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   VG Ansbach, 17.10.2001 - AN 15 K 01.01081   

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VG Ansbach, 17.10.2001 - AN 15 K 01.01081 (https://dejure.org/2001,35887)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.10.2001 - AN 15 K 01.01081 (https://dejure.org/2001,35887)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - AN 15 K 01.01081 (https://dejure.org/2001,35887)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 604
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, den Kläger unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit auf der Grundlage des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG bzw. des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG trotz Einleitung des Widerrufsverfahrens (vgl. § 73 Abs. 4 AsylVfG) einzubürgern und vor der veränderten Sachlage sozusagen die Augen zu verschließen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 26.07.2004 - 12 TG 1820/04 -, NVwZ-RR 2005, 139; VG Hannover, Urteil vom 25.06.2001 - 10 A 5544/00 -, NVwZ 2002 -Beilage, S. 63; a.A. wohl BayVGH, Beschlüsse vom 09.02.2004 - 5 ZB 03.2842 - juris, und vom 14.10.2003 - 5 C 03.2024 -, BayVBl 2004, 182, wonach erst der Erlass des Widerrufsbescheids den Zeitpunkt markierte, ab dem Zweifel über die tatsächlichen Voraussetzungen des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 AuslG vorlagen; a.A. auch VG Ansbach, Urteil vom 17.10.2001 - 15 K 01.01081 -, NVwZ-RR 2002, 604).
  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 5 C 03.2024

    Untätigkeitsklage; Einbürgerungsverfahren; Aussetzung; Zureichender Grund;

    Demzufolge erweist sich der Streitgegenstand des anhängigen Prozesses gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes als präjudizielles Rechtsverhältnis für die Frage der Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit (weitergehend VG Hannover vom 25.6.2001 NVwZ-Beil. 2002, 63/64: Aussetzung bereits ab Einleitung des Widerrufsverfahrens; a.A. VG Ansbach vom 17.10.2001 NVwZ-RR 2002, 604).
  • VGH Hessen, 26.07.2004 - 12 TG 1820/04

    Ausländerrechtliche Einbürgerung bei eingeleitetem Asylwiderruf

    Nach Auffassung des Senats ist die Einbürgerungsbehörde nicht gehalten, ein Einbürgerungsverfahren nach Einleitung eines Asylwiderrufsverfahrens weiterhin unter Anwendung von § 87 Abs. 1 Nr. 6 AuslG zum Abschluss zu bringen und vor der veränderten Sachlage sozusagen die Augen zu verschließen (so auch Bay. VGH, 14.10.2003 - 5 C 03.2024 - juris unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung; VG Hannover, 25.06.2001 - NVwZ-Beilage 2002, 63; a. A. VG Ansbach, 17.10.2001, NVwZ-RR 2002, 604).
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