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   VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02, 4 TP 2464/02, 4 TP 2466/02, 4 TP 2467/02, 4 TP 2465/02   

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https://dejure.org/2002,5098
VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02, 4 TP 2464/02, 4 TP 2466/02, 4 TP 2467/02, 4 TP 2465/02 (https://dejure.org/2002,5098)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.11.2002 - 4 TP 1484/02, 4 TP 2464/02, 4 TP 2466/02, 4 TP 2467/02, 4 TP 2465/02 (https://dejure.org/2002,5098)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. November 2002 - 4 TP 1484/02, 4 TP 2464/02, 4 TP 2466/02, 4 TP 2467/02, 4 TP 2465/02 (https://dejure.org/2002,5098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 60 VwGO, § 166 VwGO, § 117 ZPO, § 127 ZPO
    Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für zukünftigen Berufungszulassungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Entscheidungszuständigkeit bzw Einlegungszuständigkeit für PKH-Antrag für zukünftigen Berufungszulassungsantrag)

  • Judicialis

    VwGO § 60; ; VwGO § 166; ; ZPO § 117; ; ZPO § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 83
  • NVwZ-RR 2003, 390
  • DVBl 2003, 416 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - A 9 S 1269/98

    Prozeßkostenhilfe für Rechtsmittelzulassungsantrag: Beantragung innerhalb der für

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02
    Auch hier folgt aus der Einlegungszuständigkeit des Verwaltungsgerichts, dass dieses als Prozessgericht für die Einlegung eines Antrags auf die Zulassung der Berufung anzusehen ist mit der Folge, dass ein Prozesskostenhilfegesuch für einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgericht gestellt werden muss (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.06.1998 - A 9 S 1269/98, Redeker/v. Oertzen, VwGO, 13. Aufl. § 166 Rdnr. 9 b, Bader/Funke/Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, a.a.O., Kopp/Schenke, VwGO 12. Aufl. § 166 Rdnr. 11; weitergehend Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, Stand Juli 2000, § 124 Rdnrn. 109f, der die Auffassung vertritt, dass der Prozesskostenhilfeantrag sowohl beim Verwaltungsgericht wie beim Oberverwaltungsgericht gestellt werden könne).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 86/84

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine beabsichtigte Revision vor dem BayObLG

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 8.12.1986 - VIII ZR 86/84, BGHZ 98 S. 318 ff. - dargelegt, dass dann, wenn eine Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen ist, die Entscheidung über das Rechtsmittel aber dem Bundesgerichtshof obliegt, aus der Einlegungszuständigkeit für die Revision folgt, dass ein als Grundlage für eine Wiedereinsetzung angebrachter Prozesskostenhilfeantrag zunächst beim Bayerischen Obersten Landesgericht gestellt werden muss, weil dieses zunächst das Prozessgericht im Sinne von §§ 117 Abs. 1, 127 Abs. 1 ZPO ist; hiervon ist die Frage der Entscheidungszuständigkeit strikt zu trennen.
  • VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97

    Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02
    Es genügt, wenn der Gesuchsteller gemäß der ihm im angefochtenen Urteil erteilten Rechtsmittelbelehrung in laienhafter Weise und in groben Zügen darlegt, welchen Zulassungsgrund er beabsichtigt, geltend zu machen und warum er die Voraussetzungen dieses Zulassungsgrundes für gegeben hält (Hess. VGH, Beschluss vom 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97 -, NVwZ 1998 S. 203f.).
  • VGH Hessen, 06.04.2001 - 3 UZ 450/01

    PKH-Antrag für Zulassungsantragsverfahren - fristwahrender Antrag beim OVG/VGH

    Auszug aus VGH Hessen, 06.11.2002 - 4 TP 1484/02
    Die gelegentlich vertretene Meinung, das Prozesskostenhilfegesuch müsse beim Oberverwaltungsgericht als dem Prozessgericht eingereicht werden (Hess. VGH, Beschluss vom 6.04.2001 - 3 UZ 450/01.A - NVwZ-RR 2001 S. 806) überzeugt nicht, da sie den Gesichtspunkt der Einlegungszuständigkeit des Verwaltungsgerichts nicht beachtet (vermittelnd Eyermann, VwGO 11. Aufl. § 124a Rdnr. 11, der zwar auf den Zeitpunkt des Zugangs des Prozesskostenhilfegesuches beim OVG abstellt, im Fall der Einreichung des Gesuches beim Verwaltungsgericht dieses aber für verpflichtet hält, den Antrag unverzüglich an das Oberverwaltungsgericht weiterzuleiten und bei verspätetem Eingang dort regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren will).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer

    Jedoch wird die vom Verwaltungsgerichtshof vertretene Rechtsauffassung zumindest von zwei Senaten des Bundesverwaltungsgerichts, weiteren Obergerichten sowie in der Kommentarliteratur mit rechtlich nachvollziehbaren Argumenten geteilt (wie hier der VGH eine ansatzweise Begründung verlangend: BVerwG, NVwZ-RR 2011, S. 621; BVerwG, Beschluss vom 8.9.2008 3 PKH 3/08 -, Juris Rn. 3; VGH Bad.-Württ., NVwZ-RR 1998, S. 598; Hess. VGH, NVwZ-RR 2003, S. 390 ; Nds. OVG, NVwZ-RR 2003, S. 906; Stuhlfauth, in: Bader u.a. , VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124a Rn. 65; Kuhlmann, in: Wysk , VwGO, 2. Aufl. 2016, § 124a Rn. 42; Roth, in: Posser/Wolff , BeckOK VwGO, § 124a Rn. 54 ff.; keine Begründung verlangend: BVerwG, NJW 1965, S. 1293; Nds. OVG, NVwZ 1998, S. 533; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 124a Rn. 42; Happ, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 44; Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier , VwGO, § 124a Rn. 81
  • VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09

    PKH für Berufungszulassung; beabsichtigtes Mediationsverfahren

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungszulassungsverfahren konnte zwar gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ohne Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten vom Kläger selbst gestellt werden und ist auch von ihm persönlich innerhalb der einmonatigen Berufungszulassungsantragsfrist gemäß § 124 a Abs. 4 Satz 1 VwGO am 29. Oktober 2009 bei dem für die Stellung des Zulassungsantrags zuständigen Verwaltungsgericht und damit bei dem für die Einlegung des Prozesskostenhilfeantrags zuständigen "Prozessgericht" i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingereicht und von dort an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständiges "Prozessgericht" weitergeleitet worden (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u.a. - NVwZ-RR 2003 S. 390 ff. = ESVGH 53 S. 83 ff. = juris Rdnrn. 8 und 11 m.w.N. auch auf a.A.).

    Es genügt, wenn er - gemäß der ihm im anzufechtenden verwaltungsgerichtlichen Urteil erteilten Rechtsmittelbelehrung - in laienhafter Weise und in groben Zügen darlegt, welchen der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO er im Berufungszulassungsverfahren geltend machen will und warum er dessen Voraussetzungen für gegeben hält (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 a.a.O. Rdnr. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 12 S 1751/04

    Berufungsbegründungsfrist gilt auch für die Darlegung hinreichender

    Der Antrag ist unzulässig, weil eine Darlegung der Zulassungsgründe, die jedenfalls in laienhafter Weise (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08.10.2004 - 12 S 944/04 und 20.03.1998 - 7 S 443/98 -, VBlBW 1998, 306; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.03.2003 - 13 PA 66/03 -, NVwZ-RR 2003, 906; Hessischer VGH Beschluss vom 06.11.2002 - 4 TP 1484/02, 4 TP 2464 bis 4 TP 2468/02, NVwZ-RR 2003, 390; Hessischer VGH Beschluss vom 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97 -, DVBl 1997, 1334) innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu erfolgen hat (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.10.2004 - 12 S 944/04; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.03.2003 - 13 PA 66/03 -, NVwZ-RR 2003, 905; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.07.1983 - 1 ER 210.83 -, Buchholz § 60 VwGO Nr. 133 und BFH, Beschluss vom 15.01.2003 - V S 16.02 (PKH) -, juris web), nicht erfolgt ist.
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2018 - 13 LA 21/17

    Klage auf Verpflichtung eines Landessozialgerichts zur Prüfung und Bescheidung

    Wäre der Kläger gehalten gewesen, auch den isolierten Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Zulassungsantragsfrist beim "einlegungszuständigen" Verwaltungsgericht Lüneburg zu stellen (für diese Sichtweise etwa Hessischer VGH, Beschl. v. 6.11.2002 - 4 TP 1484/02 u.a. -, NVwZ-RR 2003, 390, 391, juris Rn. 11), so wäre der beabsichtigte Zulassungsantrag verfristet, ohne dass dem Kläger nach Abschluss des Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könnte, weil er mangels fristgerechter Stellung des Prozesskostenhilfeantrags nicht unverschuldet an der Wahrung der Frist für die Einlegung des Zulassungsantrags gehindert wäre.
  • VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10

    PKH für Beschwerdeverfahren

    Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Beschwerdeverfahren in den Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe konnte zwar gemäß § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO ohne Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten vom Geschäftsführer der Antragstellerin selbst gestellt werden und ist auch von ihm persönlich innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO und gleichzeitig innerhalb der einmonatigen Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO am 28. Juni 2010 bei dem für die Beschwerdeeinlegung zuständigen Verwaltungsgericht und damit bei dem für die Stellung des Prozesskostenhilfeantrags zuständigen "Prozessgericht" i.S.d. § 166 VwGO i.V.m. § 117 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingereicht und von dort an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als für die Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch zuständiges "Prozessgericht" weitergeleitet worden (vgl. zu dem vergleichbaren Fall eines PKH-Antrags für ein Berufungszulassungsverfahren: Hess. VGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u. a. - NVwZ-RR 2003 S. 390 ff. = ESVGH 53 S. 83 ff. = juris Rdnrn. 8 und 11 m.w.N. auch auf die a. A.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

    Dies ist auch im Hinblick darauf konsequent, dass ein Prozesskostenhilfeantrag, der zugleich mit dem Rechtsmittel gestellt wird, unzweifelhaft beim Ausgangsgericht einzureichen ist (nunmehr HessVGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u.a. -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschluss vom 10. Juni 1998 - A 9 S 1269/98 -, juris Rn. 2; Kothe in Redeker/v. Oertzen, VwGO, 16. Aufl., § 166 Rn. 9b).
  • OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10

    Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine

    Nach einer anderen Auffassung ist das Ausgangsgericht bis zur Übersendung der Akten an das Rechtsmittelgericht für die Entgegennahme des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zuständig (Unger, in: Schulte-Bunert/Weinreich, Komm. z. FamFG, 2. Auflage 2010, § 64 FamFG Rn 6; Götsche, in: Horndasch/Viefhues, Komm. z. FamFG, 2. Auflage 2011, § 76 FamFG Rn 109; Reinken, FuR 2010, 268, 277; vgl. zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren Hess. VGH, Beschluss vom 06.11.2002, NVwZ-RR 2003, 390; Völker/Zempel, in: Prütting/Gehrlein, Komm. z. ZPO, 2. Auflage 2010, § 117 ZPO Rn 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2004 - 13 B 97/04

    Verpflichtung zur Vorlage eines ordnungsgemäßen Prozesskostenhilfeantrags

    vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 908/03 - BVerwG, Beschlüsse vom 15. Oktober 1997 - 11 PKH 11/97 - und vom 24. Juni 1997 - 9 B 381.97 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 7 S 887/01 -, NVwZ-RR 2002, 788; Hess. VGH, Beschlüsse vom 6. April 2001 - 3 UZ 450/01.A -, NVwZ-RR 2001, 806 und vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 u. a. -, NVwZ-RR 2003, 390; OVG Hamburg, Beschluss vom 6. Oktober 1999 - 4 Bf 46/99 -, NVwZ-RR 2000, 548; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. März 2001 - 12 B 1962/00 - NVwZ-RR 2001, 612.
  • VGH Hessen, 01.11.2010 - 9 A 1965/10

    Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfeantrag binnen Zulassungsantragsfrist und

    Es genügt, wenn er - gemäß der ihm im verwaltungsgerichtlichen Urteil erteilten Rechtsmittelbelehrung - in laienhafter Weise und in groben Zügen darlegt, welchen der Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 VwGO er im Berufungszulassungsverfahren geltend machen will und warum er dessen Voraussetzungen für gegeben hält (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2010 - 8 A 2893/09.Z - und vom 6. November 2002 - 4 TP 1484/02 -).
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