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   VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652   

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VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652 (https://dejure.org/2001,9857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.05.2001 - 1 B 99.652 (https://dejure.org/2001,9857)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 1 B 99.652 (https://dejure.org/2001,9857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf zum dauernden Aufenthalt objektiv genutzer Räume eines Gebäudes bei dem sog. Flächenvergleich; Genehmigung zur Errichtung von Pkw-Stellplätzen; Beschränkung der gewerblichen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 123
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Räumen zur freiberuflichen Nutzung im reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 490
  • BauR 2001, 1867
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3949
    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652
    Diese Frage, die der in diesem Rechtsstreit entscheidungserheblichen Frage, ob in einem Gebäude die Wohnnutzung oder die freiberufliche bzw. freiberufsähnliche Nutzung überwiegt, ähnelt, wurde danach entschieden, ob mehr als die Hälfte der Hauptnutzfläche des Vorhabens für Wohnzwecke bestimmt war (vgl. BT-Drs. 12/3949 Seite 45 f. sowie Schmaltz in: Schrödter, BauGB , 5. Aufl., Nachtrag zum Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz, § 10 BauGB -Maßnahmengesetz, Rn. 3).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652
    Als Grundstückseigentümer in einem durch Bebauungsplan festgesetzten reinen Wohngebiet haben die Kläger einen Anspruch darauf, dass in dem Baugebiet keine Vorhaben zugelassen werden, die dort hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung nicht zulässig sind, denn Baugebietsfestsetzungen dienen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 94, 151 ) auch dem Nachbarschutz.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1995 - 7 A 3700/91

    Freiberufliche Tätigkeit; Allgemeines Wohngebiet; Nachbarlicher Abwehranspruch

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652
    Im Einzelfall kann die Prägung des Gebäudes durch die Wohnnutzung, die § 13 BauNVO insoweit sichern will, aber auch schon bei einem geringeren Anteil der freiberuflichen bzw. freiberufsähnlichen Nutzung in Frage gestellt sein (vgl. BVerwG vom 20.1.1984 E 68, 324; vom 25.1.1985 BRS 44 Nr. 47; HessVGH vom 4.7.1991 BRS 52 Nr. 60; OVG NRW vom 22.3.1995 NVwZ-RR 1996, 133).
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Auszug aus VGH Bayern, 14.05.2001 - 1 B 99.652
    Im Einzelfall kann die Prägung des Gebäudes durch die Wohnnutzung, die § 13 BauNVO insoweit sichern will, aber auch schon bei einem geringeren Anteil der freiberuflichen bzw. freiberufsähnlichen Nutzung in Frage gestellt sein (vgl. BVerwG vom 20.1.1984 E 68, 324; vom 25.1.1985 BRS 44 Nr. 47; HessVGH vom 4.7.1991 BRS 52 Nr. 60; OVG NRW vom 22.3.1995 NVwZ-RR 1996, 133).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 5 S 963/17

    Eine Baugenehmigung, die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer

    Außerdem erfolgt die Tätigkeit unabhängig und wird einer unbestimmten Zahl von Personen angeboten (vgl. zu einem Finanzberater: BayVGH, Urteil vom 14.5.2001 - 1 B 99.652 - NVwZ-RR 2002, 490, juris Rn. 22; zu einem Immobilienmakler: OVG Bremen, Urteil vom 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2014, 645, juris Rn. 26).

    Bei einem Flächenvergleich ist in der Regel nur auf die Räume des Gebäudes abzustellen, die zum dauernden Aufenthalt objektiv geeignet sind und auch für diesen Zweck genutzt werden sollen (vgl. BayVGH, Urteil vom 14.5.2001 - 1 B 99.652 - NVwZ-RR 2002, 490, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 17.8.2007 - 1 LA 37/07 - NVwZ-RR 2008, 22, juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1241

    Widerspruch zur Eigenart der näheren Umgebung wegen Ausmaß und Wirkung des

    Dies setzt grundsätzlich ein flächenmäßiges Überwiegen der Wohnnutzung gegenüber der freiberuflichen Nutzung voraus (BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, NVwZ-RR 2002, 490 = juris, Rdnr. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 37 zu § 13 BauNVO; König/Roeser/Stock, a.a.O., Rdnrn. 21, 22 zu § 13).

    Abzustellen ist darauf, dass diese Räume zum Aufenthalt objektiv geeignet sind und für diesen Zweck - entsprechend der Baubeschreibung oder den genehmigten Unterlagen - auch genutzt werden sollen (BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 35; Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 13 BauNVO).

    Gleiches gilt für Kellerräume, die entsprechend der Baugenehmigung vom 20. August 2012 auch als solche bezeichnet sind (vgl. BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 35; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 46 zu § 13 BauNVO; Simon/Busse, BayBO, Stand 9/2012, Rdnr. 22 zu Art. 45 und Rdnr. 1185 zu Art. 2).

    Im Einzelfall kann die Zulässigkeit einer überwiegenden Wohnnutzung gegenüber der freiberuflichen Nutzung gleichwohl zur Unzulässigkeit der Praxisnutzung führen, wenn die "Nicht-Wohnnutzung" das Gebäude als gewerbliches Gebäude erscheinen lässt (vgl. BVerwG vom 18.5.2001, Az. 4 C 8.00, DVBl 2001, 1458 = juris, Rdnr. 17; BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23).

    Im Einzelfall kann deshalb auch bei einem geringeren Anteil als 50 v.H. die freiberufliche Tätigkeit unzulässig sein (BayVGH vom 24.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

  • VG Augsburg, 14.12.2012 - Au 4 K 12.1159

    Widerspruch zur Eigenart der näheren Umgebung wegen Ausmaß und Wirkung des

    Dies setzt grundsätzlich ein flächenmäßiges Überwiegen der Wohnnutzung gegenüber der freiberuflichen Nutzung voraus (BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, NVwZ-RR 2002, 490 = juris, Rdnr. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 37 zu § 13 BauNVO; König/Roeser/Stock, a.a.O., Rdnrn. 21, 22 zu § 13).

    Abzustellen ist darauf, dass diese Räume zum Aufenthalt objektiv geeignet sind und für diesen Zweck - entsprechend der Baubeschreibung oder den genehmigten Unterlagen - auch genutzt werden sollen (BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 35; Jäde/Dirnberger/Weiß, a.a.O., Rdnr. 14 zu § 13 BauNVO).

    Gleiches gilt für Kellerräume, die entsprechend der Baugenehmigung vom 20. August 2012 auch als solche bezeichnet sind (vgl. BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 35; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., Rdnr. 46 zu § 13 BauNVO; Simon/Busse, BayBO, Stand 9/2012, Rdnr. 22 zu Art. 45 und Rdnr. 1185 zu Art. 2).

    Im Einzelfall kann die Zulässigkeit einer überwiegenden Wohnnutzung gegenüber der freiberuflichen Nutzung gleichwohl zur Unzulässigkeit der Praxisnutzung führen, wenn die "Nicht-Wohnnutzung" das Gebäude als gewerbliches Gebäude erscheinen lässt (vgl. BVerwG vom 18.5.2001, Az. 4 C 8.00, DVBl 2001, 1458 = juris, Rdnr. 17; BayVGH vom 14.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23).

    Im Einzelfall kann deshalb auch bei einem geringeren Anteil als 50 v.H. die freiberufliche Tätigkeit unzulässig sein (BayVGH vom 24.5.2001, Az. 1 B 99.652, juris, Rdnr. 23; BVerwG vom 25.1.1985, Az. 4 C 34/81, BVerwGE 76, 310 = juris, Rdnr. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2013 - 10 A 2085/12

    Wann ist Tierarztpraxis im reinen Wohngebiet unzulässig?

    Ob die vom Kläger unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 14. Mai 2001 - 1 B 99.652 -, BRS 64 Nr. 67, vertretene Auffassung, die nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räume, wie zum Beispiel Dielen, Garderoben, Gäste-WC und Bäder, seien für die Prägung des Gebäudes regelmäßig nicht von Bedeutung, zutrifft, kann offen bleiben, da diese Räumlichkeiten mit Ausnahme des Badezimmers im Obergeschoss nahezu dieselben Flächen im Erd- wie im Obergeschoss in Anspruch nehmen.
  • VGH Hessen, 26.10.2009 - 3 A 1771/08

    Räume für freiberuflich Tätige im unbeplanten Innenbereich

    Dabei neigt der Senat dazu, die Nutzflächen des Hauses insgesamt auf die jeweilige Nutzungsarten aufzuteilen und nicht, wie von dem Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 2001 (1 B 99.652 in juris-online) nur die zum dauernden Aufenthalt für Menschen geeignete Räume ins Verhältnis zueinander zu setzen.

    Demgegenüber hat sich das Verwaltungsgericht in seiner Flächenberechnung an die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 2001, a.a.O., angelehnt und ist dabei zu einem Verhältnis von 94, 96 qm Praxisnutzung zu 91, 18 qm Wohnen gelangt.

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2007 - 1 LA 37/07

    Möglichkeit einer quantitativen Begrenzung der Nutzung von Räumen durch freie und

    Es hat sich dabei in nicht zu beanstandender Art und Weise an der Kommentarliteratur (Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Loseblatt-Kommentar zum BauGB (Stand: 1. März 2007), § 13 BauNVO, Rdn. 46; § 20 BauNVO, Rdn. 33) und an dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 2001 (1 B 99.652 - BRS 64 Nr. 67) ausgerichtet.
  • VG Göttingen, 12.03.2009 - 2 A 124/07

    Gebietscharakter; Räume, freiberufliche; Wohngebiet, reines

    Es hat sich dabei in nicht zu beanstandender Art und Weise an der Kommentarliteratur (Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Loseblatt-Kommentar zum BauGB (Stand: 1. März 2007), § 13 BauNVO, Rdn. 46; § 20 BauNVO, Rdn. 33) und an dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. Mai 2001 (1 B 99.652 - BRS 64 Nr. 67) ausgerichtet.
  • VG München, 09.05.2016 - M 8 K 15.733

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Hobbyraums in einen

    Denn in aller Regel wird ein Gebäude hinsichtlich seiner Nutzungsart nur durch solche Räume geprägt (BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 1 B 99.652 - juris Rn. 35; OVG Lüneburg, B.v. 17.8.2007 - 1 LA 37/07 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.529

    Reines Wohngebiet; freiberufliche Tätigkeit (hier: sozialwissenschaftliches

    In welcher Rechtsform das Institut betrieben wird, ist dabei unerheblich (BayVGH vom 14.05.2001 Az. 1 B 99.652; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, Stand: Juni 2008, § 13 BauNVO Rn. 27).
  • VG München, 04.06.2014 - M 8 SN 14.1997

    Gemengelage kein allgemeines Wohngebiet wegen eines zu hohen Anteils

    Für die Beurteilung, welche Nutzung das Erscheinungsbild eines teilweise zum Wohnen und teilweise für freiberufliche bzw. freiberufsähnliche Zwecke genutzten Gebäudes bestimmt, bleiben Abstellräume, Sanitärräume und Garderoben außer Betracht (BayVGH, U.v. 14.5.2001 - 1 B 99.652 - juris Rdnr. 35 auf der Basis der DIN 277 - abgedruckt in Simon, BayBO, Band II Stand: April 2009).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.531

    Reines Wohngebiet; freiberufliche Tätigkeit (hier: sozialwissenschaftliches

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