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   VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01.S1   

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https://dejure.org/2001,9962
VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01.S1 (https://dejure.org/2001,9962)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.08.2001 - 8 GM 1694/01.S1 (https://dejure.org/2001,9962)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. August 2001 - 8 GM 1694/01.S1 (https://dejure.org/2001,9962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 100 Abs 1 VwGO, § 100 Abs 2 S 1 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO
    Akteneinsicht im Streit um Zulassung zum Studium - Kapazitätsberechnungsunterlagen

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § 100 Abs. 1; ; VwGO § 100 Abs. 2 Satz 1; ; VwGO § 108 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Zweck des Rechts der Beteiligten auf Erteilung von Abschriften und Ablichtungen gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Voraussetzungen des Ausschlusses des Rechts der Beteiligten auf Erteilung von Abschriften und Ablichtungen gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 VwGO; Folgen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 122 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2002, 784
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/73

    Kapazitätsausnutzung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01
    Der Erfolg eines gerichtlichen Antragsverfahrens auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen bzw. außerhalb der im ZVS-Vergabeverfahren besetzten Studienplätze setzt - wie der angefochtene verwaltungsgerichtliche Beschluss zu Recht ausführt - voraus, dass glaubhaft gemacht wird, dass infolge unzureichender Kapazitätsausnutzung Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen und auch nicht auf Grund von Überbuchungen im ZVS-Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) besetzt worden sind, und dass diese deshalb ohne Zuteilung an die antragstellende Partei ungenutzt blieben und unwiederbringlich verloren gingen (vgl. BVerfG, u.a. Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975 S. 1504 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 8 GM 3131/00.S0.T - NVwZ-RR 2001 S. 448).
  • VGH Hessen, 18.01.2001 - 8 GM 3131/00

    Vergabeverfahren, Nachrücken, Kapazitätserschöfpung, Hochschulzugang

    Auszug aus VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01
    Der Erfolg eines gerichtlichen Antragsverfahrens auf Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen bzw. außerhalb der im ZVS-Vergabeverfahren besetzten Studienplätze setzt - wie der angefochtene verwaltungsgerichtliche Beschluss zu Recht ausführt - voraus, dass glaubhaft gemacht wird, dass infolge unzureichender Kapazitätsausnutzung Studienplätze nicht in das Vergabeverfahren einbezogen und auch nicht auf Grund von Überbuchungen im ZVS-Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) besetzt worden sind, und dass diese deshalb ohne Zuteilung an die antragstellende Partei ungenutzt blieben und unwiederbringlich verloren gingen (vgl. BVerfG, u.a. Beschluss vom 9. April 1975 - 1 BvR 344/73 - NJW 1975 S. 1504 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 8 GM 3131/00.S0.T - NVwZ-RR 2001 S. 448).
  • OVG Hamburg, 25.09.1995 - Bf IV 8/94

    Akteneinsicht; Gerichtsakte; Beiakte; Rechtsmißbrauch; Ablichtung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01
    Das ohne vorherige Akteneinsicht geäußerte Verlangen des Bevollmächtigten der Antragstellerin nach uneingeschränkter Ablichtung der gesamten Kapazitätsberechnungsunterlagen war angesichts der Besonderheiten des vorliegenden Zulassungsverfahrens nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. dazu: OVG Hamburg, Beschluss vom 25. September 1995 - Bf IV 8/94 - NVwZ-RR 1996 S. 304) und zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs auch angemessen und geboten.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 235.86

    Rechtliches Gehör - Antrag auf Fristverlängerung - Aktenabschrift - Vorenthaltung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.08.2001 - 8 GM 1694/01
    So ist ein Gehörsverstoß durch Verweigerung von Ablichtungen etwa dann zu verneinen, wenn ein Beteiligter bereits Akteneinsicht genommen hat und sich dabei hinreichend über den Inhalt der für seine Rechtsverfolgung bedeutsamen Akten informieren konnte, weil die Akten nur wenige Blätter umfassten, so dass eine Durchsicht auf ihre Erheblichkeit für den Rechtsstreit und die Notierung der für die Rechtsverteidigung bedeutsamen Daten auch ohne die Anfertigung von Ablichtungen zumutbar war (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 235.86 - NJW 1988 S. 1280 = Buchholz 310 Nr. 5 zu § 100 VwGO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2010 - 1 O 144/10

    Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften durch das

    Die vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Rechtsprechung geht von einer missbräuchlichen Rechtsinanspruchnahme nämlich nur dann aus, wenn ohne jede Konkretisierung und ohne vorherige Prüfung auf Erheblichkeit der Aktenbestandteile für die Rechtsverfolgung gleichsam "ins Blaue" oder "auf Verdacht" die Ablichtung einer gesamten, umfänglichen Akte verlangt wird ( siehe: BFH, a. a. O.; OVG Hamburg, Beschluss vom 25. September 1995 - Az.: Bf IV 8/94 -, NVwZ-RR 1996, 304; HessVGH, Beschluss vom 222. August 2001 - Az.: 8 GM 1694/01.S1 -, NVwZ-RR 2002, 784 ).
  • VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

    Zum anderen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur verpflichtet ist, der antragstellenden Partei vollständige Ablichtungen der Kapazitätsberechnungsunterlagen auf ihre Kosten zu erteilen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 22. August 2001 - 8 GM 1694/01.S1 - NVwZ-RR 2002, 784 = juris); die Übersendung der Originalunterlagen scheidet in diesen auf eine zeitnahe gerichtliche Entscheidung angewiesenen Massenverfahren aus verfahrenspraktischen Gründen aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
    Soweit eine hinreichende Information des Klägers bzw. seiner Prozessbevollmächtigten für Zwecke der weiteren Prozessführung durch eine Einsichtnahme bei Gericht möglich ist, hat die Anfertigung von Ablichtungen im Rahmen des § 100 Abs. 2 VwGO zu unterbleiben (vgl. VGH Kassel NVwZ-RR 2002, 784).
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