiträge ; Beschränkung der

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