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   OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 468/01   

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https://dejure.org/2002,10384
OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 468/01 (https://dejure.org/2002,10384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.01.2002 - 1 KN 468/01 (https://dejure.org/2002,10384)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Januar 2002 - 1 KN 468/01 (https://dejure.org/2002,10384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bebauungsplanfestsetzung: Verbot bestimmter Heizstoffe; Antragsbefugnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 VwGO; § 9 Abs 1 Nr 23 BauGB
    Antragsbefugnis; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Bestimmtheit; Brennstoff; Erforderlichkeit; Festsetzung; Heizstoff; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; planerische Festsetzung; Verbot; Verbot bestimmter Heizstoffe; Verwendungsverbot; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 23; VwGO § 47 Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Einschränkung der Verwendung bestimmter Heizstoffe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Verbot neuer Ölfeuerungsanlagen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 174
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 468/01
    Nur ergänzend ist daher darauf zu verweisen, dass die angegriffene Regelung im Wesentlichen derjenigen entspricht, welche Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 (- 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664 = DVBl 1989, 369 = BRS 48 Nr. 43) gewesen und dort hinsichtlich ihrer Bestimmtheit auch durch ein obiter dictum nicht in Zweifel gezogen worden war.

    Schon nach dem bis zum Inkrafttreten des BauROG 1998 geltenden Recht eröffnete § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664 = ZfBR 1989, 74 = DVBl. 1989, 369 = BRS 48 Nr. 43) ausgesprochen weitgehende Festsetzungsmöglichkeiten.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 468/01
    Mit dieser Streichung werde in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 22.5.1987 - 4 C 77.84 -, DVBl. 1987, 1004), wonach mit den besonderen Gründen keine hinsichtlich ihrer Schwere qualifizierten Anforderungen verbunden seien, sondern lediglich in der konkreten Situation liegende spezielle Gründe ausreichten, das Recht nicht nur vereinfacht, sondern auch sein Sinn klargestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 10a D 188/97

    Normenkontrollantrag; Inhaltliche Beschränkung; Verbot offener Feuerstellungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.01.2002 - 1 KN 468/01
    In dem Angriff auf den Bebauungsplan liegt auch kein Verstoß gegen Treu und Glauben (so zutreffend OVG Münster, Urt. v. 27.3.1998 - 10 a D 188/97.NE -, NVwZ-RR 1999, 110 = BRS 60 Nr. 25 = BauR 1998, 981).
  • VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08

    Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht

    An den Begriff des "Geboten-Seins" sind keine zu hohen Anforderungen zu stellen, weil er ähnlich wie § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB 1976 (jetzt: § 9 Abs. 1 Nr. 23a BauGB), die Gemeinden ermächtigen soll, vorbeugenden Umweltschutz zu betreiben (siehe zu § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB 1976: BVerwG, B.v. 16.12.1988 - 4 NB 1.88 -, NVwZ 1989, 664 r.Sp.; OVG Nds., U. v. 14.01.2002 - 1 KN 468/01 -, NVwZ-RR 2003, 174, 175; OVG NW, B. v. 24.07.2000 - 7 a D 179/98.NE - BauR 2001, 62, 63 l.Sp.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand 2009, RdNr. 191 zu § 9; Staiger, a.a.O., S. 70, 2. Sp.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

    Ebenso wie einem Normenkontroll-Antragsteller das Rechtsschutzbedürfnis grundsätzlich nicht wegen Verstoßes gegen die Pflicht zu "Treu und Glauben" abgesprochen werden kann, weil er zuvor die Planfestsetzungen im Rahmen einer Erklärung nach § 33 BauGB anerkannt hatte (vgl. dazu Nds. OVG, Urt. v. 14.1.2002 - 1 KN 468/01 -, NVwZ-RR 2003, 174: damit betreibt er - auch im Interesse der Gemeinde - nur Schadensbegrenzung), liegt auch im Verkauf von Grundstücksflächen nicht notwendig der Verzicht auf jedwede Einwendung gegen den sich abzeichnenden Plan.
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