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   VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00   

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VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00 (https://dejure.org/2002,3042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.02.2002 - 7 S 2287/00 (https://dejure.org/2002,3042)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 7 S 2287/00 (https://dejure.org/2002,3042)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unkenntnis über neue Bankverbindung eines Sozialhilfeempfängers - Rückabwicklung einer Doppelzahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auszahlung von Sozialhilfe auf anderes Konto; Rückabwicklung bei Doppelzahlung; Erstattung zu Unrecht erbrachter öffentlich-rechtlicher Sozialleistungen; Aufhebung eines begünstigenden Verwaltungsakts

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Auszahlung von Geldleistungen (§ 47 SGB I; § 362 Abs. 1 BGB)

  • Judicialis

    SGB X § 39; ; SGB X § 47; ; SGB X § 50; ; BGB § 362; ; BGB § 363

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Erledigung eines Verwaltungsakts auf andere Weise; Auszahlung von Geldleistungen durch Überweisung; Erstattungsanspruch bei Doppelzahlung

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe - Erledigung eines Verwaltungsakts auf andere Weise; Auszahlung von Geldleistungen durch Überweisung; Erstattungsanspruch bei Doppelzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 139
  • NVwZ-RR 2002, 842
  • FamRZ 2003, 128 (Ls.)
  • DVBl 2002, 926 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 13.11.1987 - 10 UF 266/87

    Keine Erfüllung der Unterhaltsschuld; Überweisung auf Girokonto; Minussaldo;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    So liegt es hier jedoch nicht; vielmehr hat der Kläger dadurch, dass er einer Rückbuchung des auf sein Konto bei der xxxxxxxxx xxxx überwiesenen Betrags von 850,-- DM zugestimmt hat, zum Ausdruck gebracht, dass er die von dem Beklagten vorgenommene erste Überweisung gerade nicht als Erfüllung akzeptiere (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.11.1987 - X UF 266/87 -, NJW 1988, 2115).

    Es fragt sich deshalb, ob in der Schuldbefreiung überhaupt ein dem Kläger zugeflossener und von ihm zu erstattender echter Vermögensvorteil zu sehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 9.12.1964 - 2 RU 147/61 -, BSGE 22, 136; Krause, JuS 1991, 103, 106; Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 812 RdNrn. 261 f.).

  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 29.88

    Sozialhilfe - Minderjährige - Rückforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Die Voraussetzungen und Modalitäten der Erstattung zu Unrecht erbrachter öffentlich-rechtlicher Sozialleistungen regelt § 50 SGB X. Dabei enthält diese Vorschrift nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.1992 - 5 C 29.88 -, FEVS 43, 441), der sich der Senat anschließt, grundsätzlich eine abschließende Regelung der Erstattung, d.h. der Rückabwicklung zu Unrecht erbrachter Leistungen, auch für das Recht der Sozialhilfe als eines der besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs.
  • BGH, 08.07.1982 - I ZR 148/80

    Pfändung einer Forderung aus Kontokorrent

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Im Fall des Klägers besteht jedoch die Besonderheit zum einen darin, dass er das erlangte "Etwas", nämlich den gegen die xxxxxxxx xxxx bestehenden Anspruch auf das Gutschreiben des von dem Beklagten überwiesenen Betrags, niemals in natura herausgeben konnte, da die vom Kontokorrent erfassten Einzelansprüche ihre rechtliche Selbständigkeit verlieren, zu reinen Rechnungsposten werden und nicht abtretbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 8.7.1982 - 1 ZR 148/80 -, BGHZ 84, 371).
  • BGH, 15.02.2005 - XI ZR 173/04

    Prüfung der Zulassung der Revision; Verweisung des Berufungsverfahrens an das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Wird nämlich dem Schuldner - wie hier dem Beklagten - ein bestimmtes Girokonto mitgeteilt, so hat die bargeldlose Zahlung durch Überweisung auf ein anderes Konto als das angegebene grundsätzlich keine Erfüllungswirkung (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1994 - XI ZR 173/04 - ZIP 1995, 109; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 362 RdNr. 8 mit Nachweisen).
  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Für derartige Fälle ist § 50 Abs. 2 SGB X jedoch gerade geschaffen worden (vgl. BSG, Urt. v. 21.3.1990 - 7 RAr 112/88 -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 2; von Wulffen/Wiesner, SGB X, § 50 RdNr. 10).
  • BSG, 09.12.1964 - 2 RU 147/61
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Es fragt sich deshalb, ob in der Schuldbefreiung überhaupt ein dem Kläger zugeflossener und von ihm zu erstattender echter Vermögensvorteil zu sehen ist (vgl. BSG, Urt. v. 9.12.1964 - 2 RU 147/61 -, BSGE 22, 136; Krause, JuS 1991, 103, 106; Münchner Kommentar zum BGB, 3. Aufl., § 812 RdNrn. 261 f.).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 173/94

    Rechtswirkung der Überweisung einer Zahlung auf ein anderes Konto des Gläubigers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 7 S 2287/00
    Wird nämlich dem Schuldner - wie hier dem Beklagten - ein bestimmtes Girokonto mitgeteilt, so hat die bargeldlose Zahlung durch Überweisung auf ein anderes Konto als das angegebene grundsätzlich keine Erfüllungswirkung (vgl. BGH, Urt. v. 6.12.1994 - XI ZR 173/04 - ZIP 1995, 109; Palandt, BGB, 61. Aufl., § 362 RdNr. 8 mit Nachweisen).
  • BSG, 14.08.2003 - B 13 RJ 11/03 R

    Auszahlung von Geldleistungen durch den Rentenversicherungsträger - neue

    Diese Vorschrift regelt jedoch nur, wie die Geldleistung zu erbringen ist (Mrozynski, Komm zum SGB 1, 3. Aufl, § 47 RdNr 2; VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 2002, 842 ff; aA Wannagat, Komm zum SGB I, Stand: Juli 2000, § 47 RdNr 4), und dass eine Banküberweisung im Gegensatz zur Barauszahlung der Regelfall sein soll, sie also grundsätzlich zur Erfüllung einer Geldforderung geeignet ist.
  • SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2543/10

    Rentenversicherung

    Denn der Gläubiger akzeptiert eine an sich nicht schuldbefreiende Überweisung auf ein "falsches" Konto, wenn er sie unwidersprochen annimmt und nicht umgehend zurück überweist; dann liegt eine konkludente Genehmigung dieses Zahlungsweges vor (so OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1995 - 4 U 49/95; s.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2002 - 7 S 2287/00 -, Rn. 37 bei Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2003 - L 10 RI 262/01
    Der von dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem Urteil vom 19. Februar 2002 (Az.: 7 S 2287/00, DVBl 2002, 926), vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat sich nicht anzuschließen.
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