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   OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01   

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https://dejure.org/2001,4216
OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 (https://dejure.org/2001,4216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 (https://dejure.org/2001,4216)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 (https://dejure.org/2001,4216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Stückzahlmaßstab für Besteuerung von Spielautomaten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 KAG ND
    Besteuerung; Pauschale; pauschalierte Besteuerung; Pauschalierung; Spielautomatensteuer; Steuermaßstab; Stückzahlmaßstab; Umsatz; Vergnügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 887
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2000 - 2 M 30/00
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.11.2001 - 13 LA 3425/01
    OVG vom 23. Oktober 2000 (2 M 30/00) ausdrücklich darauf abgestellt habe, dass das von der dortigen Antragstellerin vorgelegte Zahlenmaterial geeignet gewesen sei, ernstliche Zweifel an der fortbestehenden Zulässigkeit der Erhebung von Spielgerätesteuern für die Aufstellung von Spielgeräten in Gaststätten nach dem Stückzahlmaßstab zu wecken.
  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Im Einzelnen wird nicht nur ausgewiesen, welche Kasseninhalte für bestimmte Zeiträume vorhanden gewesen sind, sondern auch, wie viele Spiele getätigt wurden, welche Art von Münzen und in welcher Anzahl eingeworfen wurden, wie oft das Gerät geöffnet wurde, wie viele Minuten es in Betrieb gewesen ist etc. (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

    ... Eine effiziente Kontrolle ist in diesen Fällen dann gar nicht möglich, weil die nur kurze Zeit aufgestellten Geräte im Zeitpunkt der Betriebsprüfung möglicherweise schon wieder abgebaut sind (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

    Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage nicht festgelegt, und nicht zuletzt deswegen ist auch in der genannten Entscheidung kein Grund zu sehen, die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs - bezogen auf das Eil- und Beschwerdeverfahren - für ernstlich zweifelhaft zu halten (vgl. BFH, Beschluss vom 06.11.2001 - II B 85/01 -, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887).

  • OVG Thüringen, 31.07.2003 - 4 ZEO 937/99

    Kommunale Steuern; Zum Stückzahlmaßstab bei der Erhebung der

    Im Einzelnen wird nicht nur ausgewiesen, welche Kasseninhalte für bestimmte Zeiträume vorhanden gewesen sind, sondern auch, wie viele Spiele getätigt wurden, welche Art von Münzen und in welcher Anzahl eingeworfen wurden, wie oft das Gerät geöffnet wurde, wie viele Minuten es in Betrieb gewesen ist etc. (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

    Eine effiziente Kontrolle ist in diesen Fällen dann gar nicht möglich, weil die nur kurze Zeit aufgestellten Geräte im Zeitpunkt der Betriebsprüfung möglicherweise schon wieder abgebaut sind (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

    Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage gerade nicht festgelegt, und nicht zuletzt deswegen ist auch in der genannten Entscheidung kein Grund zu sehen, die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für ernstlich zweifelhaft zu halten (vgl. BFH, Beschluss vom 06.11.2001 - II B 85/01 -, BFH/NV2002, 508, zitiert nach Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887).

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

    Im Einzelnen wird nicht nur ausgewiesen, welche Kasseninhalte für bestimmte Zeiträume vorhanden gewesen sind, sondern auch, wie viele Spiele getätigt wurden, welche Art von Münzen und in welcher Anzahl eingeworfen wurden, wie oft das Gerät geöffnet wurde, wie viele Minuten es in Betrieb gewesen ist etc. (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

    Eine effiziente Kontrolle ist in diesen Fällen dann gar nicht möglich, weil die nur kurze Zeit aufgestellten Geräte im Zeitpunkt der Betriebsprüfung möglicherweise schon wieder abgebaut sind (Nds. OVG, Beschluss vom 14. November 2001 - 13 LA 3425/01 -, Nds. Rpfl. 2002, 88 [89]).

  • OVG Sachsen, 23.06.2004 - 5 B 278/02

    Vergnügungssteuer, Aufwandsteuer, Spielautomaten, Spielgeräte, Gewinnmöglichkeit,

    Dass sie daneben weitere Informationen geben - z. B. über die vom Aufsteller in das Gerät eingelegten und aus ihm entnommenen Geldbeträge und über die Zeitpunkte der Öffnung und Schließung des Geräts -, beeinträchtigt ihre Funktionstauglichkeit als Belege über die Einspielergebnisse nicht (so aber NdsOVG, Beschl. v. 14.11.2001, NVwZ-RR 2002, 887; ThürOVG, Beschl. v. 31.7.2003, LKV 2004, 284 [285]), denn letztere sind trotz Aufführung verschiedener anderer Daten auf den Zählwerkausdrucken leicht auffindbar.
  • VG Düsseldorf, 08.12.2004 - 25 K 5699/04

    Anfechtung der Heranziehung zu Vergnügungssteuern für den Betrieb von

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286.
  • VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 7334/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Vergnügungssteuerbescheiden gegenüber einem

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108.
  • OVG Saarland, 21.05.2003 - 1 W 11/03

    System der Erhebung von Vergnügungssteuern; Erdrosselnde Wirkung von

    Damit hat sich das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage gerade nicht festgelegt, und nicht zuletzt deswegen haben die Gerichte - soweit ersichtlich - in dem Beschluß vom 3.5.2001 keinen Grund gesehen, die Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für ernstlich zweifelhaft zu halten so insbesondere BFH, Beschluß vom 6.11.2001 - II B 85/01 - ebenso sogar hauptsachebezogen OVG Lüneburg, Beschluß vom 14.11.2001 - 13 LA 3425/01 -, NVwZ-RR 2002, 887.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2004 - 25 K 8401/03

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Automaten ohne

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;.
  • VG Düsseldorf, 15.10.2004 - 25 K 4203/04

    Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in

    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2003 - 25 K 5622/03
    Die Kammer folgt dieser Rechtsauffassung, wonach die Erhebung der Spielautomatensteuer nach dem Steuermaßstab einer Stückzahl an Automaten auch in Ansehung heute bestehender Möglichkeiten zur exakten elektronischen Erfassung der Einspielergebnisse nach wie vor dem Prinzip der Steuergerechtigkeit entspricht, vgl. zur Zulässigkeit der Pauschsteuer auch BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001, NVwZ 2001, 1264 folgende; VG Hannover, Urteil vom 13. Februar 2002, ZKF 2002, 275; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14. November 2001, ZKF 2002, 108; Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 L 17/01 -, in juris veröffentlicht; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 W 11/03 -, in juris veröffentlicht; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. Juli 2003 - 4 ZEO 937/99 -, LKV 2004, S. 284-286;.
  • VG Düsseldorf, 27.08.2004 - 25 L 1504/04

    Voraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen

  • VG Düsseldorf, 12.07.2004 - 25 K 3018/04

    Erdrosselnde Wirkung der Spielgerätesteuer im Sinne der Rechtsprechung des

  • VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 25 K 6368/03

    Unternehmen zur Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in

  • VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 107/01

    Einzelfallgerechtigkeit; Pauschalsteuer; Spielautomaten; Spielgeräte;

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2004 - 13 ME 447/04

    Erhebungsmethode; Gerätesteuer; Manipulationssicherheit; Pauschalierung;

  • VG Lüneburg, 29.07.2002 - 5 A 117/01

    Einzelfallgerechtigkeit; Pauschalbesteuerung; Pauschalsteuer; Spielautomaten;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 L 439/00

    Vergnügungssteuer, Spielautomat, Wirklichkeitsmaßstab,

  • VG Düsseldorf, 09.04.2003 - 25 K 6438/01

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheides auf Grund der Aufstellung von

  • VG Arnsberg, 03.03.2005 - 5 L 1637/04

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vergnügungssteuerbescheides; Ausgestaltung der

  • VG Hannover, 13.02.2002 - 1 A 3772/00

    Vergnügungssteuer

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